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Anordnung auf MPU wegen "ADHS"

Themenstarteram 18. November 2020 um 23:58

Hallo zusammen,

ich mache zurzeit meinen Führerschein und bin fast fertig mit der Theorie, habe auch erst 4 Praxisstunden hinter mir, beim Bürgerbüro habe ich aus Naivität angegeben, dass ich Methylphenidat, (Ritalin) aufgrund meiner Erkrankung (ADHS) einnehme.

Das Problem ist jetzt, dass ich eine MPU bzw. ein Gutachten machen muss das mich insgesamt 1195 Euro kosten wird!

Ich wollte hier fragen, ob das alles überhaupt gerechtfertigt ist, ich mache gerade nur meinen Führerschein, bin noch nicht mal fertig und muss jetzt über 1000 Euro zahlen, wenn ich als "fahrtüchtig" erklärt werden möchte.

Ich bitte um schnelle Antwort, bin am verzweifeln, auf dem Antrag für die MPU stand das es "mehrere hundert Euro" kosten kann, jetzt sehe ich hier auf dem Brief der MPU Stelle, dass sie 1195 Euro von mir haben wollen für das psychologische -und ärztliche Gutachten, ich komme mir echt verarscht vor.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Ein RAT für`s Leben wäre, niemals Fremden mehr verraten,

als unbedingt unvermeidbar nötig.

Jedes Amt des Staats will Dir nie was Gutes, nur mehr Geld

für den Staat....Trotzdem wünsche ich Dir Alles Gute...

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Hast Du Leidensgenossen mit dieser Erkrankung, die den FS gemacht haben?

Mal die fragen, ansonsten versuchen beim Leiter der Behörde vorstellig zu werden oder einen Anwalt für "Verwaltungsrecht" bzw.Verkehrsrecht fragen.

Es gibt wohl neue Vorgaben zur (wieder)Erlangung des Führerscheines. Dazu gehören diesen Gesundheitsfragen. Und wenn Du da eben auf eine Frage etwas angibst - muss die Führerscheinstelle sich vergewissern, dass Du zum Führen eines PKW geeignet bist. Haben wir gerade auch durch: meiner Frau wurde die Geldbörse geklaut mit dem Führerschein drin - es ging also um eine simple Ersatzausstellung. Bis zu den Gesundheitsfragen, wo meine Frau wahrheitsgemäß angab Medikamente gegen Bluthochdruck einzunehmen. Da auch das hatte eine med Untersuchung zur Fahrtüchtigkeit zur Folge. Darf nicht beim Hausarzt erfolgen, sondern muss bei einem zugelassenen Verkehrsmediziner erfolgen. Folge war wochenlange Rennerei und gute 300€ Kosten. Die anwaltliche Beratung hat ergeben: wir könnten das Amt zwar etwas ärgern - ändern würde sich aber nix.

Was hat Bluthochdruck bitte mit der Fähigkeit des Führens eines Pkws zu tun?

Das ist in meinen Augen etwas über das Ziel hinaus geschossen.

Zitat:

@Elinnar schrieb am 19. November 2020 um 07:02:36 Uhr:

Was hat Bluthochdruck bitte mit der Fähigkeit des Führens eines Pkws zu tun?

Das ist in meinen Augen etwas über das Ziel hinaus geschossen.

Es ist nicht Zwangsläufig die eigentliche Krankheit die die Fahrtauglichkeit beeinflusst, es sind unter umständen die Medikamente dagegen.

Wenn man die Beipackzettel vieler, auch frei käuflicher Medikamente z.b. bei Erkältung lesen und beachten würde müsste man das Auto streng genommen ziemlich oft stehen lassen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. November 2020 um 07:23:08 Uhr:

Wenn man die Beipackzettel vieler, auch frei käuflicher Medikamente z.b. bei Erkältung lesen und beachten würde müsste man das Auto streng genommen ziemlich oft stehen lassen.

Nicht müsste, sondern muss. Unter Einfluss von Medikamenten, die negative Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit haben, ein Kraftfahrzeug zu führen ist fahrlässig.

Praktisch jedes Arzneimittel, das auf das Zentralnervensystem wirkt, kann die kognitiven Leistungen einschränken.

Im Allgemeinen warnt aber der behandelnde Arzt vor der Teilnahme am Straßenverkehr und auch im Beipackzettel steht ein entsprechender Hinweis, dass man keine Fahrzeuge im Straßenverkehr mehr führen soll.

Sollte es zu einer auffälligen, bzw. für eine Einnahme von beeinträchtigenden Mitteln typischen Fahrweise kommen (Abkommen von der Fahrbahn, Fehleinschätzungen etc.), dann kommen § 315c bzw. 316 StGB ins Spiel, weil man als Fahrzeugführer hätte wissen müssen, dass die Fahrtauglichkeit durch die Einnahme eingeschränkt war. Dabei wird auch kein Unterschied gemacht, ob es Betäubungsmittel wie Alkohol oder Medikamente waren.

Es gibt genug Alternativen, wie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis, die man in dieser Situation nutzen kann, um nicht andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst unnötig zu gefährden.

Gruß,

SUV-Fahrer

Also ich kenne bisher kein Bluthochdruckmittel in dessen Beipackzettel steht man dürfe nicht mehr Autofahren.

Da müssten ja dann 75% der älteren Herrschaften das Auto stehen lassen...

