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arbeiten als selbstständiger Fahrer

Hallo an alle,
Ich hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Folgende Situation. Ich fahre von Zeit zu Zeit für eine Transportfirma Touren innerhalb Deutschlands (max 12 Tonner). Mein Chef hat mich nun gefragt ob ich als selbstständiger Fahrer für ihn fahren würde. Alles wird gestellt, meine Investition ist meine Arbeit. Dazu kommen dann: Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung. Natürlich brauche ich einen Gewerbeschein, zahle meine Krankenkasse, Rente. Für die Stunden die ich fahre, schreibe ich der Firma eine Rechnung. Er sagt, ich würde wesentlich mehr Geld pro Stunde bekommen (zur Zeit 6,00 Euro netto /Stunde zuzüglich Spesen). Ich weiß natürlich, daß ich nur Geld bekomme, wenn ich auch fahre. Wenn nichts los ist, kann ich natürlich auch nur wenig Touren machen. Bedeutet: weniger Geld. Er hat natürlich den Vorteil, daß er die Sozialabgaben einspart und keinen Urlaub bezahlen muß. Er hat mir aber zugesagt, daß ich im Monat 150 bis zweihundert Stunden machen kann. Dummerweise hat er gesagt, daß ich es mir durchkalkulieren soll und ihm nächste Woche bescheidgeben soll, was ich mir für einen Stundenlohn vorstelle. Gefährlich für mich, ich will mich ja nicht unter Wert verkaufen und die Kalkulation muß ja auch stimmen. Ich hätte lieber einen Vorschlag von ihm gehört.
Kann mir jemand sagen, was in der Branche für einen selbstständigen Fahrer üblich ist? Bin für jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße, Cobramann

Beste Antwort im Thema

so jetzt kombinieren wir das ganze mal.
Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt.
§ 21a IV ArbZG bestimmt, dass die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich grundsätzlich nicht überschreiten darf, wobei eine Woche Montags um 0.00 Uhr beginnt. Die Arbeitszeit kann jedoch auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
Es ist also bei Überschreitung der 48-Stunden-Woche jeweils zu prüfen bzw. Sicherzustellen, dass in einem Zeitraum von 16 Wochen nicht mehr als 768 Stunden gearbeitet werden.
Gleichzeitig gelten aber die Höchstlenkzeiten aus der VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. ab 11. 4 2007 der VO (EG) Nr. 561/2006 sowie dem FPersG und der FPersV weiter. So darf beispielsweise nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. Bei maximaler Ausnutzung dieser 56 Stunden Lenkzeit und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden könnte die Fahrerin oder der Fahrer in der betreffenden Woche noch 4 Stunden andere Arbeiten leisten, z.B. Be- und Entladen, Verwaltungstätigkeiten im Büro).
So darf beispielsweise nach Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. Bei maximaler Ausnutzung dieser Lenkzeit könnte der Arbeitnehmer in der laufenden Woche noch vier Stunden lang andere Arbeiten, zum Beispiel Ladetätigkeiten, übernehmen.
Die Arbeitszeit, zu der die Pausen nicht gezählt werden, darf täglich 10 Stunden nicht übersteigen. Für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, wird die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit nicht mitgerechnet.

Ob jetzt von Arbeitsschutzgesetz oder Arbeitszeitgesetz ist völlig wurscht gemeint ist das selbe.

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Bevor Du an die Kalkulation gehst, solltest Du erstmal die rechtlichen Voraussetzungen dafür prüfen!
Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht da nämlich nicht aus. Du musst den Sachkundenachweis, sowie Deine finanzielle Leistungsfähigkeit (1. Fahrzeug 9.000,- Euro) nachweisen. Es ist nämlich egal, ob Du mit dem eigenen oder einem fremden Fahrzeug fährst!

Wenn mich nicht alles täusch brauchst du eine Konzession oder täusche ich mich da?
Und die zu bekommen ist so eine Sache, sonst würden warscheinlich jede Menge "slbstständige" Fahrer unterwegs sein.

gab es da nichtmal das Problem mit Scheinselbstständigkeit wenn nur ein Auftraggebervorhanden ist.
müsstést Du dann auch einen Fahrer stellen bei Urlaub/Krankheit

Sofern man eine Konzession hat - und die braucht man wirklich - nimmt man das mit der Scheinselbständigkeit nicht ganz so genau. Wohl auch, weil nur wenige es schaffen, ausschließlich mit den Fahrten für einen Unternehmer über die Runden zu kommen. Grundsätzlich stellt das tatsächliche eine Problematik dar.
Bis dahin gilt es erst einmal, eine Konzession zu kriegen und ordentlich zu kalkulieren.

