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Anhänger Zulassen mit ZB Teil II geht das?

Barthau Fahrzeugtransporter QM
Themenstarteram 5. Mai 2023 um 11:17

Hallo,

 

Und zwar hat mein Bruder einen Anhänger Eigenbau von 1982 erworben. Diesen Anhänger wollte er eigentlich aufbauen und weiter verkaufen aber ich habe gesagt ich nehme ihn für mich da ich keinen habe und richte ihn wieder her. Ich habe ihm das gleiche gegeben was er dafür bezahlt hat. Gestern brachte er mir dann den Fahrzeugbrief der ziemlich neu aussah und ein TÜV Gutachten was noch bis Juni 2023 gültig ist. Nun wollte ich den Anhänger schon anmelden da dieser ja noch TÜV hat damit ich mein Nummernschild sicher habe. EVB Nummer wäre kein Problem und TÜV hat er ja noch. Aber wie sieht es aus mit dem anmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ich habe ja nur ZB Teil 2.

 

Mein Bruder will sich nochmal kümmern bei dem Vorbesitzer aber was ist wenn dieser ihn nicht mehr hat? Kann ich den Anhänger dann trotzdem anmelden. Der Anhänger war bis vor kurzem noch zugelassen. An der ZB Teil 2 ist keine Ecke abgeschnitten(hatte ich mal gelesen das das gemacht wird wenn ein Anhänger still gelegt wird kann mich aber auch irren :D) und es steht drauf der alte Fahrzeugbrief Nr so und so wurde zurück gegeben und entwertet glaube.

 

Danke

 

Fahrzeugzuweisung konnte ich nicht machen da dieser nicht aufgeführt war. Auf dem Brief steht Kaecks/Schönewalde als Name und Fahrzeugaufbau Code 0800 oder 800.

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41 Antworten

Was sagt Deine Zulassungsstelle dazu bzw. deren Webpage?

Das wird nicht klappen man braucht beide Teile.

 

Da muss dann vom letzten eingetragenen Halter eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden das er diese Verloren hat.

Dann nach ca 6 Wochen kann er dann einen neuen beantragen. Nur doof wenn er nicht mitspielt.

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Ist korrekt wie Tom1182 es beschrieben hat. Gestern bei meinem StVA ein Auto abgemeldet und Teil 1 mit diesem Stempel wieder mit bekommen.

 

Gruß

Andre

IMG_20230505_142101.jpg
Themenstarteram 5. Mai 2023 um 12:35

Danke für die Antworten. Dann will ich mal hoffen das er die noch hat da er ja wie gesagt angemeldet war also warum sollte man so etwas weg schmeißen oder überhaupt warum er es nicht mitgegeben hat :rolleyes:.

 

Wenn das alles nicht so funktioniert muss ich dann für eine Vollabnahme zum TÜV um neue Papiere zu bekommen?

Du kannst nichts machen, der letzte eingetragene Halter kann was machen. Daher würde ich sehr nett zu ihm sein, sonst hast du ein nicht anmelde fähigen Anhänger! Oder halt alles Varianten die Semilegal sind und wenn es der falsche mitbekommt kann es mächtig Probleme geben

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. Mai 2023 um 14:11:28 Uhr:

Da muss dann vom letzten eingetragenen Halter eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden das er diese Verloren hat.

Dann nach ca 6 Wochen kann er dann einen neuen beantragen. Nur doof wenn er nicht mitspielt.

Das ist falsch! Nochmal: schau, was auf der Webpage Deiner Zulassungsstelle steht. Wenn einer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, dann ist es der FahrzeugHALTER (den Begriff mal googlen) und nicht der Eigentümer; erst recht nicht der Vor-Eigentümer.

Sorry, aber frag doch da, wo man es wissen muss. Es ist nett, wenn Leute hier im Forum helfen. Nur, wie Du siehst, ist das leider nicht zielführend.

Zitat:

@frufo86 schrieb am 5. Mai 2023 um 14:35:06 Uhr:

Wenn das alles nicht so funktioniert muss ich dann für eine Vollabnahme zum TÜV um neue Papiere zu bekommen?

Auch die Antwort hierzu findest Du auf der Webpage Deiner Zulassungsstelle. Wenn Dir das zu komplex ist, dann kannst Du dort auch anrufen oder eine Email hin schicken.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. Mai 2023 um 14:11:28 Uhr:

Das wird nicht klappen man braucht beide Teile.

Da muss dann vom letzten eingetragenen Halter eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden das er diese Verloren hat.

