1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Anhänger ummelden ohne den Brief

Anhänger ummelden ohne den Brief

Westfalia

Mir bietet jemand einen Anhänger an, der noch angemeldet ist, von dem aber der "Brief" verloren gegangen ist ... kann ich den problemlos, auch ohne Brief ummelden?
Danke
brainstuff

Ähnliche Themen
17 Antworten

Der Verkäufer MUSS sich darum kümmern. Er muss zum Amt und denen das verklickern. Wenn Du das versuchst, verweisen die Dich eh wieder an ihn, weil er als letztes im Besitz davon war.
Kaufen nur mit Papieren, sonst hast Du nur Rennerei.
MfG

Aber mach den Vertrag gleich und Geld gibt es bei Brief. Sonst wird der Hänger teurer :D

Der Verkäufer muss als Erstes eine anzeige auf Unbekannt bei der Polizei machen, auch wenn der Brief nur verloren gegangen ist.
Dann kann er sich über Internet ein Formal ausdrücken wegen verloren gegangener KFZ Brief und damit geht er zum Amt und bekommt am selben Tag einen neuen KFZ Brief.
Habe ich gerade hinter mir, denn meine wir haben den KFZ Brief Teil 1 von dem Auto verloren und wie gesagt so haben wir schnell einen wieder bekommen

@steph0211
Also du must unterscheiden zwischen Brief (Zul.-Bescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Zul.-Bescheinigung Teil I). Das, was Du da beschrieben hast, betrifft den Fahrzeugschein.
@ alle
Wie hier schon richtig gesagt worden ist, hat sich beim Verlust der ZB-II (Brief) in diesem Fall der Verkäufer darum zu kümmern. Und auch völlig richtig: Geld erst bei Brief und vertraglich festhalten!!! Ansonsten würde ich die Finger davon lassen.

Wenn man etwas verloren hat , eine ZB 2 zum Beispiel , dann muss man keine Anzeige machen, sondern den Verlust mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erklären.
Das macht man bei der Zulassungsstelle oder beim Notar. Anschließend wird die ZB2 aufgeboten und nach Ablauf der Frist, neue Dokumente ausgestellt.
Anzeige bei der Rennleitung kann man machen,wenn einem das Dokument gestohlen wurde.
Ändert aber nichts am Aufbietungsverfahren der ZB2

Zitat:

@FordFan71 schrieb am 26. Juli 2021 um 19:11:51 Uhr:


@steph0211
Also du must unterscheiden zwischen Brief (Zul.-Bescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Zul.-Bescheinigung Teil I). Das, was Du da beschrieben hast, betrifft den Fahrzeugschein.

Das hast du richtig erkannt, aber ich habe dort gefragt, ob man das so auch mit KFZ Brief Teil II machen muss, denn auch meiner vom Anhänger war weg, zum Glück hatte ich den wiedergefunden.

Die Antwort von der Beamtin war, dass es genauso wie beim Brief Teil I ist.

1.) Anzeige auf unbekannt bei der Polizei

2.) Formular ausfüllen

3.) zum Amt hin und neuen Brief (egal ob I oder II) machen lassen und abholen.

Und ja das muss der alte Besitzer machen, sonst hat man ein Problem.

Es würde aber auch eine andere Möglichkeit geben, durch den Kaufvertrag wo NICHT drinsteht das der KFZ Brief Teil II verloren gegangen ist, kann man mit den KFZ Brief Teil I und den Kaufvertrag, einen neuen KFZ Brief Teil II beantragen.

Der Werdegang ist Ähnlich wie oben beschrieben, aber da in dem Formular eine eidesstattliche Aussage drin ist, kann das natürlich nach hinten losgehen, ist also nicht zu empfehlen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juli 2021 um 19:23:24 Uhr:



Anzeige bei der Rennleitung kann man machen,wenn einem das Dokument gestohlen wurde.
Ändert aber nichts am Aufbietungsverfahren der ZB2

Wurde mir hier in Berlin beim Anruf im KFZ Amt anders erklärt, wir mussten eine Anzeige bei der Polizei machen und sowas stand auch in dem Formular drin, was ich ausfüllen musste und da musste ich auch die Nummer der Anzeige angeben

Wenn ich den verloren habe, kann ich keine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Dann kann ich nur eine Verlustanzeige machen.

Oh man Sorry aber lesen und verstehen.
Ich habe es gerade durch und musste hier eine Anzeige gegen Unbekannt machen.
Aber egal ist mir jetzt zu Blöde, steige aus und macht was ihr wollt.

Eine Anzeige gegen unbekannt,weil Du was verloren hast?

Zitat:

@steph0211 schrieb am 26. Juli 2021 um 20:14:07 Uhr:


Oh man Sorry aber lesen und verstehen.

Keine Sorge, das klappt noch ganz gut.
Wenn du eine Diebstahlanzeige - wovon ich aufgrund des Zusammenhangs mal ausgehe - aufgebe, obwohl ich weiß, dass ich den nur verloren habe, ist das Vortäuschung einer Straftat.
Die Ämten versuchen sowas mitunter, ist mir selber schon mit einem Perso passiert.
Nach meiner Erklärung waren sie plötzlich doch mit einer Verlustmeldung (iirc an Eides statt) zufrieden.
Die Wahrscheinlichkeit ist klein, das ist schon klar, aber ich mache mich bestimmt nicht strafbar, nur ein irgendein Depp vom Amt das gerne so hätte.

Oh man, nee du hast es immer noch nicht verstanden, aber egal.
Ist nur schon peinlich das selbst die Polizei das so wollte und der habe ich es auch gesagt das der Brief nur verloren ist.
Aber da weiß es ja jemand besser also halte ich mich da raus.
Admin, wenn du Zeit hast, kannst du bitte meine Beiträge löschen.
PS: Die Polizei hat gesagt da man ihn verloren ha, kann es auch sein das ein andere ihn gefunden hat und Missbrauch damit macht.
Aber Besserwisser wissen ja sowas

@steph0211

Du weist schon das @Go}][{esZorN ein Moderator (Admin) ist?

Letztlich ist es doch egal.
Den TE muss es nicht interessieren, WIE der Verkäufer an eine Zweitausfertigung kommt, es ist nur wichtig, DASS er dran kommt, damit eine beim Verkauf mit übergeben werden kann.
Kann er das nicht, sollte der TE Abstand nehmen.
Hier werden schon wieder Feinheiten diskutiert, die nicht not tun.

Vor allem werde ich jetzt den ganzen Thread zerpflücken... nicht!

Deine Antwort
Ähnliche Themen