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Anhörungsbogen nach meinem Vater nun an meinen Bruder gesendet.
Guten Abend, ich habe ein kleines Anliegen.
Mein Vater wurde geblitzt im Oktober.
Der Anhörungsbogen kam im November an.
Alles wie gewöhnlich ausgefüllt.
Nun zum problem. Derselbe Blitzer mit dem selben Aktenzeichen ist aufgetaucht. Nur auf dem Namen meines Bruders. Allerdings ist auf dem Bild deutlich zu sehen dass es sich dabei nicht um meinen Bruder handelt.
Was soll ich jetzt tun.
Meinen Vater auf den 2ten bogen erneut eintragen. Oder einfach zum Anwalt ?
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43 Antworten
Telefonnummer auf dem Blatt wählen, anrufen und Situation erklären.
Anwalt bzw.ADAC Rechtsberatung, denn die ist kostenlos.
LG hajue
Wieso füllen weder Vater noch Bruder die Anhörungsbögen nicht selbst aus?
Eigentlich braucht der Bruder nur wahrheitsgemäß drauf schreiben, dass er nicht der Fahrer ist. Alles weitere sollte die Arbeit der Behörde sein. Sollte die Behörde selten dämlich handeln kann das Ergebnis sein, dass niemand was zahlen muss.
Dein Vater wurde auch im Oktober geblitzt? Was ist los bei Euch?
https://www.motor-talk.de/.../...t-tempomat-gefahren-t7352558.html?...
Zitat:
@A346 schrieb am 10. Dezember 2022 um 11:02:42 Uhr:
Dein Vater wurde auch im Oktober geblitzt? Was ist los bei Euch?
https://www.motor-talk.de/.../...t-tempomat-gefahren-t7352558.html?...
Da hat man wohl den Vater angegeben und die Bußgeldstelle zweifelt anhand des Fotos, das Alter des Fahrers an und hat einen im Haushalt lebendenen jüngeren möglichen Fahrer ermittelt.
@Wesim
Wer ist den Halter des Audi?
Und es geht um das Foto von der A2?
wie Dayun schon schrieb, ruft einfach mal da an und fragt was da los ist.
Wenn der Vater angegeben hat gefahren zu sein und trotzdem ein Anhörungsbogen an den Bruder verschickt wurde, dann gibt's wohl zwei Möglichkeiten:
1. Ein Fehler der Bußgeldstelle
2. Der Fahrer auf dem Bild sieht zu Jung aus und die Angaben des Vaters passen nicht zum Foto, daher hat die Bußgeldstelle deinen Bruder angeschrieben.
Man sollte auch tunlichst vermeiden einen falschen Fahrer anzugeben, dies kann zu juristischen Folgen führen. Keine Angaben zu machen kann, je nach Konstellation, problemlos erlaubt sein, falschen Fahrer angeben ist immer riskant.
Und wenn es der jüngere Bruder und der Vater nicht waren, wer könnte es dann noch sein auf dem Foto
sorry aber... werden wir hier vom TE veräppelt (um mich mal nett auszudrücken)?
Scheint doch ein und derselbe Vorgang zu sein, die Verwirrung mit dem Fahrer offenbar hausgemacht, woher kommt jetzt die große Verwunderung des TEs???
'windelexpress' hat schon die richtigen Fragen gestellt, mal sehen, ob da noch was kommt..
Wir müssen schon davon ausgehen, dass die Angaben im Ausgangsbeitrag stimmen, nur so macht es Sinn zu antworten. Würde der TE hier falsche Infos liefern, könnte er wohl kaum passende Antworten erhalten, hier wäre das sogar fatal, weil er sich im Falle, dass er selbst gefahren ist, eventuell ein Strafverfahren einhandeln würde, wenn er seinen Vater als Fahrer angibt. Daher, so blöd, dass er uns hier mit falschen Infos versorgt, wird er doch kaum sein. Daher muss die Geschichte stimmen und basierend die Antwort:
Daher war die Antwort einfach mal anrufen richtig. Alternativ kann der TE auch nochmal den Bogen mit Angabe des Vaters ausfüllen, dazu schreiben, dass er bereits einen Anhörungsbogen mit den selben Angaben verschickt hat und eine Kopie des Personalausweises des Vaters beilegen, so dass die Behörde ganz leicht ein Fotoabgleich machen kann.
Eigentlich ganz einfach und da sollte man doch selbst draufkommen können.
Gruß
Uwe
Foto brauchst nicht beilegen. Fordert sich die Bußgeldstelle beim EMA selbst an.
Man kann bei einer Thread Eröffnung auch mal kurz und knapp die Fakten auf den Tisch packen,wenn man eine korrekte Antwort haben will @Wesim
Beginnt damit, wer ist der Halter, der nämlich von allen Beteiligten als erster Post bekommt.
Wenn der Halter angibt gefahren zu sein, auf dem Foto aber eindeutig ein wesentlich jüngerer Fahrer zu sehen ist, schick man als SB eine weitere Anhörung an den evtl durch den Vollzugsdienst, Polizei oder eigene Ermittlung festgestellten möglichen Fahrer. Kinder im eigenen Haushalt sind hier natürlich sehr einfach.
Wenn man nur gucken möchte wie man schadlos aus dem Verfahren rauskommt macht man's halt wie im Oktober und jetzt. Paar Krümel hingeschmissen und mal sehen was kommt.
Hatten sowas schon mal mit zwei Zwillingspärchen, die ihre verblüffende Ähnlichkeit genutzt haben,dass der Fahrer nicht eindeutig festgestellt werden konnte, da gab s dann halt ein Fahrtenbuch für den Halter.
Uwe: Ich zähle lieber 1+1 zusammen, nachdem ich mir den Thread vom Oktober (ich wurde in der Probezeit geblitzt) und die (nicht vorhandenen Antworten des TE auf diverse Fragen) angesehen habe.
Zwischenzeitlich ist er noch mit seinem tiefergelegten Audi auf einen Geländewagen aufgefahren. Den Frontschaden repariert ihm sein Vater, weil er das als Hobby betreibt… Im Klartext : Unfallautos und ähnliches aufmöbeln und verscheuern… ob als verkappter Händler oder nicht ist hier nicht das Thema.
Könnte es nicht sein, daß er dem TE auch in der Blitzsache vom Oktober „geholfen“ hat?
Zumindest werden hier ganz sicher nicht alle Fakten benannt, sondern einiges verschwiegen, Salamitaktik halt…oder : Schweigen ist Gold.
Auf seinen Fred vom Oktober hat er außer dem Erlffnungsbeitrag nichts mehr geantwortet.
Allerdings wurde der Thread vom Moderator auch relativ zügig geschlossen.
Also , lieber TE, besser flott antworten bevor hier auch zu ist.
@Uwe Mettmann
Eigentlich ganz einfach wäre es für den TE auch, auf die hier im Thread aufgekommenen Fragen einzugehen.
Der zeitliche Zusammenhang zwischen den beiden Blitzern ist nun mal auffällig.