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Anhängerkupplung und stärkerer Motorlüfter? - TÜV vs. MB

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 14. September 2021 um 12:35

Hallo zusammen!

Ich wollte, bei meinem C200 S205 BJ 2019 eine AHK nachrüsten lassen. Also ließ ich mir in verschiedenen MB-Werkstätten Angebote machen. Immer waren diese oberhalb von 3000€. 3000€, nur damit ich mal einen Fahrradträger oder einen kleineren Hänger spazieren fahren kann sind mir eindeutig zu viel. Also suchte ich nach günstigeren Alternativen bei verschiedenen anderen Anbietern. Aber auch da kam ich immer fast an die 2000€ heran. Immer noch zu viel.

Über gewisse Kleinanzeigen kam ich dann an einen Händler der mir versicherte, dass eine Anhängerkupplung auch ohne Motorlüftertausch möglich ist, ohne dass ich meinen Garantieanspruch bei meinem Auto verlieren würde. Er hätte das mit MB abgeklärt. Der Haken an der Sache ist aber, dass ich dann von Ihm eine Bescheinigung bekommen würde, mit der ich dann beim TÜV eine Änderung (Verringerung der Anhängerlast) im Kraftfahrzeugschein beantragen müsste. OK... ich habe dann die AHK einbauen lassen.

Mit dieser Bescheinigung bin ich dann zum TÜV. Dort verstand man dann meinen Wunsch überhaupt nicht. Immer mehr Ingenieure mischten sich dann in unser Gespräch ein, um mein Anliegen zu besprechen. Alle waren sich einig, dass mein Wunsch völlig überflüssig ist. Wenn in den Papieren eine Anhängerlast eingetragen ist, dann gilt die auch. Punkt! Wenn an die eingetragene Anhängerlast keine Bedingung in den Papieren steht (wie bspw. ein stärkerer Motorlüfter) ist auch keine Änderung nötig. Die sagten mir also... wenn ich jetzt trotz schwachem Motorlüfter einen schweren Hänger ziehe, dessen Gewicht allerdings in den eingetragenen Grenzen liegt, dann muss das Auto das auch aushalten. Dann kann keiner kommen und sagen, dass da noch was zu ändern ist. Sonst könnten ja noch mehr versteckte Bedingungen bestehen, die MB dann plötzlich aus dem Hut zaubert, um einen Garantieanspruch zu verweigern. Nur das was in den Papieren steht gilt!

Natürlich bin ich jetzt unsicher. Wer hat jetzt Recht? Schließlich will ich meinen Garantieanspruch nicht aufs Spiel setzen. Auf der einen Seite sind also die TÜV-Ingenieure, die ja keine Deppen sind. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass MB irgendwelche haltlosen Angaben macht.

Hat Einer von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder kann hier Jemand Licht ins Dunkel bringen?

Gruß

Paul

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52 Antworten

Zu der nachgerüsteten AHK gibt es noch Dokumente. In diesen Dokumenten steht normalerweise eine Passage zum Motorlüfter.

Welche AHK hast du verbaut bzw hast du die Dokumente zur Hand?

Themenstarteram 14. September 2021 um 13:14

Meine AHK ist eine abnehmbare Westphalia, genau für mein Fahrzeug. Da steht nichts zum Thema Motorlüfter oder Anhängerlast. Da steht nur was von der der maximalen Belastung durch Fahrradträger und Fahrrädern. Das haben sich auch die TÜV-Ingenieure natürlich angeschaut.

Vielleicht hat dein Mercedes schon den Ausstattungscode 550 (Anhängervorrichtung). Den hatte mein gebrauchter Mercedes zum Glück und somit konnte ich günstig eine Anhängerkupplung nachrüsten. Dann nur noch Freischalten bei Mercedes und fertig.

Und wenn du wirklich nur einen kleinen Anhänger oder Fahrradträger ziehen möchtest dann mache das doch einfach. Zu der Anhängerkupplung gibt es Papiere und diese sind im Fahrzeug mitzuführen. Bei der Westfalia die ich montiert habe steht das zum Beispiel das der Lüfter gegebenfalls ausgetauscht werden muss.

