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Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar (Punkteabbau) RECHTENS ???
Hi,
ich habe Heute Post vom Lankreis bekommen.
"Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar"
Die schreiben mir dass ich bereits 16 Punkte im Zentralregister habe und muss
umgehend welche abbauen.
In diesem Brief aber ist ein Blatt dabei wann und wie viele Punkte und vor allem
für welche Zuwiderhandlung ich bekommen habe.
Ich wurde an folgenden Tagen von der Polizei erwischt und habe Punkte bekommen:
31.03.2007
18.04.2007 Die Details der Vergehen hab ich mal zur Wahrung der zielorientierten Diskussion editiert
21.03.2008 twindance/MT-Moderation
24.06.2009
*** Hier sind mehr als zwei Jahre Ruhe gewesen !!!
04.07.2011
30.12.2011
Ich habe folgendes im Netz gefunden:
Die Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten werden zwei Jahre nach Eintrag gelöscht. Die Bedingung hierfür ist, dass in dieser Zeit keine weiteten Punkte dazugekommen, sonst bleiben alle Flensburger Punkte stehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von neuem.
Warum habe ich 16 Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) ???
Wenn innerhalb von zwei Jahren keine neuen Punkte dazukommen
sollten meiner Meinung nach die vom 2007, 2008 und 2009 gelöscht sein - oder ?
Vielen Dank für eure Antworten
Matpol
Beste Antwort im Thema
Ist schon wieder irgendwie lustig - da fragt hier jemand, der in den letzten fünf Jahren 16 Punkte in Flensburg bei sechs Delikten gesammelt und damit seine Unbelehrbarkeit und fehlende Akzeptanz der StVO dokumentiert hat, ob es RECHTENS sei, dass er zum Aufbauseminar geschickt wird...
Irgendwie passt das aber natürlich - keine Einsicht dort, keine Einsicht hier. Na ja, kein Jahr mehr und der Führerschein ist sowieso weg - ob mit oder ohne Aufbauseminar.
Ähnliche Themen
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Matpol
Hi,
ich habe Heute Post vom Lankreis bekommen.
"Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar"
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..................................................................................................................
Du solltest ganz schnell diesen Beitrag löschen. Ich drücke schon einmal den Alarmknopf.
Warum zählst Du hier Deine Missetaten auf?
Zitat:
Original geschrieben von Matpol
Hi,
ich habe Heute Post vom Lankreis bekommen.
"Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar"
Vielen Dank für eure Antworten
Matpol
Hallo Matpol,
gut das der Moderator schon editiert hat, was ich bis jetzt in Beiträgen gelesen habe hier und teils selbst erfahren mußte ist das, wenn du ehrlich bist, gibts erst mal eine auf die Ohren und richtige Antworten kannst du nicht erwarten.
Zu deiner Frage.
Wenn die dir schreiben und du der Meinung bist, da ist was falsch ruf doch mal dort an, den dann hast du Sicherheit und nicht nur wage Vermutungen oder wüste Beschimpfungen, ala Verkehrsrowdy wie du es hier nachfolgend bald haben wirst.
Ach noch eingefallen:
Es kommt och auf die "schwere" der Vergehen an, manche bleiben 5 Jahre im Register stehen soweit ich weiß, manche och 10 Jahre
Da der Anfangsthread editiert wurde, kann man dir jetzt leider nicht mehr helfen. Ich sag nur mal so, nicht jeder Punkt bleibt nur 2 Jahre ungetilgt stehen.
Tilgungsfristen richten sich nach dem Vergehen und zwar:
2 Jahre
Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird. Auch bei Tilgungshemmung müssen diese Punkte spätestens nach fünf Jahren getilgt werden.
5 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden,
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen,
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden. Alles weitere erfährst du beim KBA http://www.kba.de/.../haltbarkeit__node.html
Ich denke auch, daß es durch die schnelle Abfolge und die Art der Verkehrsvergehen nicht möglich war, daß die Tilgungsfristen greifen konnten und sich dadurch die 16 Punkte aufsummiert haben.
