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Anhörungsbogen erhalten

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 17:40

Hallo

Alle die noch nie geblitzt wurden, und hier nur blöde Kommentare abgeben wollen, sollen bitte so nett sein und sich gleich ein anderen Tread suchen und ihre Weisheiten nicht hier verbreiten. Es geht mir hier auch nicht darum irgendwie zu jammern oder beraten zu werden wie ich um ein Bussgeld rumkomme. Ich war zu schnell und werde bezahlen punkt.

Nur gibts da ein Problem. Ich bin Schweizer, und ehrlich gesagt habe ich überhaupt keine Lust denn Anhörungsbogen auszufüllen und dann zur Poststelle zu schicken. Angenommen ich werde den Bogen nicht ausfüllen und zurückschicken, mit was für Konsequenzen ist da zu rechnen?

Denn wenn mir das nur ein Zuschlag von ein paar Euros beschert werde ich mir die Mühe sparen und warten bis ein Einzahlungsschein kommt.

Also mit was muss ich rechnen?

Für alle geistreichen und hilfreichen Antworten bedanke ich mich jetzt schon

Beste Antwort im Thema

Man ist nicht verpflichtet den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden.

Wieviel Dich die 24 km/h über dem Limit kosten kannst Du googlen.

Edit:

Hier hast Du nen Link mit ausführlichen Infos:

http://www.kanzlei-kaempf.net/.../

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bist du in der schweiz geblizt worden oder im ausland (deutschland)?

im normalfall kommt ein ticket mit einem zahlschein....ausser es hat mehr konsequenzen ;)

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef

 

Also mit was muss ich rechnen?

Da die Schweiz ein Rechtshilfeabkommen hat kann der Betrag zwangsvollstreckt werden.Kommt aber auf die Behörde an.Bei Bußgeldern könnte es " eng " werden. Falls es eine Verwarnung ist genügt zahlen, da muß nichts zurück. Bei Bußgeldern sieht das anders aus.Da ermittelt sogar die schweizer Polizei im Rahmen der Amtshilfe den Fahrer.

am 14. Juni 2012 um 17:57

Was wird denn vorgeworfen?

am 14. Juni 2012 um 18:22

Sind wir hier im Grenzgebiet gewohnt das man sich als Schweizer nicht an regeln halten braucht! Inzwischen werden sehr viele Schweizer rausgezogen und dann kontrolliert ob die was offen haben und wenn ja dann ist mit den Polizisten nicht zuspaßen. Das ganze kann sehr lange dauern :) Ansonsten noch zusätzliche gebühren und wenn es nicht passend da ist darf man mit der Polizei zur Bank begleitet werden.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 18:22

Also mir wird, zu recht, vorgeworfen das ich 24 schneller war ausserhalb geschlossener Ortschaften.

Nur von einem Einzahlungsschein ist weit und breit nichts zu sehen.

Auch kein Betrag.

Das mit dem Rechtshilfe abkommen ist mir klar, und wenn ich einfach denn einzahlungsschein mit Betrag X erhalten hätte, wäre das auch schon gezahlt.

Nur sehe ich den Bürokratischen Aufwand nicht ein, jetzt denn Bogen auszufüllen und retourschicken, anstatt gleich einfach bezahlen.

Man ist nicht verpflichtet den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden.

Wieviel Dich die 24 km/h über dem Limit kosten kannst Du googlen.

Edit:

Hier hast Du nen Link mit ausführlichen Infos:

http://www.kanzlei-kaempf.net/.../

am 14. Juni 2012 um 19:11

Wenn der Anhörungsbogen nicht zurück geschickt wird, kommt dann automatisch ein paar Wochen später der Bescheid mit Überweisungsbeleg.

Extrakosten entstehen dadurch nicht. (Nachträglich editiert)

Ich habe es bisher nur so erlebt, dass mein Arbeitgeber (bin Firmenwagennutzer) alles gleich komplett zugeschickt bekam. Warum hier der Anhörungsbogen vorab kommt, hat vielleicht damit zu tun, dass Du kein deutscher Staatsbürger bist, das ist allerdings nur eine Mutmaßung von mir.

Könntest ja z. B. auch Angehöriger eines Konsulats mit diplomatischen Status sein, dann wäre das Bußgeld sowieso hinfällig.

Wenn Du es schnell erledigen willst, kannst Du dich allerdings auch mit dem Aktenzeichen an die ausstellende Behörde wenden. Dort wird man dir Auskunft über die Höhe der Strafe erteilen.

Oder Du schickst einen unterschriebenen Blankoscheck. :D

Hallo ins Forum,

das Problem, warum der Zahlschein nicht dabei war, ist wohl, dass wir im Punktbereich sind (24 km/h außerhalb = 70 Euro + 1 Punkt + Gebühren (mind. 23,50 Euro)). Für den TE gibt's als Ausländer keine Punkte, sondern i.d.R. Zuschlag (wie hoch der ist ??). Wichtig ist, dass wir im Bereich der Strafschärfung sind, wenn innerhalb des letzten Jahres schon mal was mit größerer Übertretung war. Von daher muss die Bußgeldstelle tatsächlich wissen wer gefahren ist.

Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist, kommt der Anhörungsbogen auch ohne Zahlschein, da ermittelt werden muss, wer gefahren ist (jedenfalls im Punktbereich).