Da der Angestellte in der Zulassungsstelle nur seltenst auch Arzt sein dürfte kann er nicht über die Relevanz bestimmter Medikamente für die Fahrtüchtigkeit entscheiden und schickt dementsprechend alle Leute zu jemanden der das kann.

Ich stell mir gerade die Frage was passiert wenn man bei der Medikamentenfrage einfach lügt und NEIN sagt.

Die Zulassungsstelle dürfte ohne guten Grund wohl eher keine Einsicht in Patientenakten erhalten und ob ein "Verdachtsfall" ausreicht um eine ärztliche Begutachtung einzufordern?

Zitat:

@Elinnar schrieb am 19. November 2020 um 07:02:36 Uhr:

Was hat Bluthochdruck bitte mit der Fähigkeit des Führens eines Pkws zu tun?

Bei systolischem Blutdruck > 180 mm Hg ist schon kritisch zu hinterfragen, ob der Patient noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu steuern.

Vgl. Anlage 4 der FeV

Gruß,

SUV-Fahrer

Hallo@y0y0unes-8 , dieses "EI" hast Du Dir leider selbst gelegt.

Das kommt nun Dein Leben lang nicht mehr aus den Staatlichen

Papieren.

Du kannst nur versuchen, ob Dir Deine behandelnden Ärzte

vielleicht ein Attest ausstellen können, das Dein Medikament Deine

Fahrtüchtigkeit nicht beeinflusst.

Ich muß mittlerweile Schmerzmittel nehmen , die unter das Drogen-

gesetz fallen. Mein Arzt hat mir bescheinigt, das mein Medikament

meine Fahrtüchtigkeit und besonders das führen oder Bedienen von

Maschinen nicht beeinträchtigt.

Vielleicht eine Möglichkeit der MPU zu entgehen.

Ehrlichkeit darf eigentlich nicht bestraft werden.

Ich würde das gleiche mal im Spezial-Forum fragen, da kenn man sich evt. damit aus.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=2

Gruss

Ich bin Berufskraftfahrer und musste letztes Jahr ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen lassen da ich auch einen zu hohen Blutdruck habe.

Bei Berufskraftfahrern darf der diastolische Wert nicht über 110 sein.

 

Hatte leider einen höheren Wert und mein Führerschein wurde nicht verlängert.

Erst nach Einnahme von Medikamenten ist nach ein paar Tagen der diastolische Wert unter 110 gesunken und der Führerschein wurde nachdem ein Gutachten erstellt wurde , verlängert.

 

20 Prozent der Bundesbürger haben Probleme mit dem Blutdruck.

am 19. November 2020 um 18:41

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. November 2020 um 12:44:43 Uhr:

Ich stell mir gerade die Frage was passiert wenn man bei der Medikamentenfrage einfach lügt und NEIN sagt.

Die Zulassungsstelle dürfte ohne guten Grund wohl eher keine Einsicht in Patientenakten erhalten und ob ein "Verdachtsfall" ausreicht um eine ärztliche Begutachtung einzufordern?

gute Frage:

Methylphenidat (Ritalin) ist ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Btm - vielleicht ist das der Grund für diese Anordnung der FS-Stelle ;

da viele Patienten die Namen Ihrer Medikamente kaum aussprechen können oder auch vergessen, könnte der Kandidat ja auch einfach sagen , er nehme "Ribavirin" :D - und was dann?!

ich halte solches Verhalten von Behörden für sehr übergriffig - entweder es gibt ein standardtisiertes Verfahren und man muss eine ärztliche Untersuchung (vgl. Sehtest/Anlage 6) beibringen oder eben nicht;

die Angabe persönlichster Gesundheitsdaten zu verlangen, fordert falsche Angaben doch geradezu heraus; in letzter Konsequenz könnte man sonst bei fast jeder Erkrankung wegen theoretisch möglicher unerwünschter Wirkungen der entsprechenden Medikamente die Fahrtauglichkeit anzweifeln ;

der TS hat allerdings nicht geschrieben, ob es jetzt wirklich eine MPU braucht (völlig krass....) oder ob nur ein Gutachten gefordert wird; die Kosten scheinen mir für ein Gutachten allerdings viel zu hoch....

Hatte das damals auch als ich den a2 nach gemacht habe.. Angegeben das ich diabetiker bin... Um gotteswillen da dürfte ich nichts mehr fahren... Lt. Amt. Zwei gutachter besucht.. Ein diabitologe ein Augenarzt.. Alles zusammen für schlappe 350 Euro.. Haben mir dann doch den 2er Führerschein nicht mehr gegeben.. Brauche ich nicht mehr:) aber BE bekommen. Reicht auch aus.. Mit 70 fahre ich sowieso nicht mehr LKW.. Davor über 30 Jahre mit diabetik LKW gefahren.. Keine sau hat das Interessiert. Bürokratie....

@dettilein123:

Nur in Ausnahmefällen (dauerhaft stabile Zuckerwerte, 3 Monate ohne Hypoglykämie) kann das Führen von LKW grundsätzlich und zu jeder Zeit gestattet werden.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Fahrtüchtigkeit von Diabetikern explizit bewiesen werden muss. Ansonsten ist die Fahreignung grundsätzlich nicht gegeben.

Gruß,

SUV-Fahrer

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