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anzeige stvo

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 13:29

hallo leute!!

hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!

danke schon mal im voraus für hilfe!!

ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!

werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.

vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter

(ca. 100meter) eine ampel.

an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!

die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!

ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!

dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!

die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!

etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!

nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!

mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!

dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!

um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!

wegen verstoßes gegen die stvo!!

nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!

jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!

nun zu meinen fragen!!

1. was kann mir schlimmstenfals passieren?

2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?

3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!

4. eure meinung!!

sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?

was im mom noch möglich ist!!

 

so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!

danke schonmal!!

gruß:airmaxnt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)

Wie war das mit der Gleichheit ?

Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?

Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?

Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?

Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?

Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?

Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?

Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?

Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?

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Zitat:

Original geschrieben von airmaxnt

hallo leute!!

hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!

danke schon mal im voraus für hilfe!!

ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!

werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.

vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter

(ca. 100meter) eine ampel.

an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten.

IIRC stimmt das nur, wenn da ein Zebrastreifen ist.

Zitat:

nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!

die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!

ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!

dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!

die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!

etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!

nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!

mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!

dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!

um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!

wegen verstoßes gegen die stvo!!

nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!

jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!

nun zu meinen fragen!!

1. was kann mir schlimmstenfals passieren?

1. Das jemand dein Posting hier dir zuordnen kann und sich das nachteilig für dich auswirkt (wird dir wahrscheinlich auch dein Anwalt sagen, zu dem ich dir raten würde, wenn du noch keinen hast).

2. Dass der Richter das als vorsätzlicher Fußgängergefährung betrachtet.

Zitat:

2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?

Keine Rechtschutzversicherung?

Zitat:

3. besteht die gefahr das ich verliere?

Eigentlich immer, vor allem ohne Anwalt. Die passendere Frage wäre hier die nach der Wahrscheinlichkeit.

Zitat:

da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!

Das Verfahren könnte im Prinzip auch eingestellt werden, d.h. keine Strafe oder Gerichtkosten, aber die eigenen Anwaltskosten bleiben an dir hängen (bzw. ggf. deiner RSV).

Zitat:

4. eure meinung!!

sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?

was im mom noch möglich ist!!

 

so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!

danke schonmal!!

gruß:airmaxnt

Nimm dir einen Anwalt (der eigentlich schon den Einspruch hätte machen sollen).

Falls das hier wirklich so stimmt wie du geschrieben hast, wünsche ich dir, dass der "Zeuge" was wegen Falschaussage, falscher Verdächtigung oder was auch immer ordentlich was auf den Deckel bekommt.

notting

ohne alnwalt vor gericht aufzukreuzen is genauso ein eine tolle idee wie mit nem schlauchboot und nem sixpack als proviant die welt zu umrunden.

also fix zu nem anwalt. SOLLTE sich das wirklich so abgespielt haben wie du hier berichtest und die anzeige auch wirklich so von wegen "mit druchdrehenden/blockierenden reifen" sich abgespielt haben dann hast du auf alle fälle mal einen jocker in der hand. alles weitere wird dir ein anwalt sagen.

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 15:08

danke für die schnelle antwort!!

rechtschutz hab ich leider keinen gehabt zum zeitpunkt der anzeige!! hab ich noch nie gebraucht da ich noch keine erfahrung mit anzeigen hab!! hab werder selber jemand angezeigt noch wurde ich bis dahin schon angezeigt!!

anwalt hab ich kontaktiert, dieser hat mir erstmal geraten den einspruch selber zu schreiben da es mit erheblichen mehrkosten verbunden ist wenn er sich jetzt schon einschaltet!! und außerdem würde es sowieso nicht vor gericht kommen, so seine aussage.

den rat mich nicht zu äußern hat er mir übrigens auch gegeben!!

kann hier versichern das es so abgelaufen ist wie ich geschrieben hab, hätte ich einen fehler begangen würde ich dazu stehen und die strafe akzeptieren!!

jedoch bin ich mir keiner schuld bewusst, und nur weil mein auto etwas sportlicher aussieht und etwas lauter ist muß das doch nichts heißen!! (alles von werk aus so)

hätte es dem anzeigesteller auch erklärt wenn man in einem normalen ton mit mir geredet hät.

anwalt werde ich jetzt kommende woche einschalten aber einen anderen wie den der mir die ratschläge gegeben hat!!

ps: warum sollte sich mein beitrag nachteilig für mich auswirken können?

sorry wenn ich etwas unwissend bin, aber wie gesagt hatte noch nicht die erfahrung mit sowas!!

