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Anhängerkupplung beim Schrottplatz gekauft (Typenschild abhanden gekommen)

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 16:30

Hallo,

habe eine Anhängerkupplung gekauft, und bei dieser ist das Typenschild abhanden gekommen.

Es ist ein renomierter Verwertungsbetrieb, und die wollten mir das Geld zurück geben. Das Problem ist das es schwer ist für dieses Fahrzeug eine AHK güstig gebraucht zu bekommen, daher würde ich diese Ahk trotz malgendem Typenschild gerne nehmen.

Jetzt ist nur die Frage darf ich die so noch drunterbauen?

gibt es da Probleme zwecks Eintragung?

 

Würde mich über schnelle Antwort freuen!

Danke im Vorraus!!

Gruß

Sascha

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18 Antworten

nein du brauchst unbedingt das Typenschild oder eine Einzelabnahme beiom TÜV

Generell braucht man seit einiger Zeit weder Papiere noch eine Eintragung für eine AHK mehr, solange das Typenschild mit EG-Prüf-Nummer gut lesbar und vor allem eben vorhanden ist (und dein Fahrzeug selbst eine E-Zulassung hat)

Ansonsten kannst du versuchen mit der Typnummer beim Hersteller ein neues Typschild zu ordern

am 2. Dezember 2009 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Generell braucht man seit einiger Zeit weder Papiere noch eine Eintragung für eine AHK mehr, solange das Typenschild mit EG-Prüf-Nummer gut lesbar und vor allem eben vorhanden ist (und dein Fahrzeug selbst eine E-Zulassung hat)

Das stimmt so auch nicht ganz...

AHK braucht unter Umstaenden nicht mehr eingetragen zu werden.

Eine ABE benoetigt sie aber in jedem Falle und diese muss mitgefuehrt werden, wenn in dieser steht, dass die AHK nicht eingetragen werden muss...

Ansonsten wie geschrieben, wenn moeglich den Hersteller rausbekommen und Typschild und ABE schicken lassen (machen die i.d.R.)...

Zulassungsbestimmungen

In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.

Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:

* Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend).

* Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen.

 

oder kurz gesagt: nix ABE wenn E-Prüfnummer vorhanden ist

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 17:54

Hat eigentlich jede Ahk eine eingestanzte nummer?

Wenn ja, ist es über diese Nummer möglich den Hersteller herauszubekommen?

Wenn ja, wie?

Hallole

Du kannst ja versuchen die Nummer aus dem "alten Fahrzeugbrief "

herauszubekommen. Möglicherweise hat Dein Schrotti noch die papiere

und du kannst si Ersatz beschaffen.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich genau?

ist der Hersteller oder die Teilenummer auch über den Freundlichen

und dessen Ersatzteilwesen erfragbar?

Versuchts mal auf der Schiene , generell jedoch ohne Typschild ist das Teil

unbrauchbar. Schau mal bei E-Bay ....

Jol.

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 20:07

Die Ahk ist für einen 97er Hyundai Accent

bei ebay gibts keine Gebrauchten momentan für dieses Auto, außerdem habe ich Suchanzeigen in diversen Foren geschaltet und sämliche Schrottis in der Gegend abtelefoniert. Alles ohne Erfolg.

Bis auf bei dem einen, welcher noch eine da hatte, aber wie gesagt ohne Typenschild.

Wie kann ich über die Nummer auf der Ahk den Hersteller herausfinden?

Hast du es mal über einen Händler für Anhängerkupplungen versucht? Zum Beispiel könntest du mal bei Rameder nachfragen. Vielleicht bekommst du dort sogar das Typenschild und die ABE.

Oder du nimmst gleich eine neue mit E-Prüfzeichen und ABE ;)

http://www.kupplung.de/.../...plung-starre-Ausfuehrung-HY0006.html?...

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 16:52

die ist mir nen bisschen zu teuer.. sollte schon unter 100 Euro sein..

die ist für nen Bekannten im Tausch gegen etwas anderes..

jetzt kommt aber das nächste Problem!

Es ist keine Nummer auf der AHK vorhanden.. also alles Blank.. nichts eingestanzt.. was mach ich jetzt?

Ist doch jetzt völlig unbrauchbar, oder?

am 3. Dezember 2009 um 18:37

Wenn da wirklich nichts drauf steht, kieckst du im Internet, welche Hersteller in Frage kaemen und schreibst die einfach mal ganz auf die doofe an, ob sie dir ein neues Typschild zuschicken koennen.

Der Tüv wird nicht wissen, ob Typschild und Hersteller der AHK wirklich zusammen passen... ;)

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 18:43

aber muss ich den Herstellern dann nicht eine Nummer durchgeben?

Zitat:

Original geschrieben von e30TouringFreak

Ist doch jetzt völlig unbrauchbar, oder?

rein rechtlich: JA!

und ob ein hersteller dir einfach mal so ein paar "blanco-plaketten" schickt, waage ich sehr stark zu bezweifeln!

Zitat:

oder kurz gesagt: nix ABE wenn E-Prüfnummer vorhanden ist

Falsch.

Muss denn nicht eingetragen werden, aber die Einbauanleitung musst Du mitführen ;)

Zitat:

Original geschrieben von MacBundy

Wenn da wirklich nichts drauf steht, kieckst du im Internet, welche Hersteller in Frage kaemen und schreibst die einfach mal ganz auf die doofe an, ob sie dir ein neues Typschild zuschicken koennen.

Der Tüv wird nicht wissen, ob Typschild und Hersteller der AHK wirklich zusammen passen... ;)

Richtig und lass Dir die einbauanleitung gleich mitschicken um Überprüfen zu können das das Teil auch korrekt eiingebaut war. Das ist schon die halbe Miete.Jol.

Ich hab auch eine AHK ohne Typenschild dran, ohne Eintragung.. hat den Tüv auch nicht gestört.

Hab ihm halt die Einbauanleitung der AHK mit dazugegeben bei der HU.

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