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Anzeige von Zivil?

Themenstarteram 22. März 2005 um 11:50

Angenommen einer (Zivil) schreibt sich dein Nummernschild auf wegen irgend einem Vergehen das sonst keiner sieht, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Stelle mir diese Frage schon Lange, steht ja wort gegen wort?!

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26 Antworten

Hi!

Wenn der Gegner keinen Zeugen dabei hatte, steht Aussage gegen Aussage. Ist einZeuge dabei, gibt es glaub ich noch Einschränkungen, wenn es ein Verwandter ist. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

Gruß Marc

am 22. März 2005 um 12:13

der kann dir gar nichts anhaben! wenn er dir zurecht ans bein pieseln will muss er freund und helfen einschalten.

verwante werden nur bedingt als zuge zugelassen

am 22. März 2005 um 12:43

Und wie sieht das mit dem sog. "Jedermann-Paragraphen" aus, wenn man mit dem Auto unterwegs ist? Nachdem Paragraphen darf man doch glaube ich Personen nach einer Straftatt solange Festnehmen/Festhalten bis die Polizei da ist.

Zitat:

Original geschrieben von Cieri

Und wie sieht das mit dem sog. "Jedermann-Paragraphen" aus, wenn man mit dem Auto unterwegs ist? Nachdem Paragraphen darf man doch glaube ich Personen nach einer Straftatt solange Festnehmen/Festhalten bis die Polizei da ist.

Aber NUR, wenn der "Täter" sich nicht ausweisen kann/will

Themenstarteram 22. März 2005 um 12:52

Naja, es ging darum, dass ich aus einer abgelegenen einbahnstrasse kam und noch vor deren ende anhielt um an meinem motorrad herunterzuschauen und mein neues Ölthermometer zu kontrollieren und mit der Hand nachzuziehen. ein anderer hielt an weil, ich vorfahrt hatte. Ich war aber weiter, und auch offensichtlich erkennbar (Hand nicht am Lenker), gar nicht gewollt zu fahren da ich ja noch beschäftigt war.

(War eine "Wohngebietsstrasse" von der aus ich noch zwei andere Wege ausser den mit dem anderen typen hätte fahren können, da ich noch weiter weg vom Ende der Strasse stand.

Er wartet weiter, schimpft und fährt irgendwann los, ich hinterher um ihm dass zu erklären. Dann Streit, er guckt auffällig auf mein Nummernschild und unsere Wege trennen sich.

am 22. März 2005 um 12:52

Das war ja eigentlich auch meine Frage, ob ein Autokennzeichen ausreicht als Identitätsnachweiss.

Hab ich leider auch erst nach dem abschicken gemerkt. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Cieri

Und wie sieht das mit dem sog. "Jedermann-Paragraphen" aus, wenn man mit dem Auto unterwegs ist? Nachdem Paragraphen darf man doch glaube ich Personen nach einer Straftatt solange Festnehmen/Festhalten bis die Polizei da ist.

Genau. Bei einer STRAFTAT! Hier handelt es sich höchstens um ein Vergehen bzw Ordnungswidrigkeit. Hiernach darf dich keiner daran hindern, dich ins Halteverbot zu stellen, o.ä.!... Nix Jedermannparagraph ;)

Geht nämlich niemand was an! Ausser wenn die Damen mit den kleinen Hüten kommen....

Natürlich wenn du versuchst einen Passanten mit Vorsatz umzufahren, dann darf "Jeder" versuchen dich daran zu hindern. Wenn er sich selbst dadurch nicht gefährdet!

Darfst ja auch, jemand der was geklaut hat festhalten.

Hat mitm Strassenverkehr speziell also wenig zu tun.

Und dann muss der "Zivi" auch noch ne Anzeige bei der Polizei aufgeben! Anders kann er damit sein Wohnzimmer mit tapezieren!

Gruß aus KL

PS: Mach keinen Blödsinn!!

Oder haste schon die Tante angefahren? :=)

am 22. März 2005 um 14:06

@Robert343

hab ich dich richtig verstanden der will dich anzeigen weil du nich dein vorfahrtsrecht wahrgenommen hast?

dann lass ihn doch mal machen ich bin mal gespannt was er schreibt

lol

Zitat:

Original geschrieben von Ktown_Devil14

Genau. Bei einer STRAFTAT! Hier handelt es sich höchstens um ein Vergehen bzw Ordnungswidrigkeit.

Ein Vergehen ist eine Straftat ;)

am 23. März 2005 um 7:10

quatsch ein vergehen kann eine straftat sein muss aber nich!

wenn du falsch parkst übst du ein vergehen am §x Abs. Y der StVO. aber seit wann ist falschparken eine straftat?

meine geschichte dazu:

fahre auf der autobahn hinter einem, mit bauschutt, beladenen lkw. der verliert kleine steine. jede menge steinschläge auf meiner motorhaube. zum glück hatte ich das kennzeichen gemerkt. zu den sherrifs. anzeige. ergebnis: bauunternehmen musste lackierung der haube zahlen. da stand auch aussage gg aussage.

am 23. März 2005 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von vectravu

.. da stand auch aussage gg aussage.

Morgen,

da hattest du aber auch sogenannte "Beweise" dafür (Steinschläge). Ob sie wirklich davon waren kann dir keiner beweisen. Und zweitens wird das Unternehmen gewußt haben, dass die Ladefläche nicht abgedeckt war.

Aber bei Firmen geht das eh einfacher und schneller. Die melden das Ihrer Vers. und gut is.

mfg

Anzeigen kann dich deswegen theoretisch jeder.Aber da wird nichts kommen.Wo kämen wir den da hin wenn jeder jeden nur noch anzeigt.Theoretisch könnte ich auch behaupten,dass Hoffi mir gerade eben die Vorfahrt genommen hat.......

Zitat:

Original geschrieben von BMWTordi

Theoretisch könnte ich auch behaupten,dass Hoffi mir gerade eben die Vorfahrt genommen hat.......

Was, beim surfen???? :D:D

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