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Anzeige wegen Nötigung erhalten!

Themenstarteram 15. Juli 2015 um 8:27

Hallo,

ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.

Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.

Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.

Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:

der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!:eek:

Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...

@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.

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Das wird wohl auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen. Das bedeutet es verläuft im Sand.

Ich würde sogar vermuten das die Staatsanwalt das Verfahren nach der Aufnahme der einzelenen Aussagen schon einstellt.

Las es einfach auf dich zukommen, zu erwarten ist das nicht viel ohne Beweismaterial.

(Kannst du nicht über den Fahrtenschreiber nachweise wie schnell du gefahren bist?

Die Aussage mit grösser 50 km/h ist normal, bei einer Anzeige wird alles dramatisiert, eine Schätzung der Geschwindigkeit ist vor Gericht nichts Wert.)

Meine Persönliche Meinung lasse ich lieber weg bei Reitern da ich sonst gegen einige Forenregel verstossen würde.

MfG

Mike

P.S. Ich finde eine Freiheitsstrafe bei den Reiter duchaus angebracht

PPS: Du kannst ja auch eine Anzeige machen wegen dem Scheibenwischer (Beleidigung) und wegen Nötigung durch das Nebeneinander Reiten.

Das einzig blöde sind die 1-2 m, da wären 5-10 besser gewesen. Aber hier am besten: Anwalt - bzw. Vorgesetzten fragen.

Vom Gefühl her wird es wohl eher im Sande verlaufen, wenn deine zwei Mitfahrer den Sachverhalt so bestätigen. Nötigung sehe ich auf Anhieb nicht. Würde mir sogar überlegen, eine Gegenanzeige wegen Nötigung zu erstatten.

Fehler deinerseits? Ja. Mit 30-40 km/h mit so einem Teil an die Reiter heranzufahren, finde ich riskant und nicht langsam. Pferde sind Fluchttiere, der Unimog pfeift und kracht. Zu dicht hinter hergefahren. Bei Schrittgeschwindigkeit (7-10 km) wären 3,5 bis 5 m Abstand erforderlich.

Gruß

Peter

P.S.: Frage bei der RS doch einfach mal nach.

am 15. Juli 2015 um 8:42

Mit 2 Zeugen, die deine Version bestätigen, wird das aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden. Fraglich, ob du selbst gegen die Reiter eine Anzeige wegen Nötigung erstatten solltest, verkehrwidrig verhalten haben sie sich ja …

§28 StVO: (2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.

Heißt also: Sie hätten beide hintereinander und am rechten Rand reiten müssen, auf dem linken Bürgersteig haben sie schon gar nichts verloren.

Themenstarteram 15. Juli 2015 um 8:43

Fahrtenschreiber hat das Fahrzeug nicht. Aber wer das Fahrzeug kennt, weiss das 7,49t mit 130 PS nicht üppig motorisiert sind und schnellere Geschwindigkeiten kaum möglich.

Wäre es anhand der Aussagen und meinen Fehlern (Abstand halten) trotzdem möglich eine Strafe zu bekommen? Ich habe Angst vor dem Führerscheinentzug für mehrere Monate oder eine größere Geldstrafe (>1000,-€) (obwohl ich meiner und der Meinung meiner Kameraden nichts falsch gemacht habe und wir eher von den Reitern genötigt wurden)...

Anzeigen möchte ich niemanden, da mir einfach die Zeit für den Stress fehlt. Ich möchte einfach Ruhe haben und das es im Sande verläuft.

Bei der Rechtsschutz habe ich schon gefragt. Der Fall sei nicht versichert.

am 15. Juli 2015 um 8:48

Quatsch, immer die Ruhe bewahren, da wird nichts kommen.

Immer unter der Voraussetzung, dass es so lief, wie Du beschrieben hast:

Du hast Zwei Zeugen, die Deine Version bestätigen.

Die Gegner sind zu zweit und werden ihre Version verkaufen.

Wie blödsinnig das Ganze ist, wird von selbst klar werden, da sich die Aussagen widersprechen und jeder etwas anderes behauptet.

Eine Nötigung ist auf keinen Fall nachweisbar. Und passiert ist auch nichts.

Der arme Staatsanwalt kriegt entweder den Lachkrampf oder einen roten Kopf wegen Genervtheit, was der Schwachsinn soll.

