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Anklage vor Amtsgericht weil Versicherung Gutachterkosten nicht bezahlt hat
Hallo zusammen,
im Frühjahr 2018 hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall.
Dieser Unfall wurde damals von der Polizei aufgenommen und meinerseits auch direkt meiner Kfz-Versicherung (Württembergische) gemeldet.
Die Regulierung fand dann über meine Haftpflicht-Versicherung statt.
Heute habe ich Post vom Amtsgericht erhalten.
Der Rechtsanwalt der Geschädigten erhebt Anklage gegen mich (Beklagter zu 1) und die Württembergische Versicherung (Beklagter zu 2).
Aus dem Schreiben des Anwalts geht hervor, dass im Rahmen der Demontage der Anbauteile weitere Schäden festgestellt wurden, die zur Ausweitung des Reparaturumfangs führten.
Der offene Betrag bezieht sich jedoch nicht auf die Reparaturkosten, sondern auf das Sachverständigenberüo, welches die Nachbesichtigung durchführte.
Für die Nachbesichtigung wurden ca. 140€ in Rechnung gestellt und laut Anwaltsschreiben lediglich 23€ bezahlt.
Aus diesem Grund fordert der Anwalt nun die Begleichung der Differenzkosten (inkl. Zinsen), die Rechtsverfolgungskosten und eben ggf. die Kosten des Rechststreits (in der Summe wohl 250€ wenn es nicht zu einer Verhandlung kommt).
Ich habe bereits mit der Württembergischen telefoniert, dort wurde ich allerdings nur etwas beschwichtigt. Die Anklage ist dort noch nicht angekommen und dann würde man sich der Sache aber annehmen, sobald die Dokumente da sind (Zitat: "Vergessen sie die Sache am besten einfach).
Es wird sich dann jemand bei mir melden (wenn nicht solle ich mich melden...).
Ich will mich jetzt gar nicht über das Geschäftsgebaren der Württembergischen aufregen, sondern wissen wie ich mich am besten verhalte.
Ich habe ja nichts falsch gemacht, da der Unfall je korrekt gemeldet wurde (der Schaden selbst wurde ja reguliert).
Außerdem glaube ich natürlich auch, dass die Württembergische dass sicher versucht zu klären.
Auf der anderen Seite habe ich hier ein Schreiben vom Amtsgericht liegen in dem steht, dass ich innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen muss.
Jetzt kommt die obligatorische Frage "Hast du Rechtsschutz?" - Nein hab ich leider nicht - und ja ich weiß, ich in doof deshalb - ich werde das auch zeitnah ändern, aber das bringt mir für diesen Vorfall leider nix.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Habt ihr irgendwelche Tipps?
Beste Grüße
Flipp
Beste Antwort im Thema
Vorsichtshalber die Klage der Versicherung zukommen lassen, mit einer Kopie des Umschlags.
Die Versicherung entscheidet, ob der Prozess geführt wird. Die Aussage der Versicherung ist zutreffend.
Du benötigst dafür keine Rechtschutzversicherung und hast auch kein finanzielles Risiko.
Grüße von Klaus
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26 Antworten
Vorsichtshalber die Klage der Versicherung zukommen lassen, mit einer Kopie des Umschlags.
Die Versicherung entscheidet, ob der Prozess geführt wird. Die Aussage der Versicherung ist zutreffend.
Du benötigst dafür keine Rechtschutzversicherung und hast auch kein finanzielles Risiko.
Grüße von Klaus
Es ist völlig normal, dass in solchen Fällen nicht nur gegen die Versicherung, sondern auch gegen den Halter und/oder Fahrer geklagt wird. Letztlich haften ja bei einem verschuldeten Unfall alle drei, und dann hat der Anspruchsteller alle drei als Gegner und keiner kann als "unparteiischer" Zeuge auftreten.
Du brauchst dir aber tatsächlich keine Gedanken zu machen:
Wenn die Forderung der Gegenseite unberechtigt ist, wird die Versicherung sie für dich abwehren.
Wenn die Forderung gerechtfertigt ist und ihr verurteilt werdet, wird die Versicherung für dich zahlen.
Auch auf deinen SFR hat die Sache keinen Einfluss: Du wirst halt einmal für den Unfall hochgestuft, egal wie viel die Versicherung zahlt, egal ob es noch ein Gerichtsverfahren gibt usw.
Du selbst brauchst nichts weiter zu tun, als die Versicherung über die Klage zu informieren. Das hast du ja bereits getan.
(es ist auch nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Versicherung doch außergerichtlich zahlt wenn ihr die Klage zugestellt wurde)
Danke für eure Antworten, das nimmt mir ein bisschen den Druck
Aber sollte ich auf das Gerichtsschreiben nicht antworten? Also zumindest irgendwas im Sinne von "Ich lege Einspruch ein, da die Ansprüche müssen über die Versicherung geltend gemacht werden müssen" ?
Letztendlich hab ich hier ja ein Schreiben, wo eine Zahlung von mir gefordert wird zusammen mit einer Antwortfrist von zwei Wochen.
Ich denke zwar auch, dass die Versicherung sich der Sache annehmen wird, aber jetzt gar nicht antworten, bzw. kein Einspruch einzulegen verursacht mir auch ein wenig Bauchschmerzen
An deine HP-Versicherung schickst du eine Kopie der Klageschrift und vom Briefumschlag und forderst die auf, dir eine Weisung zu erteilen. Am besten per Fax (mit Protokoll). Nur wenn du von der Versicherung nichts hörst bist du verpflichtet dem Gericht innerhalb der Frist zu schreiben, dass du dich gegen die Klage verteidigen wirst. Parallel solltest du dann bei der HP-Versicherung in belegbarer Form nachfragen. Wenn du weiter nichts hörst, dann machst du gar nichts weiter. Es wird dann gegen dich und gegen die HP-Versicherung ein Versäumnisurteil ergehen und danach zahlt die HP-Versicherung die Klageforderung und die Kosten.
