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Antrag auf TÜV-Eintragung einer Felge sinnvoll oder nicht bei 12mm geringerer Einpresstiefe?

Audi
Themenstarteram 16. März 2021 um 12:38

Liebe Leute,

neuer (gebrauchter) Wagen, neue Sorgen! Ich brauche mal wieder Euren Rat ...

Meine Partnerin erwarb zu meiner Überraschung einen A6 4F Avant 2.8 FSI. Der private Verkäufer händigte den Wagen allerdings mit der falschen Bereifung aus: Der Reifen darf (vermutlich) nicht auf diese Felge, und die Felge schon gar nicht auf diesen Wagen. Über Genehmigungsunterlagen (ABE?) für diese Kombination verfügte er auch nicht ("Wagen so 1 Jahr zuvor erworben, einmal durch den TÜV(!), jetzt weiterverkauft").

 

Die aktuell auf dem KFZ befindliche Kombi:

- Felge: 8J x 18 ET31 H2 (Audi Teilenr: 8T0601025A, Traglast: 650)

- Reifen: 225/45 R18 95V

Zugelassene Kombinationen laut Audi für den Sommer:

  • 7J x 16 ET35 - 205/60 R16 96W
  • 7.5J x 16 ET45 - 225/55 R16 95Y
  • 7.5J x 17 ET43/45 - 225/50 R17 94Y
  • 8J x 17 ET48 - 245/45 R17 95Y
  • 8J x 18 ET43/48 - 245/40 R18 97Y XL (Favorit)
  • 8.5J x 19 ET48 - 255/35 R19 96Y XL

 

Welche Möglichkeiten habe ich? Die Winterbereifung ist bereits sehr alt und wird ohnehin durch Sommerreifen ersetzt. Doch was die Felgen betrifft:

Szenario A: Sie kauft einen neuen Satz Felgen samt neuer Reifen (Kosten!)

Szenario B: Sie kauft nur neue Reifen, die zu diesen (noch falschen) Felgen passen (z.B. 245/40 R18) und versucht diese Kombi (bzw. nur die Felge) bei TÜV/DEKRA eintragen zu lassen, wobei hier hauptsächlich die viel zu geringe ET zu schaffen machen wird.

 

Meine Frage also an Euch: Wie hoch schätzt Ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass eine um 12mm geringere ET (31) als für den Wagen zugelassen (z.B. 8Jx18 ET43) beim TÜV akzeptiert wird, also die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt, wenn ansonsten alle anderen Daten (Breite, Radius, Traglast) passen? Und was könnte das grob kosten?

Was ich auch nicht verstehe: Der Wagen hat offiziell eine Radnabe der Dimension 57,1mm. Doch der (falsche) Felgen 66,5. Wie kann das sein? Die Löcher dürften doch gar nicht zur Deckung kommen.

Vielen Dank & viele Grüße

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20 Antworten

Wenn Gutachten vorhanden und passend kostet die Eintragung um 75€

Ob es sich für dich lohnt musst du selber entscheiden !

Themenstarteram 16. März 2021 um 12:52

Vielleicht habe ich meine Frage etwas blöd gestellt:

Du meinst das Gutachten des TÜV für die neuen Felgen? Diese Kosten würde ich gerne abschätzen und die Erfolgsaussichten. Die Eintragung (in die Zulassung) ist eigentlich weniger wichtig und auch gar nicht notwendig, oder?

Zitat:

@derSentinel schrieb am 16. März 2021 um 13:48:04 Uhr:

Wenn Gutachten vorhanden und passend kostet die Eintragung um 75€

Ob es sich für dich lohnt musst du selber entscheiden !

Du brauchst erstmal das Datenblatt zu den Felgen von Audi.

Da kommt jeder Vertragshändler dran.

Dann brauchst Du ein Vergleichsgutachten für eine Felge (kann aus dem Zubehör von einem Dritthersteller sein), die die gleichen Maße hat, oder sogar mit noch weniger ET. Denn die Originalfelgen haben ja ET48 bzw ET43. Das gibt einem einen Bereich, in dem das eigentlich unbedenklich sein müsste - das kann Dir aber nur Dein Prüfer sagen.

Allgemein sage ich: Fahr' mit dem Wagen zu einem Prüfer, der sowas eintragen darf (ist eine Einzelabnahme) und frage DEN, was ER haben will. hast Du alles beisammen, fährst Du auch zu genau IHM wieder hin.

Man könnte jetzt auf die Idee kommen zu sagen, dass da bei einer originalen Audi-Felge keiner drauf guckt, aber man hat schon Pferde kotzen sehen - und nachher stehste da, wenn die Sondereinheiten der Polizei genau hin gucken oder der Gutachter nach einem schweren Unfall einen fragenden Gesichtsausdruck dazu hat...

MfG

Eine Eintragung in die Zulassung MUSS erfolgen ! ... Mit der Freigabe vom TÜV

Zitat:

@schockschwerenot schrieb am 16. März 2021 um 13:52:33 Uhr:

Vielleicht habe ich meine Frage etwas blöd gestellt:

Du meinst das Gutachten des TÜV für die neuen Felgen? Diese Kosten würde ich gerne abschätzen und die Erfolgsaussichten. Die Eintragung (in die Zulassung) ist eigentlich weniger wichtig und auch gar nicht notwendig, oder?

Zitat:

@schockschwerenot schrieb am 16. März 2021 um 13:52:33 Uhr:

Zitat:

@derSentinel schrieb am 16. März 2021 um 13:48:04 Uhr:

Wenn Gutachten vorhanden und passend kostet die Eintragung um 75€

Ob es sich für dich lohnt musst du selber entscheiden !