scaniachris und tonmann, ihr habt da wohl etwas falsch verstanden...
er möchte sich als fahrer selbstständg maachen und nicht als selbstfahrender unternehmer...
er möchte nur in der art einer leihfirma seine arbeitskraft zur verfügung stellen...
dazu braucht man keine konzezzion, sondern nur einen gewerbeschein...
@cobramann:
wie buckdanny schon schreibt, läufst du mit nur einem auftraggeber die gefahr, als scheinselbstständig zu gelten...
und wie du schon selber schreibst, bekommst du nur geld, wenn du auch fährst, sprich du trägst das risiko...
ob es dann im endeffekt wert ist sei dann mal dahingestellt...
wenn meine spedition einen leihfahrer bei einer agentur bestellt, weil die fahrzeit knapp ist, berechnet diese dann 250€ für eine schichtzeit...
allerdings handelt es sich dabei um 40t int fv...

Zitat:

scaniachris und tonmann, ihr habt da wohl etwas falsch verstanden...
er möchte sich als fahrer selbstständg maachen und nicht als selbstfahrender unternehmer...
er möchte nur in der art einer leihfirma seine arbeitskraft zur verfügung stellen...
dazu braucht man keine konzezzion, sondern nur einen gewerbeschein...

Oh, so betrachtet könntest du recht haben, so habe ich das garnicht gesehen. Nun spätestens auf´m Gewerbeamt werden sie ihm sagen ob das so einfach geht.

@cobramann

Überlege dir das gut, schließlich will man dir vermutlich nicht mehr Geld bezahlen sondern die "Unannehmlichkeiten" die man mit Angestellten hat auf dich abwälzen und Geschäftspartner haben für gewöhnlich keine Kündigungsfristen oder werden in irgendeiner Form vom Gesetzgeber geschützt. Da ist von heut auf morgen schicht im Schacht wenn es hart auf hart kommt. Da lebst du als Angestellter wehsentlich ruhiger.

Grüße

Eine Leihfirma darf keine selbstständigen Fahrer beschäftigen!

Zitat:

§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

So steht das im GüKG.

Macht er geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen? JA

Befördert er Güter mit Kraftfahrzeugen (> 3,5 t)? JA

Zitat:

§ 3 Erlaubnispflicht
(1) Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.

Ist der gewerbliche Güterverkehr erlaubnispflichtig? JA

Fällt er unter eine Ausnahmeregelung? NEIN

Für die Lizenzpflicht ist es nicht maßgeblich, dass man eigene Fahrzeuge hat. Es reicht aus, dass man Güter mit Fahrzeugen größer 3,5 t Gesamtmasse gewerblich transportieren will.

In der Abgrenzung ergibt sich, dass eine Leihfirma nur dann selbständige Fahrer vermitteln darf, wenn die auch über eine ordentliche Lizenz verfügen.

Insoweit habe ich das sicherlich nicht falsch verstanden.

@ScaniaChris
soetwas habe ich mir fast gedacht, nur nicht gewust.
Ich wusste du sagst was dazu.:cool:
Grüße

Mir ist das bekannt, dass es solche Leihfirmen gibt, die das mit einem einfachen Gewerbeschein machen. Auch mir liegt so'n Vertrag vor. Wer so etwas macht, sehnt sich nach Problemen.
Mit der Scheinselbständigkeit habe ich nicht recherchiert. Werde ich vielleicht die Tage mal machen. Grundsätzlich stellt das ein Problem dar, aber durch die Erfordernis einer eigenen Konzession kann da durchaus drüber weg geschaut werden. Man könnte aber durchaus auch aushandeln, dass man immer mal wieder eine zusätzliche Tour mit dem LKW für einen anderen Auftraggeber fahren kann, dann wäre die Problematik entschäft. Hier gibt es also Gestaltungsmöglichkeiten.

Zitat:

Man könnte aber durchaus auch aushandeln, dass man immer mal wieder eine zusätzliche Tour mit dem LKW für einen anderen Auftraggeber fahren kann, dann wäre die Problematik entschäft.

So einfach ist das nicht. Wenn ich mich recht erinnere musst du mehr als 20% deiner Umsätze mit unterschiedlichen Auftraggebern erwirtschaften, so ist das mal definiert worden. So gesehen besteht da kein Gestaltungsspielraum. Mir ist aber auch kein Fall bekannt wo ein Unternehmer wegen der Scheinselbstständigkeit Probleme bekommen hat. Ich denke da an Tankstellenpächter, diverse Franchisemodelle ect.

