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Anzeige wegen fehlender Umweltplakette

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 19:42

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug am Abend ohne Umweltplakette geparkt (da, wo eine benötigt würde). Am nächsten Tag sehe ich, dass gegen mich Anzeige erstattet wird? Wieso gleich eine "Anzeige" und was hat das zu bedeuten? Wieso bekomme ich da keinen Bußgeldbescheid in die Windschutzscheibe, den ich einfach zahlen kann? Habe ein Österreichisches Kennzeichen.

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:34:55 Uhr:

...

Hättest dir lieber eine beim deutschen tüv geholt. Kostet um die 8 euro.

Wie? Schon wieder teurer... gab Zeiten da warens mal 5,- EUR.

Zum Glück benötige ich das Ding nicht... die gelbe Plakette hab ich 2012 gleich nach dem Kauf des Wagens abgekratzt und seither alle Zonen, Innenstädte, Geschäfte, Händler, Leute,... gemieden, für deren Besuch ich eine bräuchte.

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Weil das Sachbeschädigung wäre. :cool:

Da kommt ein Bußgeldbescheid, weil das nicht mehr verwarnt wird.

Zitat:

@cloudscraper schrieb am 23. Dezember 2016 um 20:42:02 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug am Abend ohne Umweltplakette geparkt (da, wo eine benötigt würde). Am nächsten Tag sehe ich, dass gegen mich Anzeige erstattet wird? Wieso gleich eine "Anzeige" und was hat das zu bedeuten? Wieso bekomme ich da keinen Bußgeldbescheid in die Windschutzscheibe, den ich einfach zahlen kann? Habe ein Österreichisches Kennzeichen.

 

Danke

Hättest dir lieber eine beim deutschen tüv geholt. Kostet um die 8 euro.

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:34:55 Uhr:

...

Hättest dir lieber eine beim deutschen tüv geholt. Kostet um die 8 euro.

Wie? Schon wieder teurer... gab Zeiten da warens mal 5,- EUR.

Zum Glück benötige ich das Ding nicht... die gelbe Plakette hab ich 2012 gleich nach dem Kauf des Wagens abgekratzt und seither alle Zonen, Innenstädte, Geschäfte, Händler, Leute,... gemieden, für deren Besuch ich eine bräuchte.

Da es regelmäßig keine Möglichkeit gibt zu beweisen, welcher Fahrer das Auto da abgestellt hat, kommt der Halter mit 28,50€ Verwaltungskosten davon. Nur der Fahrer kann bestraft werden.

Würde in diesem Fall das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt ?

Ausgesprochen unwahrscheinlich.

Fahrtenbuchauflagen gibt es oft nur in Wiederholungsfällen. Wenn du die Tat aber in unterschiedlichen Kreisen wiederholst, erfahren die das ja nicht, da es nicht zentral gespeichert wird.

Autos alle auf Papa zugelassen, der bekam die Post, dann auf einen Bruder geschrieben, vor Amtsgericht laufen lassen und dann wars wohl doch n anderer Bruder. Für den war es bis dahin verjährt.

Wir haben das als Kiddis jedes Jahr 1-3x durchgezogen, aber idr. mit Geschwindigkeitsüberschreiten.

Da die Kreise immer unterschiedlich waren, in denen wir 3 Kinder geblitzt wurden, hat das nur einmal etwas mehr Ärger gegeben, als wir vor einem Amtsrichter im gleichen Jahr 2x standen. Der fand das nicht mehr lustig.

Ansonsten ist das immer durchgelaufen.

Mitlerweile sind wir erwachsener geworden und haben festgestellt, dass es stressfreier ist, einfach nicht mehr zu schnell zu fahren. Das hat sich irgendwie mehr bewährt.

Zitat:

@cloudscraper schrieb am 23. Dezember 2016 um 20:42:02 Uhr:

Habe ein Österreichisches Kennzeichen.

Gibt es ein Abkommen, wo das abgeschröpfte Geld zwischen A und D eingetrieben werden kann? Kann da nicht mitreden, da bei uns keine Plaketten gebraucht werden. Wer hat Dich überhaupt "angezeigt"? Mir wurde auch empfohlen die Plakette anzukleben, als ich meinen VW aus Hannover abholte, obwohl neu, Euro 4, aber die sollen da keine Gnade kennen.

th

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:34:55 Uhr:

Hättest dir lieber eine beim deutschen tüv geholt. Kostet um die 8 euro.

Weißt du, ob das vom TE verwendete Fahrzeug überhaupt eine (ausreichend gütige) Plakette bekommen hätte?

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 24. Dezember 2016 um 12:14:37 Uhr:

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:34:55 Uhr:

Hättest dir lieber eine beim deutschen tüv geholt. Kostet um die 8 euro.

Weißt du, ob das vom TE verwendete Fahrzeug überhaupt eine (ausreichend gütige) Plakette bekommen hätte?

Nein. Ist mir auch egal.

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Dezember 2016 um 22:27:00 Uhr:

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:34:55 Uhr:

...

Hättest dir lieber eine beim deutschen tüv geholt. Kostet um die 8 euro.

Wie? Schon wieder teurer... gab Zeiten da warens mal 5,- EUR.

Zum Glück benötige ich das Ding nicht... die gelbe Plakette hab ich 2012 gleich nach dem Kauf des Wagens abgekratzt und seither alle Zonen, Innenstädte, Geschäfte, Händler, Leute,... gemieden, für deren Besuch ich eine bräuchte.

Keine ahnung. Ich habe sie vor ungefähr 5 monaten bei einem bosch dienst in lindau am Bodensee geholt. Hat 7,60€ gekostet. ob die mal weniger gekostet hat weiß ich nicht.

grüße

Chris

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Dezember 2016 um 22:50:03 Uhr:

Da es regelmäßig keine Möglichkeit gibt zu beweisen, welcher Fahrer das Auto da abgestellt hat, kommt der Halter mit 28,50€ Verwaltungskosten davon. Nur der Fahrer kann bestraft werden.

Dem steht das Urteil des AG Dortmund gegenüber, dass als erste Instanz zu einem anderen Urteil gekommen ist.

Kann sich jemand erklären, wieso da jetzt direkt ne Anzeige kommen soll statt nem normalen Bußgeldbescheid o.Ä.? Oder macht man das grundsätzlich so bei ausländischen Kennzeichen? :|

Das ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und völlig normal.

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