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Anhänger ziehen mit PKW

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 11:10

Hallo Leute,

hoffe das mein erster Beitrag im richtigen Forum Platz gefunden habe, aber nen Anhänger is ja schon ein Nutzfahrzeug, oder?

Nun gut, es geht darum: Bald kommt Wacken und wir wollen mit Anhänger hoch fahren. Mein Auto kann locker einen 1,5Tonner ziehen und darf das auch. Bin sogar schon mal einen Gefahren, Vater saß neben dran.

//edit

Jetzt nochmal richtig:

Also, das Auto hat ein Leergewicht von 1460kg, der Angänger wäre ein 1500kg... Also bin ich 40 Kg über dem leergewicht.

(Hoffe, nach dem Reinedit ergibts noch Sinn)

Das löst natürlich nun bei mir Bedenken aus. Ich weiss, dass es auf die Laune der Polizisten ankommt und so.

Wichtiger ist mir eher, was würde auf mich zukommen, wenn ich erwischt werden würde.

Zählt es als >Fahren ohne Führerschein< oder gibt es bei dem Gewichtsunterschied nur ne Verwarnung. Oder gibts Bußgeldverfahren mit Punkten? Weil hab mal gehört, Punkte sind eher ganz schlecht für Probezeitler ^^

Hoffe, ihr wisse da mehr bescheid als ich.

Gruß

Chaot

Beste Antwort im Thema

grundsätzlich kannst du das thema 1.5 t anhängelast mal gleich vergessen solange du nur B und nicht BE hast!

dein führerschein erlaubt dir hänger mit einem max. gewicht von 750kg zu bewegen und das wars dann aber auch schon. es ist ja schön das dein auto mehr ziehen kann - nur darfst du als fahrer das nicht. solltest du jemanden finden der BE hat dann kannst du es mit dem gemeinten hänger auch vegessen da du die 3.5 t nicht überschreiten darfst (eigentlich 3.49 t).

zum thema anhängelast usw. gibts noch zich ausnahmen aber diese betreffen dich nicht da sie dann nur was mit der anhängelast und zugmaschiene zutun haben usw. .

noch fragen?

gruß

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Meines Wissen´s, aber ohne Vorbehalt. Wenn man eine Fahrzeug bewegt, für welchs man keine Berechtigung (Führerschein) hat, dann ist das ganz klar "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Wie da die Konsequenzen im Einzelnen ausshen weiß ich grad nicht.

Paß aber auch auf, die 3,5 Tonnen Gespanngewicht sind nicht alleine ausschlaggebend. Das Zugfahrzeug muss auch ein bestimmtes Gewichtsverhältnis zum Anhänger aufweisen.

Gruß Andreas

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 11:31

Ja, ich hab da oben ein bischen Schwachsinn geschrieben. Mit fällts grad ein, wie es richtig war...

Also, das Auto hat ein Leergewicht von 1460kg, der Angänger wäre ein 1500kg... Also bin ich 40 Kg über dem leergewicht. Nicht über den 3500kg.

Hatte oben beim schreiben bissel was verwechselt. Jetzt sollte meine Anfrage stimmen ^^

grundsätzlich kannst du das thema 1.5 t anhängelast mal gleich vergessen solange du nur B und nicht BE hast!

dein führerschein erlaubt dir hänger mit einem max. gewicht von 750kg zu bewegen und das wars dann aber auch schon. es ist ja schön das dein auto mehr ziehen kann - nur darfst du als fahrer das nicht. solltest du jemanden finden der BE hat dann kannst du es mit dem gemeinten hänger auch vegessen da du die 3.5 t nicht überschreiten darfst (eigentlich 3.49 t).

zum thema anhängelast usw. gibts noch zich ausnahmen aber diese betreffen dich nicht da sie dann nur was mit der anhängelast und zugmaschiene zutun haben usw. .

noch fragen?

gruß

frage: ist das auto ein geländewagen?

wenn ja kannst du den hänger fahren, wenn nein dann eben nicht da dein hänger nicht schwer sein darf als dein zugfahrzeug.

EDIT : nur bei BE!

am 29. Mai 2008 um 11:44

Du darfst mit B fahren:

Anhänger unter 750kg und Anhänger über 750 kg wenn die Leermasse des Fahrzeugs größer als die zgM des Anhängers ist.

Aber ich würde auch sehr stark auf die Anhängelast, bzw die Hinterachlast deines Zugfahrzeugs schaun.

Außerdem darf deine Kombination keine 3,5 to überschreiten!

Mit 3 to LEER wird das wohl etwas kompliziert.

3 Personen sind schon mindestens 250kg.

Da dürft ihr aber nur noch Hartstoff mitnehmen und da würde dann das Auto auch reichen.

 

Unabhängig davon wäre ich bei jemanden in der Probezeit sehr vorsichtig.

Jemand mit wenig Erfahrung und einem 1,5to Anhänger kann sehr schnell sehr gefährlich werden.

Abmessungen, Fahrphysik, Bremswege, Fahrstil, usw.

Wenn du das Ding verantwortungsvoll fährst, dann gehts ja.

Von einem Geländewagen ist in der FeV nicht im entferntesten die Rede, das hat eher was mit der Praxis zu tun.

