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Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden?

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 11:46

Hallo Zusammen,

 

ich habe am Samstag ein Unfall gehabt, bin an der Unfall laut Polizei unschuldig (jemand von hinten eingafahren). Meine Auto ist jetzt seit Montag in Werkstatt, der Gutachter hat es als Totalschaden berechnet. Auto ist nicht fahrbereit und steht in Werkstatt.

Meine Frage ist, ob ich Anspruch auf eine nutzungsausfallentschädigung habe, da ich kein Mietwagen brauche? Die Versicherung hat noch garnichts gemacht, weil die haben noch keine Gutachterprotokoll. Ich schätze Mal es dauert noch einige Woche, bevor ich enweder die Summe ausgezahlt bekomme oder eine Reparatur statt findet. Wenn ich anwahlt anschalte wird die Gegnerversicherung Kosten übernemmen? Steht mir noch was zu weil ich muss die ganze Zeit hin und her fahren, telefonieren etc. quasi Nebenkosten oder Ähnliches. Werde für Jeden Tipp dankbar, da ich nicht so viel Ahnung habe.

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,du hast 14 tage bei totalschaden

Falsch!

Die Wiederbeschaffungsdauer eines gleichwertigen bzw. vergleichbaren Fahrzeuges legt der Sachverständige in seinem Gutachten fest.

Diese beträgt NICHT pauschal 14 Tage.

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

pluss

http://de.wikipedia.org/wiki/Addition

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

schilder

Und wenn die Schilder gar nicht beschädigt wurden:confused:

Ist es dann "minusss" Schilder?

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

,verdienstausfall in falle das du den wagen selber anmeldest!

Nonsens!

Was denn für einen Verdienstausfall?

Und wenn der TE gar kein Einkommen hat - was dann?

Davon abgesehen gibt es auch einen Pflichtenkreis des Geschädigten.

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

ps,biste beim anwald?

Du meinst evtl. SANWALD oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Sanwald

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hoffe es ! denn versicherungen sind schwei.... ! mfg

Sachlich und kompetent - Danke für diese grosse Hilfe - auch im Namen des TE!

29 weitere Antworten
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29 Antworten

Was gefällt dir nicht an den FAQ-Versicherungen, in welchen deine gesamten grundsätzlichen Fragen beantwortet werden?

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

hallo,du hast 14 tage bei totalschaden ! pluss umkostenpauschale 25€ ,an und abmelden ! pluss schilder ,verdienstausfall in falle das du den wagen selber anmeldest! mfg fritz

ps,biste beim anwald? hoffe es ! denn versicherungen sind schwei.... ! mfg

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

 

ps,biste beim anwald? hoffe es ! denn versicherungen sind schwei.... ! mfg

Lieber Leuchtturm86.

 

Dein Geschmiere hier ist

1. Unter aller Sau

2. Fachlich und sachlich kompletter Müll

3. Dermassen daneben, dass ich zunächst an Realsatire glaubte.

 

 

Mit höflichen Grüssen

 

PS Details folgen im nächsten Posting!

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,du hast 14 tage bei totalschaden

Falsch!

Die Wiederbeschaffungsdauer eines gleichwertigen bzw. vergleichbaren Fahrzeuges legt der Sachverständige in seinem Gutachten fest.

Diese beträgt NICHT pauschal 14 Tage.

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

pluss

http://de.wikipedia.org/wiki/Addition

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

schilder

Und wenn die Schilder gar nicht beschädigt wurden:confused:

Ist es dann "minusss" Schilder?

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

,verdienstausfall in falle das du den wagen selber anmeldest!

Nonsens!

Was denn für einen Verdienstausfall?

Und wenn der TE gar kein Einkommen hat - was dann?

Davon abgesehen gibt es auch einen Pflichtenkreis des Geschädigten.

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

ps,biste beim anwald?

Du meinst evtl. SANWALD oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Sanwald

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hoffe es ! denn versicherungen sind schwei.... ! mfg

Sachlich und kompetent - Danke für diese grosse Hilfe - auch im Namen des TE!

was hier in letzter Zeit für "Fachleute" posten, es ist echt nicht mehr schön.......:(

 

Wirklich nicht ! :mad:

 

Hauptsache ich melde mich mal zu Wort, ob ich Grütze schreibe oder nicht, egal.

 

Wichtig ist wohl nur noch der Beitragszähler. 

