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Anhängerkupplung ohne Vorbereitung

Audi

Hallo!
Soweit ich gesehen habe, kann man auf einem 55er Business Sportback eine AHK montieren, auch wenn diese vom Werk aus nicht vorbereitet wurde(?)
Falls ja: Hab wage Infos gelesen das dann mit der Gewährleistung der Batterie ein Problem geben kann, weil wenn vorbereitet eine bessere Motorkühlung ist?
Danke!

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37 Antworten

Im Zweifel lass Sie dir vom Händler nachrüsten, wenn der das macht sollte das mit Garantie gehen, zumal eine evtl. verstärkte Kühlung der Elektromotoren/Batterie zu 99 % eine Softwaresache ist, die der Händler dann aktualisieren muss - wobei das durch die nachträgliche Konfiguration in den verschiedenen Fahrzeugsystemen automatisch passieren wird. Das das Hardwaremäßig andere Pumpen eingebaut werden oder anderes mehr hab ich bisher nirgendwo gelesen (bspw. SSP 675 zum e-tron, die alle technischen Dinge beschreibt).
Gruß
Michael

Was beinhaltet die Vorbereitung der Anhängerkupplung alles? Ist das nur eine Softwaresache, oder ist da mechanisch auch schon was verbaut (z.B. Aufnahme für Kugelkopf)?
MfG
Hannes

Zitat:

@Hannes H. schrieb am 14. März 2022 um 10:22:06 Uhr:


Was beinhaltet die Vorbereitung der Anhängerkupplung alles? Ist das nur eine Softwaresache, oder ist da mechanisch auch schon was verbaut (z.B. Aufnahme für Kugelkopf)?
MfG
Hannes

Zumindest bei Nachrüstung durch Audi und viele freie Nachrüster:

Stützlast und Anhängelast in den Papieren bereits ab Werk eingetragen und kein „-„

Zitat:

@kappa9 schrieb am 14. März 2022 um 10:26:50 Uhr:



Zitat:

@Hannes H. schrieb am 14. März 2022 um 10:22:06 Uhr:


Was beinhaltet die Vorbereitung der Anhängerkupplung alles? Ist das nur eine Softwaresache, oder ist da mechanisch auch schon was verbaut (z.B. Aufnahme für Kugelkopf)?
MfG
Hannes
Zumindest bei Nachrüstung durch Audi und viele freie Nachrüster:
Stützlast und Anhängelast in den Papieren bereits ab Werk eingetragen und kein „-„

War bei mir auch eingetragen und ich hatte keine Vorbereitung.

Zitat:

@robbe18 schrieb am 14. März 2022 um 18:11:27 Uhr:



Zitat:

@kappa9 schrieb am 14. März 2022 um 10:26:50 Uhr:



Zumindest bei Nachrüstung durch Audi und viele freie Nachrüster:
Stützlast und Anhängelast in den Papieren bereits ab Werk eingetragen und kein „-„
War bei mir auch eingetragen und ich hatte keine Vorbereitung.

Das meinte ich: ohne die Eintragung wird es schwieriger

Danke für die ersten Antworten. Ist nun mechanisch auch was vorbereitet, oder beschränkt sich das auf die "verstärkte Kühlung" und Eintragung der Anhängelast?
MfG
Hannes

Zitat:

@Hannes H. schrieb am 15. März 2022 um 07:03:37 Uhr:


Danke für die ersten Antworten. Ist nun mechanisch auch was vorbereitet, oder beschränkt sich das auf die "verstärkte Kühlung" und Eintragung der Anhängelast?
MfG
Hannes

Soweit ich weiß sind die Bohrungen alle vorhanden, die Leitungen werden über Adapter-Stecker/Kabelsatz (ggf. zusätzlich Umpinnen) und Steuergerät ergänzt.

Funktionen müssen im System noch frei geschaltet werden, soll aber in den Steuergeräten des Fahrzeuges bereits zur Freischaltung vorhanden sein.

Voraussichtlich ab Übermorgen kann ich zu meinem Fahrzeug mehr berichten.

