Anhängerkupplung nach Auffahrunfall - 1200€??
Ahoi und folgendes:
bin neulich mit meinem A3 einem Passat hinten drauf. Nicht allzu grob, bei mir war unter'm rechten Scheinwerfer ein ca. 2cm langer Riss in der Lackierung der Stoßstange, aber dahinter alles ok. Das Passat-Fahrer sagte, daß seiner Meinung nach die abnehmbare Anhängerkupplung ersetzt werden müsse. Und kommt jetzt mit 'ner Rechnung über 1250€. Weiß vielleicht einer von Euch, ob das realistisch ist?
Danke schonmal!
Beste Antwort im Thema
Ne ganz andere Frage bei ner abnehmbaren AHK ist ob du den Schaden überhaupt zahlen musst, denn eigentlich muss die AHK sofort nach der Benutzung demontiert werden, da sie ein erhöhtes Gefahrenpotetial bietet. < gilt natürlich nicht für normale AHK's.
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37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gurkenkutscher
Ahoi und folgendes:
bin neulich mit meinem A3 einem Passat hinten drauf. Nicht allzu grob, bei mir war unter'm rechten Scheinwerfer ein ca. 2cm langer Riss in der Lackierung der Stoßstange, aber dahinter alles ok. Das Passat-Fahrer sagte, daß seiner Meinung nach die abnehmbare Anhängerkupplung ersetzt werden müsse. Und kommt jetzt mit 'ner Rechnung über 1250€. Weiß vielleicht einer von Euch, ob das realistisch ist?
Danke schonmal!
Naja nach nem auffahrunfall auf die AHK wird diese getauscht da man nicht sicher sagen kann ob das Mat noch i.O. ist auf wenn man aufn ersten blick nicht unbedingt was sieht!
Da der komplette stoßstangenträger getauscht wird ist imho mit arbeit in ner Vertragswerkstatt der preis ok.
Ja, der Preis ist in Ordnung. Ist vollkommen legitim, dass sie mit getauscht wird.
Mist und Danke!
Hallo!!
Warum sagst du mist?? läuft das bei dir nicht über die Versicherung?? ist doch ein Haftpflichtschaden, en sollte die Versicherung übernehmen.
MFG Timo
Naja, erstens Selbstbeteiligung, zweitens Rabattstufe.
Ne ganz andere Frage bei ner abnehmbaren AHK ist ob du den Schaden überhaupt zahlen musst, denn eigentlich muss die AHK sofort nach der Benutzung demontiert werden, da sie ein erhöhtes Gefahrenpotetial bietet. < gilt natürlich nicht für normale AHK's.
Das ist ja mal interessant. Gibt's dazu 'ne Quelle?
Zitat:
Original geschrieben von Neohaki
Ne ganz andere Frage bei ner abnehmbaren AHK ist ob du den Schaden überhaupt zahlen musst, denn eigentlich muss die AHK sofort nach der Benutzung demontiert werden, da sie ein erhöhtes Gefahrenpotetial bietet. < gilt natürlich nicht für normale AHK's.
Na das wär mir aber neu! Bei bestimmten Fahrzeugen muss sie demontiert werden, um die Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens sicherzustellen.
Und welche Gefahr sollte denn davon ausgehen?
Und außerdem hat das mit dem Schaden eigentlich garnix zu tun, da es den Grundträger drunter so oder so erwischt hat und deshalb muss sie ja laut Gutachten ja auch ersetzt werden!
Imho muss die abnehmbare nach der benutzung auch abgenommen werden!
Bin mir da aber auch nicht zu 100% sicher. Hast ne Rechtsschutz?
Ne, hab ich leider nicht.
Zitat:
Original geschrieben von fuchs_100
Zitat:
Original geschrieben von Neohaki
Ne ganz andere Frage bei ner abnehmbaren AHK ist ob du den Schaden überhaupt zahlen musst, denn eigentlich muss die AHK sofort nach der Benutzung demontiert werden, da sie ein erhöhtes Gefahrenpotetial bietet. < gilt natürlich nicht für normale AHK's.
Na das wär mir aber neu! Bei bestimmten Fahrzeugen muss sie demontiert werden, um die Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens sicherzustellen.
Und welche Gefahr sollte denn davon ausgehen?
Und außerdem hat das mit dem Schaden eigentlich garnix zu tun, da es den Grundträger drunter so oder so erwischt hat und deshalb muss sie ja laut Gutachten ja auch ersetzt werden!
Meine Oma hatt erst vor ein paar Wochen blechen müssen... diese Regelung gibt es wirklich!
@ABTS3: Die Regelung besagt, daß die AHK abgenommen werden muß? D.h. Deine Oma hatte die dran, und mußte dem anderen was bezahlen? Wenn dem so wäre, würde ich ggü. der Versicherung argumentieren, daß mein Schaden aufgrund seiner AHK höher ist als er ohne gewesen wäre und deshalb müßte die mir auch was bezahlen? Meinste so?
Zitat:
Original geschrieben von Gurkenkutscher
@ABTS3: Die Regelung besagt, daß die AHK abgenommen werden muß? D.h. Deine Oma hatte die dran, und mußte dem anderen was bezahlen? Wenn dem so wäre, würde ich ggü. der Versicherung argumentieren, daß mein Schaden aufgrund seiner AHK höher ist als er ohne gewesen wäre und deshalb müßte die mir auch was bezahlen? Meinste so?
Nö, der wäre genauso hoch! Die AHK wird ob montiert oder nicht montiert ersetzt, da es vorallem auch den Grundträger betrifft!
Ja schon, aber mein Schaden? Daß ich'n Riss in der Lackierung und wohl auch in der Stoßstange selber hab? Hätte er keine AHK, wär's bei mir bestimmt mit nur-Lackieren getan. So muß ich eigentlich auch alles tauschen.