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Anschlussfinanzierung, KSB widerufen, jetzt Rechnung vom Autohaus
Hallo.
Folgender mysteriöser Fall:
Auto neu gekauft und finanziert. Jetzt nach Ablauf dieser Finanzierung den Restbetrag erneut über die Skodabank und das Autohaus finanziert.
Den Kreditschutzbrief (Ratenschutzversicherung) für die ANschlussfinanzierung habe ich ordnungsgemäß und fristgerecht widerrufen. Der Widerruf wurde auch bereits vor 2 Wochen durch die Bank bestätigt. Und jetzt trudelt ein Brief ein vom Autohaus: Sie wollen knappe 250€ Risikopauschale weil der KSB vorzeitig gekündigt wurde.
Der KSB wurde widerrufen, nicht gekündigt.
Welches Risiko sollte denn das Autohaus durch den Widerruf haben?
Ist so etwas bekannt oder schon jemandem passiert? Ist das rechtlich OK?
Für mich klingt das leicht nach: "Ich versuch die verloren gegangene Provision für den KSB anderweitig reinzuholen!"
Kann mich natürlich auch irren, dann schluck ich die Kröte und zahl das. Ist immerhin nur eta 1/6 der kompletten Kosten des KSB. Aber eben nur wenn ich muss.
Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Ich möchte mich zunächst einmal kurz bei allen herzlich bedanken hier für die Hilfe und Infos.
Jetzt zum wichtigsten, dem Ergebnis:
Meine Lebensgefährtin hat Anfang der Woche den Widerspruch der Rechnung beim Händler abzugeben versucht. Am Empfangstresen. Mit der Bitte, das Papier an die Buchhaltung zu geben und ihr den Durchschlag zu quittieren als Empfangsbestätigung. Sie wurde daraufhin augenblicklich an den zuständigen Verkäufer verwiesen.
Dort angekommen war die Atmosphäre "angespannt". Der Verkäufer sagte ihr offen ins Gesicht:"Das ist doch alles auf dem Mist ihres Lebensgefährten gewachsen, der kennt sich doch nicht aus und blablabla!"
Dann kam er mit dem Spruch der angeblichen Rechnung, die nun das Autohaus von der Bank bekommen hätte. Ich hatte zum Glück bereits mit solchen Aktionen gerechnet und sie etwas darauf "vorbereitet". Sie antwortete darauf, dass sie selbstverständlich für eventuell angefallene Kosten aufkommen würde und bat darum, die Rechnung zu sehen bzw. ausgehändigt zu bekommen, damit sie das Geld gleich überweisen könne. Antwort vom Verkäufer: "da kann ich jetzt grade nicht ran, das dauert länger!"
Jetzt kam der Spruch: "So ein KSB braucht jeder! Erst letztens hat meine Schwester... blablabla. Und der ist sowieso immer dabei. Das ist quasi Pflicht!"
Sie erwiderte, dass ihr von dem KSB nie etwas gesagt worden sei vom Verkäufer. Da kam er wieder mit dem angeblichen Sonderzins. Als auch diese Argument niedergeschlagen und das Gegenteil belegt worden war wurde der Mann doch sehr Pampig.
Er nahm den Widerspruch entgegen, zeichnete die Durchschrift ab und machte einen Eingangstempel drauf und "warf" ihr das Papier wieder zurück.
Und, man glaubt es kaum, er hat ihr allen Ernstes vorgworfen, jetzt Schuld daran zu sein, dass er niemandem mehr einen Sonderzins anbieten könne. Das Autohaus könne ja das nicht alles alleine tragen, da ginge man ja Pleite.
Sollte also jemand im Norden von Baden-Württemberg in nächster Zeit ein Auto der VW-Gruppe kaufen wollen und hat Probleme weil er keinen guten Zinssatz bekommt: Ich bin der Schuldige!
Gestern kam nun die Stornorechnung. Somit ist aus meiner Sicht alles geklärt. (Wobei die Stornorechnung nur die eigentliche Rechnung war und mit der Überschrift "Storno" versehen wurde)
Vielen Dank nochmal an alle. Und für alle die ähnliches vor sich haben: Lasst euch nichts vorgaukeln. Lest euch die Verträge durch und widerruft den KSB wenn ihr ihn nicht wollt!