Du wirst wohl durch die AKB deiner Versicherung verpflichtet sein, dieser die Führung des Rechtsstreites zu überlassen.
vor allem: was willst du antworten, kannst du denn selber beurteilen, ob die restliche Forderung der Gegenseite berechtigt ist? (selbst wenn du es könntest, wäre eine Zusicherung oder auch Ablehnung der Zahlung ggf. eine Obliegenheitsverletzung deiner Versicherung gegenüber...)
Völlig normal, kann aber verstehen das man ersteinmal ratlos ist ...
Ich kann das aus der anderen Sichtweise (Geschädigter) schildern, ich mache das nicht selber, sondern übertrage den ganzen KlimBim einem Anwalt ...bereits schon 3 mal. Die ganzen Schreiben erhalte ich dann als Kopie, dort ist mir aufgefallen, das nicht nur die gegnerische Versicherung sondern auch der Halter direkt angesprochen wird ...
Ich hatte dann mal nachgefragt, da die Verursacherin einsichtig war, aber halt nicht ihre Versicherung und der Anwalt meinte das im Falle einer Klage auch direkt der Halter genannt/angesprochen wird ... er meinte das sei normal so, jedoch hat der Halter i.d.R. nichts damit zu tun und ist Sache der HP Versicherung . So sei nun mal die Verfahrensweise, selbst wenn es zu einem Gerichtstermin kommen würde, hat der Halter auch nichts mit zu tun, er wird dann von der Versicherung "vertreten" ... irgendwie so ein Proforma Ding, ich weiß auch nicht wie man das nennen soll ...
Kurz und knapp, deine Versicherung wird das auch alles erhalten, jedoch kann ein Scan deines Briefes und per email an deine vesicherung nicht schaden ...
Ergänzend zum Beitrag von Paul: Das ist keine Anklage, sondern eine Klage. Anklage=Strafrecht.
Das oft Fahrer, Halter und Versicherung zusammen verklagt werden, hat einen einfachen Grund - sonst könnte der Fahrer als Zeuge benannt und gehört werden. Macht natürlich keinen Sinn, wenn die 100%ige Haftung außer Streit steht.
Naja, für den Beklagtenvertreter macht es später 0,3 bis 0,6 Sinn.
Mit ein Grund, der für mich dagegen spricht. Bin doch nicht für die Einnahmen der Gegenseite verantwortlich, wenn Sachverhalt klar und unstreitig.
Der sicherste Weg ist es aber schon. Nachteile hat er auch nicht.
Das hatte ich vor Jahrzehnten auch mal. Ist Sache der Versicherung, da kann man sich entspannt zurücklehnen.
Hallo zusammen,
also ich am Montag einen Anruf von der Württembergischen erhalten, dass Sie sich außergerichtlich einigen und dne Betrag zahlen.
Auf meinen Wunsch hin wurde mir das ganze auch schriftlich (heute angekommen) nochmal zugesendet, von daher sollte das ja kein Problem sein.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe und viele Grüße!
Immer wieder lustig (traurig), die die Versicherungen mit dem Geld ihrer Versicherten umgehen. Entweder war die Forderung begründet, dann macht es keinen Sinn, nicht zu zahlen und die Klage zu riskieren. Oder sie ist nicht begründet, dann macht es keinen Sinn, nach Klageerhebung zu zahlen.
Über allem schwebt die Hoffnung, mit geringfügigen Kürzungen durchzukommen und dass sich das unter'm Strich für die Versicherung rechnet.
Heutiger Termin vorm Landgericht: Vertreter der beklagten Versicherung hat Anweisung, vor der Beweisaufnahme keinen Vergleich zu schließen. Und hat dann richtig erkannt, dass nach der Beweisaufnahme unsere Vergleichsbereitschaft gegen Null tendierte. Dabei hat der Zeuge (Sachverständiger im Auftrag der Versicherung) nur das ausgesagt, was in seinem Gutachten unschwer bereits zu lesen war.
Zitat:
@Flipp87 schrieb am 19. August 2020 um 13:52:13 Uhr:
Hallo zusammen,
also ich am Montag einen Anruf von der Württembergischen erhalten, dass Sie sich außergerichtlich einigen und dne Betrag zahlen.
Auf meinen Wunsch hin wurde mir das ganze auch schriftlich (heute angekommen) nochmal zugesendet, von daher sollte das ja kein Problem sein.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe und viele Grüße!
...ich glaub ich könnts mir nicht verkneifen einen Schrieb an den Vorstand (evtl. thomas.bischof@wuerttembergische.de) der Versicherung oder gleich noch öffentlichkeitswirksam einen Beitrag auf der Facebookseite einzustellen... ala da verballerne se einerseits tausende von Euros für Werbung, lassen es aber andererseits zu, dass Kunden scheinbar wegen einer eindeutigen Sache mit Klageschriften behelligt / verunsichert werden... der TE hat bestimmt ein paar unruhige Nächte gehabt, so wie ich das nach seinem Auftreten hier einschätzen würde- und dadurch mit Sicherheit negative Mundpropaganda im Bekanntenkreis des TE entsteht.
Und hier mit z.B. diesem Thread mit Negativwerbung auch noch genau auf einer Plattform für die Zielgruppe der Versicherung quasi der worst case... unterm Strich haben sie sich und ihrer Werbeabteilung einen schönen Bärendienst erwiesen.