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Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?
Hi,
mein Vater hat einen Brief mit Titel 'Anhörung im Bußgeldverfahren' erhalten. Bin auf der Autobahn in einer Baustelle mit 27km/h zu schnell von einem stationären Blitzer geblitzt worden. Halter des Wagens ist mein Vater, ich war nur Fahrer.
Habe nun auf vielen Internetseiten gelesen, dass man nur prüfen sollte ob die Angaben zur Person (des Halters) richtig sind. Wenn ja (dies ist der Fall), dann braucht man den Bescheid nicht auszufüllen, geschweige denn zurückzuschicken. So ist die Behörde gezwungen den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Also kann ich versuchen das ganze zu verjähren?
Ist das so richtig? Bin ich auf der sicheren Seite? Klärt mich auf!
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 13:36:39 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:
Dein Vater muss garnichts tun. …
Das ist schlicht und einfach falsch.
Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.
Die Logik und Du

Der korrekt Angeschriebene soll seine bereits bekannten Personalien mitteilen, damit man ihn anschreiben wird können? Schau mal nach draußen. Wenn dort viel raumgreifendes Großgrün herumsteht, könnte es sich dann um eine Bande grüner Banditen oder um Wald handeln?

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104 Antworten
Wie ist denn die Behörde auf dich gekommen, wo doch dein Vater Halter ist?
Nach § 111 OwiG ist der Betroffene verpflichtet, den Bogen mitsamt den Angaben zu seiner Person zurückzusenden.
Dann ist dein Vater nach § 111 OwiG verpflichtet, den Bogen mitsamt den Angaben zu seiner Person zurückzusenden, du hast mit dem Bogen überhaupt nichts zu tun. Dein Vater muss aber weder einen Fahrer benennen noch Angaben zur Sache machen. Die Fahrerermittlung ist dann reine Routine, besonders wenn es sich um Familienangehörige handelt. Mit ein wenig Glück verjährt das aber. Kommt das zu oft vor, kann deinem Vater das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden – das ist dann eher kein Spaß mehr und Fehler im Fahrtenbuch werden wiederum sanktioniert.
Zitat:
@Garmoschka schrieb am 25. Februar 2017 um 13:24:31 Uhr:
Sorry, falsch ausgedrückt. Mein Vater hat den Bescheid bekommen! :P
Habs geändert. Danke!
Dein Vater muss garnichts tun. Einfach nichts tun. Seine Personalien haben die bereits. Sonst wäre der Anhörungsbogen nicht bei ihm eingetrudelt. Er kann alle weiteren Angaben verweigern und muss Dich nicht "ausliefern".
Das macht so ziemlich keinen Unterschied. Sendet man den Bogen nicht zurück, bekommt der Halter den Bussgeldbescheid. Gegen diesen kann er dann Einspruch einlegen.
Sendet man den Anhörungsbogen zurück, muss auf alle Fälle was reingeschrieben werden. Wird der wahre Fahrer nicht benannt, weil eigene Familie, wird die Behörde das Gleiche annehmen und über die Polizei weitere Ermittlungen anstellen.Übernimmt dein Vater das Ganze, läuft es dann wie zuerst beschrieben.
Aber wenn die Angaben zu seiner Person richtig sind, dann muss doch garnichts ausgefüllt und abgeschickt werden?
So steht es auf dem Bescheid, hinter 'Angaben zur Person des/der Betroffenen:'
(Pflichtangaben - nur ausfüllen, wenn die Angaben auf der Vorderseite unrichtig oder unvollständig sind)
@berlin-paul: Danke!
Schau mal ein bisschen nach oben.
edit: Bitteschön
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:
Dein Vater muss garnichts tun. …
Das ist schlicht und einfach falsch.
Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.
Zitat:
@Garmoschka schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:52 Uhr:
Aber wenn die Angaben zu seiner Person richtig sind, dann muss doch garnichts ausgefüllt und abgeschickt werden?
So steht es auf dem Bescheid, hinter 'Angaben zur Person des/der Betroffenen:'
(Pflichtangaben - nur ausfüllen, wenn die Angaben auf der Vorderseite unrichtig oder unvollständig sind)
@berlin-paul: Danke!
Die Pflichtangaben müssen nur ausgefüllt, ergänzt, korrigiert oder was auch immer werden, wenn sie nicht stimmen oder unvollständig sind. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, den Anhörungsbogen mit den Personendaten zurückzuschicken.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:14 Uhr:
… Sendet man den Anhörungsbogen zurück, muss auf alle Fälle was reingeschrieben werden. …
Nö. Außer den Personendaten muss da nichts drinstehen, und die stehen ja schon vorgedruckt im Bogen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 13:36:39 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:
Dein Vater muss garnichts tun. …
Das ist schlicht und einfach falsch.
Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.
Die Logik und Du

Der korrekt Angeschriebene soll seine bereits bekannten Personalien mitteilen, damit man ihn anschreiben wird können? Schau mal nach draußen. Wenn dort viel raumgreifendes Großgrün herumsteht, könnte es sich dann um eine Bande grüner Banditen oder um Wald handeln?

Wie kommst du auf die Begründung "… damit man ihn anschreiben wird können"? Und was haben bestehende Gesetze mit irgendjemandes Logik zu tun? Die Gesetzeslage hab ich genannt, und wenn du dir wieder mal auf den Schlips getreten fühlst, weil du wieder mal falsche Dinge behauptest, wird dir auch keine Ablenkung mit Wald und grünen Banditen helfen.
Les mal, was im Gesetz steht:
Zitat:
(OWiG)
§ 111
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
Daher muss ein Anhörungsbogen zurückgeschickt werden, das wird dir ein Rechtsgelehrter deiner Wahl gerne bestätigen.
Wenn es um Punkte geht, wird die Behörde wissen wollen, wem die zuzuordnen sind, man kann denen die Arbeit erleichtern, aber im Endeffekt kriegen sie es sowieso raus, und wenn die Polizei die Nachbarn oder die Eltern mit nem Foto fragt, wer das ist, ist das auch nicht übermäßig angenehm...
Ohne Punkte - einfach bezahlen und gut.
Also noch einmal ganz l a n g s a m für Dich bischerl: wie verweigert man der Behörde die Mitteilung von Angaben, die sie denknotwendiger Weise beim Absenden des Anhörungsbogens bereits gehabt haben muss? Stell den reset-counter deiner Denkeinheit auf 1000 Lesezyklen. Dann sollte sich die Logik eingebrannt haben.