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Astra F: Gebrauchter 1,6 16V macht Probleme
Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir einen Rat geben, sorry, ist lang:
Ich hab letzte Woche einen gebrauchten 97er F Caravan Automatik 1,6 16 V 101 PS gekauft, 65000 km von einem Händler. Der Wagen machte auf mich Laien optisch einen passablen Eindruck*, dass der Wagen zu laut war, wurde vom Händler mit einem leicht behhebbaren Auspuff-Problem ("der ist NEU, das ist nur eine Schelle...") begründet. Ich habe ihn hinsichtlich des Wagen befragt, er meinte, die km seien original (ok, war anhand der Menge Wartungs- und Reparaturrechnungen, mit denen er vor mir wedelte, auch nachvollziehbar, das letzte eine Reifeneinlagerung von 2007 mit km-Stand). Ansonsten sei der Wagen top jenseits der bekanntgegebenen Mängel (Kratzer, Fahrersitzbezug an einer Stelle gerissen - sonst wie neu innen-, Fahrzeug hat etwas gestanden), er habe ihn von einer Person, die wegen Todesfall verkauft habe. Ich habe wirklich eindringlich wegen weiterer Mängel nachgefragt bei ihm und auch kundgetan, dass das Auto preislich eben am oberen Rand sei, was wir zur Zeit so flüssig hätten. Wir würden trotzdem nicht handeln, müßten uns aber 1:1 darauf verlassen können, dass das stimmt, was er sagt, und er uns nicht verkohlt. Der Zahnriemen sei neu und auch sonst alles gemacht, meinte er daraufhin.
Dann erzählte er mir was von kleiner Marge und davon, dass er keine Gewährleistung bieten könne. Gut, ich bin jetzt niemand, der 2 Tage vor Ablauf einer Frist mit nem Verschleißteil daherkommt und dachte mir, wenn das Auto JETZT in mängelfreiem Zustand ist und ers durchgeschaut hat, wird da so schnell nix sein. TÜV und ASU waren ja auch ganz frisch und extra für mich gemacht letzten Freitag.
Er hat dann was von "privat" erzählt, aber auch ein privater Verkäufer muss die Sache ja mängelfrei bzw. wie vereinbart übergeben. Mängel verschweigen ist nicht die feine englische.
Den Wagen hab ich jetzt seit vorgestern mittag.
Der Auspuff klapperte nach wenigen km schon wieder. Ich also gestern hin, er nachgebessert. Der Motor ist immer noch laut, nur jetzt nicht mehr vom Auspuff her, sondern von vorne, eher unten, manchmal metallisch, aber auch die Grundlautstärke ist zu hoch (jetzt hört man das erst so richtig). Der Wagen tropft irgendwoher, es gibt Flecke auf der Straße, wo er steht. Wenn ich von der Bremse runter gehe, schlägst mir manchmal das Bremspedal etwas entgegen, verbunden mit einem unguten metallischen Geräusch. Der Zahnriemen ist von 2002 laut Rechnungen. Der Wagen hatte einen von Opel reparierten Unfallschaden in 2001, den er mir nicht gesagt hatte, der aber aus dem Berg Quittungen klar (so sieht das zumindest für mich aus) hervorgeht, den er mir mitgegeben hat.
Der FOH** meinte heute, Motor fraglich, da zu laut (habs mir also nicht eingebildet, ist mein erster ecotec und wußte nicht, wie die klingen müssen) und tropft, muss DRINGENDST geklärt werden, Zahnriemen sei zu machen, ggf. mit WaPu, und Getriebe sei nicht i.O.
Ganz, ganz toll.
Von diesen Sachen abgesehn fährt der Wagen gut, sogar mit freundlichen 7 l nach bisheriger 200 km-Statistik ohne Probs beim Durchzug etc. Nur zu laut.
Und dabei hatte ich mich noch so über das Schmuckstück gefreut gestern. Heute beim FOH kamen mir die Tränen, dass mir jemand nur für nen Euro so ins Gesicht lügen kann...
Was mach ich denn jetzt zweckmäßigerweise?
Ich möchte jetzt gerne noch mal nachbessern lassen (das also freundlich, gütlich regeln, ohne Anwalt). Der Händler ruft nicht zurück, obwohl ich ihn nett darum gebeten hatte heute mittag schon per SMS. Und wie ich jetzt erfuhr (ich hab wegen des km-Standes mit der Dame telefoniert, die den Wagen vorher hatte), hatte der Händler ihr ein Drittel gegeben dessen, was er mir abknöpfte. Ein Profit sei ihm ja durchaus gegönnt. Aber nur, wenn das Fahrzeug so ist, wie er sagte.
