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Anschlussgarantie EU-Neuwagen (Liefertermin vs. Tag der Erstzulassung)

Themenstarteram 23. März 2010 um 17:51

Mein Freundlicher wollte mir heute beim Besprechen der fälligen Inspektion erzählen, dass bei meinem C30 keine Anschlussgarantie (Italienischer EU-Neuwagen) mehr möglich ist. Tag der Erstzulassung (laut KFZ-Brief und -Schein) war am 31.05.2008 und Liefertermin (im Serviceheft "Data di consegna") am 24.09.2007.

Auch auf dem Kaufvertrag steht nirgends etwas von einer Tageszulassung, immer nur EU-Neuwagen.

Die Erstzulassung ist nun komischerweise auch auf der Inspektionsrechnung mit 24.09.2007 vermerkt.

Wer ist denn da nun im Recht? Ich bin absolut der Meinung dass der Tag der Erstzulassung gilt!

Auch würde ja die Werksgarantie jetzt schon nicht mehr greifen...

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21 Antworten

Garantie neulich verlängert, Tag der Erstzulassung war hier entscheidend. Über einen Liefertermin weis ich nix, den kenn' ich nicht mal... Hab ich auch noch nie was von gehört. ...

Gab weder Diskussion noch genörgel Genörgel. ...

Versuchs' mal bei nem anderen Freundlichen, wenn der nicht will.

Manche scheinen im Geld zu schwimmen, daß sie nicht mehr verkaufen wollen und auch keine Mühe haben sich zu informieren.

Zitat:

 

24.09.2007

Wer ist denn da nun im Recht? Ich bin absolut der Meinung dass der Tag der Erstzulassung gilt!

Auch würde ja die Werksgarantie jetzt schon nicht mehr greifen...

hallo,

der tag der erstzulassung ist hier entscheident.

NUR gilt das datum der erstzulassung weltweit.

du hast den wagen wahrscheinlich am 31.05.2008 in deutschland erstzugelassen. somit ist das die erstzulassung die in D. das wird dann in den deutschen papieren vermerkt.

volvo interessiert das aber wenig. wenn ein fahrzeug irgendwo auf der welt zugelassen wird dann wird dieses datum im zentralsystem von volvo als zulassungsdatum hinterlegt.

und das war dann wohl in deinem fall der 24.09.2007.

damit hätte dein :) recht und die anschlussgarantie ist für dich nicht mehr abschliessbar.

 

bei interesse kannst du mir per PN mal deine fahrgestellnummer schicken. dann kann ich darüber mal nachschauen was hier stimmt.

 

gruss

am 23. März 2010 um 20:37

Wie die anderen gesagt haben: die EZ zählt und nicht das Datum der Herstellung oder Lieferung.

Themenstarteram 23. März 2010 um 21:18

Zitat:

volvo interessiert das aber wenig. wenn ein fahrzeug irgendwo auf der welt zugelassen wird dann wird dieses datum im zentralsystem von volvo als zulassungsdatum hinterlegt.

und das war dann wohl in deinem fall der 24.09.2007.

Das hieße ja dann, dass es KEIN EU-Neuwagen ist und der Händler das Fahrzeug falsch ausgewiesen hat...

PN mit Fahrg.-Nr. ist unterwegs...

Zitat:

 

PN mit Fahrg.-Nr. ist unterwegs...

...antwort ist im postkasten...

Themenstarteram 26. März 2010 um 5:57

Habe Volvo mal direkt angeschrieben.

Mein Händler meinte es könnte sein dass die Autos für die Auslieferung ins Ausland zunächst angemeldet würden.

Halte ich aber für unwahrscheinlich zumal das Auslieferungsdatum laut Stempel im Serviceheft in diesem Fall genau mit dem Tag der Erstzulassung zusammenfällt.

Frage mich auch, wie das gehen soll...?

Soll ich es einfach bei einem anderen Händler versuchen?

Zitat:

 

Mein Händler meinte es könnte sein dass die Autos für die Auslieferung ins Ausland zunächst angemeldet würden.

hallo,

das ist quatsch!

dann müsste das ja auch für den deutschen markt so sein, oder? die autos werden schliesslich nicht hier in D gebaut.

die fahrzeug werden als neuwagen vom werk aus ins ausland geliefert ohne eine zulassung. die erfolgt erst, wenn das fahrzeug wirklich angemeldet wird, egal wo.

oftmals gibt es tageszulassungen (in dem land, für welches es produziert wurde - bei dir ist es italien), die die preise für die autos senken um sie dann günstiger ins ausland zu verkaufen.

wenn dein :) dir das auto als neuwagen OHNE zulassung verkauft hat, dann war der wagen falsch gekennzeichnet!