Für den e-tron sind explizit keine dokumentierten Hardwareänderungen vorhanden, einzig die Anbindung an den Fahrzeugkabelbaum ist, wenn, bereits im Heck vorbereitet: Geht aber nur um CAN High und Low sowie Plus/Minus für die Anhängersteckdose, Anhängersteuergerät bleibt extra, Leitungen müssen auch verlegt werden. Das steht dann in der Nachrüstlösung von Audi (Kabelsatz), da wird dann auch auf "Vorrüstung" oder "ohne Vorrüstung" eingegangen. Bei den Steuergeräten im Fahrzeug gibt es keine Änderung bzgl. der Programmierung, da gibt es nur "verbaut / nicht verbaut" - allerdings in 10 - 15 unterschiedlichen Bereichen. Insoweit kann es ein Softwareupdate geben aber üblicherweise ist alles bereits hinterlegt und durch das Anklicken "verbaut" wird die Software angewendet. Die Eintragung der AHK sollte über Audi erfolgen, da nur dann die offizielle Veränderung auch für das Fahrzeug im Zentralrechner für diese Fahrgestellnummer hinterlegt wird. Man kann das auch mit VCDS programmieren aber dann ist die AHK meist wieder raus, wenn z. B. ein Softwareupdate beim Service aufgespielt wird.
Spätestens wenn man beim Teilehändler über die Fahrgestellnummer eine Kupplung bestellen will, wird angezeigt welchen Kabelsatz man braucht oder ob es einen Unterschied bei Vorrüstung gibt, kann auch sein, das beim Kabelsatz halt ein paar Strippen über sind, weil es nur einen Satz gibt ...
Gruß
Michael

Zitat:

@Bygland schrieb am 15. März 2022 um 16:51:06 Uhr:


Für den e-tron sind explizit keine dokumentierten Hardwareänderungen vorhanden, einzig die Anbindung an den Fahrzeugkabelbaum ist, wenn, bereits im Heck vorbereitet: Geht aber nur um CAN High und Low sowie Plus/Minus für die Anhängersteckdose, Anhängersteuergerät bleibt extra, Leitungen müssen auch verlegt werden. Das steht dann in der Nachrüstlösung von Audi (Kabelsatz), da wird dann auch auf "Vorrüstung" oder "ohne Vorrüstung" eingegangen. Bei den Steuergeräten im Fahrzeug gibt es keine Änderung bzgl. der Programmierung, da gibt es nur "verbaut / nicht verbaut" - allerdings in 10 - 15 unterschiedlichen Bereichen. Insoweit kann es ein Softwareupdate geben aber üblicherweise ist alles bereits hinterlegt und durch das Anklicken "verbaut" wird die Software angewendet. Die Eintragung der AHK sollte über Audi erfolgen, da nur dann die offizielle Veränderung auch für das Fahrzeug im Zentralrechner für diese Fahrgestellnummer hinterlegt wird. Man kann das auch mit VCDS programmieren aber dann ist die AHK meist wieder raus, wenn z. B. ein Softwareupdate beim Service aufgespielt wird.
Spätestens wenn man beim Teilehändler über die Fahrgestellnummer eine Kupplung bestellen will, wird angezeigt welchen Kabelsatz man braucht oder ob es einen Unterschied bei Vorrüstung gibt, kann auch sein, das beim Kabelsatz halt ein paar Strippen über sind, weil es nur einen Satz gibt ...
Gruß
Michael

Leider gibt es einige e-tron, wo Audi sich weigert eine AHK nachträglich einzubauen, oder ab Werk anzubieten.

Mit verschiedenen Begründungen (meiner Meinung nach alles Ausreden) wird beim e-tron S SB mit Panoramadach BJ 10-2020/MJ21 die AHK abgelehnt.

"Ausschlüsse: Panoramadach"

Mal heißt es "das Panoramadach schwächt das tragende Dach" --> hahaha. Lächerlich. Das Panodach kann niemals die tragende Struktur von 1.800kg Anhängelast und 80kg Stützlast auf NULL reduzieren. Wäre das so, hätte ich extremste Bedenken überhaupt ein Panodach zu haben.