 

gruß:airmaxnt

am 7. Mai 2011 um 15:38

Es gibt da so einen alten Spruch.Wer bei einem Disput die Scheibe runterkurbelt oder aussteigt steht schon halb vor dem Kadi.Solltest du in der schriftlichen Anhörung genauso geantwortet haben wie hier im Forum sehe ich schwarz.Im übrigen durchdrehende Räder(Lärmbelästigung) sind "lediglich" eine OWI , bei 4 Punkten muss der Tatbestand /Tatvorwurf doch erheblich ander ausgesehen haben.

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 15:50

der tatvorwurf lauten: verstoß gegen die stvo

das mit den rädern durchdrehen war die aussage des anzeigestellers, der mich wegen nötigung angezeigt hat!! diese anzeige wurde aber fallengelassen da nicht bewiesen werden konnte das es so war!! es wurde von der staatsanwaltschaft an die bußgeldstelle weitergeleitet. von der ich dan den brief bekommen habe mit der strafe!!

was mich etwas wundert da ja nicht bewiesen werden konnte das ich das gemacht hab!! und es auch nicht so war.

desweiteren hab ich noch keine aussage dazu gemacht, was wie ich mir denke ein fehler war!!

sorry aber "verstoss gegen die stvo" gibts net.

scan doch den zettel ein, schwärze die stellen deiner persönlichen daten und feddich. aber ich könnte wetten das da wieder mehr dahinter ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Es gibt da so einen alten Spruch.Wer bei einem Disput die Scheibe runterkurbelt oder aussteigt steht schon halb vor dem Kadi.

Genau so ist das.

Zitat:

dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!

Fehler! Niemals von irgendwem anquatschen lassen! Man ist nicht verpflichtet mit Passanten zu kommunizieren.

Hatte ich auch schon, bei mir meinte jemand er könnte mich anhalten indem er unmittelbar vor meinem Auto auf die Straße gesprungen ist. Der war dann aber auch schnell wieder auf dem Gehweg oben.

am 7. Mai 2011 um 15:56

Ja aber da muss doch dabei stehen gegen welche §§ der StVO du verstoßen haben sollst.

§1 StGB keine Strafe ohne Gesetz..

Laut deiner Aussage fallen ja da schonmal alle relevanten §§ des StGB raus, und es handelt sich lediglich um OWi's aus der StVO.

Wenn nicht dabei steht was dir konkret zur Last gelegt wird, fehlt es doch schon an der 1. Formvorschrift der Belehrung...du musst darüber belehrt werden was dir vorgeworfen wird, dass du nix anderes sagen brauchst als Angaben zu deiner Person.

Lies das schreiben mal ganz genau und schreib mal alles relevante hier hin :)

Zitat:

Original geschrieben von airmaxnt

ps: warum sollte sich mein beitrag nachteilig für mich auswirken können?

sorry wenn ich etwas unwissend bin, aber wie gesagt hatte noch nicht die erfahrung mit sowas!!

Manchmal formuliert man Dinge so ungeschickt, dass sie dir vor Gericht nachteilig ausgelegt werden können.

notting

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 16:04

leider kann ich nichts einscannen!!

werd es so abschreiben wies drinsteht!!

Bußgeldverfahren gegen ..............................

wegen verstoßes gegen die StVO

ladung des betroffenen .................................... zum termin zur hauptverhandlung am............

das war der brief von heute!!!

 

bußgeldbescheit stand folgendes drin!!

sie fuhren nicht mit mäßiger geschwindigkeit an den fußgängerüberweg heran, obwohl ein bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte

§26 abs.1, § 49 stvo;§ 24 Stvo; 113 bkat

 

strafe 80 euro plus gebühr 20 euro plus auslagen

und natürlich 4 punkte in flensburg

Vielleicht war es nur ein kurzer Druck von Dir aufs Gaspedal, der die Leute erschreckt und den Eindruck erweckt hat, als seist Du zu schnell auf sie zugefahren bist. Das laute Auspuffgeräusch hat im vorliegenden Fall in die Irre geführt. Vielleicht ist dies ein gutes Argument von Deiner Seite den Behörden gegenüber.

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 16:27

hi freddi!!

so ungefähr wirds gewesen sein. das denk ich mir auch!!

aber rechtfertigt das die strafe?

zu schnell war ich nicht, und rein wegen dem auspuff geräusch darauf zu schließen kann man doch nicht oder?

gefährdet hab ich auch niemand, da wie gesagt die ampel für die fußgänger rot war. da ja meine auf orange bzw dan auf rot schaltete!!

aber ich dank euch für die anworten und eure meinungen, hat mich zum nachdenken gebracht und werd jetzt am montag erstmal nen anwalt aufsuchen und dan entscheiden wies weiter geht, will nur das ganze hinter mich bringen!!

das der ganze streß wegen so einer kleinigkeit(in meinen augen) schon so lange geht wundert mich erlich gesagt schon etwas!!

