Ansteuerung des Klimakompressors
Mercedes W203, Bj. 2002, 195.000km.
Mein Klimakompressor hat auf dem Weg in den Urlaub gefressen und den Rippenriemen samt Wapu geschrottet. Bis zu diesem Defekt funktionierte die Klimaanlage einwandfrei. Die Teile wurden in der freien Werkstatt in die mich der ADAC schleppte erneuert und mir wurde das Auto fünf Tage später als repariert gemeldet. Ich habe bar bezahlt (1.600,00€) und stellte nach zwanzig Minuten fest, dass die Klima nur warme Luft fördert bzw. der Innenraum nicht heruntergekühlt wird. Eine erneute Vorführung des Fahrzeugs in der Werkstatt endete mit dem Ergebnis, dass mir mitgeteilt wurde: Unsere Arbeit ist korrekt durchgeführt irgendetwas mit der Elektrik stimmt nicht. Das Angebot nach der kostenpflichtigen Überprüfung habe ich wegen des meiner Erachtens hohen Std- Lohns (br. 120,00€) der freien Werkstatt abgelehnt. Ein Auslesen durch die vorgenannte Werkstatt brachte keine Ergebnisse, der Kompressor ist neu, die Drücke sind lt. Monteur okay, das Problem lt. Werkstatt: Der Kompressor zieht an und schaltet sich selbsttätig wieder ab. Möglicherweise sei ein Relais (welches Relais, wo sitzt es?) schuld oder ein anderer Fehler in der Elektrik?
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18 Antworten
Wow 120 wir sind zu billig, aber mal im erst zu MB fahren und befunden lassen.
PS Gibt es auf der Rechnung das Bauteil "Trockner Patrone" ?
Nein- die Trocknerpatrone gibt es nicht auf der Rechnung. Hätte sie zwingend gewechselt werden müssen?
Ja und das Zeigt schon wo die Reise hingeht.
Ich habe mir gerade das Lehr Video der Fa. Behr/Hella vom fachgerechten Austausch eines Klimakompressors angeschaut. (Es wurde ein Behr Kompressor verbaut)
Darin heißt es: Beim Austausch eines Kompressors ist es unerlässlich das Expansionsventil und den Filter/Trockner mit auszutauschen.
Ja welcher Freibeuter macht das?
Ich habe die Firma vorhin per Mail angeschrieben und nachgefragt ob sie die Teile ausgetauscht hat.
Bin mal gespannt ob geantwortet wird, ansonsten lasse ich das feststellen.
Möglicherweise ist das der Grund warum die Anlage nicht funktioniert.
Wenn das jetzt auch noch hinzukommt wäre es doppelt ärgerlich.
Zum einen wussten die bereits als ich das Auto abgeholt und bezahlt hatte das die Anlage nicht funktioniert
und zum anderen habe ich die noch enstehenden Kosten am Hals um die Anlage wieder zum Laufen zu bringen.
Nimm dir einen Anwalt!
Damit wenn Beweise richtig gesichert werden.
Traurig das immer wieder die Machtponsition der Werkstatt ausgenutzt wird, Reparatur fehlgeschlagen aber der Kunde musste ja schon vorher bezahlen. Dann werden Gründe gesagt die man glauben muss.
Traurig
Sobald das Klimasystem (z.B. Leitungen) geöffnet werden mussten, sollte grundsätzlich zumindest die Trocknerpatrone mit gewechselt werden. Alleine die Feuchtigkeit in der Umgebungsluft (insbesondere bei Regen oder hoher Luftfeuchtigkeit) kann ausreichen, das sich die Patrone bei geöffnetem System sozusagen "vollsaugt". Ob das jetzt natürlich der GRund für das geschilderte Problem ist, kann ich leider nicht beurteilen.
Aber 1600 EUR für eine Leistung, die anscheinend nicht vollständig erbracht ist, ist ja mal eine Hausnummer. Und 120 EUR Stundensatz sind ja MB-Preise. Echt unverschämt für eine freue Werkstatt.
Hallo,
ich kann "Koelner67" u.a. nur zustimmen. Die in Auftrag gegebene Mängelbeseitigung wurden nicht vollständig erfüllt.
Zu einer Reparatur gehört grundsätzlich die Kontrolle der erfolgreichen Instandsetzung. Hier liegt der angreifbare Mangel.
Entweder, sie erfolgte nicht, oder sie war negativ!
