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Anhängergestell im Straßenverkehr erlaubt?

Themenstarteram 13. August 2023 um 16:05

Moin zusammen,

ich konnte heute endlich einen 2,7t Tandem Anhänger zu einem sehr guten Preis erwerben.

Da dieser aber schon einiges in die Jahre gekommen ist und mit Starkem Rost anfängt, wollte ich ihn einmal komplett zerlegen, entrosten und dann Grundieren.

Ich mache ne Ausbildung zum Lackierer, und würde das Gestell gerne bei uns Grundieren.

Da es allerdings ein relativ weiter Weg ist (30km Autobahn) habe ich mich gefragt, ob es überhaupt erlaubt ist, einen Anhänger ohne Bordwände und Boden zu ziehen?

Der Hänger ist natürlich Zugelassen und hat auch noch TÜV, die Achsen + Bremse funktionieren. Ich würde halt nur den Boden und die Wände rausreißen und den Rahmen grundieren.

Darf ich so dann auf der Straße Fahren? Licht bleibt dafür natürlich auch provisorisch dran. Es gucken halt die Streben von den Bordwänden nach oben raus, gilt das als "Verletzungsgefahr"?

 

LG Sascha

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29 Antworten

Die Streben nach oben hin sind (glaube ich) kein Problem. Zur Seite raus und nach vorne darf nichts vorhanden sein, an dem sich andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer insbesondere) über das "normale Maß" hinaus verletzten könnten. Neben dem Licht brauchst du auch eine ausreichende Radabdeckung (Kotflügel) und natürlich die schon von dir angesprochene Beleuchtung sowie alle vorgeschriebenen Reflektoren (hinten Dreckig, vorne links und rechts weiß, jede Seite zwei gelbe).

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Als Alternativ würde ich den Anhänger auf einen anderen Anhänger drauf stellen und so transportieren. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Ich meine zwei Bremsklötze sind auch Vorschrift...

Zitat:

@Pinarella schrieb am 13. Aug. 2023 um 18:11:10 Uhr:

vorgeschriebenen Reflektoren (hinten Dreckig,

Sorry :D vermutlich sollten die Reflektoren hinten leidlich sauber und viel wichtiger: Dreieckig sein :D

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 13. August 2023 um 16:54

Die Reflektoren hinten sind schon Dreckig, bleiben also so ;)

Spaß bei Seite. Reflektoren würde ich dran bekommen, auch Seitlich die Orangenen.

Die Bremskeile, müssen die zwangsweise am Hänger sein? Würde es auch reichen wenn ich sie im Zugfahrzeug mitführe?

An die Radabdeckung hatte ich gar nicht gedacht. Wenn die Pflicht ist, muss ich mir da was einfallen lassen. Diese sind an den Wänden verschraubt, nicht an einer Strebe.

Auf einem anderen Hänger wollte ich mir halt sparen, dann muss ich dafür nicht extra einen mieten.

Aber wenn ich die Radabdeckung nicht fest bekomme, wird es wohl doch darauf hinaus laufen.

Trotzdem schonmal vielen Dank für die vielen Tipps :)

LG Sascha

Frag doch mal einen Fahrzeugbauer, die haben sowas für Überführungen. Vielleicht kann man sich die mal ausleihen, wenn man ganz lieb bitte sagt.

Ich weiß ja nicht wies bei euch inne Firma so is. aber Wenn dein Chef dir schon erlaubt, die Rahmenteile in der Werkstatt zu bearbeiten, und ihr ein wenig Platz habt, frag doch mal lieb, ob du nicht den Hänger dort zerlegen kannst. Ich meine, anbauteile wie die Beleuchtung etc. musst du ja wie Pinarella schon schrieb, so wie so noch dran lassen.

Ich rate mal der Anhänger ist viel zu teuer gekauft worden. Sonst würde man bei der Restaurierung nicht versuchen auf die Paar € zu sparen.

 

Solche Aktionen werden viel zu selten von der Rennleitung gesehen und geahndet. Entweder pack den auf nen Anhänger oder schau das er nicht durch den Öffentlichen Straßenverkehr muss. Das sind die einzig richtigen Ansätze.

Das ist doch Quatsch. Fahrgestelle werden jeden Tag durch die Gegend kutschiert, bevor der Aufbau drauf kommt. Da sind zwei Radhäuser, die mit einem Holzbalken verbunden sind, quer drüber und fertig. +Beleuchtung natürlich.

Zitat Auszug § 41 StVZO:

Die Unterlegekeile müssen entweder im oder am Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen angebracht sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Keile leicht zugänglich sind. Die Halterungen müssen in ihrer Beschaffenheit so ausgelegt sein, dass die Unterlegkeile nicht klappern und dass ein Verlieren der Keile komplett ausgeschlossen werden kann. Daher sind auch nur starre Vorrichtungen zulässig, die auch über eine entsprechende Sicherung verfügen. Ein einfaches Anbringen der Keile mittels Ketten oder Haken ist nicht zulässig

Übertreibt es nicht.

Sicherer Transport ist wichtig, aber wenn Kupplung, Bremse und Beleuchtung i.O. funktionieren, die Räder vernünftig abgedeckt sind, dann einfach fahren.

Es wird keiner wegen fehlender oder eventuell im Zugfahrzeug transportierten Unterlegekeilen verhaftet.

Zulassung ist ja auch OK.

PS. In "nackter" Bootstrailer ist auch fast nur ein Zugrohr mit Achse und Beleuchtung.

Sorry warum sollte der Rest super sein wenn er so Rostig ist passt nicht ganz!

 

Dann wird der Anhänger leicht gemacht so Auflaufeinrichtung haben gewisse Mindestgewichte werden die dann noch eingehalten? Ich weis wenn meiner als reine Plattform da steht mit wiegt er noch 10kg mehr als das Mindestgewicht der Auflaufeinrichtung aber sowas wird halt gern unter den Tisch fallen gelassen das man da Gewisse andere Dinge nicht mehr einhält und die Chance erwischt zu werden ist halt leider extrem gering nur wehe es passiert dann was dann wird gejammert

Zerbrecht euch nicht zuviel den Kopf des TE. Latte drüber, Kotflügel ran und los damit, die Polizei hat meist besseres zu tun, als einen halbfertigen Anhänger zu kontrollieren.

Tom.

Nix für ungut. Aber Satzzeichen und Absätze verbessern die Lesbarkeit ungemein.

Davon ab. Ab wann sind diese Keile vorgeschrieben?

Mein 750 kg Ding hat weder die noch entsprechende Halterungen.

@restek

 

Stimmt hast recht ist meine Schwäche.

 

Kleine Text von der Alko website:

 

Unterlegkeile für Anhänger sind gesetzlich vorgeschrieben

 

 

Nach § 41 Absatz 14 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) müssen zweiachsige Anhänger, die keine Sattel-, Starrdeichsel- oder Zentralachsanhänger sind, und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben, einen Unterlegkeil mitführen.

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