Ein anderes Mal werden Gewichtsgründe angegeben... Ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Würden die 25kg zusätzlich den armen e-tron mit über 3to Ges.Gew. überfordern? *lol

Man könnte bei Überschreitung von Schwellwerten/Grenzen auch diese 25kg von der Zuladung abziehen - fertig

Wieder ein anderes Mal wird eine fehlende Homologation dieser Kombination bei der WLTP Angabe angeführt - also einmal ein Versäumnis und keine Bereitschaft dies nachzuliefern.

Noch ein anders Mal ein Schreiben von Audi, dass die Nachrüstung technisch nicht möglich sei, da die Vorbereitung fehle (P-irgendwas statt P-sonstwie...) --> Dämliche Ausrede!

Fakt: Ich habe nun ein AHK eines Fremdanbieters einbauen lassen mit allen Funktionen wie Original.

TÜV Gutachten und zugleich TÜV Eintragungsdokument inklusive.

Dauer: keine zweieinhalb Stunden von Schlüsselabgabe bis Übernahme und Bezahlung.

Preis? Inkl. Einbau mit optionaler Dauerplus-Leitung und TÜV exakt so viel, wie die reine AHK im Zubehör bei Audi gekostet hätte. Audi gab an, wenn die AHK möglich wäre, kämen drei bis fünf!!! Arbeitsstunden dazu. Und das zum Apothekenpreis.

Eintragung bei der Zulassungsbehörde erfolgt erst in zwei Wochen wegen fehlender Onlintermine.

Mal schauen, ob mein Audi-Betrieb vor Ort, der den Service am Fahrzeug macht, das dann im System eintragen kann. Ansonsten gibt es bei jedem Werkstattaufenthalt eine schriftliche Warnung die Daten und Funktion zur AHK nicht zu löschen.

Nachtrag:
Funktioniert alles prima. Anhängerbetrieb ebenso wie AHK-Radträger und die automatische Erkennung des AHK-Betriebes.
Mit dem TÜV Gutachten zur Zulassungsstelle (nur auf Termin zu Coronazeiten).
Eintragung beim StVA war kein Problem und in 20Min inkl. kurzer Wartezeit erledigt.
Nun hoffe ich, dass mein Freundlicher die AHK als "verbaut" in die Audi-Fahrzeugdokumentation übernehmen kann.
Ansonsten muss ich bei jedem Werkstattaufenthalt im Auftrag darauf hinweisen dass sicher gestellt ist, dass die Freischaltung im Fahrzeug nicht verloren geht.

Noch eine Frage zur Nachrüstung: Kann die Freischaltung der AHK auch mittels VCDS erfolgen? Was muss da alles umcodiert werden?
MfG
Hannes

Theoretisch ja: https://wiki.vcds.de/index.php/MLBevo_-_Anh%C3%A4ngerkupplung
Aber: Ich erlebe gerade eine kleine Odyssey, da mein pACC ca. 1 Tag nach (erfolgreicher) Codierung der AHK (E-Satz von Trail-Tec) nun den Dienst verweigert. AHK voll funktionsfähig. Nur wenn man ACC-Tempomat aktivieren will (Geschwindigkeit einstellen) kommt "Adaptiver Fahrassistent: Störung".
Einbauende Werkstatt sagt: "Liegt an Codierung", Audi sagt: "Da können wir nicht viel machen." Radar und Kamera sind nicht verstellt und haben aktive Kalibration. Spurverlassenswarnung und (kamerabasiertes) PreSense Front funktionieren normal.
Falls jemand hier ist, der schon erfolgreich eine AHK für Audi e-tron (ab MJ2021!) codiert hat, wäre ich um Tipps froh.

Konntest du das Problem in der Zwischenzeit lösen?
Ich stehe auch vor der Nachrüstung einer AHK und würde natürlich gerne solche Probleme ausschließen.
Danke und viele Grüße
Sebastian

Nein, noch keine erfolgreiche Codierung. Die vom Nachrüster angebotene Codierung wird zukünftig unter Umständen auch wieder gelöscht. Deshalb habe ich das Geld nun in die Lösung von stemei (obdappshop.de) investiert, welche wiederholbar ist. Ich werde berichten ...

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