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Anliegerstraße wird als Parkplatz von Bahnpendlern missbraucht - Was kann ich als Anlieger tun?

Hallo Foristen,
zunächst möchte ich vorab klar stellen, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Nutzung der Bahn habe und die Nutzung des ÖPNV begrüße. Ich wohne in unmittelbarer Nähe zu einem kleinen Bahnhof, manche würde es wohl eher als Haltestelle bezeichnen. Aufgrund der Anbindung und meiner Arbeitszeiten ist der DERZEIT noch nicht rentabel und zeitlich unsinnig selbst die Bahn zu nutzen. Aber selbst als Bahnpendler würde ich mich über mein "Problem" beschweren.
Der Bahnhof (die DB) hat zu wenige eigene Stellplätze und deswegen wird unter anderem regelmäßig "unsere" Anliegerstraße als Parkfläche missbraucht. Ob da nun genügend Platz ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Straße ist beidseitg mit den Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei. Die Gemeideverwaltung hat u. a. die Überwachung der Parkfläche an ein externes ziviles oder privates Unternehmen ausgelagert.
Was kann / soll(en) wir / ich tun?
Wie kann man als Parkflächenkontrolleur überhaupt sehen, ob da nun ein Pendler parkt oder ein Anwohner? Es gibt keine Anwohnerparkausweise. Es sind ja nicht nur Parkende mit auswärtigen Kennzeichen... und selbst wenn: ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen könnte auch bei mir zu Besuch sein. Der soll und darf ja keinen Zettel an die WSS bekommen.
Wie regelt man das? So gesehen sind diese beiden Verkehrszeichen dann ja quasi nur ein Appell an den Verkehrsteilnehmer, sich dran zu halten, oder? Gelegentlich hängen wir mal nen Zettel ans Auto oder ganz dreiste Parker stellen wir auch schon mal eng zu. Man kennst ja seine Pappenheimer, teilweise weil diese mal vorne am Bahnhof stehen, teilweise sieht man diese auch direkt von der S-Bahn kommend.
Vielen Dank vorab für Anregungen und legale Tipps!

Beste Antwort im Thema

Ich fand die Anmerkung von NDLimit schon ... sehr interessant.
Du lernst hoffentlich daraus, nicht über Unterforen und deren regulars zu lästern, von denen du - und sei es später einmal - Rat und Hilfe benötigst.

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Wenn Fahrzeuge in der Anliegerstraße parken, obwohl sie gar keine Anlieger sind, begeht derjenige eine Odnungswidrigkeit. Soll heissen, dass hier das Ordnungsamt tätig werden muss.
Die einzige Schwierigkeit: Nachzuweisen, dass man kein Anlieger ist.
Du selbst kannst hier leider gar nichts tun. Ausser, das Ordnungsamt anzusprechen.

Ja, ok... Ordnungsamt informieren, wahrscheinlich über die Gemeinde. Aber: wie soll der MA vom Ordnungsamt erkennen, dass es sich um Pendler handelt? Ich darf ja nicht mal die Kennzeichen und Zeiten / Tage notieren, da ich kein Hilfs-Sheriff sein darf / kann / will. Datenschutz und so ein Mist. Ich sehe keinen Ausweg. Ich kann also nur weiterhin Zettelchen an die WSS hängen und auf die OWi hinweisen.

Die Gemeinde muss tätig werden und Anwohnerparkplätze einrichten die nur mit entsprechendem Ausweis genutzt werden dürfen. Der Rest an Parkern wird rigoros abgeschleppt. Ist genauso wie es bei uns mal war. Privatparkplätze oder die vor öffentlichen Einrichtungen sind mit Schrankenanlagen versehen worden. Selbst die Parkplätze der Supermärkte sind nur während deren Öffnungszeiten erreichbar.
Auf keine andere Weise ist man der Misere bei uns Herr geworden. Es geht nur über die Schiene Zeit&Geld für die Falschparker. Genau die beiden wollen die einsparen. Nimmt man ihnen diese Möglichkeit ist das Problem beseitigt.

Moni.
Bringe das Thema in der nächsten GemeindevertreterSitzung/Stadtverordnetenversammlung an. Diese sollen darüber nachdenken,für den Bereich der Anliegerstraßen in Bahnhofsnähe eine Anwohnerparkausweispflicht einzuführen. Anders wird sich an der Situation nichts ändern lassen.
Und mal ehrlich,wer lässt sich vom Schild "Anlieger frei" am durchfahren hindern.
Gruß M

Der erste Schritt geht m. E. am besten in die Sprechstunde des für Euren Stadtteil zuständigen gewählten Gemeindevertreters.
OpenAirFan

Also alle drei Dinge "keine Bahnpendler, dafür Anwohner und Besucher der Anwohner" wird praktisch schlecht funktionieren. Nutzen auch Ausflügler am Wochenende die Bahn, oder ist der große Ansturm Wochentags? Bei letzerem würde ein Zusatzschild "Montags-Freitags" bei den Anwohnerparkplätzen zumindest den Besuchern am Wochenende auch das parken ermöglichen ...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. Januar 2019 um 09:09:30 Uhr:



Du selbst kannst hier leider gar nichts tun. Ausser, das Ordnungsamt anzusprechen.