EDIT: Da steht wirklich nichts drin in der Montageanleitung, aber im Datenblatt bei Westfalia steht

Datenblatt

Besonderheiten

bei Fahrzeugen mit AMG-Optikpaket ist es notwendig ein Stoßfängerunterteil bei einem Mercedes-Händler zu bestellen

bei Fahrzeugen mit Blue Efficiency oder Blue Tec Technik bitte prüfen ob fahrzeugseitig eine Anhängelast gegeben ist

der Gebläsemotor muss eine Mindestleistung von 600W gewährleisten

Modellausschluss: AMG

Themenstarteram 14. September 2021 um 13:28

Ich vermute, dass mein Auto den Code 550 nicht hat, denn sonst würden mir die verschiedenen MB-Werkstätten nicht alle ähnliche hohe Preise nennen.

Und wie ich schon geschrieben habe, im Handbuch zur AHK steht nichts Nennenswertes. Aber wie ich schon zu Beginn geschrieben habe, habe ich einen Zettel von der Werkstatt bekommen worin steht, dass die Anhängerlast auf 400kg reduziert werden soll. Aber damit konnten die TÜV-Ingenieure nichts anfangen. Wenn Die das nicht wissen, wer sollte das dann? Die sagten mir auch, dass ich mir keine Sorgen machen sollte.

Aber Danke für die Antworten.

Glaube mir die Mercedeswerkstätten die ich aufgesucht habe (es waren 3) hatten Null, Null Ahnung. Alle haben mir pauschal gesagt das ich einen anderen Lüfter brauche. Soviel dazu.

Nimm doch mal einen der vielen Mercedes VIN Decoder und gebe deine Fahrzeugidentifikationsnummer ein.

Wenn der Code 550 vorhanden ist und keine AHK, dann muss jemand die AHK nachträglich entfernt haben oder jemand hat den Code 550 nachträglich codiert ohne eine AHK zu verbauen. Von Werk aus muß mit Code 550 auch eine AHK verbaut worden sein, denn genau dafür steht der Code ja.

hhhmmmm? Dann muss ich so ein seltenes Exemplar gekauft haben. Bei mir steht der Code im VIN Decoder und ich hatte keine Anhängerkupplung montiert.

also das Thema wurde auch in 204 Forum sehr viel besprochen. Einer hatte die Anhängerkupplung ohne dem Motorlüfter eingebaut. Seine Probleme sind dann beim Bergauf wo die Temperatur beim Anhänger ziehen bis auf 120 Steigt.

Zitat:

@EhNieDa schrieb am 14. September 2021 um 16:19:28 Uhr:

hhhmmmm? Dann muss ich so ein seltenes Exemplar gekauft haben. Bei mir steht der Code im VIN Decoder und ich hatte keine Anhängerkupplung montiert.

Hast Du einen gebrauchten Leasingrückläufer gekauft ? Mercedes baut auf Kundenwunsch das Fahrzeug mit Anhängerkupplung für das Leasing und baut sie später manchmal wieder aus. Warum das bei manchen Fahrzeugen ist und bei anderen nicht... weiß ich nicht.

Aber diese gebrauchten originalen Anhängerkupplungen gibt's dann im Mercedes Gebrauchtteilecenter mit Steuergerät und Kabelbaum zu kaufen.

Gruß Gerd

Hallo

Meine Westfalia hat mir sogar meine Mercedes Vertragswerkstatt eingebaut, und natürlich auch Codiert.

Kommplett 900,00 € ohne grossen Lüfter, und auch kein Last Eintrag.

Wir haben natürlich schon besprochen das es zu 95 % um den Fahrradträger geht, und evtl. mal ein wenig Gartenabfall.

Zitat:

@Paul333 schrieb am 14. September 2021 um 15:28:57 Uhr:

Ich vermute, dass mein Auto den Code 550 nicht hat, denn sonst würden mir die verschiedenen MB-Werkstätten nicht alle ähnliche hohe Preise nennen.