Ich denke mal das läuft nach dem dem Grundsatz "wo kein Kläger....." oder andersgesagt so lange sich keiner daran stört läuft´s problemlos.

Hier muss man die Absicht dieser Regelungen bewerten. Durch die Sachkundeerfordernis, notwendige finanzielle Investition, die Versicherungspflichten und die ergänzenden erforderlichen unternehmerischen Aufgaben, muss die Tätigkeit anders bewertet werden, als wenn ein Büroangestellter als Selbständiger die gleichen Aufgaben erledigt, wie er das vorher als Arbeitnehmer auch gemacht hat. Auch die Möglichkeit, jederzeit für einen anderen Auftraggeber tätig werden zu können, fließt in diese Bewertung mit ein.
Nicht nur aus diesen Gründen, sehe ich nicht wirklich eine Gefahr der Scheinselbständigkeit.
Spätestens wenn die Ehefrau auf Teilzeitbasis noch die Buchhaltung macht, können die Regelungen zur Scheinselbständigkeit gar nicht mehr angewendet werden.

@ScaniaChris
Ich sehe das ähnlich. Mit der Scheinslebstständigkeit verhält es sich wie mit vielen Gesetzen in unserem Land, die für den Fall das...., eine Rechtliche Grundlage vorhanden ist und der Staat handlungsfähig bleibt. Der eigentliche Grund warum man Gesetze zur Scheinselbstständigkeit geschaffen hat waren Tendenzen Arbeitnehmer zu selbstständigen Subunternehmern zu machen und damit Lohnnebenkosten abzuschaffen und das Risiko zu senken. Wie bereits schonmal erwähnt, einen Vertragspartner wird man schneller los als einen Angestellten. Von der Sache her ein Gesetz zum Schutz des klassischen Angestellten und vor allem zum Schutz der Lohnnebenkosten ;). Nun das trifft aber in unserem Fall zu, ein Angestellter soll zum Subunternehmer gemacht werden. Ich glaube aber das spätestens bei der Gewerbeanmeldung sich die Sache erledigt haben wird und sich damit die Frage nach der Scheinselbstständigkeit nicht stellt.

Das ist ja auch logisch nachvollziehbar. Mit der Transportunternehmung kannst Du ja augenblicklich für einen anderen Autfraggeber tätig werden. Das braucht nur einen Anruf. Das liegt in der Natur der Sache. Bei den Supermarktangestellten, die Regale einräumen, (diese wurden immer gern als Beispiel genommen) ist diese Scheinselbstständigkeit doch von vornherein offensichtlich.

Ich glaube, daß beantwortet alles nicht so richtig die Frage von cobraman.
Zunächst sind die von ihm jetzt verdienten 6 € netto die Stunde nicht die Welt. Mit der selbständigen Fahrertätigkeit will er sich verbessern. Nein, falsch, verbessern will sich nur sein Chef. Denn es wurde ja schon angesprochen: Er verdient nur noch etwas, wenn er arbeitet. Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällt ersatzlos weg, ebenso Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. An Feiertagen hat er frei, da gibt es dann aber auch kein Geld für. Wenn er krank wird oder Urlaub machen möchte, muß er entweder einen Ersatzmann stellen und bezahlen, oder braucht das nicht und verdient in der Zeit auch nichts.
Gegen all das kann man sich versichern, das zahlt man dann aber voll aus der eigenen Tasche. Steuern darf man im Voraus zahlen, eine Buchführung ist zu machen, am Jahresende benötigt man einen Steuerberater, der kostet auch ganz ordentlich. Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer funktioniert dann nicht mehr.
Wenn er jetzt also 6 € netto hat, sind das rund 10 € brutto. Als Fahrer arbeitet er mehr als 38,5 Stunden in der Woche und kommt auf (ich rate mal) 2000 brutto. Sein Chef legt zur Zeit seinen Teil der Sozialabgaben dazu, macht etwa 3300. Mit ein bißchen Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung kostet er seinen Chef dann 45000 € im Jahr. Und da möchte sein Chef sparen. Und da sagt dann schon die Logik, daß cobraman mit weniger nicht zurecht kommen wird. Denn seine Nebenkosten werden höher sein und das Risiko liegt auch bei ihm. Oder in Zahlen: bei tatsächlich 200 Arbeitstagen im Jahr sollte er von seinem Chef mindestens 22,50 € pro Stunde verlangen. Und hoffen, daß die ihm abgeforderte Stundenzahl nicht plötzlich sinkt.
Fazit: Es lohnt sich nicht wirklich. Und wenn er seinem Chef 22,50 sagt, schlägt der ganz erschrocken Kabolz.

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