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Anwalt einschalten sinnvoll?

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 17:46

Hallo,

wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.

Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.

Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.

Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."

Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.

Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.

Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).

Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.

Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?

Glauben wird man mir ja sowieso nicht.

Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..

Beste Antwort im Thema

Hallo

 

Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.

Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.

 

Gruß Oli

 

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Ist nicht sinnvoll, du musstest warten und die Leute mit dem Kinderwagen durchlassen PUNKT.

wieso haste nicht einfach gewartet bis sie über die straße waren als autofahrer biste ja eh immer der arsch ?

zu dem anderen kann ich dir nix sagen, aber da du ne rechtsschutz hast kannste ja einfach mal nachfragen

Hallo

 

Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.

Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.

 

Gruß Oli

 

Zitat:

Original geschrieben von Torben89

...woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.

Warum?

Warst du dir nicht über die möglichen Folgen im Klaren?

Zitat:

Original geschrieben von KKW 20

Hallo

Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.

Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.

Gruß Oli

Ich schließe mich der bislang einzig klugen Antwort im Thread an. Die moralinsauren Belehrungen in den anderen Antworten sind einfach nur nervig. Der TE hat einen (bzw. zwei) Fehler gemacht - kann jedem 'mal passieren.

Darüber hinaus werde ich in meinen Fahrzeug eine "Unfallkamera" installieren, um vor ähnlichen Situationen ein wenig besser geschützt zu sein. Hier im Thread wird über das Thema diskutiert:

http://www.motor-talk.de/forum/kamera-t1173374.html

Hilft leider nicht im Nachhinein, aber vielleicht zur Vorsorge für's nächste Mal.

Oliver

am 4. Dezember 2008 um 19:34

Ich kann mich an dieser Stelle nur KKW 20 anschließen. Insbesondere wenn Du rechtsschutzversichert bist, ist der Weg zum Anwalt sinnvoll.

geschieht dir recht !

ich glaub jeder kennt das gefühl über eine grüne fussgängerampel zu gehen und dann vom abbiegenden auto schon fast genötigt zu werden schneller zu gehen weil es bis 20cm an ranfährt

muss nicht sein.

Tja, war keiner von uns dabei. Sprich das kann genauso sein dass du das "Arschloch" warst und die tatsächlich stehenbleiben musste und den Kinderwagen zurückgezogen hat, kann aber genauso auch sein dass da Platz genug war und die dich einfach aufgrund des Mittelfingers, Rechthaberei oder was auch immer angzeigt haben. Also ob du ein A... bist oder nicht weißt nur du selber ;)

Da wir hier aber schnell im Bereich des StGB sind (Nötigung, Gefährdung) würde ich unabhängig davon ob deine Rechtschutz zahlt IMMER einen Anwalt hinzuziehen.

Gruß Meik

am 4. Dezember 2008 um 21:06

Wenn die Fußgänger bereits auf der Straße sind habe ich als Autofahrer stehen zu bleiben. Ich bin selber gehbehindert es kann bei mir vorkommen das ich in die Knie gehe und da ist es überhaupt nicht lustig wenn da einer noch schnell vorbei will, den bei der Gelegenheit könnte ich dann vor das fahrende Auto fallen. Es geht hier nicht um den moralischen Zeigefinger, nur wenn ich eine Fehler gemacht habe, halte ich mich mit Gegenreaktion zurück.

Ich würde an deiner Stelle wie hier bereits an andere Stelle gesagt wurde eine Anwalt konsultieren.

Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64

Es geht hier nicht um den moralischen Zeigefinger, nur wenn ich eine Fehler gemacht habe, halte ich mich mit Gegenreaktion zurück.

Das sehe ich genauso. Mit der unangepaßten Gegenreaktion hat der TE seine Lage nicht gerade verbessert.

am 5. Dezember 2008 um 4:05

Lehrgeld zahlen und bei der nächsten Situation dran denken und gelassener reagieren.

 

Ein Anwalt kann dich eventuell noch vor schlimmeren Aussagen beschützen und vieleicht noch etwas für dich aus dem Feuer holen, deswegen könnte es sich auch lohnen mit einem Anwalt , welche ja retorisch geschickter agieren einzuschalten.