Und wie ich schon geschrieben habe, im Handbuch zur AHK steht nichts Nennenswertes. Aber wie ich schon zu Beginn geschrieben habe, habe ich einen Zettel von der Werkstatt bekommen worin steht, dass die Anhängerlast auf 400kg reduziert werden soll. Aber damit konnten die TÜV-Ingenieure nichts anfangen. Wenn Die das nicht wissen, wer sollte das dann? Die sagten mir auch, dass ich mir keine Sorgen machen sollte.

Aber Danke für die Antworten.

Mal grundsätzlich... mein Kostenvoranschlag lag bei Mercedes bei 2700 Euro und etwas Aufwand ist es ja schon. Ich bin selbst Kfz-ler und habe alles selbst eingebaut und es anschließend freischalten lassen. Ist die originale Kupplung...wie sie ab Werk verbaut wird.

Hat mich 1050 Euro mit allen Teilen und freischalten gekostet.

Jetzt zu Deinem Problem... welches keins ist.

In Deinem Fahrzeugschein sollte ein Voreintrag sein..... bei Anhängerbetrieb....bla bla bla.... und die Anhängelasten stehen auch schon drin.

Diese Werte gelten für die originale Kupplung von MB.

Baust Du selbst eine andere ein... oder lässt das machen...dann gelten die Werte Deiner neuen Kupplung.... aber... nur bis zu den Werten der originalen Kupplung. Bei mir sind es

1600 kg gebremst und 750 kg ungebremst.

Soweit zum Voreintrag im Fahrzeugschein.

Die Kupplung auf 400 kg abzulasten ist völlig sinnfrei... deswegen auch die Diskussion mit den Prüfern.

Aus der Nummer mit der Garantie kommst Du aber so nicht raus. Das ist ein separates Thema.

Ist denn überhaupt sicher, das Du einen 400 Watt Lüfter drin hast ?

Viele Fahrzeuge haben schon 600 Watt Lüfter verbaut. Hat was mit Motor/Getriebevariante zu tun.

Und wenn Du nur mit dem ungebremsten Anhänger in den Baumarkt fährst... oder mit dem Fahradträger in den Urlaub, so ist es eine ganz andere Hausnummer, als mit 1600 kg Wohnanhänger durch die Berge.

Das geht natürlich nach hinten los.

Gruß Gerd

@C350e-Gerd warum sollte man eine AHK ausbauen wenn die am Fahrzeug mehr Wert hat als ein Gebrauchtteil im MB.GTC ???

Vor allem, warum sollten Die dann den 550 nicht restlos aus der Fahrzeugdatei entfernen weil er ja ganz klar sagt:

550 - Anhängevorrichtung mit ESP® Anhängerstabilisierung

 

Das macht doch nicht wirklich Sinn

Zitat:

@hotfire schrieb am 14. September 2021 um 19:09:16 Uhr:

@C350e-Gerd warum sollte man eine AHK ausbauen wenn die am Fahrzeug mehr Wert hat als ein Gebrauchtteil im MB.GTC ???

Vor allem, warum sollten Die dann den 550 nicht restlos aus der Fahrzeugdatei entfernen weil er ja ganz klar sagt:

550 - Anhängevorrichtung mit ESP® Anhängerstabilisierung

 

Das macht doch nicht wirklich Sinn

Ich weiß... ist aber nicht das erste Fahrzeug, was ich mit dem Code kenne, aber keine Anhängerkupplung verbaut ist.

Und die Dinger verkaufen die wirklich gebraucht.

Wo sollen die sonst her sein ?

Testfahrzeuge werden auseinander gebaut, bestimmte Sachen untersucht und das ganze Fahrzeug dann eingestampft.

Vorallem finanziell rechnet es sich m.M. nicht.

Gruß Gerd

Der größere Lüfter dient zur Betriebsabsicherung unter hoher Last. Das ist natürlich dem Drittanbieter für AHK und dem TÜV egal. Der Fahrzeughersteller wird aber im Falle eines Motorschadens dankend die Übernahme auf Kulanz bzw. Garantie ablehnen.

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