Anhängelast Mondeo Turnier 1.6 Ti-VCT
In meinem Fahrzeugschein steht unter O.1 900 kg. Unter den Zusätzen bei 22. Steht: F.1./F.2: 2140 U.7.2/8.2: 1220 B. ANHÄNGEBETRIEB* WW.AHK LT EGTG....
Könntet ihr mir sagen, wieviel ich wirklich gebremst ziehen darf ? Geht um einen wohnwagen. VG Sarah
Beste Antwort im Thema
Das ist ein kleiner Benziner (mit kleinen Anhängerlasten), laut den technischen Daten sind es 900kg gebremst, und 750kg ungebremst, wenn du mehr brauchst geht das nur mit einen größeren (Diesel) Motor. Wenn du noch mehr brauchst geht es Richtung Ford Ranger oder Ford Transit.
Wieviel Anhängelast brauchst du denn?
8.2 ist die Hinterachse, die darf nicht mehr als 1220kg bei Anhängerbetrieb habenZitat:
8.2: 1220 B. ANHÄNGEBETRIEB*
das ist das max. zulässige Gesamtgewicht des WagensZitat:
22. Steht: F.1./F.2: 2140
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Das ist ein kleiner Benziner (mit kleinen Anhängerlasten), laut den technischen Daten sind es 900kg gebremst, und 750kg ungebremst, wenn du mehr brauchst geht das nur mit einen größeren (Diesel) Motor. Wenn du noch mehr brauchst geht es Richtung Ford Ranger oder Ford Transit.
Wieviel Anhängelast brauchst du denn?
8.2 ist die Hinterachse, die darf nicht mehr als 1220kg bei Anhängerbetrieb habenZitat:
8.2: 1220 B. ANHÄNGEBETRIEB*
das ist das max. zulässige Gesamtgewicht des WagensZitat:
22. Steht: F.1./F.2: 2140
Was steht genau unter "22"?
Warum soll er nen Diesel nehmen? Ich darf mit meinem Benziner 2t ziehen.
Zitat:
@DeltaF schrieb am 28. Oktober 2017 um 13:21:53 Uhr:
Was steht genau unter "22"?
Warum soll er nen Diesel nehmen? Ich darf mit meinem Benziner 2t ziehen.
Die Antwort hat FocusGT doch schon geschrieben, ist nur der 1,6 Ltr.
Zitat:
@DeltaF schrieb am 28. Oktober 2017 um 13:21:53 Uhr:
Was steht genau unter "22"?
Warum soll er nen Diesel nehmen? Ich darf mit meinem Benziner 2t ziehen.
stehen die 2000kg wirklich in deinem Fahrzeugschein? Laut Prospekt sind es bei deinem 1800kg bei 8% Steigung, und 1600kg bei 12% Steigung
der Diesel war/ist ja nur in Klammer gesetzt

, wenn man einen Benziner findet der das erforderliche zieht ist ja alles Ok!
jo, steht so drin. wurde mit rad/reifen kombi aufgelastet.
Zitat:
@DeltaF schrieb am 28. Oktober 2017 um 17:08:28 Uhr:
jo, steht so drin. wurde mit rad/reifen kombi aufgelastet.
du kannst nicht vor dir auf andere schließen

, und die Frage ist auch ob das ein anderer Prüfer bei einem anderen Auto auch machen würde? Normal ist das ja nicht das man einfach bei anderen Rädern die Anhängelast erhöht?!
Er hat sicher eine andere Rad/Reifen Kombi und zusätzlich die Anhängelast erhöht, hat beides nichts miteinander zu tun.
Nö, die AHK ist zig Jahre später rangekommen.
Dann frage ich mich, wie das bei Deinem Wagen möglich sein soll, da nicht ein Benziner in der Liste diese 2 Tonnen ziehen darf? Selbst bei 8 % Steigung, sollte der Wert eingetragen worden sein, wird nicht wesentlich über die erlaubten 900 kg sein. Hat da wer was schreibtechnisch im Brief und Schein verwechselt bei der Zulassungsstelle? Wäre für mich die einzig logische Erklärung, da ich davon ausgeh, daß Du richtig liest.
Bei einem meiner Anhänger war mal die Fahrgestellnummer vertippt. Hat nur bei der 4. HU der Prüfer bemerkt. Amt hat anstandslos korrigiert.
Doch geht wohl, meine Anhängelast 1800 kg wurde auf 2000 kg mit 8% Steigung erhöht.
Das habe ich zwar auch mal gemacht, allerdings war es ein Diesel mit tatsächlich eingetragenen 1800 kg und die Lasterhöhung ist eher eine Farce, denn der Wert bei 8% Steigung, um auf den Wert von 2000 kg im eigenen Schein zu kommen, ist beim KBA bereits vom Hersteller hinterlegt.
Wie es trotz gegenteiliger Infos in den hier aufgezeigten Datenblättern zu den Benzinern möglich sein soll, diesen hohen Wert eingetragen zu bekommen, erschließt sich mir im Moment überhaupt nicht. Es sei denn, die Informationen stimmen dort einfach nicht. Bin nur verwundert.
Dennoch benötigt man für eine Änderung von 1800 kg auf 2000 Kg eine entsprechende Freigabeerklärung des Herstellers, mit der man zum Prüfingenieur der HU-Prüfer (TÜV, GTÜ, KÜSS etc.) geht, um dann mit dem Prüfprotokoll des "Gutachters" den Eintrag vom zuständigen Straßenverkehrsamt eintragen zu lassen.
Um eine echte Lasterhöhung handelt es sich eigentlich nicht, denn das Fahrzeug wurde so mit den hinterlegten Werten für Zulassung zum Straßenverkehr vom KBA durchgewinkt. In den früheren Kfz.-Briefen wurden alle 3 Werte eingetragen, also auch die zul. Zuglast bei 8% Steigung, nicht nur wie jetzt aktuell üblich, nur der Wert bei 12 % Steigung. Jetzt kostet es halt Aufwand und Geld, wenn man den 8%-Wert mit eingetragen haben möchte. Für mich ein absolutes Wiehern der Amtsschimmel und gewollte Abzocke durch ins Gehirn Sch...nde Auto-Lobbyisten bei den zuständigen Politik-Volksverdummern!
Sorry für die harte Wortwahl, mußte jetzt mal gesagt werden.
ist mir auch ehrlich gesagt egal. 2t stehen drin und gut
Mag Dir zunächst mal egal sein, wobei ich nicht sicher bin, ob Du im Extremfall bei einer eventuell nicht rechtmäßigen Eintragung Dich wirklich zurücklegen könntest, von wegen Vertrauenschutz auf Richtgkeit der Eintragung. Man hat schon Pferde vor der Apotheke kot... sehen. Dann hast dann doch das große Los gezogen, nur nicht in Deinem Sinne. Möchte aber nicht den Teufel an die Wand malen, denk mal an an einen schweren Unfall, in den Du ohne Dein Zutun verwickelt werden könntest. Was glaubst denn, was die Unfallgegner aus Deiner Anhängelast mit ihren gut bezahlten Gutachtern machen? Hackfleisch ist das Mindeste und Du kannst Dich mehr als nur warm anziehen, falls da was nicht stimmen sollte.
Es bleibt mir Deine Eintragung in den Papieren ein Rätsel, da ich mir nicht vorstellen kann, Ford habe zwei verschiedene Konstruktionen für ein zeitgleiches Modell auf den Markt geworfen.
Vielleicht können Insider mehr dazu sagen.