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Anzeige von Polizei nach Anzeige eines Parkremplers.

Liebe Motor-Talker,

ich wende mich in dieser Sache nach einigen Lokalcommunities an Euch als "letzte Instanz" in dieser Sache, die unangenehm war und immer unangenehmer wird...

Folgende Situation:

Meine bessere Hälfte ist nach 8 Tagen wieder zu ihrem Fahrzeug, um Besorgungen zu erledigen. Wg. Homeoffice hatte sie auf einem schlecht beleuchteten Parkplatz in ihrer Nähe geparkt, der aber meist einen Platz übrig hat und darüber hinaus kostenlos ist.

Das Auto hat sie seit 2 Monaten, einen Polo AW, ihr Liebling. Ich erhielt eine total aufgelöste Nachricht, dass jemand innerhalb der 8 Tage wohl ihr Auto angefahren hätte: und das, seht auf den Bildern, leider nicht zu gering..

Also gut, im Versuch das Richtige zu tun sollte der Schaden angezeigt werden. Auch wenn die Chancen zur Ermittlung der VerursacherIn sehr gering sind, hielten wir das für die beste Option. Sie wurde also vom "normalen" Polizeirevier zur VPI geschickt. Dort hat man den Schaden begutachtet und stellte fest, dass das doch irgendwie "selbstverschuldet" aussähe. Im Verlauf löste sich das wohl etwas, so die Schilderung. Dennoch wurde darauf hingewiesen, dass man "ggf. nochmal auf sie zukommen werde".

Leider ist dem heute eben so geschehen. Sie wurde nun von der Polizei angezeigt, vermutlich wegen "Vortäuschens einer Straftat" - Klasse. Ich parke meinen BMW nur noch in der Firmengarage und laufe lieber, da auch mein Fahrzeug einmal angefahren wurde. Der Schaden war auch damals nicht unerheblich, aber im Rahmen. Gut, dass ich's gelassen habe... Wir hatten eigentlich darauf vertraut, das richtige zu tun.

Die Polizei hat sich nun die möglichen Zugriffspersonen auf den Schlüssel geben lassen, darunter ich selbst. Ich bin mir nicht schlüssig, ob man nun weitere Verdächtige sucht, oder tatsächlich zur Entlastung vernehmen will. Anhand von Chatverläufen und der Kommunikation wäre der Tatbestand des "Anschwärzens wider bessren Wissens" sicher als widerlegt erkannt, aber ich bin nun kein Rechtsanwalt..

Nun: Ursächlich für die Einschätzung waren wohl vor allem auch die Spuren an den Reifen.

Ich rekonstruiere die Situation so, dass jemand eher rückwärts und in sehr spitzem Winkel an den Polo geraten sein muss.

.. nun - habt ihr soetwas einmal erlebt? Wie stellt sich für Euch auf Basis der Schilderungen der Hergang dar? Wir sind recht ratlos nun.

Parkrempler
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33 Antworten

Sind das nun Schrammen, Farbe vom anderen Fahrzeug und/ oder Reste vom Mauerwerk?

Hallo, iiSS,

kann es sein, dass Du aus Baden -Württemberg kommst?

Mich irritiert nämlich ein wenig, dass Deine Frau zuerst beim örtlichen Revier war und von dort aus an die VPI verwiesen wurde.

Sollte es tatsächlich in BW gewesen sein, deutet es darauf hin, dass der zuständige Kollege des Reviers Bedenken bzgl. der Aussage hatte, dass ein anderes Fahrzeug den Schaden verursacht hat und deshalb das Ganze an die VPI weitergeleitet hat, damit sich dort ein Unfallsachbearbeiter den PKW genauer anschaut, und auch dieser hat vermutlich anhand der Beschädigungen den Verdacht, dass das Fahrzeug eher Kontakt mit einer Mauer hatte als mit einem anderen Fahrzeug.

Um Dich bzw. Deine Frau ein wenig zu beruhigen: Vortäuschen einer Straftat ist erst dann strafbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte die Anzeige wider besseren Wissens erstattet hat, oder, anders gesagt: Wenn Deine Frau wusste, dass sie gegen eine Mauer oder ähnliches gefahren ist und nur deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat, weil sie z. B. Angst hatte, Dir das Ganze zu beichten, wäre das strafbar.

Viele Grüße,

Uhu110

am 3. November 2021 um 6:49

1. man kann auf dem Bild zuwenig erkennen - wie sehen die Reifen denn aus ?!

2. wie oben geschrieben: Schrammen, Farbe vom anderen Fahrzeug und/ oder Reste vom Mauerwerk?

3. im Zweifelsfall keine weiteren Angaben machen, sondern erst Rechtsanwalt befragen

Irgendwie habe ich das Gefühl dass mal wieder der genaue Vorwurf der Beamten nicht genannt wird. Ich vermute dass es einerseits um die Radposition geht, welche nicht zu der Behauptung passt, dass das Fahrzeug nicht bewegt wurde seit der Schaden entstanden ist. (kann natürlich sein, dass das Foto hier wirklich erst später gemacht wurde)

Was natürlich auch immer mal wieder vorkommt ist: Gleich an der Einfahrt zum Parkplatz steht die passende Mauer zu dem Schadensbild incl der passenden Farbe daran.