Grüßle,
elefelle
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42 Antworten
Klingt für mich auch so. Der Händler trägt kein Risiko, sondern die Skoda-Bank. Was macht der Händler denn, wenn du den Restbetrag cash bei der Skoda-Bank bezahlst?
KSB ist einer sehr beliebte Methode, die Kosten hoch zu jagen und für den vermittelnden Händler provisionsreich.
Die sollen Dir mal die vertragliche Grundlage dafür benennen... gerne mal den Passus hier einstellen...
So ohne weiteres würde ich das auch nicht zahlen.er soll dir den konkreten Auszug aus den AGB nennen oder die gesetzl. Grundlage.
Eine solche Klausel kann kaum wirksam per AGB vereinbart werden. Und eine gesetzliche Grundlage gibt es m.W. nicht.
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Einfach ignorieren oder kurz schriftlich darauf hinweisen. Leider versuchen dass einige zwielichtige Händler immer mal wieder..
Deswegen soll der Händler das ja nachweisen. Da er das nicht kann wird das ganze im Sand verlaufen. Und wenn er doch was vorlegen sollte wird sich Skoda bzw VW bestimmt nicht erfreut zeigen was der designierten Ex- Vertragspartner so treibt.
"Risikopauschale" ist schon ein guter Witz.
Das Risiko trägt die Bank, die behält ja auch den Kfz-Brief ein, bis der Wagen bezahlt ist.
Der Händler hat nach der Zahlungsabwicklung nichts mehr damit zu tun, er hat sein Geld komplett erhalten.
Die Provision für den KSB dürfte er tatsächlich verlieren, das ist aber sein Pech.
Zitat:
@elefelle schrieb am 3. Juni 2020 um 21:16:30 Uhr:
Für mich klingt das leicht nach: "Ich versuch die verloren gegangene Provision für den KSB anderweitig reinzuholen!"
So ist es.
Hallo zusammen.
Jetzt wirds Lustig:
Ich war gestern bein Händler mit einer Kopie der Rechnung. Vorab: Wir reden hier nicht von einem zwielichtigen Hinterhofhändler, ds ist ein großer VW-Händler mit mehreren Niederlassungen!
Und: im ersten Post hab ich das nicht erwähnt, aber jetzt wirds doch wichtig: Die Finanzierung läuft auf meine Partnerin, nicht auf mich.
Ich ging also zum Verkäufer hin und dieser war Anfangs auch sehr freundlich. Als ich ihn jedoch mit der Rechnung konfontierte und ihn um eine Erklärung bat, sank die Stimmung merklich. Er hat mir dann noch versucht zu erklären, dass die Finanzierung zu einem Sonderzins von 1,9% nur ginge MIT dem KSB. Ich erwiderte, das laut Vertrag 3,99% fällig sind und das seine Aussage nirgendwo ersichtlich sei.
Daraufhin brach er das Gespräch ab. Er wolle nur noch mit Frau XY reden. Ich bot an, sie anzurufen. Das lehnte er ab.
Eine letzte Nachfrage, ob das nun geklärt sei oder ob er den Widerspruch schriftlich haben möchte wurde beantwortet mit: Alles schriftlich!
Nun gut, dann eben so. Ich schreibe hier mal den genauen Rechnungstext und anschließend den von mir verfassten Widerspruch:
Rechnungstext:
"Datum der Lieferung / Leistungserbringung 02.06.2020
Gemäß unseren Geschäftsbedingungen berechnen wir Ihnen:
Die Lieferung/Sonstige Leistung erfolgte im Rechnungsmonat
Z988 Risikopauschale 244,51€
anfällig durch nachträglich gekündigten KSB
Wir danken und ..."
(Ich hab alles genau übernommen, inkl. eventueller Schreibfehler und Format)
Hier nun auszugsweise mein Widerspruch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der oben bezeichneten Rechnung. Ich teile Ihnen zugleich mit, dass ich die bezeichnete Forderung aus Ihrer Rechnung nicht begleichen werde.
Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:
1.) Die Forderung ist unbegründet.
Ich bitte Sie, mir eine Stornorechnung zuzuschicken. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf die Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage. Liegt diese nicht vor, erwarte ich eine Stornierung Ihrer Rechnung!
