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Anzeige Straßenverkehrsgefährdung

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 14:25

Hallo liebe Community,

Ich habe folgendes Problem.

Bin am 14.04 von meiner Arbeitsstelle richtung Heimat gefahren.

Auf der Autobahn die ich ca 3 km befahre ist folgendes passiert.

Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's in diesem moment kommt von hinten ein Passat angeschossen.

Der erste LKW ist mittlerweile überholt und vor mir ist jetzt ein weiteres Auto...

Der Passat gibt wild Lichthupe aber ich kann ja nirgends hin ausweichen, ausserdem auch nicht schneller fahren weil vor mir ja jemand fährt.

Nach den 3 km Autobahn komm in einer Stadt eine 2 spurige Straße zu einer 1 spurigen zusammen, das heisst hier wird das reisverschlussverfahren angewendet. Ich fahre Links und der Passat rechts hinter mir.

Er beschleunigt und wir sind auf gleicher höhe... also geb ich gas um vor ihn zu kommen damit ich nicht auf die andere straßenseite komm.

200 meter weiter muss ich nach Links fahren. Ich stehe auf dem abbiegestreifen und der Passat hält an und schreit irgend etwas durchs Fenster.....

Und Heute habe ich eine einladung zur Zeugenaussage, da ich eine Straßenverkehrsgefährdung begangen haben soll. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja meiner meinung nach nichts getan oder liege ich da falsch ?

Was soll ich der Polizei sagen ? Meine Freundin war mit im Auto und konnte auch alles mitverfolgen.

In dem besagten Passat waren auch noch 2 beifahrer.

Ich hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's

Bist Du vielleicht an der Auffahrt gleich auf die linke Spur gewechselt?

ja sicher. und autos tauchen auch IMMER und GRUNDSÄTZLICH aus dem nichts auf wen man eben den schminkspiegel links, rechts und in der mitte nicht benutzen kann. plus noch ein nachtreten in falle von "den lass ich net rein"...

sorry für mich ist der fall klar: 2 kasper treffen aufeinander, der eine drückt, der andere sagt sich "dem zeig ichs" und jetzt weint eben einer. klassischer fall von pech gehabt.

ach ja zum thema anzeige: altes sprichwort sagt: wer zuerst kommt mahlt zuerst! eine anzeige bringt JETZT garnix. in der regel und durch zig urteile untermauert glaubt man eben dem zuerst der zuerst eine anzeige macht. jetzt hinterher kommen wie die alt fassnet is kindergarten. und irgendwie düngt mich das es 2 verschiede versionen von der geschichte gibt.

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Da würde ich nur eines machen und zwar:

Zeig den Passat-Fahrer an wegen Nötigung, gefährlichem Verhalten im Strassenverkehr (während des Überholens fuhr er sicher sehr dicht auf und er wollte dich rechts überholen) und wegen Beleidigung... ich geh mal davon aus, dass hier keine freundlichen Worte das Fahrzeug wechselten (aus Sicht des Passat-Fahrers) !

Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy

Hallo liebe Community,

Nach den 3 km Autobahn komm in einer Stadt eine 2 spurige Straße zu einer 1 spurigen zusammen, das heisst hier wird das reisverschlussverfahren angewendet. Ich fahre Links und der Passat rechts hinter mir.

Er beschleunigt und wir sind auf gleicher höhe... also geb ich gas um vor ihn zu kommen damit ich nicht auf die andere straßenseite komm.

Bingo, und das war es gewesen.

Auch wenn der andere ein Knallkopp ist, ich hätte nicht mehr beschleunigt. Muss niemandem etwas beweisen. In der Ruhe liegt die Kraft.

Aber mal so nebenbei, habe in über 40 Jahren Fahrpraxis schon viele Merkwürdigkeiten erlebt. Aber jemanden anzeigen, das käme mir nicht in denSinn, wie es dein Mitstreiter gemacht hat.

Zwei Zeugen gegen eine -noch dazu die Freundin: Das wird wohl nix werden:D

Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy

Hallo liebe Community,

Und Heute habe ich eine einladung zur Zeugenaussage, da ich eine Straßenverkehrsgefährdung begangen haben soll. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja meiner meinung nach nichts getan oder liege ich da falsch ?

Seit wann bekommt ein Beschuldigter eine Vorladung zu einer Zeugenaussage?

Bist Du sicher, dass mit der Verkehrsgefährdung Du gemeint bist?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Bingo, und das war es gewesen.