 

Das sind natürlich keine Vorwürfe an den TE, aber eben schon vorgekommen.

 

Helfen tut da ein Gutachter, wenn Vollkasko vorhanden ist, dann übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn die Versicherung ihn beauftragt. Eine Rechtsschutz Versicherung wäre sicher auch hilfreich.

 

Grüße

Steini

Ich tippe auch auf einen Poller/Findling oder so was, weil das ja bis in den Schweller geht.

Tja - und Poller/Findlinge sind gemeinhin nicht ganz so schnell unterwegs. Dass die Polizei die Story nicht glaubt könnte also durchaus nicht völlig aus der Luft gegriffen sein.

"Vortäuschen einer Straftat" müsste ja erstmal vor dem Richter nachgewiesen werden.

Zitat:

@remix schrieb am 3. November 2021 um 07:49:14 Uhr:

im Zweifelsfall keine weiteren Angaben machen, sondern erst Rechtsanwalt befragen

Im Zweifelsfal spricht man hier erstmal mit seiner Frau.

Sicher sind Polizisten keine Gutachter, aber man darf soviel Erfahrung unterstellen als dass sie erkennen wann ein Schadensbild zum geschilderten Hergang passt und wann nicht.

am 3. November 2021 um 9:15

Ich habe jetzt mal vorausgesetzt, dass es da keine Zweifel betr. Fremdverschulden gibt.....

getreu dem Motto: "widerspreche nie Deiner Frau, bevor Sie es nicht selber tut" :D:D....

das Auto könnte übrigens ja auch von jemand anderem gefahren worden sein, oder es wurde entwendet, beschädigt und zurückgebracht - auch dann läge eine (nicht vorgetäuschte) Straftat vor

Zitat:

@uhu110 schrieb am 3. November 2021 um 00:26:33 Uhr:

 

Um Dich bzw. Deine Frau ein wenig zu beruhigen: Vortäuschen einer Straftat ist erst dann strafbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte die Anzeige wider besseren Wissens erstattet hat, oder, anders gesagt: Wenn Deine Frau wusste, dass sie gegen eine Mauer oder ähnliches gefahren ist und nur deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat, weil sie z. B. Angst hatte, Dir das Ganze zu beichten, wäre das strafbar.

Viele Grüße,

Uhu110

Ist das nicht bei jeder Straftat so :)?

Zitat:

@iiSS schrieb am 2. November 2021 um 22:28:04 Uhr:

Leider ist dem heute eben so geschehen. Sie wurde nun von der Polizei angezeigt, vermutlich wegen "Vortäuschens einer Straftat" - Klasse.

Was heißt vermutlich? Die Polizei verschickt keine Blankoanzeigen (Tatanonymisiert) ... der Tatvorwurf steht da klar drin und das man sich dazu äussern kann.

Wenn meine Frau mit so einem Schaden heim käme, würde ich erstmal von Eigenverschulden ausgehen.

am 3. November 2021 um 11:29

Mir sind Handwerker mit Baumaterial gegen meinen Wagen gelaufen. Es gibt keine Fragen, weil der Bauunternehmer den Schaden korrekt reguliert. Aber es ist eben Baumaterial am Auto gewesen - und NICHT ich bin gegen Gebäudeteile gefahren.

Das Schadensbild ist allerdings deutlich anders: Kratz-Schleif-Spuren in alle Richtungen und keine relevante Delle.

Was ich aber sagen will: Spuren von selten im Straßenverkehr bewegten Dingen am Auto deuten nicht automatisch auf einen Betrugsversuch durch den Geschädigten, wenn er meint, der Schaden sei ihm von Dritten zugefügt worden. Ein Transporter mit überstehender Ladung könnte durchaus Schäden wie im Bild verursachen - theoretisch.

Ich habe auch mal eine Fahrerflucht angezeigt, einen eingedrückten Kotflügel. Der erste Cop auf der Wache war recht freundlich, hat alles aufgenommen, sich von mir Fotos schicken lassen (mein Handy war besser als sein Dienst-Fotoapparat) usw.

Habe dann abends zufällig in der Nachbarschaft einen Wagen gesehen dessen Kratzer an der Stossstange in meinen laienhaften Augen zu meinem Treffer passten. Also rief ich die Diensstelle nochmal an und fragte ob jemand rauskommen und sich das mal anschauen könnte ob das passt, die haben ja ein besseres Auge für sowas als ich. Ja Sie kamen. Die Treffer passen laut deren Erfahrung nicht zueinander. Hab ich so akzeptiert.

ABER

Ich musste dann noch anhören das da ja Rost am meinem Kotflügel sei und mein Treffer also niemals frisch sein könne. Ich habe mir auf die Lippe gebissen und mir die Frage gespart was ein wenig Rost an der Kante mit der eingedrückten Fläche zu tun haben könnte.

Wochen später kam dann die Einstellung des Vorgangs von der Staatsanwaltschaft.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 3. November 2021 um 09:13:18 Uhr:

"Vortäuschen einer Straftat" müsste ja erstmal vor dem Richter nachgewiesen werden.

Sowas wird doch sicherlich wieder eingestellt

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