Da bleibt jetzt wohl die Teilnahme an einem Aufbauseminar als letzte Möglichkeit, den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Wenn du hier welche abbauen kannst ist es sogar noch gut, denn meisten wird man ab 15Punkte dazu gezwungen solch ein Seminar mit zu machen um die Fahrerlaubnis weiter behalten zu können ohne das Punkte mehr abgebaut werden können.
Unter 15 Punkte ist solch eine Teilnahme freiwillig und man kann hier 1x(glaube ich war es) Punkte abbauen.
Gruß Gero
@cpedv
Der TE hat bereits 16 Punkte (siehe Eröffnungsbeitrag).
Wir sind doch EU !
In anderen EU Ländern gibt es keine Punkte !
Ist somit das ganze System rechtens?
Würde eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof bestehen ???
Wir sind EU !
Zitat:
Original geschrieben von Ingo1961
Wir sind doch EU !
In anderen EU Ländern gibt es keine Punkte !
Ist somit das ganze System rechtens?
Würde eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof bestehen ???
Wir sind EU !
Schlaf am besten nochmal drüber...
Sehr interessant!
Da pocht doch tatsächlich jemand darauf, dass wir eine Einheit sind...namens EU....dachte das wäre alles Scheiße......Rosinen aus dem Kuchen picken nennt man sowas, oder!
Echt kaum zu fassen!
Aber; wir sind dennoch ein souveräner, demokratischer und sozialer Rechtstaat...mit geregelten Vorschriften des genannten Punktesystem"s...das ist unsere Angelegenheit!
Ob die Anordnung wirklich Rechtens ist waere mir in dem Fall schnurtz Piep Egal. Ich wuerde dankend jede moeglichkeit annhemen Punkte los zu werden. Egal wie. Als vielfahrer kann man bei so einem Stand ruck zuck den Lappen los sein beim naechsten Verstoss.
Zur Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen Fortbildung von Kraftfahrern besuchen
(Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer = ASP-Seminar),
die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten.
Das wird von vielen Fahrschulen angeboten.
Es gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung.
Bei bis zu 8 Punkten
werden 4 Punkte gutgeschrieben
Bei 9 bis 13 Punkten
werden 2 Punkte abgezogen
Bei 14 bis 17 Punkten
kann man durch eine (andere) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
2 Punkte gutgeschrieben bekommen
<p sizcache="5" sizset="53"><p sizcache="5" sizset="53">Quelle
@TE
Du solltest mal tiefe Freude zeigen, dass die Verwaltungsbehörde Dir überhaupt die Möglichkeit einräumt, Deine Fahrerlaubnis zu behalten.
Wenn man Deine Historie betreffend der erworbenen Punkte anschaut, dann deutet doch einiges darauf hin, dass Du Dich über einen längeren Zeitraum bis zum heutigen Tag immer wieder über geltendes Recht hinwegsetzt. Punkte gibt es bekanntlich erst bei "höherwertigen" Verstößen, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h nach Abzug der Toleranz.
Man könnte bei derart permanenten Verstößen auch auf die Idee kommen, dass Du zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könntest und man deswegen Zweifel an Deiner Fahreignung anmeldet, welche man im Rahmen einer MPU manifestieren könnte.
Das mit der "Nichtlöschung" der alten Punkte wird schon so richtig sein. Der Mod hat es ja zu Deinem Schutz editiert, aber schaue Dir mal den §29 StVG an, speziell den Absatz 6 und 7 (Überliegefrist).
Am besten trabst Du brav zum Punkteabbau UND änderst vor allem Deine Fahrweise!!
So long, der Gardiner.
Ist schon wieder irgendwie lustig - da fragt hier jemand, der in den letzten fünf Jahren 16 Punkte in Flensburg bei sechs Delikten gesammelt und damit seine Unbelehrbarkeit und fehlende Akzeptanz der StVO dokumentiert hat, ob es RECHTENS sei, dass er zum Aufbauseminar geschickt wird...
Irgendwie passt das aber natürlich - keine Einsicht dort, keine Einsicht hier. Na ja, kein Jahr mehr und der Führerschein ist sowieso weg - ob mit oder ohne Aufbauseminar.