Auch wenn der andere ein Knallkopp ist, ich hätte nicht mehr beschleunigt. Muss niemandem etwas beweisen. In der Ruhe liegt die Kraft.

Aber mal so nebenbei, habe in über 40 Jahren Fahrpraxis schon viele Merkwürdigkeiten erlebt. Aber jemanden anzeigen, das käme mir nicht in denSinn, wie es dein Mitstreiter gemacht hat.

Ich geh mal schwer davon aus, dass der Passat-Fahrer sich für die Aktion bedanken wollte und dem TE an der Reißverschlussstelle die Tür zuknallen wollte.

Hier würde ich sogar schon von vorsätzlicher Nötigung ausgehen.

Beim Reißverschluss muss man dem anderen auf der endenden Spur das einfädeln ermöglichen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Beim Reißverschluss muss man dem anderen auf der endenden Spur das einfädeln ermöglichen.

Das gilt eigentlich für alle. Ich hätte den Knallkopp vorbeigelassen und hätte mich amüsiert.

Muss mich an so einem nicht reiben. Bringt nix, wie man sieht. Bringt nur Verdruss. Ich präferiere dann eher die heitere Gelassenheit.

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 14:49

Ok danke für die Schnellen Antworten....

Ich weiss das ich Angezeigt wurde weil ich auf der Polizei angerufen habe und gefragt habe

was das schreiben sein soll. Am Montag muss ich zur Autobahnpolizei und meine Aussage machen. Da werd ich des so schildern wie hier im Forum. Ob eine gegenanzeige hilft weiss ich net.

am 10. Mai 2013 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy

Ob eine gegenanzeige hilft weiss ich net.

nö,

da dies zwei voneinander unabhängige vorgänge sind!

am 10. Mai 2013 um 14:52

mickyyy, geh zu einem Rechstanwalt , wenn du hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung hast , ist das kostenlos . Der RA bekommt Akteneinsicht und die ist wichtig , damit du erst mal weisst was die Burschen erzählt haben . Das kann egal , wie du es siehst, auch zu deinem Nachteil ausgehen.

Alles was ich bisher gelesen habe war nicht zielführend.

Giovanni.

am 10. Mai 2013 um 14:55

Noch etwas ,was ganz wichtig ist: Erst zum RA , nicht zur Polizei , denn da kannst du manchmal etwas ganz falsches erzählen , was sich hinterher nicht wieder ausbügeln lässt.

Giovanni.

Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's

Bist Du vielleicht an der Auffahrt gleich auf die linke Spur gewechselt?

Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy

 

 

Er beschleunigt und wir sind auf gleicher höhe... also geb ich gas um vor ihn zu kommen damit ich nicht auf die andere straßenseite komm.

 

Ich hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben

Reißverschluß gilt am Ende einer Fahrspur.

Wenn du das so bei der Pozilei erzählst, könnten die das auch als " Vorrang erzwingen" deuten.

am 10. Mai 2013 um 15:04

Die einzige Aussage, die Du machst ist, dass Du die Dir zu Last gelegte Gefährdung nicht begangen hast und ein völlig STVO-konformes Fahrverhalten an der Tag gelegt hast. Dafür bietest Du als Zeugin Deine Freundin an, wenn sie es denn bezeugen will.

Ich vermute mal, dass Du angebilch den hier oft gegeisselten Fehler begangen hast und nach der Auffahrt gleich auf die Überholspur gegangen bist - und dabei den mit hoher, aber zulässiger Geschwindigkeit anrauschenden Passat zur Vollbremsung gezwungen hast. Oder später dann den Reissverschluss verkehrsgefährdend vor dem Passat erzwungen hast. Es wird ja dann in M-T auch empfohlen, einen solchen Fahrer (also Dich) anzuzeigen.

Egal was nun wahr ist - es muss bewiesen werden und die Beweisführung gegen Dich wird sehr schwierig.

Amen

Wenn Du so denkst wie Du hier schreibst, dann sag lieber beim Schutzmann nichts!

Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy

Ok danke für die Schnellen Antworten....

Ich weiss das ich Angezeigt wurde weil ich auf der Polizei angerufen habe und gefragt habe

was das schreiben sein soll. Am Montag muss ich zur Autobahnpolizei und meine Aussage machen. Da werd ich des so schildern wie hier im Forum. Ob eine gegenanzeige hilft weiss ich net.

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