Assyst - Inspektion: wie weit darf man die Kilometer überziehen?
Moin,
ich fahre ja immer zur Inspektion in meine Heimat und habe den Termin schon vor Wochen abgestimmt. Jetzt werden mir die km aber doch etwas eng, 1200km hab ich noch, 1500km muss ich wohl noch fahren.
Wisst ihr, in wie weit das ein Problem ist?
Darf man einen gewissen km-Bereich und Zeitbereich den Assyst überziehen, ohne Garantie-Ansprüche zu verlieren?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
du darfst bis zu 90 Tage bzw. 3000 KM überziehen.
Habe selbst wegen einem längeren Urlaubsaufenthalt nach Rücksprache mit meiner Werkstatt 80 Tage überzogen. Garantie blieb erhalten.
Frag einfach mal bei Deiner Werkstatt nach.
Gruß
Dietmar
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58 Antworten
Meines Wissens nach 1000 Km und 4 Wochen. Hatten das mal bei unserer A-Klasse. April Durchsicht und Mai TÜV. Haben dann im Mai Durchsicht und TÜV gemacht und hatten 800 Km drüber.
LEjockel
Mein ?? meinte bis 1.000km kein Problem! Bin auch auf der Langstrecke unterwegs und da kann es sein, wenn noch ein Termin dazwischen kommt dass sich die km um 1000 erhöhen.
Gruß
Habe bei meinem Freundlichen ähnliche Auskunft bekommen, dass sie bei bis 1.000 km darüber dennoch die Gewähr leisten bzw. Mobilität garantieren.
Hallo,
du darfst bis zu 90 Tage bzw. 3000 KM überziehen.
Habe selbst wegen einem längeren Urlaubsaufenthalt nach Rücksprache mit meiner Werkstatt 80 Tage überzogen. Garantie blieb erhalten.
Frag einfach mal bei Deiner Werkstatt nach.
Gruß
Dietmar
Zitat:
Original geschrieben von superuser9
Hallo,
du darfst bis zu 90 Tage bzw. 3000 KM überziehen.
Habe selbst wegen einem längeren Urlaubsaufenthalt nach Rücksprache mit meiner Werkstatt 80 Tage überzogen. Garantie blieb erhalten.
Frag einfach mal bei Deiner Werkstatt nach.
Gruß
Dietmar
...richtig, genau diese Aussage habe ich auch erhalten...
Zitat:
Original geschrieben von superuser9
Hallo,
du darfst bis zu 90 Tage bzw. 3000 KM überziehen.
Habe selbst wegen einem längeren Urlaubsaufenthalt nach Rücksprache mit meiner Werkstatt 80 Tage überzogen. Garantie blieb erhalten.
Frag einfach mal bei Deiner Werkstatt nach.
Gruß
Dietmar
Die gleiche Aussage habe ich letztes Jahr auf Nachfrage auch erhalten.
Allerdings würde ich mir diese Aussage vor Nutzung wirklich schriftlich geben lassen. Man weiss ja nie....
Reden wir hier über Werksgarantie oder JS-Garantie.
Für JS-Garantie gilt:
"§4 Voraussetzung für Garantieansprüche Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht"
Danke, ja in meinem Fall geht es um die JungeSterne-Garantie.
Damit haben wir ja schwarz auf weiß, das eine Überschreitung von 1000 km oder einem Monat sich nicht auf die Garantie auswirkt.
In diesem Sinne wie von Mr. Kane beschrieben falsch, es müsste bei ihm "Überschreitung bis 1000 km etc..." heißen - und das hat er sicher auch gemeint...
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Kane
Danke, ja in meinem Fall geht es um die JungeSterne-Garantie.
Damit haben wir ja schwarz auf weiß, das eine Überschreitung von 1000 km oder einem Monat sich nicht auf die Garantie auswirkt.