Ein freundliches Anschreiben eines versierten Anwaltes bewirkt hier Wunder!
Im Übrigen: 120.- Euro Stundenlohn und ich wäre heute statt knapp 1000.- über 2000.- Euro los! Irgendwo muss Preis und Leistung wohl doch noch stimmen!
Dies meint der Asphalthoppler
Na, erst der Befund dann der Sachverständige dann der Anwalt ! Ja ?
und auf dem Auftrag muss halt das Richtige stehen, zb Bea, Reimentrieb def. vollgeschaden KLA; Wapu def.
Abhilfe Bauteile ern. Fahrzeug Fahrbereit machen.
Hallo,
db-fuchs schrieb: " Na, erst der Befund dann der Sachverständige dann der Anwalt ! Ja ?"
Sorry, aber dies sehe ich nun leider ganz anders.
1. Kunde hat Werkstatt X ( mit was genau?) beauftragt. ( " Fahrzeug fahrbereit machen"- genügt nicht, denn auch ohne Klima ist ein Fahrzeug ggf. fahrbereit)
2. Werkstatt hat Fahrzeug dem Kunden als repariert übergeben
3. Kunde reklamiert erbrachte Werkstattleistung, wegen angeblich ausgebliebenem Erfolg
4. Werkstatt verweigert Gewährleistung, verweist auf vollständig erbrachte Leistung.
Habe ich das so richtig verstanden?
Warum nun eine Rechtsanwalt?
Der Rea. prüft zuerst die Chancen des Mandanten auf Durchsetzung dessen Ansprüche. - Schutz vor " falscher Verdächtigung".
Was hat der Mandant tatsächlich in Auftrag gegeben? ( " Wechselt mal den Klimakompressor" oder: " Repariert bitte die Klimaanlage")
Im 1. Fall hätte die Werkstatt tatsächlich Ihre Leistung vollständig erbracht. Im 2. Fall schuldet sie den Erfolg!
Daher der einfachere und sichere Weg, da durch Verweis auf Gewährleistungsansprüche das Verfahren bereits eröffnet ist:
Der Rea, nimmt nach intensiver Prüfung der Ansprüche ggf. Kontakt zu der Werkstatt auf und fordert als Rechtsvertreter des Mandanten die bestehenden Rechte aus den Gewährleistungsansprüchen ein.
Erst aufgrund einer schriftlichen Begründung zur Ablehnung der Gewährleistung durch die Werkstatt, ( oder deren Schweigen) kann ganz gezielt durch ein Gutachten festgestellt werden, ob die Rechtsposition der Werkstatt mit den Befunden am Fahrzeug und der Beauftragung durch den Kunden, korrespondiert.
Im Zuge der Waffengleichheit ist die Einschaltung eines Rea. also unumgänglich.
Ein vom Mandanten beauftragtes Gutachten würde nun zwar, im positiven Fall, die Position des Mandanten stärken, aber diese ist rechtlich ohnehin bereits sehr stark. Das Gutachten würde, im negativen Fall, eine schwache Rechtsposition ggf. weiter schwächen! Ob die Vorlage eines Gutachtens zudem die Werkstatt zu einer erneuten und positiveren Einschätzung bewegen kann, ist keinesfalls als gesichert anzusehen.
Im Falle eines Rechtsstreites ist ein rechtssicheres Gutachten ein, zur Durchsetzung bestehender Ansprüche absolut notwendiges Beweismittel. Jetzt, im Zuge des gerichtlichen Rechtsstreites, ist der Zeitpunkt zur Erstellung eines voll umfänglichen Gutachtens.
Genau darin liegt der feine Unterschied!
Im Falle eines Obsiegens der klagenden Partei, können, auf Antrag, die Gutachterkosten der Beklagten zu Lasten beschieden werden.
Dies ist ist aber nur dann möglich, wenn, wie im vorliegenden Fall, also im bereits eröffneten Verfahren, das Gutachten sach- und rechtsgemäß eingebunden wird. Das ist i.d.R. die Aufgabe eines Rea. .
Es besteht also ein großer Unterschied, ob ich einen Gutachter bitte, mal zu schauen, ob der richtige Kat. in dem Fahrzeug verbaut worden ist. Das stärkt dann ggf. meinen Anfangsverdacht, auf welchen hin ich begründet tätig werden kann.