Natürlich. Man kann Anzeigen erstatten. Sollte jemand unberechtigt (da Anlieger) betroffen sein, kann derjenige es doch nachweisen.

Zitat:

@HeinzHeM schrieb am 13. Januar 2019 um 09:50:17 Uhr:


Die Gemeinde muss tätig werden und Anwohnerparkplätze einrichten die nur mit entsprechendem Ausweis genutzt werden dürfen. Der Rest an Parkern wird rigoros abgeschleppt. Ist genauso wie es bei uns mal war. Privatparkplätze oder die vor öffentlichen Einrichtungen sind mit Schrankenanlagen versehen worden. Selbst die Parkplätze der Supermärkte sind nur während deren Öffnungszeiten erreichbar.
Auf keine andere Weise ist man der Misere bei uns Herr geworden. Es geht nur über die Schiene Zeit&Geld für die Falschparker. Genau die beiden wollen die einsparen. Nimmt man ihnen diese Möglichkeit ist das Problem beseitigt.

Aber bitte mit großen Tafeln schon am Straßenanfang und bitte den AGB - damit auch unsere Kämpfer für Recht, Ordnung und gegen Abzocke und Behördenwillkür diese Maßnahme akzeptieren können und nicht den Klageweg beschreiten müssen

:Dhttps://www.motor-talk.de/.../...rkplaetze-besser-meiden-t6524224.html

Entschuldigt bitte das OT, aber das musste jetzt sein

:D

.

Ansonsten hat der zitierte Beitrag die effektivste und einzig erfolgversprechende Lösung aufgezeigt.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 13. Januar 2019 um 10:28:15 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 13. Januar 2019 um 09:09:30 Uhr:



Du selbst kannst hier leider gar nichts tun. Ausser, das Ordnungsamt anzusprechen.

Natürlich. Man kann Anzeigen erstatten. Sollte jemand unberechtigt (da Anlieger) betroffen sein, kann derjenige es doch nachweisen.

Bis da jmd zum Nachsehen kommt, ist der Übeltäter doch schon längst weg. Ich darf doch kein Foto machen mit Nummernschild... dachte ich zumindest.

Hallo,
wichtig wäre noch zu wissen, ob die Bahnstation einen Zugang von der Anliegerstraße hat.
Wenn ja, sind sie Pendler durchaus berechtigt, die Anliegerstraße zu nutzen. Auch zum Parken.

Grüße,
diezge

Würde auch vorab das Gespräch mit der Gemeindeverwaltung/Bürgermeister suchen und auf die Probleme hinweisen, idealerweise schriftlich eingeben. Evtl. auch als TOP für die nächste Gemeinderatssitzung beantragen. Dabei auch verbindliche Lösungen einfordern.
Das ganze dann auch so gut wie möglich mit Fakten unterlegen -natürlich dem Datenschutz entsprechend. Fairerweise solltest du auch die konkreten Beeinträchtigungen der Anlieger belegen, sonst sieht das so nach Querulant oder Blockwart aus.

Alternativ, oder wenn von offizieller Seite nichts passiert, kann man natürlich auch an die Öffentlichkeit (soziale Medien, Leserbriefe in Lokalzeitung, ...) gehen und versuchen den Stein ins Rollen zu bringen.

@diezge
Nein. Es besteht kein direkter Zugang. Man kann das auch nicht suggeriert bekommen, da es sogar unterschiedliche Strassennamen sind.

Vielleicht auch bedenken, dass Anwohnerausweise in der Regel Geld kosten, und das pro Fahrzeug. Es werden auch unter Umständen nicht beleibig viele ausgegeben. Auch Besucher dürften dann nicht mehr da parken. Will man das wirklich? Ich kenne die Strasse nicht, weiss nicht, wieviel Platz da ist und kann das Problem durchaus nachvollziehen. Die Lösung ist halt schwierig

@gummikuh72
In ein paar Jahren wird die Haltestelle wahrscheinlich ein paar hundert Meter nach Süden verlegt, da die Trasse zwei zusätzliche Gleise für den ICE bekommt, gesamt sind es dann vier Gleise: zwei ICE + Güter und zwei für den Regionalverkehr. Dann muss die Gemeinde eh eine neue oder zusätzliche Lösung finden. Aber ich will mit meinem Anliegen nicht noch 4 Jahre warten müssen, wahrscheinlich wird der Umbau das Totschlagargument der Gemeinde sein.

??? Was tun? Sind Zettel mit "Drohungen" grenzwertig für uns als leidende Anwohner?

Was ist, wenn ich einen so bewusst einparke, dass er "Gefangener meiner Willlür" ist?

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