Noch einmal. Mercedes hat den Zeitraum wegen vielfältiger Kundenbeschwerden ausgeweitet. Auch für die JS Garantie gelten die Vorgaben von Mercedes. Wenn also Mercedes verbindlich eine Überschreitung der Inspektion von bis zu 90 Tagen bzw. 3000 KM als unschädlich betrachtet, gilt dies auch für die JS Garantie. Da sich diese in Ihren Bedingungen an die Vorgaben des Herstellers hält. 1000 KM waren füher einmal die Grenze.
Sprech doch mit deinem Hersteller und weis Ihn auf die neue Regelung hin. Falls das noch nicht reicht, lass ihn den Hersteller anschreiben und dir die Antwort zeigen.
Bei mir ging es auch um den Erhalt der JS Garantie!
Gruß
Dietmar
habe heute einen termin angefordert.
aussage von mb: man kann bis zu 60 tagen überziehen.
gibt es einen link oder beleg für die 90 tage?
gruß gamby
Zitat:
Original geschrieben von ronnybe
In diesem Sinne wie von Mr. Kane beschrieben falsch, es müsste bei ihm "Überschreitung bis 1000 km etc..." heißen - und das hat er sicher auch gemeint...
Meine Aussage war nicht falsch, denn eine Überschreitung von 1000 km ist im Rahmen. Du meinst natürlich, dass auch geringere Distanzen kein Problem darstellen. Also wenn schon so spitzfindig, dann auch richtig : " […] Überschreitung bis maximal 1000 km […]"
Auch meine Werkstatt hat mir bestätigt, dass eine Überschreitung von 500 km kein Problem darstellt. Das war ja meine geschätzte zusätzliche Fahrleistung.
Zitat:
Original geschrieben von gamby
habe heute einen termin angefordert.
aussage von mb: man kann bis zu 60 tagen überziehen.
gibt es einen link oder beleg für die 90 tage?
gruß gamby
Habe wie gesagt selbst 80 Tage überzogen. Der Beleg für die Inspektion hat den Haken erhalten,
dass die Bedingungen eingehalten wurden.
Meine Werkstatt hat die schriftliche Bestätigung von Mercedes vorliegen. Ich selbst habe sie nicht.
Falls die Aussage meiner Werkstatt falsch gewesen wäre, hätte ich nicht den Haken auf dem Inspektionsbeleg bekommen.
War selbst erst skeptisch, da ich auf keinen Fall die Garantie verlieren wollte!
Gruß
Dietmar
Zitat:
Original geschrieben von superuser9
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Kane
Danke, ja in meinem Fall geht es um die JungeSterne-Garantie.
Damit haben wir ja schwarz auf weiß, das eine Überschreitung von 1000 km oder einem Monat sich nicht auf die Garantie auswirkt.
Noch einmal. Mercedes hat den Zeitraum wegen vielfältiger Kundenbeschwerden ausgeweitet. Auch für die JS Garantie gelten die Vorgaben von Mercedes. Wenn also Mercedes verbindlich eine Überschreitung der Inspektion von bis zu 90 Tagen bzw. 3000 KM als unschädlich betrachtet, gilt dies auch für die JS Garantie. Da sich diese in Ihren Bedingungen an die Vorgaben des Herstellers hält. 1000 KM waren füher einmal die Grenze.
Sprech doch mit deinem Hersteller und weis Ihn auf die neue Regelung hin. Falls das noch nicht reicht, lass ihn den Hersteller anschreiben und dir die Antwort zeigen.
Bei mir ging es auch um den Erhalt der JS Garantie!
Gruß
Dietmar
Ersteinmal gilt das, was bei *Deinem* konkreten Vertragabschluss festgelegt wurde...
Wenn die JS Dir auch 90 Tage oder 3000 km zubilligt, obwohl in Deiner Versicherungspolice niedrigere Zahlen stehen, ist das allenfalls Kulanz. Einen Anspruch kannst Du daraus nicht ableiten.