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Arglistige Täuschung von Privat bei Autokauf

Themenstarteram 14. April 2012 um 8:03

Ich haben am 22.3.2012 ein Auto gekauft (Fiat Marea Kombi Bj 2001) (von Privat zu Privat). Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen,

In dem Vertrag wurden festgehalten das der Vorbesitzer bestätigt das der Zahnriemen gewechselt wurde.

Bei einer Probefahrt lief das Auto einwandfrei. Diese Probefahrt ging aber nur 1,5 Km.

Der verkäufer sicherte mir zu das die Klimaanlage Funktioneren würde, einen Tag darauf wollte ich die Klimaanlage einschalten und es hat sich nichts getan.

Ich habe den Verkäufer sofort Kontaktiert und er hat mir in einer Email geschrieben das er davon nichts wusste das die Klimaanlage nicht Funktionieren würde.

Er hat sich bereit erkärt 250 Euro zu übernehmen.

Mittlerweile sind 4 Wochen vorbei und er hat mich immer vertröstet mit der Zahlung.

Ich habe daraufhin den Vorbesitzer Kontaktiert und man sagte mir das er das Auto gekauft hat und wusste das die Klimaanlage nicht Funktioniert , dies steht sogar in dem Kaufvertrag.

Also hat er es ja gewusst , desweiteren hat der vorbesitzer zu mir gesagt das er von einem Zahnriemen nichts weiss und dieserauch nicht gemacht wurde, also hat er ja wieder mich belogen.

Der Verkäufer hat zu mir gesagt er verkauft das Auto weil sein Opa verstorben ist, aber er hat es ja selber vo Privat gekauft , das istschon Makaber !!!!

 

Der Verkäufer sieht sich im Recht!

Fakt ist also: er wusste von der Defekten Klimaanlage und er wusste das der Zahnriemen nicht gemacht wurde.

Die vorbesitzer haben sich bereit erklärt Ausszusagen.

Habe ich Rechtlich eine Chance???

Würde mich über Antworten sehr Freuen.

Gruß

Markus

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Juli 2012 um 13:02

Hallo an Alle,

es ging jetzt hin und her mit dem Anwalt und da der Verkäufer nunmal keine Chance hatte muss er das Auto instandsetzen lassen.

Dies geschieht gerade und dank meiner Rechtschutzversicherung hat mich das keinen Cent gekostet!!!!

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24 Antworten
am 14. April 2012 um 8:52

Wenn du rechtschutzversichert bist ruf doch mal da an. Bei meiner Versicherung ist es so, dass sie eine Hotline haben, wo man sich kostenfrei mit einem Anwalt verbinden lassen und eine fernmündliche Auskunft einholen kann. Der sollte dir zumindest sagen können, ob du rechtlich/gerichtlich gute Karten hättest...

Falls du ADAC-Mitglied bist kannst du auch da anrufen, ich meine, die können dich in solchen Belangen auch beraten.

Grüße, Philipp

Also wenn dir schriftlich versichert wurde, dass der zahnriemen neu ist, kannst du darauf bestehen, dass er auch neu ist.

Mit der klimaanlage wird wohl dein Problem bleiben, wenn du nicht beweisen kannst, dass er davon wusste und es dir arglistig verschwiegen hat. Denn immerhin hättest du diese bei Besichtigung schon prüfen können. Denn sowas kann man auch als Laie testen, ob die denn überhaupt kühlt.

Wenn du vor Gericht gehst hast du eine Chance.

Soweit ich weiß, sollte auch bei einem Privatkauf in einem Vertrag festgehalten werden, dass der Verkäufer frei von Gewährleistungspflichten und Garantien ist.

Und bei einer arglistigen Täuschung bist du ebenfalls im Recht.

Schau aber mal in deinem Kaufvertrag nach, ob das da festgehalten ist(mit der Gewährleistung).

Wenn das dann doch dort drin steht, ist es wiederum Mist für dich.

Zudem besteht ja auch noch die Tatsache, dass du den Vertrag unterschrieben hast.

Bei der Probefahrt geht man davon aus, dass du auch die Klimaanlage überprüft hast.

Ach ich weiß auch nicht genau. Als Laie sollte man da lieber nicht soviele Tipps geben.

Im Internet schreibven die Leute immer viele Sachen und verbreiten Panik. Und letztendlich ist es doch wieder ganz anders.

Schau einfach, hol dir einen Rechtsbeistand

Ich finde immer wieder klasse, wie der Verkauf von "Privat" deklariert wird. Mann, das ist der klassische Hobbyhändler (möchte nicht wissen, wie oft der Opa schon verstorben ist) und jeder Euro, der zum Anwalt geht, ist rausgeschmissenes Geld. Solche Leute haben meist kein pfändbares Einkommen und die Kohle, mit der die Geschäfte gemacht werden - die ist sicher im Familienkreis gebunkert.

Einzig das Finanzamt könnte (unter Vorbehalt) Interesse an solchen Infos haben, nur die Nachweisbarkeit fällt schwer, da die Jungs die Autos i.d.R. nicht auf sich zulassen.

Sei einfach um eine Erfahrung reicher und kauf Dir nie wieder ein Auto allen, wenn Du Dich mit der Materie nicht auskennst.

