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Arteon Fahrwerk/Felgen Kombination

Themenstarteram 18. März 2025 um 17:08

Hallo zusammen,
ich habe einen VW Arteon Shooting Brake 280 PS und plane, Eibach Gewindefedern (Tieferlegung 35/15-35mm) einzubauen. Ich fahre Felgen 8.5x20" ET30 5x112 mit Reifen 255/30R20 92Y.
Da ich keine Erfahrungen habe was Eintragungen angeht, stellt sich mir die Frage, ob ich die Federn in Kombination mit den Felgen/Reifen eingetragen bekomme.
Kann mir da jemand Tipps geben? Felgen und Federn haben ein Teilegutachten.
Im Gutachten der Federn konnte ich keine alternativen Felgengrößen finden.

Ich wäre für jeden Tipp und jede Erfahrung sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus!

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24 Antworten
Themenstarteram 18. März 2025 um 17:10

Hier noch Bilder wenn das helfen sollte

Bild #211427622
Bild #211427625
Bild #211427628

Sofern die Federn für Dein Fahrzeug (mit der montierten Rad-/Reifenkombination) zulässig sind und die im Gutachten geforderten Auflagen umgesetzt sind, bekommst Du die auch eingetragen..
Welche Tipps fehlen denn genau?

Die Reifen stehen über die Karosserie hinaus, sowas bekommt man nicht eingetragen.
Gruß
Alex

Wahrscheinlich willst du folgendes wissen: es handelt sich um eine Mehrfachänderung.
Deshalb ist die Kombination trotzdem eintragungsfähig, aber es wird eine Einzelabnahme geben. Also keine einfache Anbauabnahme mit einem "Zettel fürs Handschuhfach" als Ergebnis, sondern mit Eintrag in die ZB 1.
Wenn die jeweiligen Auflagen in den Gutachten eingehalten sind, sehe ich keine Probleme. Auch "steht da kein Reifen raus" etc., sonst würde im Teilegutachten stehen "zus. Radabdeckung erforderl."

Zitat:

@nogel schrieb am 18. März 2025 um 19:54:14 Uhr:

Zitat:

...sonst würde im Teilegutachten stehen "zus. Radabdeckung erforderl."

Steht mit Sicherheit drin.

8,5 und ET 30 muss man schon wollen (optisch)

Themenstarteram 19. März 2025 um 19:04
Zitat:@Gummihoeker schrieb am 18. März 2025 um 18:49:44 Uhr:

Zitat:

Sofern die Federn für Dein Fahrzeug (mit der montierten Rad-/Reifenkombination) zulässig sind und die im Gutachten geforderten Auflagen umgesetzt sind, bekommst Du die auch eingetragen.. Welche Tipps fehlen denn genau?

Danke schonmal für den Hinweis, die Auflagen im Gutachten hatte ich nicht gefunden.
Dort steht
III.3 Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder
geänderter Federwegbegrenzer)

Also bin ich damit auf der sicheren Seite?
Gibt es außerdem noch dinge die ich messen/prüfen könnte?
Ich will nur nicht in die Situation kommen das der Prüfer nein sagt und ich das Fahrwerk wieder ausbauen kann.

Themenstarteram 19. März 2025 um 19:06

Zitat:

@haumti schrieb am 18. März 2025 um 18:49:57 Uhr:

Zitat:

Die Reifen stehen über die Karosserie hinaus, sowas bekommt man nicht eingetragen. GrußAlex

Das sie rausragen würde ich nicht sagen, sieht auf dem einen Bild nur danach aus. Fotografiert sich schwierig. Wenn man genau drüber schaut, sind die Felgen nicht zu sehen. Mit den Felgen/Reifen sollte auch alles iO sein. Wurde vorher geprüft vom Verkäufer. Er hatte versichert das es passt.

Themenstarteram 19. März 2025 um 19:08

Zitat:

@nogel schrieb am 18. März 2025 um 19:54:14 Uhr:

Zitat:

Wahrscheinlich willst du folgendes wissen: es handelt sich um eine Mehrfachänderung. Deshalb ist die Kombination trotzdem eintragungsfähig, aber es wird eine Einzelabnahme geben. Also keine einfache Anbauabnahme mit einem "Zettel fürs Handschuhfach" als Ergebnis, sondern mit Eintrag in die ZB 1. Wenn die jeweiligen Auflagen in den Gutachten eingehalten sind, sehe ich keine Probleme. Auch "steht da kein Reifen raus" etc., sonst würde im Teilegutachten stehen "zus. Radabdeckung erforderl."

Danke für die Infos. Klingt nicht ganz günstig. Hat wer Erfahrungen?

Sonst findet man nur seehr große Preisspannen was das angeht

Themenstarteram 19. März 2025 um 19:10
Zitat:@MZ-ES-Freak schrieb am 18. März 2025 um 21:10:11 Uhr:

Zitat:

@nogel


schrieb am 18. März 2025 um 19:54:14 Uhr:Steht mit Sicherheit drin.8,5 und ET 30 muss man schon wollen (optisch)
Habe nur folgendes gefunden:
III.3 Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Special wheel/tyre combinations
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder
geänderter Federwegbegrenzer)

http://www.eibach-gewindefedern.de/pdf/Eibach-TUEV-inkl-Arteon-Shooting-BrakeTU-026328-I0-024.pdf

Hier ist wohl eher die Rad-/Reifenkombi der Knackpunkt.

Du zitierst aber mehrmals die Auflagen aus dem Gutachten für die Federn. Wichtig sind hier die Auflagen der Rad-/Reifenkombi, und da wird in etwa folgendes Auftauchen:

Zitat:

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Das kann natürlich sein, es kann aber auch sein, dass alles passt, und eine Einzelbegutachtung kein Problem ist.

Kosten schätze ich dabei auf ab 150€ bis 300€. +-

@RayGTE
Wurde denn die augenblicklich montierte Rad-/Reifenkombination bereits einer Anbauabnahme unterzogen, oder kutschierst Du damit so durch die Lande?

Themenstarteram 19. März 2025 um 19:53

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 19. März 2025 um 20:34:18 Uhr:

Zitat:

@RayGTE  Wurde denn die augenblicklich montierte Rad-/Reifenkombination bereits einer Anbauabnahme unterzogen, oder kutschierst Du damit so durch die Lande?

Noch bin ich illegal unterwegs, habe letzte Woche auf Sommerräder gewechselt.

Würde gern Fahrwerk und Räder zusammen eintragen lassen

Sind denn die Auflagen aus dem Räder-Gutachten erfüllt?

Sollte das nicht der Fall sein, gehst Du nicht über LOS und kehrst einfach zu meinem ersten Beitrag zurück.
Deine Frage, ob Du auf der sicheren Seite bist hat sich damit erledigt, ebenso wie Tipps und Erfahrungen die Du erbeten hast.
Du schießt ein Eigentor wenn Du dich unwissend stellst.

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