Und ja, ich bin doof. Nennt mich eine Wahl-Blondine. Ich hätte jemanden vom Fach mitnehmen sollen und mich nicht darauf verlassen, dass ein Händler so was nicht macht und Mängel nicht wohl arglistig verschweigt. Bislang hatte ich da bei Privaten mehr Bedenken. Das TÜV-Dings ist möglichwerweise das Papier nicht wert, einen tropfenden Motor hätte der doch sehen und monieren müssen?
* hatte halt etwas gestanden, schien aber nur Schmutz zu sein
** zu dem bin ich wegen eines Außenspiegels und vielleicht Inspektion
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26 Antworten
Also ich würde da nichts mehr Nachbessern lassen, ich würde dem den Karren vor die Tür stellen und vom Kaufvertrag zurücktreten, ggf sofort mit Anwalt drohen!
Du meinst, alles andere ist zu riskant?
Auf den Unfallschaden würde ich mich nicht kaprizieren, schließlich hat er ja mehrfach TÜV gekriegt DANACH, aber die Motor- UND Getriebesache ist ungut. Manchmal merkt man so Sachen ja erst im Gebrauch nicht nur über ein paar km.
Es ist so traurig, ich bin sonst ganz verknallt in das Auto (sollte mein zweiter Astra werden, die anderen Sachen hätte ich schon irgendwie wieder hingekriegt...). Hat hier jemand so einen abzugeben? ;-(
Hast du nen Kaufvertrag? Aus der Gewährleistung kommt ein Händler nicht raus. Sind die Kilometer manipuliert? Besteh auf Wandlung bzw. nachbesserung und geh notfalls zum Anwalt.
richtig, schon allein die aussage, das er keine gewährleistung geben könne, is ja schon gelogen, denn die muss ergeben als gebrauchtwagenverkäufer...
und das er einen unfallschaden hatte, hat er dir verschwiegen....
tritt vom kaufvertrag zurück, das bringt nix, so gut kann der astra nicht sein...vor allem automatik
Die Automatik fand ich jetzt nicht so ätzend wie eigentlich erwartet (war mir egal, ob Schaltwagen oder Automatik, nur fahren muss das Ding ordentlich und ja, ich bin schon zweimal länger Automatik gefahren, aber andere Marken in grauer Vorzeit, liegt also nicht an meiner Dämlichkeit, die Automatik normal zu gebrauchen...).
Ich weiß jetzt nicht mit letzter Sicherheit, ob er selber die Papiere durchgesehen hat, aber mir als Laien ist das gestern abend bei der genauen Durchsicht ins Auge gesprungen. Da stand was mit "Rahmen vermessen" oder so ähnlich, Austausch einer Tür und Stoßstange etc. Das macht man ja nicht einfach so (und auch Rost oder ähnliches würde doch nicht zum Austausch einer ganzen Tür und Stoßstange führen?), da wurde ich neben den Beobachtungen, die ich gemacht hatte, zusätzlich stutzig. Und da er das Auto selbstpersönlich von der Dame angekauft hatte, vermute ich schon, dass er das taxiert hat.
Zum Tachostand: die alte Dame hatte sich nie ums Auto gekümmert, das war das "Baby" ihres Gatten... So wies halt in der guten alten (und manchmal schlechten) Zeit war... Sie hat nur gemeint, sie seien ganz wenig gefahren und zuletzt gar nicht mehr, da der Mann sehr schwer krank war und dann ja auch gestorben ist.
Sie wollte es nicht beschwören, ging aber eher von der geringen km-Zahl aus.
Wie bereits gesagt, aus der Gewährleistungspflicht kommt der Händler nicht raus, da kann er machen was er will.
12 Monate bei Gebrauchtwagen, Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Grundsätzlich hast du erst mal kein Recht den Kaufvertrag rückgängig zu machen, der Händler darf nachbessern oder ihr einigt euch über einen Rückwirkenden Preisnachlass. Da es sich bei deinem Fzg aber um arglistig verschwiegene Mängel handelt sieht die Sache aber etwas anders aus. Müsste das nochmal im BGB nachschlagen, hab ich aber im Moment wahrlich keine Zeit zu, sorry!
Versuchs auf die gütliche Art, ist in der Regel stressfreier aber wenn der Händler dann nicht nachgibt (was war das eigentlich für einer?) nicht lange fackeln und nen Rechtsbeistand holen. Deine Chancen stehen sehr gut!
Im übrigen hat 1,6 16V massiv Probleme mit dem Ölverbrauch, solltest du bei deinem unbedingt im Auge behalten. Ist leider konstruktionsbedingt
Villeicht ist der Wagen mal trockengelaufen und läuft deshalb so rauh?
Zahnriemen ist auch allerhöchste Eisenbahn, der ist seit 2 Jahren überfällig!
Wenn der reisst ist der Motor futsch!