 

da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Was gefällt dir nicht an den FAQ-Versicherungen, in welchen deine gesamten grundsätzlichen Fragen beantwortet werden?

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Die FAQ ist soo schwer zu finden.

Was glaubst du wohl warum es so viel Rechts vor Links Unfälle gibt?

Es ist zu viel verlangt nach Rechts zu schauen.

Vielleicht sollte man sie Links anbringen???

 

Sorry für die Ironie, konnte ich mir aber nicht verkneifen.

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,du hast 14 tage bei totalschaden ! pluss umkostenpauschale 25€ ,an und abmelden ! pluss schilder ,verdienstausfall in falle das du den wagen selber anmeldest! mfg fritz

ps,biste beim anwald? hoffe es ! denn versicherungen sind schwei.... ! mfg

Diese Aussage in ihrer Absolutheit ist selbstverständlich nicht zutreffend.

Man kann es aber aus dieser Sicht sehen:

Der Verfasser hat einen Unfall gehabt und hat 14 Tage Mietwagenpauschale, Kostenpauschale, Verdienstausfall, Schilder und was weiß ich ersetzt bekommen. 

Fehler ist, dass er jetzt diese seine Ersatzleistungen verallgemeinert. Er hätte nur schreiben sollen, ggfs. kann dies und jenes ersetzt werden und schon läge er richtig.

 

Generalisierung von Sachverhalten ist eben einer der häufigsten Fehler, auch in diesem Forum.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Fehler ist, dass er jetzt diese seine Ersatzleistungen verallgemeinert. Er hätte nur schreiben sollen, ggfs. kann dies und jenes ersetzt werden und schon läge er richtig.

Selbst dann noch wäre das Posting (arm-)leuchtender Unfug!

Verdienstausfall für das Anmelden eines Fahrzeuges gibt es nicht - niemals - auch nicht für irgendwelche Leuchtgesichter!

 

Der Zeitaufwand im Zusammenhang mit einem Schaden (Gang in die Werkstatt, Besuch des Gutachters, ggf. Anmeldung eines neuen Fahrzeuges) ist nicht erstattungsfähig, sondern fällt in den Pflichtenkreis des Geschädigten.

 

Zum Rest des Postings hatte ich ja schon Anmerkungen hinterlassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Fehler ist, dass er jetzt diese seine Ersatzleistungen verallgemeinert. Er hätte nur schreiben sollen, ggfs. kann dies und jenes ersetzt werden und schon läge er richtig.

Selbst dann noch wäre das Posting (arm-)leuchtender Unfug!

 

Verdienstausfall für das Anmelden eines Fahrzeuges gibt es nicht - niemals - auch nicht für irgendwelche Leuchtgesichter!

 

 

Der Zeitaufwand im Zusammenhang mit einem Schaden (Gang in die Werkstatt, Besuch des Gutachters, ggf. Anmeldung eines neuen Fahrzeuges) ist nicht erstattungsfähig, sondern fällt in den Pflichtenkreis des Geschädigten.

 

 

Zum Rest des Postings hatte ich ja schon Anmerkungen hinterlassen.

Ich habe nicht behauptet, dass er Verdienstausfall für irgendwelche Besorgungen erhalten hat, sondern habe nur von Verdienstausfall allgemein gesprochen.

 

Doch es gibt die Leuchtgesichter, die Geld erhalten:

- Wenn die Mutter eines Kleinkindes im Zusammenhang mit einem Schaden zur Werkstatt muss, kann es Erstattungen für Babysitting geben.

- Bei Selbständigen kann es unter bestimmten Voraussetzungen Verdienstausfall geben, wenn Unfallreparatur nicht termingemäß fertig gestellt wurde.

 

Im übrigen ist, wenn man jede Aussage auf die Goldwaage legt,  auch die Behauptung, der Zeitaufwand sei nicht erstattungsfähig, (arm-)leuchtender Unfug.

Aufgewendete Zeit kann nicht erstattet werden, sie kann nur bezahlt werden. Zeit kann nicht zurückgegeben werden, sie läuft ab. 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

- Wenn die Mutter eines Kleinkindes im Zusammenhang mit einem Schaden zur Werkstatt muss, kann es Erstattungen für Babysitting geben.

Wieder was gelernt.

Bitte noch kurz durch entsprechende Rechtsprechung/Urteile nachweisen!

