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Anhängerkupplung Fiesta ST MK8 Heckträger

Ford Fiesta Mk8 (JHH)
Themenstarteram 13. August 2019 um 14:52

Huhu in die Runde,

ist dieses Angebot https://www.ahk-preisbrecher.de/...rbetrieb-Baureihe-2018::133676.html hier eigentlich eine "Ente" oder ist es tatsächlich möglich am aktuellen Fiesta ST MK8 eine Anhängerkupplung für reinen Heckträgerbetrieb anzubauen :confused:

Also ohne eingetragene Stütz- und Anhängelasten was beim Fiesta ST MK8 ja wohl der Fall ist?

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16 Antworten

Interessante Frage, bei meinem Vignale mit Glasschiebedach ist auch nichts eingetragen und von Ford auch nicht vorgesehen, dass man sich eine AHK darf. Jedenfalls im Konfigurator nicht auswählbar.

Edit, hab dort gerade mal angerufen und der gute Herr hat gesagt, dass ohne eingetragene Zuglast keine AHK montiert werden darf.

Moin zusammen,

kleine Autos und Hybrid-Autos dürfen oftmals nicht ziehen, sondern nur tragen. Aus diesem Grund gibt es speziell entwickelte AHK, die die vertikale Kraft aufnehmen (also von oben wirkend, ähnlich der Stützlast). Ein anderer Anbieter, den ich gefunden habe ist dieser hier: Brink AHK

@maulhofer1

Warum gerade bei der Ausstattung mit Glasschiebedach keine AHK angebaut werden darf, ist mir schlichtweg ein Rätsel. Ich sehe da absolut keinen Zusammenhang, denn ohne GSD kann man die AHK ordern.

Man müsste sich ggf. die ABE der AHK ansehen und ggf vorher mal mit dem TÜV reden, ob es nicht doch noch einen Weg im Rahmen der Einzelabnahme gibt.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nicht gehen soll.

Viele Grüße

Frank

am 13. August 2019 um 17:06

Zitat:

@FordFan71 schrieb am 13. Aug. 2019 um 17:57:13 Uhr:

@maulhofer1

Warum gerade bei der Ausstattung mit Glasschiebedach keine AHK angebaut werden darf, ist mir schlichtweg ein Rätsel. Ich sehe da absolut keinen Zusammenhang, denn ohne GSD kann man die AHK ordern.

Bei den EB-Motoren ist bedingt durch die mögliche Zuglast von 1.000 KG eine Verwindungssteifigkeit der Karosserie nicht garantiert, wenn das Fahrzeug mit Schiebedach ausgestattet ist. Da können Schäden am Schiebedach auftreten. Das war zumindest meine Antwort von Ford vor ca. 2 Jahren.

Zitat:

@FordFan71 schrieb am 13. August 2019 um 17:57:13 Uhr:

 

@maulhofer1

Warum gerade bei der Ausstattung mit Glasschiebedach keine AHK angebaut werden darf, ist mir schlichtweg ein Rätsel. Ich sehe da absolut keinen Zusammenhang, denn ohne GSD kann man die AHK ordern.

Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit Ford Köln und der meinte, dass bei einem Fiesta mit GSD die Stabillität nicht mehr gegeben ist wenn man einen Anhänger zieht. Theoretisch dürfte man einen Fahradträger montieren, um zu vermeiden dass man auch einen Hänger zieht, haben sie das deswegen erst gar nicht vorgesehen. Ich finde es auch schade.

Zitat:

@FordFan71 schrieb am 13. August 2019 um 17:57:13 Uhr:

Moin zusammen,

kleine Autos und Hybrid-Autos dürfen oftmals nicht ziehen, sondern nur tragen. Aus diesem Grund gibt es speziell entwickelte AHK, die die vertikale Kraft aufnehmen (also von oben wirkend, ähnlich der Stützlast). Ein anderer Anbieter, den ich gefunden habe ist dieser hier: Brink AHK

Danke für den Link, da werde ich morgen mal anrufen und fragen wie das ist wenn man ein GSD hat.

Themenstarteram 13. August 2019 um 18:12

Zitat:

@Maulhofer1 schrieb am 13. August 2019 um 17:40:24 Uhr:

Edit, hab dort gerade mal angerufen und der gute Herr hat gesagt, dass ohne eingetragene Zuglast keine AHK montiert werden darf.

Das ergibt ja dann nicht wirklich Sinn für den Fiesta ST MK8 eine AHK für Heckträgerbetrieb anzubieten, da dort nie eine Anhängelast eingetragen ist.

Dann bräuchten sie das Produkt ja auch nicht anbieten :rolleyes::confused:

Kann es sein dass meisten nur Zuglasten im Schein eingetragen sind?

Dein Begriff "Zuglasten" ist etwas ungewohnt. Ich interpretiere es so, dass es die Lasten sein soll, die dein Fahrzeug ziehen darf - richtig? Dann wären es Anhängelasten und insofern hast Du recht, diese stehen im Fahrzeugschein bzw. ZB-I (gebremst und ungebremst).

Ebenso ist auch die Stützlast mit aufgeführt.

Themenstarteram 14. August 2019 um 14:32

Wir sollten hier im Forum doch einige Fahrer des neuen Fiesta ST MK8 haben...

Die könnten ja eventuell mal schauen ob eine Anhänge- und/oder Stützlast im Fahrzeugschein eingetragen ist :D

Mein Tipp geht aber dahin, dass nichts eingetragen ist.

Nein, es ist nichts eingetragen.

Also, ich habe gerade noch mal geschaut, und zwar steht die Stützlast in Ziff. 13 der ZB-I.

Zitat:

@FordFan71 schrieb am 15. August 2019 um 15:22:36 Uhr:

Also, ich habe gerade noch mal geschaut, und zwar steht die Stützlast in Ziff. 13 der ZB-I.

Richtig, da steht beim ST aber nur "-"

Zitat:

...

Richtig, da steht beim ST aber nur "-"

Richtig :-), die Stützlast muss mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen. Mehr als 25 Kilogramm brauchen es aber nicht zu sein. Die Regelungen in § 44 Abs. 3 StVZO gelten für alle Anhänger mit einer Achse sowie für zweiachsige Anhänger, bei denen der Abstand zwischen beiden Achsen weniger als 1 Meter beträgt (sog. Tandemachse).

Aber ich wollte es nur mal kurz erwähnt haben mit der Ziffer 13 ;-), falls noch jemand danach suchen sollte

Themenstarteram 15. August 2019 um 14:53

Zitat:

@FordFan71 schrieb am 15. August 2019 um 16:18:28 Uhr:

Zitat:

...

Richtig, da steht beim ST aber nur "-"

Richtig :-), die Stützlast muss mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen. Mehr als 25 Kilogramm brauchen es aber nicht zu sein. Die Regelungen in § 44 Abs. 3 StVZO gelten für alle Anhänger mit einer Achse sowie für zweiachsige Anhänger, bei denen der Abstand zwischen beiden Achsen weniger als 1 Meter beträgt (sog. Tandemachse).

Aber ich wollte es nur mal kurz erwähnt haben mit der Ziffer 13 ;-), falls noch jemand danach suchen sollte

Nur zielte meine Frage ja nicht darauf ab einen Anhänger ziehen zu wollen, sondern eine reine Heckträgeraufnahme für 1-2 Rennräder/MTB zu montieren. Also ein Gewicht von selbst bei 2 Rädern nicht mehr als 30kg inkl. Träger...tendeziell eher weniger.

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