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Anhänger ziehen mit Fahrzeug auf 07er- Zulassung erlaubt?

Themenstarteram 26. Dezember 2019 um 20:12

Wir bauen gerade einen Audi 100 von 1988 auf, der dann auf das 07er Sammlerkennzeichen zugelassen werden soll.

Da der Audi mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet ist, und wir noch einen 1984er Wohnwagen regulär zugelassen haben, würde sich hier ein zeitgeistiges Gespann ergeben.

Es stellt sich aber nun die Frage, ob dieses zulassungsrechtlich erlaubt ist.

Mir ist schon klar, dass ich hier keine verbindliche Rechtsauskunft erwarten darf, aber vielleicht doch den einen oder anderen Hinweis.

Beste Antwort im Thema

Zur Pflege des Hobbies (auf Treffen Und zu Rallyes) ist auch der Anhänger erlaubt. Für Probefahrten (thermische Gesundheit) auch. Für den Campingurlaub nicht. Nimm besser ein H-Kennzeichen.

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Zur Pflege des Hobbies (auf Treffen Und zu Rallyes) ist auch der Anhänger erlaubt. Für Probefahrten (thermische Gesundheit) auch. Für den Campingurlaub nicht. Nimm besser ein H-Kennzeichen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Dezember 2019 um 22:01:17 Uhr:

Zur Pflege des Hobbies (auf Treffen Und zu Rallyes) ist auch der Anhänger erlaubt. Für Probefahrten (thermische Gesundheit) auch. Für den Campingurlaub nicht. Nimm besser ein H-Kennzeichen.

Dann sollte man das H-Kennzeichen auch bei dem Wohnanhänger in Betracht ziehen, oder ist das a) ggf. gar nicht möglich oder bringt b) keine nennenswerten Vorteile?

Ist möglich, bringt aber keine Vorteile, da WoWas eh kaum etwas kosten.

Da es für Anhänger-H-Kennzeichen keinen eigenen Steuersatz gibt, müsste die Jahressteuer für sie auch 191,73 EUR betragen?

Demnach würde sich das nur für Anhänger mit mehr als 5.000 kg zGM lohnen...

...womit wir bei 5t wieder beim Thema thermische Gesundheit des Audi wären.

Ich habe da meine Zweifel, ganz ehrlich.

Die 5 Tonnen waren doch nur die steuerliche Berechnung. Der Audi hat doch eine viel niedrigere Anhängelast.

Themenstarteram 31. Dezember 2019 um 16:48

Danke für die Antworten.

Die Voraussetzungen zum Führen eines Fahrzeugs mit 07er Zulassung sind mir schon bekannt, die werden einem auch gleich samt dem Kennzeichen mitgeteilt.

Ein Campingurlaub kam sowieso nicht in Frage.

Es geht nur darum, bei einem Oldtimertreffen auch mal zu übernachten, so mit Lagerfeuer, Grillen, Bier trinken, usw.

Ich habe nur keine Lust, auf einer Raststätte in endlose Diskussionen mit der uniformierten Executive verwickelt zu werden, wobei man doch nur den Kürzeren zieht.

Ich habe ja noch ein wenig Zeit.

Die Fahrt zu einem Oldtimertreffen passt 100% zum Zweck des 07er Kennzeichens. Ob dann ein Wohnwagen dranhängt oder nicht, ist völlig egal. Der hat seine eigene Zulassung und Versicherung.

Moin Moin !

Zitat:

Der hat seine eigene Zulassung und Versicherung.

Nein . Anhänger sind grundsätzlich in D über das Zugfzg versichert, solange sie angekuppelt sind.

Insofern sollte man sich bei der Versicherung schlau machen!

MfG Volker

Was hat die Versicherung mitdem H-Kennzeichen zu tun? Das mitnehmen eines Anhängers zu einem vom 07er-Kennzeichen abgedeckten Zweck ist völlig in Ordnung und bedarf keiner weiteren Abklärung.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 31. Dezember 2019 um 21:37:20 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 31. Dezember 2019 um 21:37:20 Uhr:

Zitat:

Der hat seine eigene Zulassung und Versicherung.

Nein . Anhänger sind grundsätzlich in D über das Zugfzg versichert, solange sie angekuppelt sind.

Insofern sollte man sich bei der Versicherung schlau machen!

MfG Volker

Da bist du dir auch wirklich sicher? Das sieht § 3 FZV seit dem Jahr 2002 wohl doch etwas anders. Grundsätzlich muss jeder Anhänger eine Zulassung und Haftpflichtversicherung haben. Ausgenommen sind u.a. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke ... , wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 e)) Ein Wohnanhänger braucht immer eine eigene Haftpflichtversicherung.

Grüße vom Ostelch

Die Haftpflicht ist für den Fall dass ein Anhänger, der nicht an einem Zugfahrzeug hängt einen Schaden verursacht.

Zitat:

@-colt- schrieb am 1. Januar 2020 um 22:21:22 Uhr:

Die Haftpflicht ist für den Fall dass ein Anhänger, der nicht an einem Zugfahrzeug hängt einen Schaden verursacht.

Der Hänger braucht, bis auf die Ausnahmen, doch trotzdem immer eine eigene Haftpflicht. Was nützt die Diskussion überhaupt?

Grüße vom Ostelch

hier ist eine abhandlung dazu ( 2 sec google)

https://www.fomcc.de/fordsetzung/05_2/05_2_10.htm

ich denke auch dass ein zeitgenössischer anhänger kein problem darstellt(auch wenn dieser kein 07 oder h-kennzeichen trägt).

fraglich ist halt wo man dort die dann grenzen zieht. wie siehts mit bis zu 10 jahre jüngerem wohnanhänger aus? beim thema zubehör von oldi's gib/gab es ja so 10 jahresregelgung für alles was zeitgenössisch ist.

moderner anhänger würd ich mal ausschließen.

auf dem treffen im prinzip egal - meist privatgeläde wo die zulassungsordnung eh nicht interessiert. aber im straßenverkehr gibst halt mit deinem 07 dann kein zeitgenössisches bild mehr ab. wobei diese begründung auch irgendwo zwielichtig ist denn hinter ein fahrzeug mit regulärem h-kennzeichen (also kein 07) darfst ja an anhänger hängen was du möchtest!

iich denke deine frage ist berechtigt. man kann da in gesetzen und verordnungen zum 07 wühlen und hoffen dass man was zur zulässigkeit von anhängern an derart zugelassenen fahrzeugen findet. findet man nichts stehst wieder am anfang:

-nichtausdrücklich erlaubt = ist im straßenverkehr meist verboten (da eben nicht explizit zugelassen)

vs

- bestimmungsgemäße verwendung des fahrzeugs = wenn da eine ahk dran ist darf man auch ziehen. auch das muss das alte fahrzeug ja weiterhin unter beweis stellen dürfen. verbietet einem ja niemand.

->ich halt die zweite sichtweise in diesem fall für plausibel. womit sich aber weiterhin die frage auftut ob es nicht doch ganz egal ist was man zieht!!!

frag die zulassungstelle also diejenige die das 07 herausgeben. ggf liefern sie dir eine erklärung dazu. fällt das wort zeitgenössischer anhänger kannst ja wenn du möchtest trotzdem mal hinterfragen woher genau diese idee denn nun stammt (verordnung, gesetz, persönliches ermessen desjenige der dir den brief beantwortet). mit dieser antwort im handschuhfach dann in die verkehrskontrolle und mal gucken was rauskommt :)

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