Da der Staatsanwalt höchstwahrscheinlich wenig Zeit für Unfug und auch kein Interesse hat an Dingen, die folgenlos sind und deren Hergang auch nicht nachweisbar ist, wird ganz schlicht nach der Anhörung beider Seiten das Verfahren eingestellt.

Das ist das Einzige, was Sinn macht, denn es ist absolut Null passiert, es wurde (außer Dir) nichteinmal jemand behindert, und es gibt auch kein öffentliches Interesse, das weiter zu verfolgen.

Vergiss es. Fülle den Anhörungsbogen aus, benenne die Zeugen.

Das wirds dann vermutlich gewesen sein.

k-hm

PS:

Jedes Pferd reagiert anders. Wie soll ein Nicht-Pferdeliebhaber denn wissen, dass er auf das Streichel-Pferdchen des Typen da vorne 20m Rücksichts-Abstand halten muss?

Das ist Quatsch. Wenn das Pferd mit dem Straßenverkehr Probleme hat, muss der Reiter für Sicherheit sorgen, denn er ist der Einzige, der das Pferd kennt.

Wer also von sich aus als Fahrzeugführer schon Rücksicht nimmt, macht nichts falsch.

Und das ist hier anscheinend der Fall.

Mir scheint es viel eher so zu sein, dass hier von diesem speziellen Pferd eine erhöhte "Betriebsgefahr" ausging, wenn der Reiter erwartet ja offensichtlich, dass man ihm großräumig Platz zu machen hat.

Dass ich nicht lache. Auch ein Pferd ist ein Verkehrsteilnehmer, das zwar die gleichen Rechte, aber auch die gleich Pflichten hat. Sorgfaltspflicht gilt für alle, nicht nur für Fahrzeugführer.

Eingebaute Vorfahrt für Pferde wäre mir auch neu...

Eine realistische und konkret zu erwartende Prognose, kann und wird dir hier niemand geben können.

Allerdings wirst du wohl damit rechnen müssen, dass du demnächst zur Anhörung bei der Polizei erscheinen sollst. Wenn du magst, kannst du das machen - wenn nicht, dann lässt du es sein. Denn Pflicht ist es erst bei Staatsanwaltschaft und Gericht.

Ansonsten wirst du dir, wenn du bisher weder Vorstrafen noch Einträge im Verkehrszentralregister hast, um eine Freiheitsstrafe keine Gedanken machen müssen. Hier wären im Fall der Fälle wohl eher Geldstrafen (nach Tagessätzen) anzusetzen. Ein Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis läge im Ermessen des Gerichtes.

Es kann sein, dass du einen Strafbefehl erhalten könntest. Das wäre ein abgekürztes Verfahren. Wenn du das akzeptierst, dann ist das deine Strafe. Wenn nicht, dann geht es in die Hauptverhandlung (Prozess mit Urteil).

Es kann aber genauso gut zur jederzeitigen Einstellung des Verfahrens kommen.

Des Weiteren könntest du ebenso die Reiter/in anzeigen. Denn das nebeneinander Herreiten ist denen ebenso untersagt wie Autofahrern, wenn dadurch der nachfolgende Verkehr behindert wird. Wenn noch dazu mehrere Möglichkeiten des gefahrlosen Passierenlassens des nachfolgenden Verkehrs nicht genutzt wurden, könnte man ebenso über eine Nötigung nachdenken.

(Wäre dann in etwa genauso erfolgversprechend wie dein Verfahren jetzt.)

 

Aber dir bleibt jetzt zunächst einmal nur abwarten. Lass' dich jedenfalls nicht verrückt machen und warte wirklich erst einmal ab. Voreiliges Handeln bringt meist mehr Nach- als Vorteile. Spätestens in der Hauptverhandlung hättest du deine beiden Zeugen, die deine Ausführungen bestätigen. Ist halt nur die Frage, ob sich ein Vertreter der Staatsanwaltschaft überhaupt die Mühe des Strafbefehls/der Anklage macht.

am 15. Juli 2015 um 8:51

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Juli 2015 um 10:42:15 Uhr:

… Zu dicht hinter hergefahren. Bei Schrittgeschwindigkeit (7-10 km) wären 3,5 bis 5 m Abstand erforderlich …

Wo steht das geschrieben?

§ 4 StVO

Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Bei Schrittgeschwindigkeit kann man durchaus innhalb 2 m zum Stehen kommen, besonders da man aufgrund der besonderen Situation eh bremsbereit ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2015 um 10:48:35 Uhr:

Quatsch, immer die Ruhe bewahren, da wird nichts kommen.

