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Anwalt einschalten bei unklarer Schuldfrage, hat es einen Sinn?
Heute ist mein Bekannter auf einen Linksabbiegerstreifen gefahren, dabei ist ihm ein Auto von hinten in die Fahrertür gefahren. Die Schuldfrage wäre relativ klar, weil man ja beim Fahrstreifenwechsel besondere Sorgfalt walten lassen muß.
Allerdings: es ist ein sehr kurzer Abbiegestreifen und vor Beginn dieses Streifens ist eine Sperrfläche, der Hintermann ist also über die Sperrfläche ("zu früh") nach links gefahren.
Beschädigt ist ausschließlich die Fahrertür, das Auto ist nicht sehr alt, also einen Totalschaden würde ich ausschließen.
Mein Bekannter ist VK versichert und hat (bei derselben Gesellschaft!) eine Rechtschutz-V.
Hat es einen Sinn, einen Anwalt alles regeln zu lassen, oder bringt das nichts, weil die Versicherungen untereinander eine Quote ausmachen und sowieso die SF-Klassen aller Beteiligten hochgehen?
Oder welche Rechte und Ansprüche, und gegen wen, kann der Anwalt durchsetzen? Wird die RS-V. überhaupt eine Deckungszusage machen, zumal evtl. gegen die eigene Gesellschaft?
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31 Antworten
Wurde die Polizei gerufen und wurde es aufgenommen?
Ja, wegen gegensätzlicher Aussagen wurde kein Verwarngeld erhoben, nur die Daten der beiden Halter und der "Zeugin"erfaßt. Denn die Lebensgefährtin fuhr hinter ihrem Freund und hat natürlich "alles genau gesehen", obwohl sie in einem Kleinwagen saß und der Freund vor ihr in einem riesigen Pickup
Mein Bekannter worde als "01" genannt, was aber bekanntlich irrelevant ist.
Da dein Bruder Verkehrrechtschutz besitzt würde ich es beim Fachanwalt prüfen lassen. Hat tatsächlich ein "geschmäckle". Auch weil er scheinbar auf abgesperrter Fahrbahn gefahren ist könnte es sich um Teilschuld handeln.
Wie schnell ist er denn gefahren, das er die Fahrertür getroffen hat?
War die abgesperrte Schraffur lang oder kurz?
Fuhr der Unfallgegner ein altes Fahrzeug?
Ach ja: Hab ihr Fotos gemacht?
Ein Geschmäckle sehe ich nicht (du spielst auf Vers.-Betrug an?), denn klar, daß die Freundin im Sinne ihres Freundes aussagen würde.
Das Auto war nicht neu, aber auch kein "Schrottauto"
Die Fahrertür wurde deshalb getroffen, weil an dieser Stelle gar nicht abgebogen wird, sondern die Fahrtrichtung gewechselt wird (das machen alle dort und hat mit Straßensperrungen zu tun); beide Richtungsfahrbahnen sind mehrspurig. Deshalb hatte mein Bekannter schon ziemlich stark eingelenkt.
Und der Hintermann ist vermutlich auf der Sperrfläche gefahren, weil der Abbiegestreifen sehr kurz ist und er nicht auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen kommen wollte.
Aber insgesamt: ich will eigentlich gar nicht auf die spezielle Unfallsituation raus, und wer wieviel Prozent Teilschul zugesprochen bekommt. Schudlos wird keiner rauskommen.
Mir geht es mehr um die im Eingangsthread gestellten Fragen
Zitat:
Hat es einen Sinn, einen Anwalt alles regeln zu lassen, oder bringt das nichts, weil die Versicherungen untereinander eine Quote ausmachen und sowieso die SF-Klassen aller Beteiligten hochgehen?
Oder welche Rechte und Ansprüche, und gegen wen, kann der Anwalt durchsetzen? Wird die RS-V. überhaupt eine Deckungszusage machen, zumal evtl. gegen die eigene Gesellschaft?
Hatte ich dir schon geantwortet.
Alles andere sind deine Spekulationen, ich hatte nur gefragt
Zitat:
@ATLANTIKHAWK schrieb am 11. Juli 2024 um 20:45:24 Uhr:
Da dein Bruder Verkehrrechtschutz besitzt würde ich es beim Fachanwalt prüfen lassen.
Ab zum Anwalt, wenn man glaubhaft darstellen kann „und auch die Freundin ist ein Zeuge“ das der andere über eine sperrfläche gefahren ist sieht es sehr schlecht für den anderen aus.
Zitat:
@nogel schrieb am 11. Juli 2024 um 21:04:36 Uhr:
@nogel schrieb am 11. Juli 2024 um 21:04:36 Uhr:
Zitat:
Hat es einen Sinn, einen Anwalt alles regeln zu lassen, oder bringt das nichts, weil die Versicherungen untereinander eine Quote ausmachen und sowieso die SF-Klassen aller Beteiligten hochgehen?
Oder welche Rechte und Ansprüche, und gegen wen, kann der Anwalt durchsetzen? Wird die RS-V. überhaupt eine Deckungszusage machen, zumal evtl. gegen die eigene Gesellschaft?
Die Frage beantwortest du dir doch in vielen anderen deiner Beiträge schon selbst, in dem du jedem zu einem Anwalt rätst. Warum also nicht hier direkt auch ab zum Anwalt, gerade wenn es tricky zu sein scheint?!
Und Versicherungen machen untereinander keine Quoten aus, zumindest ist mir dazu nichts bekannt. Das entscheidet jede Versicherung für sich allein.
Was der Anwalt gegen den Fahrer, Halter oder ggü. der Versicherung durchsetzen kann, ist einfach nur ein Gucken in die Glaskugel...
Hatte mal einen Unfall zu regulieren, bei dem eine Beteiligte die Bushaltestelle genutzt hatte. Ging trotzdem 50:50 beim AG aus.
Ich glaube dass das Stammtischgerücht, das sich die Versicherungen hinsichtlich der Quote absprechen, niemals ausrotten lässt.
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. Juli 2024 um 22:6:06 Uhr:
Ich glaube dass das Stammtischgerücht, das sich die Versicherungen hinsichtlich der Quote absprechen, niemals ausrotten lässt.
Wie läuft es denn ab?
Jeder beteiligte wird seiner Versicherung gegenüber eine Schilderung des Hergangs abgegeben, die inhaltlich völlig anders ausfällt. Und was passiert dann?
Bei einer Sperrfläche würde ich, der Idealfahrer , nicht mit Verkehr von hinten rechnen müssen. Und spätestens beim Einschlag des Sperrflächennutzers führt dieser einen Spurwechsel aus, was ihm eine besonders gesteigerte Sorgfaltspflicht auferlegt. Insofern denke ich schon, dass man den gesamten eigenen Schaden bei der gegnerischen HP einfordern sollte. Kann aber jeder halten wie er mag.
Mit einer RS-Versicherung im Genick hätte ich da auch wenig Probleme. Bis auf ein bisschen SB geht man doch kein Risiko ein.
Fotos der Unfallsituation gibts vielleicht auch noch.