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Anmeldung: Schein und Brief nicht Identisch

Themenstarteram 25. November 2013 um 14:32

Ich hab mir die Tage ein gebrauchtes Auto gekauft und hab jetzt bei der Zulassung ein kleines Problem gehabt. Es hat sich herausgestellt das Teil 1 (Schein) und 2 (Brief) der Zulassungsbescheinigung nicht Identisch sind, der Brief ist mit insgesamt 3 Stempeln Ungültig gestempelt worden und im Schein steht ein anderer Letzter halter als im Brief. Laut dem Schein wurde das Auto im September 2011 abgemeldet, laut dem Verkäufer (Privatperson) war das Fahrzeug nie auf ihn zugelassen was auch im Kaufvertrag den ich habe festgehalten wurde, alle Unterlagen die er zu dem Auto hat hat er mir auch mitgegeben. Jetzt sagt meine Zuständige Zulassungsstelle das ich unbedingt den Brief bräuchte der mit den Angaben im Schein übereinstimmt. Beide Dokumente sind auf jeden Fall von dem Fahrzeug, Fahrgestellnummer und KBA-Nummern sind Identisch.

Weiß jemand was ich jetzt tun kann um den Wagen noch zulassen zu können?

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15 Antworten

Ist denn auf der ZB II unten irgendetwas aufgedruckt, dass eine weitere ZB II evtl. ausgestellt wurde? Ist die Zulassungsstelle, die die ZB I ausgestellt hat denn identisch mit deiner?

Wenn die ZB Teil II welche Du hast entwertet wurde, dann muss es auch eine aktuell gültige ZB Teil II geben, diese wird nach der Entwertung ausgehändigt.

Da musst Du dich nochmal an den Vorbesitzer wenden, was mit der aktuellen ZB Teil II geschehen ist.

Themenstarteram 25. November 2013 um 14:53

In der ZB II die ich habe steht unten

*Zulassungsbesch., Teil II, Nr. AXxxxxxx, Brief eingezogen*

Die angegebene Nr. entspricht dem alten Brief der mir auch vorliegt, das Fahrzeug soll in einem anderen Kreis zugelassen werden. In der ZB II die mir vorliegt sind 2 Kennzeichen aus dem Kreis MZ, in der ZB I eines mit Landkreis RÜD vermekrt, ich selber bin MYK. Wie gesagt: Der Vorbesitzer den Wagen selber nie angemeldet hatte hat laut eigener Aussage keine weiteren Dokumente zu dem Auto.

Die ZB II die ich habe hat 2 Halter eingetragen, also musste ja Zwangsläufig eine neue ZB II ausgestellt worden sein bei der Anmeldung im Kreis RÜD, was mich nur wundert ist das die Ungültige ZB II überhaupt noch existiert, meine Zulassungsstelle behält die vorherige ZB II ein wenn eine neue ausgestellt wird.

ich hab damals meine alte ZB II auch wieder ausgehändigt bekommen, damit man bei einem späteren Verkauf die Halter nachvollziehen kann. Wird wohl unterschiedlich gehandhabt.

Grds. sollte sie mitgegeben werden, steht so eigentlich auch in der FZV. Aber wenns da nicht so war, dann ist das halt so. Was du noch machen kannst, schau mal in das Feld 16 der ZB I. Dort steht die zugehörige Nummer der ZB II. Das ist die Nummer, die du irgendwo finden musst auf ner ZB II. Aber die Zulassungsstelle kann auch nachvollziehen, welche Nummern sowohl von ZB I als auch ZB II aktuell sein müssen.

Es wurde also ganz klar noch ein weiterer Fahrzeugbrief (ZB II) ausgestellt; dessen Nummer findet sich auch im Feld 16 des aktuellen (letzten) Scheins (ZB I).

Dieser muss nun entweder wieder aufgefunden werden oder es muss über das Aufgebotsverfahren ein neuer Brief beantragt werden.

_Wer_ aber letztlich _wo_ den neuen Brief beantragen müsste wird man nicht hier im Forum, sondern nur bei den beteiligten Behörden und Personen vor Ort klären können.

(in dem Zusammenhang ist eine Erklärung an Eides Statt abzugeben; da etwas falsches zu erklären ist eine Straftat....)

Themenstarteram 25. November 2013 um 16:53

Wie zu erwarten war sind die Nummern in Teil 1 und 2 unterschiedlich. Rein von den Kosten her wär mir der Aufwand zwar die Sache noch wert, aber da mir das Verfahren einfach zu lange dauern würde habe ich dem Verkäufer jetzt 24h Stunden Zeit gegeben den richtigen Brief auf zu treiben oder ich trete vom Kaufvertrag zurück, meiner Meinung nach müsste sowas ja beim Verkauf angegeben werden, ich glaube zwar das er das selber auch nicht wusste, aber das halte ich jetzt nicht für mein Problem. Aus jeden Fall danke für die Hilfe.

Wenn der Brief noch gültig ist, wär ich einfach zur nächsten Zulassungsstelle gegangen, und hätte gesagt, ich hab den Schein verloren/nicht mitbekommen... Kriegt man doch eh' neu.

Themenstarteram 25. November 2013 um 17:06

Das Problem ist ja der der Brief mit 3 Stempeln Ungültig gestempelt wurde.

hast du die Zulassungsbescheinigung Teil II denn mit den Ungültigkeitsstempel vom Verkäufer ausgehändigt bekommen oder hat deine Zulassungsstelle erst den Stempel drauf gemacht?

Überprüfe mal das Herausgabedatum der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Welche ist die Jüngere?

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Wenn der Brief noch gültig ist, wär ich einfach zur nächsten Zulassungsstelle gegangen, ....

Dabei sollte aber auch die FIN vom Fahrzeug mit der im Brief übereinstimmen.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Wenn der Brief noch gültig ist, wär ich einfach zur nächsten Zulassungsstelle gegangen, und hätte gesagt, ich hab den Schein verloren/nicht mitbekommen... Kriegt man doch eh' neu.

Erstens ist die ZB I (Schein) da, die ZB II (Brief) aber nicht. Und die andere ZB II ist ungültig. Dein Vorschlag bringt also gar nix, weil dann würde er sagen, dass er das Auto ohne Papiere gekauft hat. Und auch für den Verlust einer ZB I ist eine eidesstattliche Versicherung aufzunehmen, somit ändert das auch nichts...

Hoppla, falsch verstanden.

Macht nix ;) Nur, dass er nicht umsonst hingeht ;)

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