Eventuell kannst Du ja mal den Kaufpreis plus die nun entstehenden Kosten zusammenrechnen - wäre da nicht auch ein Auto vom seriösen Händler mit Sachmängelhaftung drin gewesen?

Es wird hier wohl am Ende darum gehen, ob der Nachweis seitens des Käufers geführt werden kann, dass der Verkäufer mündlich bestimmte Eigenschaften zugesichert hat (Klimanalage funktioniert, Zahnriemen wurde getauscht). Sofern keine Zeugen dabei waren steht Aussage gegen Aussage. Und dann hilft ein Rechtsanwalt vermutlich auch nicht weiter (solange der Verkäufer sich nicht zu "Fehlern" in seiner Gegenargumentation hinreißen läßt).

Waren aber Zeugen dabei, dürfte es vor dem Hintergrund der Aussage des Vorbesitzers m. E. möglich sein, zumindest bzgl. der nicht funktionierenden Klimaanlage den Verkäufer in Haftung zu nehmen (zumindest, wenn dieser den Wagen nur sehr kurze Zeit besessen hat und keinen Nachweis über die Instandsetzung führen kann). Denn dieser Mangel wurde im vorherigen Kaufvertrag dokumentiert. Ohne Zeugen wird der Verkäufer allerdings leicht behaupten können, er hätte den Käufer auf diesen Mangel hingewiesen.

Ich frage mich allerdings, warum (wenn es für den Käufer wichtig ist) dieser sich hat keine Belege für den erfolgten Zahnriemenwechsel zeigen lassen. Ein seriöser Verkäufer wird Belege für erfolgte Reparaturen immer vorzeigen können ...

Versteht das keiner? Du kannst tausendmal Recht haben - bei den Jungs ist nichts zu holen. Bin schon ein paar Tage auf der Welt und ein paar Stunden davon im Autohandel. Als Lehrgeld abschreiben und fertig!

Ja,

AutoMensch hat da wohl recht mit.

Einfach als Lehrgeld behandeln.

Ich glaube auch, dass ein rechtliches Vorgehen zu weitaus mehr Unannehmlichkeiten führt.

Zudem kann es sich auch sehr lange hinziehen. Das wäre es mir auch nicht wert.

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:15

Er hat aber in einer email geschrieben das er nichts davon wusste das die Klimaanlage nicht Funktioniert und das ist ja nicht Richtig den ich habe den Kaufvertrag vom Vorbesitzer und da steht drin das die Klimaanlage nicht Funktioniert.

Also war es ja eine Täuschung seinerseits.

Desweiteren steht bei mir im Vertrag das er garantiert das der vorbesitzer den Zahnriemen gewechselt hat, aber der Vorbesitzer hat mir Schriftlich bestätigt das er diese Aussage nie getätigt hat.

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:18

Klar steht im Vertrag der Absatz:

das Kraftfahrzeugunter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Dieser Ausschluss gilt nicht die auf einer grob Fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.

Also, er hat vorsätzlich gehandelt und mich getäuscht

Zitat:

Original geschrieben von schwabi1893

Klar steht im Vertrag der Absatz:

das Kraftfahrzeugunter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Dieser Ausschluss gilt nicht die auf einer grob Fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.

Also, er hat vorsätzlich gehandelt und mich getäuscht

Das ist richtig, aber AutoMensch hat schon recht.

Unter Erfahrung abhaken und das nächste Mal auf Zahnriemenaufkleber und Klima (etc.) Funktion achten.

Wie viel hast Du gezahlt?

GZ

am 14. April 2012 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von schwabi1893

Klar steht im Vertrag der Absatz:

das Kraftfahrzeugunter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Dieser Ausschluss gilt nicht die auf einer grob Fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.

Also, er hat vorsätzlich gehandelt und mich getäuscht

Eine Vorsätzliche Täuschung hat dann immer noch nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.;)

Hier kannst du nur gegen die arglistige Täuschung vorgehen, wobei dieses Täuschung schon nach gewissen werden muss und wenn diese Zusagen nur Mündlich gemacht wurden hast du schlechte Karten. Das einzige dass zu deinem Vorteil spricht ist die Aussage des Vorbesitzers. Wobei es hier noch nicht mal gesagt ist dass es dir was nützen wird, da der Vorbesitzer mit deinem Kaufvertrag, also mit dir und dem Verkäufer nichts zu tun hat.

Der Verkäufer könnte hier einfach behaupten dir nichts von einem Zahnriemen gesagt zu haben und dass er dir sagte das die Klima nicht ging und wenn hierzu im Kaufvertrag nichts ausgeschrieben wurde und stattdessen irgendwas wie "gekauft wie gesehen" dran steht, wirst du die A-Karte gezogen haben.

Gruß Gero

Wie viel haste denn eigentlich gezahlt?

Themenstarteram 14. April 2012 um 10:38

Er hat aber in einer Email geschrieben das er davon nichts wusste das ist schon eine Lüge und hat mich getäuscht und rein gelegt

am 14. April 2012 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von schwabi1893

Er hat aber in einer Email geschrieben das er davon nichts wusste das ist schon eine Lüge und hat mich getäuscht und rein gelegt

Fängt ja schon bei der Email an, dass es gelogen ist wirst du beweisen müssen.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst es ja versuchen dagegen anzugehen, ohne Versicherung wäre das Geld in die Reparatur besser angelegt.

Gruß Gero

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