 

gruss

Hallo,

Wer hat hier wen über den Tisch gezogen.

Das sollest Du mal genau in Erfahrung bringen.

In dem Forum habe ich schon viel NEGATIVES über Eu-Importe

gelesen.Es gab schon oft große Schwierigkeiten.

Seelze 01

 

Themenstarteram 26. März 2010 um 12:53

Das Auto war als EU-Neuwagen deklariert. Auch im Vertrag stand nichts von Tageszulassung.

Hier mal die Antwort von Volvo:

Zitat:

...vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.03.2010 an die Volvo Kundenbetreuung.

 

Die Volvo Neuwagengarantie beläuft sich auf 2 Jahre ab Fahrzeug-Auslieferung oder ab in Betriebnahme, je nach dem was zu erst eintrifft. In Ihrem Falle war es die Auslieferung und der verkaufende Händler in Italien hat diese am 24.09.2007 vorgenommen und an unser Mutterhaus in Schweden gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Garantie für Ihren Volvo C30. Somit ist die Garantie für Ihren Volvo C30 bereits am 24.09.2009 abgelaufen.

Wichtig ist, die Anschlussgarantie noch während der Laufzeit der Herstellergarantie abzuschließen, also bevor diese abläuft, da nur somit eine lückenlose Garantiedeckung gewährleistet ist...

Dazu passend: Neuwagen, Tageszulassung, Re-Import

Frage mich dann bloß, warum der ital. Händler nicht im Brief eingetragen ist...

Hi Gemeinde.

Bei deutschen Neuwagen beginnt z.B. nach einem Jahr ab Lieferung an den Händer die Garantie-Uhr im VolvoSystem zu ticken.

Das ist wohl in Italien ähnlich.

So hat z.B. ein Nachbar letztes Jahr einen "neuen" Eu-Wagen aus Italien gekauft.

Wenn man genauer hinschaut: Modelljahr 07 !!

Beta

Zitat:

 

Bei deutschen Neuwagen beginnt z.B. nach einem Jahr ab Lieferung an den Händer die Garantie-Uhr im VolvoSystem zu ticken.

hallo,

woher hast du denn diese info :confused:?

 

 

gruss

Jetzt mal ein anderer Aspekt: Wir haben uns heute beim :) nach einem EU Fahrzeug (V50) erkundigt. Vor allem wollten wir wissen, wo die Nachteile liegen. Er sagte uns u.a., dass bei einem Reimport gar keine Garantieverlängerung möglich sei. Du meintest doch bestimmt das 3. Jahr für 500,- €, oder?

Maike.

Zitat:

 

Er sagte uns u.a., dass bei einem Reimport gar keine Garantieverlängerung möglich sei. Du meintest doch bestimmt das 3. Jahr für 500,- €, oder?

hallo,

das stimmt nicht. egal ob deutsches oder ausländisches fahrzeug, abschliessbar ist die anschlussgarantie für alle fahrzeuge.

ich habe sie selbst bei einigen reimporten schon verkauft.

und 500€ für´s 3. jahr ist auch falsch.

genau kannst du es bei vcg nachlesen:

http://www.volvocars.com/.../volvoprowarranty_services.aspx

dort ist gut zu sehen, dass 36 monate (also das 3., 4. und 5. jahr) 299€ kosten.

 

gruss

am 26. März 2010 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von volvo-rueg2206

Zitat:

 

Er sagte uns u.a., dass bei einem Reimport gar keine Garantieverlängerung möglich sei. Du meintest doch bestimmt das 3. Jahr für 500,- €, oder?

hallo,

das stimmt nicht. egal ob deutsches oder ausländisches fahrzeug, abschliessbar ist die anschlussgarantie für alle fahrzeuge.

ich habe sie selbst bei einigen reimporten schon verkauft.

und 500€ für´s 3. jahr ist auch falsch.

genau kannst du es bei vcg nachlesen:

http://www.volvocars.com/.../volvoprowarranty_services.aspx

dort ist gut zu sehen, dass 36 monate (also das 3., 4. und 5. jahr) 299€ kosten.

 

gruss

Aber auch NUR bei der 1.(!) Verlängerung!

Danach kann man nur 12 Monate verlängern und das kostet dann 199€/Jahr

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