Dann nach ca 6 Wochen kann er dann einen neuen beantragen. Nur doof wenn er nicht mitspielt.

Auch wenn das Lesen aufgrund von Fehlen jeglicher Kommas schwierig ist: aus welcher offiziellen Quelle ist dieser Blödsinn? Und Semilegal: was soll das denn sein bei Amtsvorgängen? Oder verstehe ich das nicht (aufgrund fehlender Kommas, die das Geschreibsel vollkommen sinnentstellen)?

Mein Schwiegervater hat seinen Teil 1 verloren, ist zur Zulassungsstelle gegangen mit dem Teil 2 und kam nach 1 Stunde zurück mit einem neuen Teil 1. Fertig ist die Laube. Und ich glaube nicht, dass Bayern hier eine Ausnahme bildet; auch wenn unser Landratsamt vieles sogar online ermöglicht.

Mit diesen Scheißhausparolen ist dem Fragenden leider nicht geholfen.

Themenstarteram 5. Mai 2023 um 13:12

Ok danke. Ich werde da Montag einfach mal anrufen und nachfragen wie es sich verhält. Und in der Zwischenzeit hoffe ich das mein Bruder etwas raus bekommt wegen Teil 1. Das gute ist das es kurze Wege sind von der Kommunikation her. Also der Anhänger wurde ja nicht von ebay oder so gekauft sondern hier im Umkreis.

@Tino34

 

Ich hab diese Thematik selbst durch.

 

Das du ein wenig abgefuckt bis wegen meiner schlechten Schreibweise ok aber Scheisshausparolen? Geh mal als neuer Eigentümer hin und Versuch eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben, da wird dir genau das gesagt, was ich gesagt habe, das muss der letzte Eingetragene Halter machen bzw seine Erben.

 

 

Da du ja schon selbst sagst dein Schwiegervater hat SEINEN verloren macht die Sache zig Fach einfacher, vor allem das Fahrzeug war zugelassen, was der Anhänger nicht ist!

Bei uns muss der HALTER (das ist nicht unbedingt der Eigentümer oder der Besitzer) die eidesstattliche Versicherung leisten. Wenn man erbt, kann man dann ein Fahrzeug nicht mehr zulassen, weil der Eigentümer verstorben und daher nicht mehr beeiden kann?

Ich bin wegen drei Dingen genervt: sparen von Kommas (es muss ja nicht perfekt sein), Mutmaßungen zu diesem und vielen anderen Themen und das "unscharfe" Lesen der Texte. Es gibt massive Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz. Wenn man das mal verstanden hat, ist es ganz einfach. Im Zweifel mal Begriffe googlen (wie zB "Halter").

Ich kenne den Unterschied du aber augenscheinlich nicht!

 

Der TE ist Eigentümer aber nicht der letzte eingetragene Halter.

 

Google benutzen kann ich auch nur du bist ja nicht in der Lage irgendwas zu verstehen!

Meine Herren, ich muss doch bitten.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. Mai 2023 um 15:31:58 Uhr:

Ich kenne den Unterschied du aber augenscheinlich nicht!

Der TE ist Eigentümer aber nicht der letzte eingetragene Halter.

Google benutzen kann ich auch nur du bist ja nicht in der Lage irgendwas zu verstehen!

Na, dann ist es gut zu wissen, dass mein Jurastudium umsonst war.

Ein Halter ist nicht zwingend eingetragen. Eigentümer ist derjenige, der den Teil II "in den Händen" hält (zB die finanzierende Bank, Leasinggeber oder auch eine natürliche oder juristische Person, die Eigentümer ist. Das hat nichts, aber auch garnichts mit dem Halter zu tun. Wenn Du ein Fahrzeug für 4 Stunden mietest, bist Du in der Zeit Halter. Wirst Du dann irgendwo in den KFZ-Papieren eingetragen?

Und manchmal fallen Halter und Eigentümer zusammen; nämlich dann, wenn eine Person (juristisch oder natürlich) Eigentümer ist und gleichzeitig die Verfügungsgewalt hat. Tipp: die Definitionen hierzu mal lesen: Halter, Eigentümer, Besitzer. Aber bitte bei soliden Quellen.

Deinen letzten Bandwurmsatz verstehe ich nicht. Wenn es sich auf deine Sätze bezieht: ja, die verstehe ich tatsächlich nicht (immer). Wie gesagt: ein paar Kommas würden helfen, denen einen Sinn zu geben.

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