Hallo!

Wirklich ätzend, diese Belehrungen hier.

Provokante Fußgänger gibt es genauso häufig wie rücksichtslose Autofahrer.

Der größte Witz ist dann noch, dass diese Leute sich wirklich die Zeit genommen und eine Anzeige erstattet haben. Unglaublich, so etwas passiert wohl wirklich nur in Deutschland.

Der größte Fehler war, mit der Polizei zu sprechen und dann auch noch zuzugeben, dort gewesen zu sein.

Ohne den Fahrer klar ermitteln zu können, verläuft eine solche Anzeige meist im Sand...

In Zukunft: "ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch". Dann ab zum Anwalt.

Nun heisst es für Dich m.E. zweifellos: ab zum Anwalt.

Vor Gericht kann die Sache deutlich übler ausgehen als 40 Euro.

Hier ist alles denkbar, man muss extrem vorsichtig sein.

Ferner würde ich nun, da alles zugegeben ist, sofort Gegenanzeige wegen Beleidigung und Verkehrsbehinderung stellen. Über einen Anwalt.

Gruß,

M.

am 5. Dezember 2008 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Hallo!

Wirklich ätzend, diese Belehrungen hier.

Provokante Fußgänger gibt es genauso häufig wie rücksichtslose Autofahrer.

Der größte Witz ist dann noch, dass diese Leute sich wirklich die Zeit genommen und eine Anzeige erstattet haben. Unglaublich, so etwas passiert wohl wirklich nur in Deutschland.

Der größte Fehler war, mit der Polizei zu sprechen und dann auch noch zuzugeben, dort gewesen zu sein.

Ohne den Fahrer klar ermitteln zu können, verläuft eine solche Anzeige meist im Sand...

In Zukunft: "ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch". Dann ab zum Anwalt.

Nun heisst es für Dich m.E. zweifellos: ab zum Anwalt.

Vor Gericht kann die Sache deutlich übler ausgehen als 40 Euro.

Hier ist alles denkbar, man muss extrem vorsichtig sein.

Ferner würde ich nun, da alles zugegeben ist, sofort Gegenanzeige wegen Beleidigung und Verkehrsbehinderung stellen. Über einen Anwalt.

Gruß,

M.

Die Beleidigung sehe ich ja noch ein, aber welche Verkehrsbehinderung meinst du ? Wenn ich an einer Fußgängerampel, als Fußgänger, wenn es für mich grün ist die Fahrbahn betrete ist das mit Sicherheit keine Verkehrsbehinderung. Auch muss ich nur zügig die Fahrbahn überqueren d.h. nicht ich habe so schnell wie irgend möglich die Fahrbahn zu überqueren. Klar gibt es auch provokante Fußgänger, aber wie würdest du als Fußgänger reagieren wenn dich fasst einer anfährt? Dich dafür noch bedanken? Das der Fußgänger anzeige erstattet hat kann auch darauf hindeuten das er sich wirklich gefährdet gesehen hat. Wenn mir das Passiert wäre hätte ich mich entschuldigt und hätte nicht noch zusätzlich Öl ins Feuer gekippt. Mit einer Gegenanzeige zu reagieren kann durchaus nach hinten los gehen, es könnte als Rache ausgelegt werden. Hier ist jetzt Schadensbegrenzung angesagt, also sollte der TE schnellstens eine Anwalt konsultieren, dann kommt er vielleicht mit einem blauen Auge davon.

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 7:39

Ich weiß jetzt nicht, ob ich einen Anwalt konsultieren sollte: Weil die Straftat vermutlich: Gefährdung von Fußgängern ist. Gibt 2 Punkte und 40 € Strafe. Wegen Probezeit bräuchte ich nun ein Aufbauseminar.

Abwenden kann ein Anwalt die Strafe wohl kaum noch, oder? Und unter 40 drücken kann er ja auch nicht, ist ja vorgegeben oder sehe ich dort etwas falsch?

 

Die Beleidigung kann nicht allzu teuer werden, da ich noch Schüler bin.

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