Aber sicher kommt da was.

Das ist eine Strafanzeige. Die IST bereits beim Staatsanwalt.

Aber die wird niedergeschlagen, weil eine Nötigung ein Straftatbestand ist, der eines Beweises bedarf.

Und den gibts nicht. Und es ist nichts passiert.

Und es steht Aussage gegen Aussage, jeweils mit Zeugen.

Das wird ganz schlicht und ergreifend eingestellt, weil es nun wirklich völlig sinnlos ist, das zu verfolgen.

Alles andere würde mich sehr wundern.

 

@TE:

Halte uns mal auf dem Laufenden. Bin neugierig.

k-hm

Themenstarteram 15. Juli 2015 um 9:06

Mache ich. Meint ihr aber falls es zu einer Verurteilung kommt, ist ein Führerscheinentzug, größere Geldstrafe oder Haftstrafe unrealistisch? Wie gesagt, meine beiden Zeugen sehe es genauso wie ich.

Zu wieviel Prozent geht er von einer vorzeitigen Einstellung aus bzw. das mich keine Strafe erwartet? Welches Strafmaß seht ihr als realistisch an nach meinen Aussagen?

am 15. Juli 2015 um 9:13

Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 10:52:51 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2015 um 10:48:35 Uhr:

Quatsch, immer die Ruhe bewahren, da wird nichts kommen.

Aber sicher kommt da was.

Das wird ganz schlicht und ergreifend eingestellt …

Ja was denn nun? Kommt da was oder kommt da nix?

Die Anzeige hat er ja schon, die muss nicht mehr kommen, und dass da weiter irgendwas passiert, ist höchst unwahrscheinlich, wie du ja selbst schreibst. Also kommt da nix …

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:06:14 Uhr:

Mache ich. Meint ihr aber falls es zu einer Verurteilung kommt, ist ein Führerscheinentzug, größere Geldstrafe oder Haftstrafe unrealistisch? Wie gesagt, meine beiden Zeugen sehe es genauso wie ich.

Zu wieviel Prozent geht er von einer vorzeitigen Einstellung aus?

Hm, wie kannst Du denn von einer Verurteilung reden, wenn doch (aus momentaner Sicht) weder etwas passiert ist noch eine (nachweisbare) Gefährdung vorlag?

Das ist doch aus der Luft gegriffen. Aus momentaner Sicht gibts da nicht die leisteste Chance, Dich wegen irgendwas zu verknacken.

Du tust ja geradezu so, als würdest du Dich wie ein Verbrecher fühlen. Nicht doch!

Selbst WENN Nötigung nachweisbar wäre (wie gesagt, keine Chance), gäbe das vermutlich höchstens eine Geldstrafe, weil keine nachweisbare Gefährdung vorlag und auch nichts passiert ist.

Wie gesagt, kapiere ich nicht.

Gibts da vielleicht etwas, das wir nicht wissen?

Nicht falsch verstehen, das soll kein Angriff sein, mir kommts nur komisch vor, dass Du so Panik hast wegen "Nichts".

Aber vielleicht ist ein potentieller Konflikt mit dem Gesetz ja für Dich total und völlig neu und Du hast einfach nur einen Mords-Schrecken bekommen und malst Dir das Schlimmste Denkbare aus...

DAS wiederum könnte ich verstehen.

Aber aber... ruhig Blut, da muss schon Schlimmeres passieren, damit das ernst wird. :D

Hier hat schließlich nur ein streitsüchtiger Reiter aus Langeweile eine Anzeige gestellt. Einfach, weil er seinen (sinnlosen) Ärger loswerden wollte. Da gings um nichts, nur um Rache so nach dem Motto "jetzt machen wir dem lauten Nerv-Sack im Unimog mal Ärger".

Verlass Dich drauf, so ein Staatsanwalt ist nicht blöde und kann seine Zeit nicht mit Hirngespinsten verschwenden.

Ich persönlich wäre da total relaxed...

k-hm

Themenstarteram 15. Juli 2015 um 9:20

Ja ich habe solche Panik da ich noch nie etwas mit der Polizei zu tun hatte und halt Angst habe. Zudem brauche ich täglich meinen Führerschein und möchte keine riesige Geldstrafe zahlen bzw. hätte Angst davor.

Die Schilderung entspricht voll der Wahrheit und kann durch meine beiden Zeugen bestätigt werden.

Mache mich wsl. selber verrückt...

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