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

- Bei Selbständigen kann es unter bestimmten Voraussetzungen Verdienstausfall geben, wenn Unfallreparatur nicht termingemäß fertig gestellt wurde.

Blanker Dummfug!

1. Warum sollte denn ein Verdienstausfall bei einem Selbstständigen entstehen, wenn die Reparatur nicht termingemäss fertiggestellt wird?

2. Hat der Geschädigte Selbstständige jederzeit die Möglichkeit auf Kosten des Schädigers einen Mietwagen zu fahren bei einem unverschuldeten Unfall.

Nochmal die Frage: Wo entsteht hier ein Verdienstausfall?

3. Wenn die Reparatur aufgrund eines Verschuldens der Werkstatt nicht termingerecht fertiggestellt wird, ist das das Problem der Werkstatt und garantiert nicht des Schädigers bzw. dessen Versicherung.

4.Sollte es zu Verzögerungen kommen, weil es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein sog. "Exotenfahrzeug" handelt und die Teilebeschaffung langwierig und schwierig ist, so ist dies das Risiko des Schädigers.

Hier hat der Geschädigte selbstredend Anspruch auf einen Mietwagen für die verlängerte Reparaturdauer (sofern das Fahrzeug nicht fahrbereit ist nach dem Unfall).

 

Und WO soll hier ein Anspruch auf Verdienstausfall herzuleiten sein:confused:

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Im übrigen ist, wenn man jede Aussage auf die Goldwaage legt,  auch die Behauptung, der Zeitaufwand sei nicht erstattungsfähig, (arm-)leuchtender Unfug.

Aufgewendete Zeit kann nicht erstattet werden, sie kann nur bezahlt werden. Zeit kann nicht zurückgegeben werden, sie läuft ab. 

Na du bist ja ein ganz ganz Schlauer!

Hättest Philosoph werden sollen.

Poste doch deine Ergüsse einfach mal in einem Philosophieforum - da sind die nämlich besser aufgehoben, als hier.

Hier geht es nämlich um rechtliche Problematiken und Tatsachen.

Und Dummfug ist es höchstens, wenn so ein verkappter Philosoph daherkommt und mit seinem Viertelwissen noch diejenigen verteidigt, die nicht einmal ein Zehntelwissen aufzubieten haben, hier aber Ratschläge erteilen wollen - die u.U. einen Fragesteller richtig viel Geld kosten können.

Ruhig Brauner ;)

Aufregung schadet dem Herzen und wir brauchen dich hier noch.

@go-4golf:

Bitte setz den hier mitlesenden Menschen keine Flöhe  ins Ohr, für die Du hinterher keine Verantwortung übernehmen kannst.

 

Es gibt für die Abwicklung eines Verkehrsunfall und die damit verbundene Mühewaltung kein Geld! Weder für Selbständige, noch für Mütter mit Kind oder für sonst jemanden.

 

Dass man im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Zeit einbüßt, die einem niemand bezahlt, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und wird von niemandem ersetzt (ja, auch sowas gibt´s bei uns noch: eine Einbuße, für die keiner zahlen muss. Verrückt, nicht wahr?).

 

Hafi

 

 

 

 

@Joschi:

Ich bin die Ruhe selbst.........ganz gelassen und ruhig.......:D

 

@Hafi:

Danke für die nochmalige Klarstellung.

 

Das Problem ist nämlich, dass mitlesende User diesen Dummfug von selbsternannten Experten (mit Viertelwissen) auch noch glauben.

 

Da stellt sich doch jetzt die Frage, wessen Zeit hier bald abläuft (ich philosophiere gerade etwas).

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Ruhig Brauner ;)

Aufregung schadet dem Herzen und wir brauchen dich hier noch.

aber einige müssen hier endlich mal lernen, wenn der Kuchen redet, hat der Krümel Pause.......:D

 

Es wurde hier doch schon des öfteren gepostet, dass es richtige Fachleute gibt, selbst ernannte Fachleute (und halt auch den einen oder anderen Nena Fan.......:rolleyes:)

 

Es können ja auch alle hier schreiben und ihre Meinung darlegen. 

 

Nur die Postings sollten dann auch entprechend ausgelegt sein.

 

Und wenn jemand der Meinung ist, er muss den "Nelson Mandela" für im Versicherungsforum  unterdrückte User spielen, dann braucht er sich über entprechende Kommentare nicht zu wundern.

 

Eigentlich ganz einfach oder ?

 

Gruß

 

Delle

 

 

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