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Anhängelasterhöhung wer hat eine ????

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 23. Januar 2021 um 15:21

Hallo, wer hat eine Anhängelasterhöhung bei einen W/S 212 T 4 Matic Bj 2010 wieviel und wo her,

Danke

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23 Antworten

Hallo BM1954,

eine Anhängelasterhöhung habe ich nicht. Die 2.100 kg vom W212 (350er) gelten für Steigungen bis 12 Prozent. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hersteller kann - im Regelfall - ein höherer Wert, bezogen auf 8 Prozent Steigung, in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Gruß

Fildermann

Themenstarteram 23. Januar 2021 um 18:12

Hallo, ja weis ich schon ich möchte wissen wieviel Auflastung und wo her und was das ganze kostet ????

MFG

Ich habe Ende letzten Jahres einen S212 E400T 4-Matic aus 03/2014 (aber schon Modelljahr 2015) gekauft mit ab Werk verbauter AHK, bei dem aber nur 1,7 to Anhängelast gebremst eingetragen ist. Das ist ein Praxistestfahrzeug bei Daimler gewesen, das erst später per Einzelabnahme vom TÜV zugelassen wurde.

Ich möchte die Anhängelast für den Wagen gerne auf 2,1 to erhöhen lassen, so wie es dann für die Fahrzeuge mit gleicher Motorisierung (gleiche HSN/TSN) ab Werk später auch galt.

Beim TÜV hieß es nur, man könne nur das eintragen, was der Hersteller bescheinigt.

Daraufhin habe ich das CAC in Maastricht angeschrieben, die mir dann mitteilten, dass ich dafür über eine MB-Vertretung eine offizielle Anfrage an die Homologationsabteilung der Daimler AG richten muss. Nach entsprechender Prüfung würde ich dann einen Bescheid bekommen (Herstellerbescheinigung). Dieser kann positiv oder auch negativ ausfallen. Die Kosten für die Anfrage muss ich in jedem Fall zahlen und die sollen sich auf über 100 Euro belaufen, unabhängig vom Ausgang.

Die Anfrage wurde Anfang Januar gestellt. Seither warte ich auf eine Antwort vom Daimler.

Auch einen Monat später habe ich noch keine Antwort von der Homologationsabteilung bei Daimler erhalten.

Da mein Anhänger ohnehin nur 1,3to hat, ist das jetzt nicht so dramatisch. Aber eine "zeitnahe" Bearbeitung eines Vorgangs sieht bei mir anders aus.

Sollte ich in absehbarer Zeit etwas Neues dazu erfahren, melde ich mich wieder.

Mittlerweile sind fast 3 Monate nach meiner Anfrage zur Anhängelasterhöhung vergangen und ich habe immer noch keine Antwort von der Homologationsabteilung erhalten. Meine Hoffnung schwindet langsam, dass da überhaupt noch irgendetwas passiert.

Ich schreibe die MB-Vertretung jetzt noch ein einziges mal an die die Anfrage für mich gestellt hat. Wenn da nichts mehr kommt, dann gebe ich es auf.

Ist schon traurig, dass sich da anscheinend niemand drum kümmert, denn selbst wenn die Anhängelasterhöhung für mein Fahrzeug nicht möglich wäre, hätte ich ja zumindest eine Antwort erwartet.

Also auch hier liegt die Betonung vom Slogan "Das Beste oder Nichts" ganz klar auf dem "Nichts".

Einfach nur bedauerlich für die Marke mit dem Stern ...

PS: Und das CAC hat bei der Gelegenheit auch gleich noch eine Nachricht bekommen, dass die ihre Kollegen da in Stuttgart mal aufwecken sollen.

Heute rief mich die MB-Vertragswerkstatt an, über die ich die Anhängelasterhöhung angefragt hatte.

Unabhängig davon, dass die von der Homologationsabteilung aus Stuttgart immer noch keine Rückmeldung erhalten haben, hat man heute in der Werkstatt mal meine Fahrzeugdaten (E400 T 4 Matic 212.299 aus Modelljahr 2015) mit den Daten eines vergleichbaren Fahrzeugs von @ollivah (E400 T 4Matic 212.299 aus Modelljahr 2016) verglichen.

Dabei ist herausgekommen, dass für mein Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse der Zugkombination von ca. 4.300kg bescheinigt ist. Bei einem zGG von 2.495kg reicht das gerade mal für die 1.700kg Anhängelast plus ein wenig "Reserve".

Beim Fahrzeug aus Modelljahr 2016 ist ein zGG von 2.600kg mit 2.100kg Anhängelast eingetragen und eine zulässige Gesamtmasse der Zugkombination von rund 4.800kg. Zudem ist die zulässige Achslast hinten 105kg höher als bei meinem Wagen.

