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arglistige Täuschung ? Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Guten Tag alle zusammen,
ich habe schon Stunden mit der Internetrecherche verbracht und finde leider teils widersprüchliche Aussagen.
Ich habe ein Kfz von Privat gekauft. Im Inserat (Ebay Kleinanzeigen) ist das Fahrzeug mit Euro4 Plakette Grün ausgewiesen. Dieses Angebot ist zwar gelöscht, liegt mir jedoch als PDF vor. Im Kaufvertrag steht nichts von Umweltplakette.. Standardvertrag, Privatkauf, Gewährleistung ausgeschlossen, keine Rücknahem etc. Halt so ein Standardteil.
Auf der Windschutzscheibe war beim Verkauf keine Plakette angebracht.
Im Nachgang hat sich herausgestellt, der Wagen bekommt nur Gelb. Ich wohne in einer Umweltzone und kann nicht mehr bis vor meine Haustür fahren...
Ich habe dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt um Nachbässerungen durchzuführen und strebe nun die Rückabwicklung an. Der Verkäufer antwortete mir auf Nachfrage (da lief die Frist noch) mein Schreiben sei zum Anwalt gegangen und der meldet sich bei mir. Hat er natürlich noch nicht. Die Frist läuft in Kürze ab.
Interessant ist noch, ich habe keine Rechtsschutz.
Wurde schonmal jemand mit einer solchen Situation konfrontiert bzw. kann mir dazu eine Einschätzung geben. Für mich ist es eine klare Täuschung, mir wurde ein Artikel verkauft der nicht der Beschreibung entsprach und das war für mich nicht ohne weiteres ersichtlich.
Ich möchte natürlich nur rechtliche Schritte einleten, wenn eine sehr hohe Chance besteht, dass ich im Recht bin. Die ganze Rennerei und der damit verbundene Stress stößt mir natürlich bitter auf.
Der Verkäufer zeigt keinerlei Einsicht oder Entgegenkommen.
Ich bin gespannt auf eure Antworten!
MfG
Florian
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen und ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Zum Teil haben sie mich ermutigt mich mit einem Anwalt auseinander zu setzen.
Hatte ja versprochen, dass ich euch noch eine Antwort schuldig bin.
Jetzt ist endlich alles durch und eine 50% ige Kostenübernahme der Nachrüstung wurde meinerseits angenommen. Im Gegenzug wird nicht geklagt und die Sache ist nun endlich vom Tisch.
War natürlich ein Haufen Stress und es ist auch eine gewisse Zeit ins Land gegangen. Ich kann jedoch jetzt mit dem Ergebnis leben und bleibe zumindest nicht auf den gesamten Kosten sitzen.
Gruß Florian
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37 Antworten
Bei einem Händler hättest du m.W. möglicherweise Chancen, dass bei einem Rechtsstreit auch die Angaben in der Annonce berücksichtigt werden.
Bei einem privaten Verkäufer eher nicht.
Ich gehe davon aus, daß es sich um einen Diesel handelt, denn Benziner haben diese Einstufung ja schon seit ewigen Zeiten.
Wenn ein Diesel keine grüne Plakette hat, dann dürfte es sich um einen Diesel halten, der noch nicht einmal Euro4 erreicht. So etwas dürfte man sich wirklich nicht kaufen, schon gar nicht in der Innenstadt.
Wenn die Stadt Umweltzonen eingerichtet hat, in denen selbst Euro-5 Diesel nicht fahren dürfen, dann nützt auch die grüne Plakette nichts, denn dann darf man damit dort auch nicht fahren.
Da fehlen mir jetzt aber die notwendigen Informationen über das Fahrzeug.
Wie immer bei Verträgen kommt es auf den Inhalt an. Wenn ich einen Wert auf bestimmte Eigenschaften lege, dann lege ich das auch im Vertrag fest, insbesondere dann, wenn etwas nicht serienmäßig ist.
Die Anzeige ist hilfreich, aber der Verkäufer kann sich selbst da auf einen Irrtum seinerseits berufen, zumal der die Anzeige ja entfernt hat. Da wäre wichtig, wann er das tat.
