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Anzahl der Fahrzeughalter

Themenstarteram 16. März 2022 um 7:49

Moin,

Bin gerade dabei mein Auto zu verkaufen und bin jetzt ein wenig verwirrt, wie die Vorbesitzer ermittelt werden.

Auf dem Fahrzeugbrief steht „Anzahl der Vorhalter: 4“

Im Kaufvertrag steht „Anzahl der Vorbesitzer: 2" (mein damaliger KV)

Das KFZ hat die EZ 07/2010

Im 04/2011 erfolgte die Zulassung auf Person 1 (laut Fahrzeugbrief)

Im 07/2020 erfolgte die Zulassung auf Person 2 (laut Fahrzeugbrief)

Im 08/2021 erfolgte die Zulassung auf Person 3 (mich)

Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht genau, dass im Zeitraum von 07/2010 bis 04/2011 das Fahrzeug bei Mercedes als Vorführwagen, etc. stand. Dass jemand ein Neukfz nur 7 Monate fährt und dann verkauft, bezweifle ich. Trotzdem wäre ja Mercedes in dem Fall auch ein Vorbesitzer.

Somit wären es ja bei meinem damaligen Vertragsabschluss 3 Vorbesitzer (statt 2). Und jetzt müsste ich (inklusive mir) die Anzahl der Vorbesitzer mit 4 angeben.

Oder verstehe ich den Begriff „Vorhalter“ falsch?

Danke und LG

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30 Antworten

Du hast dir die Antwort doch selbst gegeben. Nach Erstzulassung im Juli 2010 gab es drei Halterwechsel. Du bist Halter Nummer vier. (Halter ungleich Besitzer ungleich Eigentümer).

Themenstarteram 16. März 2022 um 8:40

Also zählt der erste Halter (von 07/2010 bis 04/2011) nicht als Vorbesitzer?

Hä, verwirrend.

Wer war denn bei EZ 07/10 Halter, eine Person, eine Firma??

Egal denn die war erster Halter, 4/11 war 2ter, 07/20 3ter und 8/21 auf dich der 4te Halter.

Wenn du jetzt verkaufst geht der in 5te Hand und hatte somit 4 Vorhalter.

Was ist jetzt so schwierig bzw. fraglich?

Zitat:

[

Im Kaufvertrag steht „Anzahl der Vorbesitzer: 2" (mein damaliger KV)

Das KFZ hat die EZ 07/2010

Im 04/2011 erfolgte die Zulassung auf Person 1 (laut Fahrzeugbrief)

Im 07/2020 erfolgte die Zulassung auf Person 2 (laut Fahrzeugbrief)

Im 08/2021 erfolgte die Zulassung auf Person 3 (mich)

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Der Eintrag im KV war dann falsch - hätte "3" lauten müssen, da es ja bereits einen Halter von 07/2010 bis 04/2011 gegeben hat. ( es sei denn, Person 1 und 2 wären identisch und die Umschreibung erfolgte nur wg. Wohnortwechsel....laut Deiner Auflistung sind es aber verschiedene Personen)

Pauschal kann man es leider nicht beantworten, denn es kommt drauf an, was im Kaufvertrag steht.

Hab grade mal in die Vorlage vom ADAC geschaut, da steht: "dass das Kfz – soweit ihm bekannt – ________________ (Anzahl) Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer) hatte."

Und beim mobile Kaufvertrag steht: "Das Fahrzeug hatte _______ Vorbesitzer (exklusive Verkäufer)"

Beide eindeutig, in der zu machenden Angabe aber unterschiedlich.

Zitat:

@schnachsler schrieb am 16. März 2022 um 08:49:01 Uhr:

Moin,

Bin gerade dabei mein Auto zu verkaufen und bin jetzt ein wenig verwirrt, wie die Vorbesitzer ermittelt werden.

Auf dem Fahrzeugbrief steht „Anzahl der Vorhalter: 4“

Stell doch mal ein Foto deines " Briefs" (Zulassungsbescheinigung Teil II) ein.

Wenn dort unter Vorhalter eine 4 steht, wärst du bereits der 5. Halter

Richtig. Der aktuelle Halter wird erst bei der nächsten Umschreibung mit Zugezählt.

Wenn jetzt eine 4 in Anzahl der vorhalter steht, dann hatte der Wagen zwischen EZ 07/10 bis zur Anmeldung auf Person 1 schon zwei Halter gehabt und der TE ist der fünfte Halter.

EZ 07/2010

04/2011 erfolgte die Zulassung auf Person 1 - 2 Vorhalter

07/2020 erfolgte die Zulassung auf Person 2 - 3 Vorhalter

08/2021 erfolgte die Zulassung auf Person 3 (mich) - 4 Vorhalter

Sind denn 3 Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorhanden oder nur 2?

Das Fahrzeug kann als Tageszulassung EZ 07/10 aus dem Ausland gekommen sein und wurde hier auf das AH angemeldet(2.Halter) und in 04/11 auf Person 1 .

Ich denk mal es liegen nur 2 ZB2 vor.

Themenstarteram 16. März 2022 um 12:07

Ich habe 2x ZBII (einmal stehe nur ich drauf und auf der entwerteten stehen die letzten zwei Vorbesitzer.

Bei Person 3 steht „Anzahl Vorhalter: 3“

Und bei Person 2 steht „Anzahl Vorhalter: 2“

Dann gab es also zwischen 07/10 und 04/11 zwei Halter.

Merkwürdig. Aber oben schrieb der Kollege Halter ungleich Besitzer.

Die Frage um die es sich dreht, da ich gerade inseriere und angeben muss: Wie viele Vorbesitzer hatte ich nun?

Aktuelle ZBII
Alte ZBII
KVertrag (Autohaus)

Was musst du eintragen? Halter oder Besitzer?

Bei Vorhalter steht bei dir im ersten Bild ja 4, d.h. vor Dir vier.

Wenn du dann die Anzahl der Fahrzeughalter (Bild 3) angeben musst...dann sind es 5...4 Vorhalter und du jetzt.

Also mobile frag z.B. schlicht nach der Anzahl der Fahrzeughalter. Da ist eigentlich nichts missverständliches dran.

Das ist die Anzahl inkl. dir selbst, denn du bist ja definitiv auch ein Fahrzeughalter bei diesem Fahrzeug.

Ich sehe eher das Problem, das bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug die Käufer abspringen, wenn sie erfahren das die letzten beiden Halter den Wagen nur jeweils 1 Jahr bzw. 6 Monate besaßen.

Ja und in 12 Jahren 5 Halter spricht auch nicht gerade für das Auto, das ist aber ein anderes Thema.;)

Ob es 4 Halter nun viel besser machen?

Wieso 4? Es sind mit ihm 5 und der nächste wird schon der 6ste sein.

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