Anstelle des zahlungswilligen TE würde ich - auch wenn's nervt und nicht zwingend ist - den Bogen ausfüllen, um die Sache möglichst schnell abzuwickeln. Wenn er sich nicht meldet, ermittelt die Polizei dank' Rechtshilfeabkommen. Dann werden die Gebühren etc. noch höher.

Viele Grüße

Peter

am 14. Juni 2012 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von 212059

 

Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist, kommt der Anhörungsbogen auch ohne Zahlschein, da ermittelt werden muss, wer gefahren ist (jedenfalls im Punktbereich).

Das klingt einleuchtend. Bei mir waren es immer kleinere Übertretungen, ca. 10 - 15 km/h - daher wohl auch immer der Überweisungsträger mit dabei.

Jepp - das war ein Verwarngeldangebot. In dem Fall geht das.

Hier geht es um ein Bußgeld - da ist die Anhörung zwingend notwendig.

Hallo, Supra_Chef,

zu Deiner Frage, warum überhaupt ein Anhörbogen kommt:

Das ist so vorgeschrieben, denn Dir als Betroffenem muss das Recht eingeräumt werden, Dich zu der Sache zu äußern.

Wenn man Dir einfach so, ohne jegliche Anhörung, den Bußgeldbescheid mit dem Zahlschein zugeschickt hätte, wäre dies nicht rechtmäßig.

Da Du augenscheinlich als Betroffener der Verkehrsordnungswidrigkeit feststehst, kannst Du Dich nun zur Sache äußern, aber Du musst es nicht.

Lässt Du nichts von Dir hören, wird als nächstes vermutlich der Bußgeldbescheid bei Dir eintreffen.

Zahlst Du diesen, ist das Thema erledigt.

Zahlst Du nicht, ist damit zu rechnen, dass die zuständige Bußgeldstelle Deines Heimatortes angeschrieben wird, damit sie das Bußgeld inklusive der bis dahin angefallenen Gebühren von Dir einzieht.

Ich kenne jetzt nicht die schweizer Gesetze, aber ich könnte mir vorstellen, dass Deine "Heimatbußgeldstelle" sich vielleicht auch noch etwas einfallen lassen wird, wie sie Dich ärgert.

Hallo, 212059,

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Zitat:

Für den TE gibt's als Ausländer keine Punkte, sondern i.d.R. Zuschlag (wie hoch der ist ??).

das ist so nicht richtig.

Punkte bekommt jeder, egal, ob In - oder Ausländer, egal, ob derjenige in Deutschland lebt oder in Timbuktu.

Den von Dir genannten Zuschlag (in der Regel das doppelte Bußgeld) gibt es bei manchen Bußgeldstellen, wenn dem im Ausland lebenden VT ein Fahrverbot drohen würde und damit zu rechnen ist, dass diesen das Fahrverbot nicht im geringsten juckt, weil er sowieso die nächsten Jahre nicht mehr nach Deutschland kommen wird.

Es ist sogar möglich, einem im Ausland lebenden VT für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er beim Punktesammeln besonders fleißig war.

Viele Grüße,

Uhu110

am 15. Juni 2012 um 6:24

Lieber Schweizer,

auf dem Anhörungsbogen bist du nur verpflichtet, die Angaben zu deiner Person zu machen. Den Rest kannst du offen lassen.

Ebenso steht auf dem Bogen meist eine Telefonnummer und ein Aktenzeichen. Da kannst du anrufen und man wird die wohl Auskuft geben, wie du schnell deine Strafe zahlen kannst.

MFG Thomas

Themenstarteram 14. Juli 2012 um 23:34

So noch schnell als Rückmeldung.

Heute habe ich den eingeschrieben Brief abgeholt. Busse 70 euro plus noch 24 euro irgendwas für gebühren. Ist bereits bezahlt und somit erledigt für mich. Den Anhörungsbogen liegt immer noch bei mir zuhause, jetzt frage ich mich für was hätte ich den ausfüllen sollen?

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef

So noch schnell als Rückmeldung.

Heute habe ich den eingeschrieben Brief abgeholt. Busse 70 euro plus noch 24 euro irgendwas für gebühren. Ist bereits bezahlt und somit erledigt für mich. Den Anhörungsbogen liegt immer noch bei mir zuhause, jetzt frage ich mich für was hätte ich den ausfüllen sollen?

die deutschen mühlen der ämter sind unergründlich ;)

das wird ein automatisierter prozess gewesen sein....hätte wenn und aber....who cares.

zahlen und gut ist.

im vergleich zu den schweizer besinnungsgeldern ist das doch eher peanuts.

24 zu schnell in der schweiz sind dann mal "leicht teurer" ;)

der anhörungsbogen ist im regelfall nur

- wenn man widerspruch einlegen möchte, weil man es abstreitet

- wenn man zwar der halter, aber nicht der fahrer war (in deutschland gibt es keine halterhaftung)

im regelfall kann man sich entweder äußern oder einfach zahlen.

für deutsche staatsbürger ist es aber anders, sobald man sich im bereich von "punkten in flensburg" bewegt, ist die genaue ermittlung zwangsweise. da ein schweizer aber in deutschland keine punkte kriegen kann...biste nur ein opfer von automatismus geworden.

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