Hast Du denn den Punkt beim Kauf möglichst unter Zeugen zur Sprache gebracht? Unter diesen Umständen wäre es das fehlen einer wichtigen zugesicherten Eigenschaft, bei der man eine Rückabwicklung fordern kann.
Unter diesen Umständen würde ich umgehend einen Rechtsanwalt konsuliteren.
Im anderen Fall, bei dem das nicht mehr zur Sprache kam, und keine Zeugen vorhanden sind, wird es schwer. Im Kaufvertrag steht es nicht, und der Nachweis durch die zurückgezogene Anzeige steht auf wackligem Boden.
Sieht schlecht aus,hätte nur ein Blick in den Fahrzeugschein bei der Besichtigung gereicht um sicher zu gehen,das wäre schon wichtig wenn man entsprechend wohnt.
Eine Täuschung sehe ich da jetzt nicht unbedingt,jetzt selbst ein Anwalt nehmen wäre höchstwahrscheinlich Geldverbrennen,da würde ich eher die "Pille" schlucken und den Wagen versuchen weiterzuverkaufen.
https://autokaufrecht.info/.../
Da kann man nur die typische Juristenantwort geben "es kommt darauf an". Reicht die Angabe der grünen Plakette in der Anzeige, ist dort ein "Fähler forbehalten"-Vermerk?
Gelbe Plakette um was geht es da überhaupt, das kann nichts hochpreisiges sein?
Der Fehler ist natürlich fatal, wenn er das Auto für dich praktisch unbrauchbar macht. Da sollteste aber auch mal kritisch das eigene "nicht überprüfen" hinterfragen, beim fehlen der grünen Plakette an der WSS hätten die Warnglocken leuten müssen... das kann man dir schon ankreiden ...
Da denke ich, ist der einfache Weg, den Wagen zu verkaufen und den Drops zu lutschen und beim nächsten Kauf genau vorher zu prüfen ...
Der Verkäufer scheint mehr oder weniger dicht zu machen und man kann seine Position verstehen, hat der doch ein praktisch unverkäufliches (an Einheimische) Auto verkauft bekommen...
Denke nicht das sich da die Anwaltgeschichte lohnt, zumal es in den Sternen steht wie es ausgeht, klar ist das zumindest mal so garnicht...
Gelbe Plakette hab ich ja schon ewig nicht mehr gesehen. Aber wenn in der Annonce nix drin stand, auf der Scheibe nix klebte, war der Verkäufer wahrscheinlich nur clever. Nachbessern muss er m.E. nicht, denn es ist ja kein (versteckter) Mangel den er wissentlich verschwiegen hat. Aber ich bin nur Laienrichter
Verbuche es als Lehrgeld..
"Denke nicht das sich da die Anwaltgeschichte lohnt..."
Kommt auf den Kaufpreis an, ob sich das für den Anwalt lohnt.
Hundertprozentige Sicherheit einen Rechtsstreit zu gewinnen gibt’s so gut wie nie. Sicher ist dafür, dass es erstmal Geld und Zeit kostet. Bis zum Urteil gerne mal ein Jahr. Willst du dir das antun? Bei einem Auto für 10k vielleicht, bei einem für 3k bestimmt nicht. Dann einfach weiter verkaufen und Differenz als Lehrgeld verbuchen..
Gelbe Plakette müsste irgendwas um die ~2000 sein? Nachbar hat ein 1999 Benz E Klasse cdi und selbst die hat schon grün... ich tippe eher auf irgendwas +/- 1000 ...
Zitat:
@Florian90fzr600 schrieb am 16. Oktober 2019 um 18:20:28 Uhr:
Guten Tag alle zusammen,
ich habe schon Stunden mit der Internetrecherche verbracht und finde leider teils widersprüchliche Aussagen.
Ich habe ein Kfz von Privat gekauft. Im Inserat (Ebay Kleinanzeigen) ist das Fahrzeug mit Euro4 Plakette Grün ausgewiesen. ... Im Kaufvertrag steht nichts von Umweltplakette.. Standardvertrag, Privatkauf, Gewährleistung ausgeschlossen, keine Rücknahem etc. ...
Auf der Windschutzscheibe war beim Verkauf keine Plakette angebracht.