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Propheteus

grundsätzlich kannst du das thema 1.5 t anhängelast mal gleich vergessen solange du nur B und nicht BE hast!

dein führerschein erlaubt dir hänger mit einem max. gewicht von 750kg zu bewegen und das wars dann aber auch schon. es ist ja schön das dein auto mehr ziehen kann - nur darfst du als fahrer das nicht. solltest du jemanden finden der BE hat dann kannst du es mit dem gemeinten hänger auch vegessen da du die 3.5 t nicht überschreiten darfst (eigentlich 3.49 t).

zum thema anhängelast usw. gibts noch zich ausnahmen aber diese betreffen dich nicht da sie dann nur was mit der anhängelast und zugmaschiene zutun haben usw. .

noch fragen?

gruß

Ich muss dich da leider etwas berichtigen:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Nein das Auto ist kein Geländewagen, einfacher PKW, Opel Vectra B Caravan DTI 100PS

Zitat:

Original geschrieben von DerGrosseChaot

 

Ich muss dich da leider etwas berichtigen:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Nein das Auto ist kein Geländewagen, einfacher PKW, Opel Vectra B Caravan DTI 100PS

Aber dein Anh hat doch eine zul. Gesamtmasse die höher ist als dein zugfahrzeug leer, brauchst also BE!

Grüße

Steini

oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

also erstens: wenn du es so gut weißt, warum fragst du dann?

und zweitens: dann vergleich das mal bitte damit ->

nur mit Klasse B

ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

den delikaten unterschied habe ich selbst leider schon zur diskussion am straßenrad gehabt. resultat? nich mach jetzt CE damit ich ruh hab!

fällt dir der hacken auf?

@Propheteus: Mir fällt da nix auf, auf was du damit jetzt rauswillst??

Grüße

Steini

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 11:59

Ja ok, wärend ich hier gepostet habe, hab ich parallel noch weitergesucht.

Und ich hab ne Antwort woanders gefunden, über nen anderen Thread hier im Forum.

Thema hat sich für mich erledigt.

Naja meine Frage wäre sowieso gewesen, ob jemand auf die 40Kg achtet.

Aber das hat sich erledigt.

http://www.juergen-tiegs.de/OPEL/bcaravan/bcaravan.HTM

Bei der X20DTH...

 

Is also toll zu wissen, dass das Auto gar keine 1,5er fahren darf und der Vater ein tolles Vorbild ist xD

 

Gruß

Chaot

Zitat:

Original geschrieben von steini111

@Propheteus: Mir fällt da nix auf, auf was du damit jetzt rauswillst??

Grüße

Steini

du warst nur schneller wie ich, ich wollte auf das selbe raus wie du auch wenn es sich etwas schwerer rauszulesen ist :-)

kurz, wir meinten das selbe!

@DerGrosse

er darf, nur den richtigen lappen mußt du haben und gebremst muß er sein. meinen alten W123 hab ich wegen boot auf 2100kg auflasten lassen und durfte fahren. da hab ich mich dann erstmal genau erkundigt gehabt. danach kam dann der jeep und alles war gut :-) ohne streß.

gruß

EDIT: nein die 3.5 t habe ich dabei natürlich nicht beachtet bzw. geflegt af ignore gestellt!

Zitat:

Original geschrieben von DerGrosseChaot

 

Naja meine Frage wäre sowieso gewesen, ob jemand auf die 40Kg achtet.

 

Chaot

Wenn es nur per Wiegen zu ermitteln wäre sicher nicht, da die Daten aber direkt in den Papieren stehen...... Und Ja....Polizisten können Rechnen :D

Grüße

Steini

am 29. Mai 2008 um 14:13

Ahso du hast nichtmals BE, geschweige denn C1E......

Ist schon ne ganz schöne Schikaniererei heutzutage bei den Führerscheinneulingen.

Da bin ich aber froh, dass ich noch bis 7,5 To fahren darf :)

Aber grundsätzlich zum Thema Anhänger kann ich nur sagen, damit kann man als Fahranfänger genausogut klarkommen, wie jemand mit Erfahrung.

Gerade weils was neues ist, fährt man dann sowieso vorsichtig und so extrem viel anders ist das auch nicht.

Ich bin damals mit 18 auch kurz nach dem Führerschein schon Segelflugzeuganhänger gefahren, die auch so ca. in dieser Gewichtsklasse zwischen 1 und 1,3 To spielen.

Aber nach Wacken fährst du doch bestimmt eh mit ein paar Mann, wo doch wahrscheinlich jemand mit entsprechendem Führerschein dabei ist. Musst du halt mal wen anderes ans Steuer lassen.

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Ahso du hast nichtmals BE, geschweige denn C1E......

Ist schon ne ganz schöne Schikaniererei heutzutage bei den Führerscheinneulingen.

Hmm, naja bis auf das "E" find ich die einteilung besser als vorher da nun ungeschulte keine 18,5t Züge mit Druckluftbremse usw mehr fahren dürfen!

Zitat:

Da bin ich aber froh, dass ich noch bis 7,5 To fahren darf :)

ich irgendwie nicht...:rolleyes:

Zitat:

Aber grundsätzlich zum Thema Anhänger kann ich nur sagen, damit kann man als Fahranfänger genausogut klarkommen, wie jemand mit Erfahrung.

Gerade weils was neues ist, fährt man dann sowieso vorsichtig und so extrem viel anders ist das auch nicht.

Ich bin damals mit 18 auch kurz nach dem Führerschein schon Segelflugzeuganhänger gefahren, die auch so ca. in dieser Gewichtsklasse zwischen 1 und 1,3 To spielen.

Es gibt grundsätzliche Dinge die beim Anhängerziehen beachtet werden sollten, außerdem sollte ein Fahrer zumindest mal rückwärts um ne Ecke kommen können und nicht gleich abhängen müssen. Wenn du auf deiner ersten Tour es mit einem Schlingernden Anhänger zu tun bekommen hättest.......was hättest du getan bzw was würdest du heute tun?

Deswegen gehört die Anhängerausbildung für mich einfach zu jeder klasse als Pflicht dazu und nicht nach Wahl und dann gibts doch wieder Ausnahmen wo man den "E" nicht braucht!

 

just my2cent

Grüße

Steini

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