Wenn mich nicht alles täuscht hat man auch bei nem gebrauchten ein uneigeschränktes 14-tägiges Rückgaberecht! Was hat der denn gekostet, wenn ich fragen darf?
nein, wo etwas gibt es nur bei haustürgeschäften über 40€ warenwert sowie bei allem anderen was unters fernabsatzrecht fällt, also telefon- und internetgeschäfte, katalogbestellungen und tv-shopping.
also bei allem wo du nicht die gelegenheit hast die ware persönlich vor ort zu prüfen.
gilt natürlich nur beim kauf vom gewerblichen händler.
außerdem tritt die rückgabefrist erst mit erklärung durch den händler in kraft, d.h. die frist beginnt erst ab dem zeitpunkt an dem dich der händler über dieses dir zustehende recht informiert.
vorraussetzung für die rückgabe ist weiterhin dass das produkt ungebraucht und originalverpackt, also 100% neuwertig ist.
für alles was den stationären handel angeht, gibt es keine gesetzlich geregelte rücknahmepflicht! (ausnahme mängelrüge in bestimmten fällen)
wird von manchen händlern dennoch ware zurückgenommen ist das eine reine kulanzleistung!
2850 Euronen.
Ich ging davon aus, dass bei diesem Preis ein ordentlicher gebrauchter Zustand vorliegen kann. Und beim Kauf vom Händler mit frischem TÜV dachte ich, ich sei auf der sicheren Seite.
Zitat:
Original geschrieben von Habichnet
Im übrigen hat 1,6 16V massiv Probleme mit dem Ölverbrauch, solltest du bei deinem unbedingt im Auge behalten. Ist leider konstruktionsbedingt
Villeicht ist der Wagen mal trockengelaufen und läuft deshalb so rauh?
Zahnriemen ist auch allerhöchste Eisenbahn, der ist seit 2 Jahren überfällig!
Wenn der reisst ist der Motor futsch!
Seit dem Wechsel ist das Fahrzeug erst 15.000 km gelaufen, deswegen hab ich da nicht so geschaut. Wußte ja nicht, dass die ein Mindesthaltbarkeitbarkeitsdatum haben, das ablaufen kann. Ist ja wie bei nen Limburger Käse...;-(
Von "trocken laufen" weiß ich nichts, was ist das genau noch mal? Mit zu wenig Öl fahren?
Ich meine schon! Hatte mal ähnlichen Ärger und der Händler hat dem Recht nicht widersprochen. Er hat nur auf die Abgeldung der Kilometer hingewiesen.
Der Preis ist ohne Gewähleistung unverschämt!
Also erst mal ein Lob für dein Qalitativ Hochwertiges Deutsch!
Schade drum das du wahrscheinlich "kein gutes Auto" gekauft hast
Was hat er gekostet?
Jeder Händer unterliegt seit 20.. ? einer Gewährleistungspflicht.
Mit so vielen Problemen die du Schilderst, glaube ich persönlich diese Laufleistung von: 65000 km sowieso nicht.
Selbst wenn er lange gestanden hat.
Mein Auto hatte damals auch ein halbes Jahr gestanden als ich es erworben hatte. Trotzdem alles Tadellos.
Wenn man gute Kontakte hat bekommt man "fast" mit jedem Auto Tüv.
Daher: Neuer TÜV und AU ist schön und gut, heist aber noch lange nicht das der Wagen in Einwandfreiem Zustand ist.
Auf jeden Fall würde ich den Wagen zurück geben, mit allen Mittel.
Alleine schon aus Prinzip.
Ein Händler, dann keine Gewährleistung, und dann noch angeblich von Privat und das beste es meldet sich keiner.
Zitat:
Von "trocken laufen" weiß ich nichts, was ist das genau noch mal? Mit zu wenig Öl fahren?
Genau,, zu wenig bis gar kein Tropfen mehr.
2850 Euronen
Unverschämt teuer.
Zitat:
Original geschrieben von mozartschwarz
Ich meine schon!
Sorry, aber da muss ich dir widersprechen, dieses Recht existiert nicht.
In §433 BGB ist der Kaufvertrag geregelt, §434, 437 und 438 beschäftigen sich mit Rechten bei Mängeln und den zugrundeliegenden Fristen.
§474ff regeln weiterhin den Verbrauchsgüterkauf.
Ein Rückgaberecht wirst du dort nirgends finden
Einzig §323 kommt in Frage, nicht aber in dem von dir erwähnten Zusammenhang. Hier werden Rücktrittsrechte bei nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung abgehandelt (ist für den/die TE interessant!)
Das was du meinst ist Widerruf bei Fernabsatzverträgen, geregelt in §312b-e in Verbindung mit §355
So, und jetzt viel Spaß beim Nachlesen