Was auch immer da zum Modelljahrwechsel bei identischem Baumuster (212.299) geändert wurde, hat offensichtlich wohl auch Einfluss auf die zulässige Anhängelast, die Achslast hinten (?) und demzufolge auch auf die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination.

Man wird jetzt nochmal versuchen herauszufinden was da für das MJ2016 evtl. technisch geändert wurde, hat mir aber schon versucht klarzumachen, dass ich wohl mit keiner Anhängelasterhöhung rechnen brauche, die meinem Wagen bei 12% Steigung einfach so 2.100kg bescheinigt anstatt der 1.700kg.

Ich befürchte ja, das ist alles nur etwas, was auf dem Papier steht und nicht mal eine technische Änderung am Fahrzeug vorliegt. Aber was solls. Ich glaube ich werde das Thema dann in Kürze als "erfolglos" abhaken müssen.

@BM1954

Bist Du mit dem Thema in der Zwischenzeit weiter gekommen?

Das mit der erhöhten Achslast hinten könnte mit dem 7 Sitzer zusammenhängen.

Ist auch bei mir für Hängerbetrieb so eingetragen; war beim S210 und S124 nicht anders. ;)

Zitat:

@ollivah schrieb am 24. August 2021 um 16:29:52 Uhr:

Das mit der erhöhten Achslast hinten könnte mit dem 7 Sitzer zusammenhängen.

Das klingt plausibel. Werde ich der Werkstatt nochmal mit auf den Weg geben.

Eine Anhängelasterhöhung sollte machbar sein, indem das Fahrzeug selbst abgelastet wird, also das zulässige Gesamtgewicht reduziert wird. Dadurch ist dann eine höhere Anhängelast möglich.

Mir ist zwar nicht ganz klar, warum ein leichteres Fahrzeug dann mehr ziehen darf, aber das ganze ist ohnehin nur Makulatur auf dem Papier...

Bei meinem 500er habe ich ein ähnliches Problem - 2.100 KG darf ich ziehen, hätte aber gerne 2.3XX (das Maximum, was die AHK kann). Geht aber nicht so einfach, weil das zulässige Gesamtgewicht vom Fahrzeug zu hoch ist. Abhilfe würde nur eine Ablastung bringen.

Also ich bin mit meinen 2,1 Tonnen völlig zufrieden, aber interessehalber: Wie kann man das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs reduzieren? Einfach weniger eintragen lassen?

@ReCoNtY

Die zul. Gesamtmasse der Zugkombination muss größer (oder gleich) sein wie zGG des Fahrzeugs plus die Anhänge-/Zuglast. Nach der Logik die Du beschrieben hast, könnte mit einem reduzierten zGG wohl eine größere Anhängelast erreicht werden, wenn die Gesamtmasse der Zugkombination unverändert bleibt.

Das ist aber nicht mein Ziel, denn ein reduziertes zGG bedeutet ja auch weniger zulässige Zuladung, auch wenn es nur auf dem Papier steht.

Ich möchte einfach nur die Anhängelast bei 12% Steigung von 2.100kg die für das gleiche Fahrzeug (212.299) nur wenige Monate später ab Werk als Standard üblich war.

Für Deine Zwecke kannst Du evtl. auch eine Eintragung von 2.3xxkg bei 8% Steigung bekommen, falls Dir das hilft. Da gibt es Anbieter im Netz, die für schlappe 500 Euro nach entsprechender Prüfung der Fahrzeugdaten ein Gutachten dafür ausstellen, mit dem der TÜV-Sachverständige das prüft and anschließend in der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wird.

Zitat:

@burky350 schrieb am 25. August 2021 um 12:01:59 Uhr:

Für Deine Zwecke kannst Du evtl. auch eine Eintragung von 2.3xxkg bei 8% Steigung bekommen, falls Dir das hilft. Da gibt es Anbieter im Netz, die für schlappe 500 Euro nach entsprechender Prüfung der Fahrzeugdaten ein Gutachten dafür ausstellen, mit dem der TÜV-Sachverständige das prüft and anschließend in der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wird.

Genau das geht bei mir leider nicht, ohne dass das Fahrzeug abgelastet wird, da meiner 2.670 zulässige Gesamtmasse hat.

Wie sieht es denn aus, wenn Ihr die Dachlast austragen lasst, oder fahrt Ihr immer mit Dachbox in den Urlaub? Da sind dann auch schon mal min. 100kg weg.

Gruß AtzeKalle

P.S.: Hat bis Ende der 80er Jahre immer geklappt.

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