Anhängerkupplung CLS Typ 219
Hallo,
ich bin nun auch ein stolzer Besitzer eines CLS.
Ich weiß dass das Thema Anhängerkupplung hier auch schon diskutiert wurde aber für mich waren da keine Antworten dabei.
Folgende Situation:
Es wird auf kupplung.de für den CLS Typ 219 eine Anhängerkupplung angeboten. Ich bin mit dem Datenblatt und der Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (ist bei der Einbauanleitung dabei) zum TÜV marschiert und der meinte ich bräuchte auch eine Freigabe von Mercedes damit er die Stützlast und Anhängelast eintragen bzw. genehmigen darf.
So, nun war ich bei Mercedes NL Nürnberg und die können sowas nicht erteilen.
Da ich die Kupplung selbst einbauen kann und möchte habt ihr evtl. eine Lösung für mich?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo,
vorgestern war ich nun beim TÜV und habe die montierte AHK abnehmen lassen. Es verlief alles reibungslos. Der Prüfer hat eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgenommen und eine Fahrzeugbeschreibung mit den entpsrechenden Werten für O.1 (2000 kg) und O.2 (750 kg) erstellt. Ich muß jetzt nur noch eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen. Zudem hat er den Einbau der AHK überprüft und letztendlich abgenommen. Hierbei hat er i.W. die elektrischen Funktionen mit einem Simulator überprüft. Wichtig ist - wie ich bereits beschrieben habe - das Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Mehr Kommentare mit Fakten wären allerdings wünschenswert. Antworten mit Verweis auf den geltenden Bußgeldkatalog sind wenig hilfreich und absolut überflüssig - oder anders ausgedrückt: Thema verfehlt!!
Gruß
und gute Fahrt
docbert
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33 Antworten
Hallo,
ich habe mir vor einigen Wochen die von Dir genannte AHK bei meinem CLS (Typ 219) von Mercedes einbauen lassen. Meines Wissens nach ist jetzt noch auf Basis der Nummer der Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (DE-24932 Flensburg, siehe Seite 1) eine Einzelabnahme durch den TÜV notwendig und ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere. In dem o.g. Blatt des Kraftfahrt-Bundesamtes ist übrigens die Stützlast und Anhängelast eingetragen - dies kann ja von Mercedes gar nicht freigegeben werden, da Mercedes den CLS mit AHK nicht anbietet! Ggf. kann Dir der Hersteller der AHK hier auch weiterhelfen.
Viele Grüße
docbert
Hallo docbert,
hat bei Dir der TÜV das einfach eingetragen oder hast Du einen "besonderen" Prüfer?
Danke Dir für den Tipp mit dem Hersteller, werde ich mal anmailen.
Gruß
´Bei Fahrzeugen ohne eingetragener Anhängelast ist dieses so nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis isr erloschen !
Das sollte eigentlich Ihr Mercedes Betrieb wissen.
Zitat:
Original geschrieben von docbert
Hallo,
ich habe mir vor einigen Wochen die von Dir genannte AHK bei meinem CLS (Typ 219) von Mercedes einbauen lassen. Meines Wissens nach ist jetzt noch auf Basis der Nummer der Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (DE-24932 Flensburg, siehe Seite 1) eine Einzelabnahme durch den TÜV notwendig und ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere. In dem o.g. Blatt des Kraftfahrt-Bundesamtes ist übrigens die Stützlast und Anhängelast eingetragen - dies kann ja von Mercedes gar nicht freigegeben werden, da Mercedes den CLS mit AHK nicht anbietet! Ggf. kann Dir der Hersteller der AHK hier auch weiterhelfen.
Viele Grüße
docbert
Zitat:
Original geschrieben von totalshop24
Bei Fahrzeugen ohne eingetragener Anhängelast ist dieses so nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis isr erloschen !
Und dafür kann man folgendes erwarten:
Änderungen des Bußgeldkatalogs ab 01.06.2012; Erlöschen der Betriebserlaubnis:
Das „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ wird wieder in den Bußgeldkatalog aufgenommen
Bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und/oder der Umwelt (z.B. Änderungen an der Schalldämpferanlage, Vergaser, Abgasverhalten etc) wird es teuer:
Als Fahrzeughalter 135 Euro und einen Punkt
Als Fahrzeugführer: 90 Euro und 3 Punkte (!)
Fahrer = Halter (Tateinheit) 135 Euro und 3 Punkte.
Hallo,
vorgestern war ich nun beim TÜV und habe die montierte AHK abnehmen lassen. Es verlief alles reibungslos. Der Prüfer hat eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgenommen und eine Fahrzeugbeschreibung mit den entpsrechenden Werten für O.1 (2000 kg) und O.2 (750 kg) erstellt. Ich muß jetzt nur noch eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen. Zudem hat er den Einbau der AHK überprüft und letztendlich abgenommen. Hierbei hat er i.W. die elektrischen Funktionen mit einem Simulator überprüft. Wichtig ist - wie ich bereits beschrieben habe - das Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Mehr Kommentare mit Fakten wären allerdings wünschenswert. Antworten mit Verweis auf den geltenden Bußgeldkatalog sind wenig hilfreich und absolut überflüssig - oder anders ausgedrückt: Thema verfehlt!!
Gruß
und gute Fahrt
docbert
Moin, moin docbert
ich lasse mir auch die von dir montierte AHK bei meinem freundlichen einbauen.
Nun müssen ja auch diese Verstärkungsstreben montiert werden. Meine Frage, passten die hinter die Verkleidungen, dast du dir evtl. neue Verkleidungen einbauen lassen oder wie wurde das bei dir gelöst?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Martinoe
Hallo Liebe Community.
ich möchte an meinem C219 (500er/ BJ 2008) ebenfalls die besagte AHK verbauen, nur bin ich mir absolut nicht sicher, wie das mit dem Freischalten des Elektrosatzes bei MB funktionieren soll, bzw. ob es überhaupt funktioniert, da ja seitens MB eine AHK für den C219 gar nicht vorgesehen ist. Gaukelt man dem System dann eine E-Klasse vor (auf der er ja technisch basiert) oder wie?
(Ich hatte das mal so ähnlich an unserem Skoda Octavie 1 mit dem original Tempomaten, den es für den kleinen Beniner nicht gibt...haben dem Diagnosegerät dann einfach gesagt, dass da n Golf 4 dranhängt und schwupps, konnte das Häckchen bei "Tempomat" im System gesetzt werde...funktioniert bis heute einwandfrei;-)
Wäre für fundierte Infos sehr dankbar, bevor ich (für eine AHK relativ viel) Geld ausgebe und es dann an der Elektronik scheitert. (Welchen Elektrosatz habt Ihr verbaut?)
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!
Roman
Habe mir, allerdings C218, kürzlich eine abnehmbare AHK mit KFZ spezifischem Kabelsatz gekauft und privat anbauen lassen.
Ein Freischalten war nicht notwendig. Abnahme bei der DEKRA, einmal druntergeschaut und AHK Nr. notiert.
Dann wurde die technische Änderung (stand alles in der ABE )am PC eingetragen und damit ab zur Zulassungsstelle und eintragen lassen fertig.
hi kosi3,
welche anhängelast ist jetzt eingetragen worden bzw. stand in der abe?
und dtützlast bitte auch.....
Hallo,
es gibt eine Firma in der Nähe von Deggendorf (einfach googeln), welche den Einbau einer Kupplung inklusive einer TÜV-Abnahme anbietet. Damit hätte sich dieses Problem für Dich erledigt.
Viele Grüße
docbert