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Anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Hallo!
Hab ein paar fragen, ich hoffe ihr könnt helfen...:
Kann man ein Auto ohne Abmeldebescheinigung ohne weiteres anmelden, oder was muß man tun?
Was hat es mit den 18 Monaten nach der vorrübergehenden stillegung auf sich, braucht man dann nicht nur Haupuntersuchung, Abgasuntersuchung machen und dann das fz anmelden? wo liegt der unterschied vor und nach ablauf der 18 monate?
DANKE für eure hilfe
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18 Antworten
Hi,
Ohne Abmeldebescheinigung anmelden - soweit ich weiß ja. (also vor 2 Jahren ging das noch, weiß nich ob inzwischen geändert)
Zum Zulassen brauchst du:
- Brief
- HU/AU-Bescheinigungen
- Versicherungsbestätigungskarte ("Doppelkarte")
- Perso (oder Vollmacht)
- Zeit
- Geld
Die Abneldebescheinigung ist i.d.R. ohnehin für den davor letzten Halter und seine Versicherung notwendig, nicht für dne Nachfolger.
Nach 18 Monaten wir aus ner "Vorrübergehenden Stillegung" ne richtige "Stillegung" - das heißt, es muss dann komplett neu angemeldet werden (deutlich teurer in den meisten Fällen statt "wiederzulassen")
Du brauchst sowohl vor als auch nach Ablauf der 18 Monate zum Zulassen die HU/AU-Bescheinigungen.
Grüße
Schreddi
Die Abmeldebescheinigung brauchst Du nicht.
Immer mehr Ämter erstellen die sogar nur noch auf Verlangen - und gegen Gebühr.
Was Du zur Zulassung benötigst findest Du meist schon online bei der zuständigen Behörde.
Bis 18 Monate Stillegung:
Ausweispapier
Kaufvertrag oder sonstiger Eigentumsnachweis (nur bei Halterwechsel).
Brief, Tüv und ASU Nachweis.
In Kiel ist selbst der Kaufvertrag obsolt, da der Brief einen Kaufvertrag entspricht. (wer kauft schon ein KFZ ohne KFZ Brief).
Solange AU/HU gültig sind reichen die "alten" (immer noch gültigen) "Zettel".
d.h du benötigst:
HU und AU "wisch"
Presonalausweis
"Doppelkarte"
KFZ Brief
Und nicht mehr.
Wenn HU abgelaufen ist, ist eh eine
Vollabnahme erforderlich.
...aber das wurde doch auch schon alles gesagt, nicht?
rüße
Schreddi
Bei mir liegt der folgende Fall vor:
Fahrzeugbrief vorhanden,
Abmeldebescheinigung vorhanden, (Tüv und ASu
noch bis 05/07)
aber der TÜV und ASU Wisch ist nicht mehr vorhanden!
Reicht dem Amt die Abmeldebescheinigung ??
Gruß
Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von Sebastian20000
aber der TÜV und ASU Wisch ist nicht mehr vorhanden!
Reicht dem Amt die Abmeldebescheinigung ??
Nein.
Wenn du TÜV und AU (ASU gibt es nicht mehr) nicht nachweisen kannst, mußt du beides neu machen lassen.
...und die Abmeldebescheinigung ist kein Nachweiß??
Nein.
Ist leider so.
..gott sei Danke, geht auch ohne!
War gerade auf der Homepage von unserer
Zulassungsstelle und da steht, dass die
Abmeldebescheinigung ja offizielles
Dokument ist und somit beweißt,
dass der Wagen HU und AU hat...
Wenn HU und AU beim TÜV gemacht wurden, können die Bescheinigungen zu jeder Zeit ( auch in einer anderen Stadt ) gegen eine geringe Gebühr, vom TÜV neu ausgedruckt werden.
Einfach beim TÜV nachfragen.
Grüße gueny
Ich wiederhole mich ja nur ungern: In Gö-Stadt müssen Gebrauchtwagen
entweder mit "Vorführverzichterklärung" vom Händler
oder mit neuem (aktueller Monat) TÜV und AU
zugelassen werden oder aber vorgeführt und begutachtet werden.
Mag woanders auch so sein...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
JA.
Weil ich keine Abmeldebescheinigung , die alten KFZ-Kennzeichen vorlegen konnte. Wurde die Anmeldeung verweigert.
soviel zu diesen Thema
Weil ich keine Abmeldebescheinigung ,oder die alten KFZ-Kennzeichen vorlegen konnte. Wurde die Anmeldeung verweigert. Man hat gezielt nach den alten Kennzeichen gefragt. Die hat der
Vorbesitzer und der Wohnt eine gute Autostunde von mir.