Oder,
ob ich den Gutachter zur Beweismittelsicherung mit Rechtsgültigkeit, hinzuziehe. Dies erfordert einen wesentlich höheren Aufwand und hat immer das gesamte Fahrzeug im Blick!
Zudem ist es schlicht und einfach auch eine Frage der Kosten.
Gruß vom Asphalthoppler
Hallo,
in der Schnelle habe ich einige Dinge nicht ausreichend verdeutlicht ! Dafür bitte ich um Entschuldigung!
1. Es ist von mir nur das Privatgutachten / Parteiengutachten - also kein vom Gericht beauftragtes Gutachten- beschrieben
2. Den Begriff " Beweissicherung" habe ich unzutreffend zu weit gefasst. Im Eigentlichen beschreibt die Beweissicherung eine besondere Form der gerichtlichen Beauftragung. Bei mir ist Alles und Jedes eine Beweissicherung- aber genau dies ist eben formal falsch!
Im Alltag sieht das so aus, dass ein Parteiengutachten erstellt wird, damit in dem gerichtl. Verfahren voll umfänglich alle Aspekte des gerügten Mangels umfassend und abschließend in der Gerichtsakte bekundet sind. Ein von dem Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten kann nur zu den Sachverhalten beauftragt und erstellt werden, die der Gerichtsakte kund sind!
Der Rea. ist der juristische Sachverständige, wenn es um jur. Fragestellungen zum Zeitpunkt, Umfang und Art der gutachterlichen Tätigkeit im Rahmen eines Privat- / Parteiengutachtens im Gesamtzusammenhang geht. Er sollte über alle Belange des Rechtsstreits wachen und agieren können und ist daher ( nach meiner Einschätzung) frühzeitig einzuschalten.
@ db- fuchs
nach Deiner - absolut verständlichen Meinung von : Befund---> Sachverständiger---> Anwalt würden dem TE wahrscheinlich erhebliche Mehrkosten entstehen weil:
a) wer soll den Sachverhalt ( Befund) verwertbar ermitteln, wenn nicht der Sachverständige? Wäre also doppelte Arbeit= doppeltes Geld
b) ist ein Privatgutachten aus juristischer Sicht überhaupt notwendig und wenn ja, wann und in welchem Umfang? Oder ist ein Kurzgutachten zunächst ausreichend?
--> auch dies ist eine Kostenfrage.
der asphalthoppler
Ja gut aber ein Sachverständiger kann sich ja auf den Werkstatt Befund stützen er muss diesen aber auf "Richtigkeit" prüfen.
Ich würde aber erst mal wissen wohl was da jetzt Faul ist.
Erst einmal danke für die zahlreichen informativen Antworten aus diesem Forum.
Ich hatte bereits meine Heim- Werkstatt nach meinem Urlaub über das Ereignis in Kenntnis gesetzt.
Die hatten mir schon angeboten die Klimaanlage auf evtl. Pfusch (der Inhaber ist KFZ- Sachverständiger)
zu prüfen. Da sich die Urlaubswerkstatt auf meine Anfrage hin nicht gemeldet hat gehe ich davon aus, dass
sie weder Trockner noch Expansionsventil im Zuge des Kompressortausches ausgewechselt haben.
Das ist aus meiner Sicht und heutigem Wissen eine Nachlässigkeit und vor allem ein nicht fachgerechter Austausch eines Klima- Kompressors.
Zu der Antwort von Asphalthoppler möchte ich folgendes schreiben: Ich hatte die Reparatur meines Fahrzeugs beauftragt nachdem mir der Werkstattmeister mitteilte was genau defekt ist. Mir wurde der Wagen als repariert gemeldet ohne Hinweis darauf, dass es ein Problem mit der Klimaanlage gibt. Die haben mein Geld genommen und mich fahren lassen obwohl sie genau wussten das da was nicht stimmt und das nenne ich Abzocke und das auch vor dem Hintergrund der Kosten. Meine Werkstatt im Ruhrgebiet nimmt die Hälfte am Stundenlohn.
Wenn nun meine Werkstatt herausfindet, dass gepfuscht wurde und mir dies in einem Gutachten bestätigt,
werde ich die Wirtschaftlichkeit einer Klage mit einem Anwalt besprechen und falls er es für Erfolgversprechend hält versuchen durchzusetzen. Ich melde mich wieder und schreibe wie die Sache ausgegangen ist.