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Anzahl Vorbesitzer im Vertrag falsch

Themenstarteram 6. Januar 2023 um 21:39

Hallo,

ich hätte ein Anliegen und hoffe hier kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.

Ich habe im Dezember ein gebrauchtes Auto bei einem Händler für ca 32000€ gekauft. Bei der Probefahrt und auch im Vertrag steht nur ein Vorbesitzer drin. Da das Auto ein Leasing Fahrzeug war, war der Brief nicht im Autohaus sondern noch auf der Bank. Dieser wurde an das Autohaus geschickt und ich habe den Brief abgeholt. Beim Zulassen des Fahrzeuges fiehl mir auf, dass das Fahrzeug schon zwei Vorbesitzer hatte (Jeder Besitzer 1 Jahr). Hat schon jemand so einen ähnlichen Fall gehabt und kann berichten was ich als Entschädigung verlangen kann? Das Autohaus gibt den Fehler zu und will mir eine Inspektion im Wert von ca. 500€ anbieten. Ich habe schon im Internet recherchiert und es wird von 5-10% des Kaufpreises gesprochen.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Danke im Voraus

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26 Antworten

Hi,

10% halte ich für deutlich übertrieben.

1 Jahre Haltedauer klingt aber nach Gewerblicher Nutzung, das wäre evtl. noch mal ein zusätzlicher Punkt den man überprüfen sollte.

Themenstarteram 6. Januar 2023 um 21:57

Hallo @Turbotobi28

danke für die Antwort.

Wenn 10% zu viel sind, was wäre angepasst?

Was wäre an einer Gewerblicher Nutzung so schlimm? Kenne mich da leider nicht aus.

Hi,

wenn du im ADAC bist könntest du da mal eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Gewerbliche Nutzung ( z.B. Mietwagen, Vorführwagen, etc.) ist ebenfalls eine Wertmindernde Eigenschaft. Das könnte dann eine höhere Wertminderung aus machen.

Ob es 10% sind, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Wenn es vorher ein Mietwagen war, so muss das auch explizit im Kaufvertrag erwähnt werden.

Mietwagen aus dem Ausland, der dann hier "gecleant" und schließlich verleast worden ist?

Ist durchaus wahrscheinlich.

Bei einem Mietwagen würde ich auf 25% Kaufpreisminderung bzw. Rückabwicklung bestehen.

Nicht nachgeben, diese Maschen müssen ausgetrocknet werden.

Die erste Frage, die du Dir selbst beantworten musst: hättest Du dieses Auto mit diesem Vorleben überhaupt erworben? Wenn nicht: Rückabwicklung. Das Geld, welches du jetzt bekommst, tröstet dich nur einige Wochen oder Tage uns spätestens beim Verkauf ärgerst du dich erneut drüber.

Zuerst sollte geklärt sein, wer die beiden Vorbesitzer sind (bzw. der eine Zusätzliche), bevor über irgendwelche „gecleanten Mietwagen“ aus dem Ausland fabuliert wird

 

EDIT: Interessant wäre noch in dem Zusammenhang, bei welcher Leasinggesellschaft das Auto bisher verleast war. Denn die Herstellerbanken zumindest verleasen i.d.R. nur Neu, Tageszulassung oder Vorführwagen, weil für alle anderen Varianten keine gängigen Verkaufskonditionen gelten

Zitat:

@Beamer46 schrieb am 7. Januar 2023 um 08:15:31 Uhr:

Zuerst sollte geklärt sein, wer die beiden Vorbesitzer sind (bzw. der eine Zusätzliche), bevor über irgendwelche „gecleanten Mietwagen“ aus dem Ausland fabuliert wird

Ich fabuliere nicht, sondern treffe qualifizierte Annahmen.

Na ja, selbst wenn es ein Mietwagen gewesen sein sollte - 25 Prozent Kaufpreisminderung gehören schon ins Reich der Fabel.

Wenn es eine zusätzliche private Zulassung gab, ist die angebotene Inspektion in Ordnung.

Aber da muss sich der Threadstarter noch äußern.

Themenstarteram 7. Januar 2023 um 8:27

Danke für eure Antworten.

Also im Fahrzeugbrief sind zwei private Personen angegeben und keine Firma. Beide waren auch aus Deutschland also schließe ich mal das Ausland aus.

@keksemann Ich denke schon, dass ich auch das Fahrzeug auch gekauft hätte wenn ich vorher gewusst hätte das es zwei Vorbesitzer sind.

Wollte hier nur mal nach Erfahrungen fragen, da ich nicht weiß wieviel Wertminderung ein Vorbesitzer ausmacht.

Da Du ja nicht sagen kannst, was Dir dann der Wagen wert gewesen wäre zu zahlen beim Kauf, ist Dein "Schaden" ja rein fiktiv und quasi nicht real vorhanden.

Ich würde es mir mit dem Autohaus nicht verscherzen, immerhin geben wollen sie Dich als Kunden behalten und tendieren zur Kundenbindung. Die 500, EUR Wert sind natürlich auch nur der Zahlbetrag, der Werkstatt / dem Autohaus kostet das wesentlich weniger, wenn sie alles mal mit den Selbstkosten durchkalkulieren, anstelle mit den zu verrechnenden Endkundenbruttopreisen, ohne Rabatt vermute ich mal.

Ich würde 2 Inspektionen anbieten, wobei ein zu erledigender Bremsflüssigkeitswechsel nicht als solches gelten sollte. Alles incl. Öle, Filter, ect.

Eine Rückabwicklung erscheint mir schwierig, da es sich sehr in die Länge ziehen wird und du den Fehler ja VOR der Zulassung auf Dich bemerkt hast. Du hättest den größten Schaden für das Autohaus dann nämlich auch abwenden können, indem du zunächst die Zulassung zurück gestellt hättest.

Viel Erfolg und ein gutes Händchen bei der Entscheidungsfindung.

Also definitiv macht 1 Halter mehr keine 10% aus. Die Halterzahl ist doch eher informativ, wenn ein Wagen alle paar Monate den Besitzer wechselt, kann man hinterfragen, ob da ständig was dran ist.

Natürlich gibt es Fetischisten, denen die Halterzahl sehr wichtig ist. Mir ist das völlig egal, wie das Auto dasteht ist wichtig.

Wenn da 2 identische Fahrzeuge auf dem Hof gestanden hätten, dann wäre der Preis trotzdem gleich gewesen oder vielleicht 300,- weniger, gerade zur Zeit, wo du froh sein kannst ein Auto zu finden, das dir passt.

Das Angebot vom Autohaus finde ich fair. Vielleicht kann man auch 2 Inspektionen aushandeln. Oder noch irgendein Zubehör zum guten Preis, wie Dachträger oder so.

am 7. Januar 2023 um 9:43

Da Du den Fehler vor der Zulassung bemerkt hast und den Wagen trotzdem zugelassen hast , hat dies Deine Verhandlungsposition verschlechtert.

Die Möglichkeit zur Rückabwicklung sehe ich nicht.

Ich würde aber nicht auf das erste Angebot vom Autohaus eingehen und über Zusatzleistungen wie weitere Inspektionen oder Anschlussgarantie verhandeln

@Px200ELusso 24.000€ statt 32.000€, also 8.000€ Nachlass, weil es ein Mietwagen war? Zeigt jeder Verkäufer zurecht einen Vogel.

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