Bist du eventuell schon mal aufgefallen, auch vor vielen Jahren?

Wohnte eventuell ein Mitarbeiter des Gerichtes auch in dieser besagten Strasse, der es auch mitbekommen hat was du nicht gemacht hast aber sollst?

War vielleicht ein Städtische Sachbearbeiter vor Ort und hat auch gesehen was du nicht gemacht hast aber gemacht haben sollst?

Es hört sich so an, als wäre da noch einer, nicht der der dich Angezeigt hat sondern noch einer der was gesehen und sich dazu geäussert hat!

Oder der Fall interessiert einen Staatsanwalt Persönlich und will somit der Sache nachgehen!

Einen Anwalt würde ich auch mal Kontaktieren, soweit ich weiss ist das Erstgespräch Kostenlos! Wenn es so sein sollte, nichts Unterschreiben und dir Schriftlich geben lassen, das es Umsonst ist.

Für mich sieht es nicht so aus, als hättest du was falsch gemacht!

Du solltest auf jeden Fall erwähnen, das du einen Automaten hast und dies nicht eben mal so zu durchdrehenden Rädern gebracht werden kann und du gerne deinen Wagen dem Richter oder Richterin die es bearbeitet zur Probefahrt übergeben würdest!

Bei einer Vollbremsung auch mit ABS kommt es zu Quitschenden Reifen, auch wenn es nur ein kurzes Quitsch ist, es ist auf jeden fall hörbar!

Darf ich dich Fragen wie Alt du bist?

Je nachdem wenn du noch sehr Jung bist, ist das Interesse der Staatsanwaltschaft sehr hoch, Raser noch in der Jugend zu zügeln!

Ich würde wie der eine Anwalt bereits erwähnt hat, Einspruch erheben und die Sache so schildern wie es von deiner Ansicht gelaufen ist!

Damit gehst du Natürlich das Risiko ein das es zu einer Verhandlung kommt und du eventuell auch verlieren kannst!

Oder du sagt, scheiss auf die Punkte, bin ja sonnst ein sehr guter und Vernünftiger Fahrer und das Risiko schnell auf die nötigen Punkte zu kommen ist sehr gering und du kein Bock auf den ganzen Stress hast - Zahl die Kohle und vergesse den Fall und meide solche Strassen!

Beispiel:

Ich mit 24 Jahren im Firmenbus (irgend so eine Reisschüssel Nissan) stand an der Ampel, das Fahrzeug war defekt und musste mit Gas geben am laufen gehalten werden, da er sonnst aus ging, also kommt ein Radfahrer bis zur Ampel also direkt Rechts neben mich angefahren und fährt dann bei Gelb sofort los, ich muss natürlich wie immer viel im Stand schon Gas geben damit die Gurke nicht ausgeht und bin dabei noch gar nicht angefahren, der Vollidiot von Radfahrer dreht seinen Kopf nach Links soweit bis er mich sehen kann so ca. 20 Meter vor mir und fällt voll auf die Schnauze und verliert dabei nen paar Zähne und holt sich einige Schürfwunden. ich doof helfe dem noch hoch und versorge Ihn mit Erste Hilfe Kasten. Nach ca. 2 bis 3 Stunden werde ich vom Chef angefunkt ich sollte für eine Aussage zur Polizei fahren. Da hat der Sack mich Wirklich angezeigt ich hätte Ihn tu schiert und dabei vom Fahrrad gerissen. ich schwöre das ich noch gar nicht losgefahren war wo er sich bereits mit seiner dämlichen Fres.. auf dem Boden befand.

Also ich großkotzig allem widersprochen und es kam zu einer Verhandlung und ich musste 600,00 DM Spenden für Irgendeinen Verein für Kinder, schön war es das es Kindern half, scheisse war es das ich unrecht bekam, wobei ich mir dann dachte oder fragte warum ich den Drecksack damals nicht noch verdrescht habe.

Also was ich damit sagen möchte, es gewinnt nicht immer der der Recht hat, dies ist leider hier und bei diesem Gesetz so.

Also überlege dir genau was du machen willst.

Ich möchte dir nichts einreden oder gar dir Angst machen ich versuche nur zu erklären was passieren kann. Ich Persönlich, soll nicht für dich bestimmt sein, würde es zur Klage kommen lassen, was aber nicht heisst das du gewinnst!

Zitat:

Original geschrieben von airmaxnt

das der ganze streß wegen so einer kleinigkeit(in meinen augen) schon so lange geht wundert mich erlich gesagt schon etwas!!

al capoe wurde auch nur wegen steuerhinterziehung angeklagt ;)

aber gegen den ganzen stress kannst du ja vorgehen...aber nur kost das warscheinlich mehr geld als die strafe.

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