Abnahme muss es heißen!

Die Eintragung erfolgt bei der Zulassungs Stelle und kostet extra

Themenstarteram 16. März 2021 um 13:35

Datenblatt zu den aktuell angebrachten Felgen von Audi habe ich, denke ich, von Audi erhalten (anbei als PDF). Als Vergleich habe ich jetzt mal einfach einen Screenshot von einem "Produktdatenblatt" der Webseite Idealo.de gemacht (anbei als Bild). Geht das in die richtige Richtung?

Produktdatenblatt idealo
Themenstarteram 16. März 2021 um 13:38

Danke für den Hinweis!

Zitat:

 

Abnahme muss es heißen!

Die Eintragung erfolgt bei der Zulassungs Stelle und kostet extra

Mit dem Datenblatt von Audi fährst du hin TÜV und lässt diese Kombination bescheinigen (75€) dann mit der Bescheinigung zum TÜV und eintragen lassen.

Fertig

Traglast mit 650 kg sollte passen.

Themenstarteram 16. März 2021 um 14:10

Genau das habe ich vor, muss dafür aber zunächst einmal die zum A6 4F passende Sommerbereifung (245/40 R18) kaufen und aufsetzen lassen, da die derzeitige Bereifung mit 225 zu schlank ausfällt (bei diesem Felgenformat).

Oder kann ich auch mit diesen Reifen hin und nur die Felgen abnehmen lassen?

Außerdem würde ich erst dann neue Reifen kaufen wollen, wenn ich denn endlich weiß, ob ich mit diesen Felgen fahren darf. Denn falls nicht, würde ich womöglich ganz andere Reifenformate kaufen.

Ein kleiner Teufelskreis ..

Wie wahrscheinlich (Zahl zwischen 0 und 1 ;) ist denn eine Abnahme bei Felgen 12mm geringerer ET am A6?

Zitat:

@derSentinel schrieb am 16. März 2021 um 15:01:20 Uhr:

Mit dem Datenblatt von Audi fährst du hin TÜV und lässt diese Kombination bescheinigen (75€) dann mit der Bescheinigung zum TÜV und eintragen lassen.

Fertig

Traglast mit 650 kg sollte passen.

Für den Ausgleich an der Nabe gibt es Zentrierringe. Sonst eiert die Felge schlimmstenfalls und die Eintragung dürfte auch schwierig werden.

Zitat:

@schockschwerenot schrieb am 16. März 2021 um 15:10:52 Uhr:

 

Wie wahrscheinlich (Zahl zwischen 0 und 1 ;) ist denn eine Abnahme bei Felgen 12mm geringerer ET am A6?

Mein orginalen Felgen haben eine ET von 43 und ich habe 12er Spurplatten drauf, seit 10 Jahren problemlos TÜV bekommen !

ET 43 +12er Platten = ET 31

Selbst mit Tieferlegung noch Alltagstauglich. Allerdings hat meiner AAS

HA
VA
Themenstarteram 16. März 2021 um 17:45

Überzeugt trotz AAS. Danke!

Zitat:

 

Mein orginalen Felgen haben eine ET von 43 und ich habe 12er Spurplatten drauf, seit 10 Jahren problemlos TÜV bekommen !

ET 43 +12er Platten = ET 31

Selbst mit Tieferlegung noch Alltagstauglich. Allerdings hat meiner AAS

Wenn das Rad keine Freigabe (Originalteil oder ABE?) für das Fahrzeug hat, braucht es ein Gutachten (TÜV) und eine Eintragung (Zulassungsstelle). Spätestens wenn dann noch Spurplatten und/oder Tieferlegung verbaut werden sollen, kann das auf eine nicht ganz billige Einzelabnahme hinauslaufen, die auch mit Auflagen (bördeln, Begrenzer etc.) verbunden sein kann. Hatte ich mal am Sierra und mein Bruder am A4.

Man _kann_ natürlich auch ohne draußen rumfahren, und _vielleicht_ übersieht es der TÜV auch... aber seinen Versicherungsschutz kann man dann ziemlich sicher knicken, weil mit solchen Experimenten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Muß jeder selber wissen, ob es das wert ist. Einfach irgendwas dranschrauben, nur weil's paßt, wird spätestens im Schadenfall nach hinten losgehen. Ist nicht böse gemeint.

Warum nicht einfach den "falschen" Satz Räder verkaufen, und bei Ebay(-Kleinanzeigen) einen passenden auftreiben? Ich mein, die Felgen passen eh nicht und die Reifen sind doch sowieso nichts mehr, wenn ich das oben richtig gelesen habe...

Gruß

Sven

Zitat:

@Antaiir schrieb am 16. März 2021 um 19:58:49 Uhr:

Wenn das Rad keine Freigabe (Originalteil oder ABE?) für das Fahrzeug hat, braucht es ein Gutachten (TÜV) und eine Eintragung (Zulassungsstelle). Spätestens wenn dann noch Spurplatten und/oder Tieferlegung verbaut werden sollen, kann das auf eine nicht ganz billige Einzelabnahme hinauslaufen, die auch mit Auflagen (bördeln, Begrenzer etc.) verbunden sein kann...........

Gruß

Sven

Du würfelst da was durcheinander... einfach nochmal lesen !

Er hat die "falschen" Felgen mit ET 31

ICH die 43ET mit12 Spurplatten.. ER will nur wissen ob ET31 möglich ist... das mit den Felgen lässt er beim TÜV genehmigen und dann eintragen.

Für Spurplatten kommt es auf die ABE an...einige müssen eingetragen werden, andere nur die ABE mitführen- steht dann in der ABE.

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