Im Nachgang hat sich herausgestellt, der Wagen bekommt nur Gelb. ...
Problem:
Die Inserate werden teilweise von mobile automatisch ausgefüllt
(und dann von ebay-kleinanzeigen "zweitverwertet")
--> hat DER VERKÄUFER "Umweltplakette: grün" eingetragen?
--> oder hat der mobile-Algorithmus aus Modell/Motorisierung und EZ errechnet, dass der Wagen eine grüne Plakette bekommen müsste?
(WENN kein 1/2 Jahr vor Erstzulassung rumgestandenes Lagerfahrzeug, und WENN kein EU-Import)
Trotzdem wäre der Verkäufer für den Inhalt seiner Anzeige verantwortlich. Könnte doch einen Hinweis in den frei formulierten Text aufnehmen.
Gibt es ein Foto im Inserat mit grüner Umweltplakette? Wenn ja, wäre es Täuschung.
ich sehe bei der ganzen sache auch ein paar probleme aufpoppen:
1. Es war keine Plakette aufgeklebt? da hätten sofort sämtliche Alarmglocken angehen müssen! Warum hat er keine? Und Kauf nur mit grüner Plakette, sonst nützt mir die Karre nix.
2. Priavtkauf: Du darfst kein Fachwissen beim Verkäufer voraussetzten. Der kann Dir erzählen was er will. Du mußt es nachprüfen. wenn Du es nicht kannst: Finger weg.
3. arglistige Täuschung ist ein großer Vorwurf, der auch keine direkten Auswirkungen auf den Kaufvertrag hat. Arglist heißt ja, das er Dir etwas verborgen hat mit Absicht. Er hatte aber schlichtweg keine Plakette auf der WSS. Also war es nichts "verstecktes" sondern offensichtlich.. Der Kaufvertrag bleibt aber deswegen trotzdem erstmal gültig.
4. Was ist das für ein Auto was keine grüne Plakette mehr bekommt? Ein Diesel muß ja schon mindestens 15 jahre alt sein um Gelb zu haben und Benziner können schon fast ein H-Kennzeichen bekommen....
Ich würde sagen: teures Lehrgeld bezahlt.
P.S. Von welcher Frist redest Du? Wiederrufsrecht von 14 tagen besteht nur bei FERNABSATZ! ich hoffe mal, das Du Dir das Auto vor Ort angesehen und Probe gefahren hast. Dann war es kein Fernabsatz, dann hast Du keine Frist. Wenn Du es ohne Ansicht direkt aus dem Internet gekauft hast, bist Du selber Schuld. Denn merke: Einen Gebrauchtwagen NIEMALSNIMMENICHTNEVEREVER ohne Ansicht UND Probefaahrt kaufen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 17. Oktober 2019 um 10:30:15 Uhr:
2. Priavtkauf: Du darfst kein fachwissen beim Verkäufer voraussetzten. Der kann Dir erzählen was er will. Du mußt es nachprüfen. ...
nein:
wenn ein Verkäufer - egal ob privat oder gewerblich - eine bestimmte Eigenschaft explizit ZUSICHERT
(idealerweise dokumentiert im Kaufvertrag, oder wenigstens indem er auf Nachfrage des Kaufinteressenten - der Dokumentation wegen schriftlich = per E-Mail - etwas ausdrücklich bestätigt hat)
dann ist diese zugesicherte Eigenschaft zu erfüllen!
ein falsch gesetztes (oder von mobile automatisiert erstelltes?) Häkchen im online-Inserat erscheint mir hierfür allerdings nicht ausreichend!!!
Zitat:
@StephanRE schrieb am 17. Oktober 2019 um 10:30:15 Uhr:
4. Was ist das für ein Auto was keine grüne Plakette mehr bekommt? Ein Diesel muß ja schon mindestens 15 jahre alt sein um Gelb zu haben und benziner können schon fast ein H-Kennzeichen bekommen....
Benziner mit GELBER Plakette?!
das wäre eine echte Rarität!
(entweder grün - hatte ich schon beim 1995er Lada oder 1993er Mazda - oder keine Plakette
bis EZ 1989 könnte man sich allerdings um ein H-Kennzeichen bemühen )