Im Falle einer begründeten Forderung mache ich desweiteren folgende Gründe für einen Widerspruch geltend:
2.) Die Rechnung weist formale und inhaltliche Fehler auf:
- Als Datum der Leistungserbringung wird der 02.06. angegeben. Welche Leistung genau soll an diesem Tag erbracht worden sein?
- Der Grund „nachträglich gekündigter KSB“ ist falsch. Der KSB wurde fristgerecht widerrufen, nicht vorzeitig gekündigt!
- Die Mehrwertsteuer wurde nicht ausgewiesen!
- Die Begründung „Risikopauschale“ ist nicht nachvollziehbar. Ein Risiko gibt es nicht für Sie. Sie haben ihr Geld in Form der Auszahlung des Darlehens durch die Skodabank erhalten. Weitere Kosten sind laut Darlehensvertrag nicht ersichtlich.
Ich bitte Sie, Ihre Rechnung zu überprüfen und diese anschließend zu korrigieren und mir eine Rechnungskorrektur zuzuschicken. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und stimmigen Rechnung.
Bitte teilen Sie mir innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieses Widerspruchs die Ergebnisse ihrer Überprüfung mit. Teilen Sie mir bitte zudem mit, inwieweit Sie den Betrag korrigieren bzw. stornieren.
Sollten Sie an Ihrem ursprünglichen Rechnungsbetrag unverändert festhalten, dann bitte ich Sie, mir eine nachvollziehbare Erläuterung, ggf. mit Belegen darüber, zukommen zu lassen.
Ich bin gespannt wie das nun weitergeht. Allerdings habe ich gute Lust, den Vorgang doch mal an VW zu melden. Eventuell eine Mail an die Skodabank, von welchen Kosten der Händler redete als er mir noch erklärte, dass bei einem Widerruf der Händler etwas bezahlen müsse...
Ich halte euch auf dem Laufenden. Danke für eure Hilfe.
Finde ich ganz gut dein Schreiben. Vielleicht etwas zu freundlich. Eine Beschwerde bei der Skoda Bank oder gar bei der BaFin hätte ich direkt ins Schreiben aufgenommen. Zudem den zweiten Punkt (wenn sie an der Rechnung festhalten wollen...) weggelassen. Es mag durchaus sein, dass dem Händler eine Provision entfällt, die er sonst für die Vermittlung der RSV bekommen hätte bzw. er diese nun zurückzahlen muss. Nur: das kann dir egal sein!
Finde ich ja mal gut wie Du das gemacht hast.
Ich würde aber, weil der nun alles versucht seine Forderung zu bekommen, doch mal eine Beschwerde bei der Bank abgeben. Wäre dann interessant, ob die dann ganz schnell einlenken.
Auf jeden Fall drücke ich Dir die Daumen, dass alles gut geht. Die Begründungen sind ja schon mal gut.
Gut gemacht. Einfach nicht zahlen ist selten gut. Du hast ihm schriftlich eine Begründung gegeben jetzt ist er am Zug.
Den Hinweis an die Bank oder an den Hersteller würde ich trotzdem rausschicken. Kannst dich ja doof stellen und bei der Bank fragen ob das normal wäre so eine Rechnung zu bekommen...
Ich finde das Schreiben auch sehr gelungen.
Vom eigeninitiativen Denunzieren bei Aufsichtsbehörden oder anderen Stellen halte ich persönlich nichts. Denn es verläuft doch sowieso im Sande. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass bspw. die BaFin in einem Fall wie hier Ermittlungen aufnehmen wird? Herstellerbank und Händler bilden zudem eine Abhängigkeitsgemeinschaft, die tun sich gegenseitig nichts.
Ich finde, diese Angelegenheit müssen TE und Händler unter sich ausmachen, schlimmstenfalls mit Rechtsbeistand.
Ich glaube, dass der TE nach diesem Schreiben erstmal seine Ruhe haben wird. Man kann nur hoffen, dass sich die Widerspruchsmöglichkeit von KSBs noch mehr rumspricht, damit es gar nicht erst zu solch fragwürdigen Geschäftspraktiken kommt.
Gerade beim Thema Restschuldversicherung ist die BaFin SEHR auf Zack. Zur Erinnerung: die Aufsichtsbehörden in vielen anderen Ländern haben diese Versicherung verboten und heftigste Millionenstrafen verhängt. In Deutschland kam nur das „doppelte Widerrufsrecht“. Aber die Branche steht unter Beobachtung.