1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra H & Astra TwinTop
  7. Astra H Getriebeschaden - Sachmängelhaftung/ Garantie

Astra H Getriebeschaden - Sachmängelhaftung/ Garantie

Opel Astra H
Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 9:54

Hallo zusammen,

hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet.

Im März diesen Jahres habe ich mir einen Astra H GTC BJ '06, ca. 90.000km gelaufen, gebraucht bei einem Renault Vertragshändler gekauft. Mit 12 monatiger Gebrauchtwagengarantie.

Seit vorletzter Woche trat das Problem auf, dass ich beim Schalten während der Fahrt nicht in den 3. Gang schalten konnte. Heißt beim einlegen des Ganges fühlte es sich anders als sonst an, als ob der Gang ins Leere läuft. Beim Kupplung treten ging dann die Drehzahl rasant hoch und ich hab lieber in den 4. Gang geschaltet.

Als ich den Renault Händler anrief, verwies dieser mich auf die Garantie und ich solle direkt zu Opel. Von dem Opel Händler habe ich gestern erfahren, dass das Getriebe komplett ausgebaut werden müsse. Die Garantie übernimmt laut seiner Aussage nur 40% der Materialkosten, weil der Wagen mittlerweile mehr als 100.000km runter hat. Er schätzt die Kosten die ich tragen muss auf ca 600-800€ ein und erwartet meinen Rückruf.

Meine Frage nach dieser langen Einleitung ist nun, ob die Sachmängelhaftung noch geltend zu machen ist und der Renault Händler zahlen muss? Die ersten 6 Monate sind ja leider gerade knapp verstrichen und meines Wissens nach habe ich jetzt die Beweispflicht.

Bin für euere Hilfe sehr dankbar.

Gruß Jan

Ähnliche Themen
26 Antworten

Also die gesetzliche Gewährleistung gilt normal 2 Jahre, kann aber auf ein Jahr verkürzt werden vom Händler. Kommt aber immer auf die Formulierung an! Im ertsen Halbjahr muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war, was meist nicht möglich ist! Nach dem halben Jahr musst du allerdings beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war! Da müsste dich dann Opel unterstützen und ggf. bescheinigen. Alles was die Garantie nämlich nicht abdeckt, sollte der Händler im Rahmen der Gewährleistung übernehmen! Dewegen, wie auch bei dir, schickt dich der Renault Händler gleich zu Opel wegen der Garantie um da fein raus zu sein! Wenn du also nich in der Halbjahrefrist bist, dann zum Händler und das mit Ihm klären! Aber vor der Reparatur!

Den Aufzahlbetrag muß der Händler übernehmen, allerdings gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.

Warst du drüber oder hattest du noch mal Glück?

So oder so, mal beim Händler vorsprechen, auf die Garantieversicherung kann er es nicht abschieben wenn die nicht alles zahlt.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 16:25

vielen danke für eure tips!

habe ihn anfang märz gekauft, muss gleich mal schauen wann genau. Wenn ich mich gerade nicht ganz vertue ist jetzt der 7. Monat angebrochen?! Der Wagen ist seit Donnerstag bei Opel und habe gestern Abend den Anruf bekommen. Von daher ist ja die Beweislast bei mir. Und ich weiß leider nicht wie ich das ohne weitere hohe Kosten beweisen soll.

Rechtsschutz? Anwalt und Gutachter.

Von welchem Motor/Getriebe reden wir denn?

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 18:10

Meinen Rechtsschutz werd ich dann Dienstag direkt mal kontaktieren. Hab gehofft ich krieg das ohne Anwalt etc geklärt.

Es ist ein Z20LER mit 6gang getriebe (m32?)

Erst mal mit dem Verkäufer reden und auf die Gewährleistung hinweisen (die Versicherung ändert daran nix, die bringt nur dem Verkäufer Vorteile).

Wenn der dann auf stur schaltet kannst ja mal die vorhandene Rechtsschutz anklingen lassen (aber nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen).

Gruß Metalhead

So ist es, erstman an den Händler herantreten. Wie gesagt, die Rechtsschutzversicherung kann man immer noch erwähnen!

Beim M32 hast du sicherlich eher die Chance das beweisen zu können! Das zeigt dir schon die Suche wenn du da M32 eingibst. Da findest du genügend Threads dazu. 3. und 4. Gang sind zwar nicht so oft, aber auch immer mal wieder! Synchronringe waren es glaube ich.

Das Blöde an der Sache ist halt nur, dass du keinen Anspruch auf nen Leihwagen hast und somit immer ohne Auto während der Wagen repariert wird!

Die Frage ist vor allem wann genau hast du den Mangel beim Verkäufer angegeben? Jetzt ists Oktober aber es zählt ja das Datum des Auftretens/ der Mängelanzeige beim Verkäufer.

Wenn du nun trotzdem in der Beweislastumkehr bist aber Rechtsschutz hast, könntest du zumindest versuchen per Gutachter nachzuweisen dass der Mangel schon beim Verkauf vorhanden gewesen sein muss.

Die Kosten dafür sollte die Rechtsschutz ebenfalls übernehmen.

Du kannst beim Verkäufer auch anklingen lassen dass du ihm im Zweifelsfall die Gutachterkosten umhängst. Das könnte auch etwas Druck erzeugen.

Immer wieder dasselbe :mad::mad:. Die Verkäufer versuchen sich trotz eindeutiger Rechtslage aus ihrer Pflicht zu drücken und die Kosten dem Käufer umzuhängen. Der Verweis auf die Garantie ist immer wieder gleiche Masche.

Interessant wäre an der Stelle ja auch ob man verpflichtet ist die Garantieversicherung, die man beim Kauf mit erworben hat, zu nutzen.

Wenn klar nachgewiesen ist dass der Verkäufer in der Nachbesserungspflicht ist, könnte man ja auch argumentieren dass dafür keine Verpflichtung besteht, und dass man stattdessen die Gesamtreparaturkosten gegenüber dem Verkäufer geltend macht.

Evtl. hilft dass ja auch den Verkäufer zu bewegen.

Auf jeden Fall solltest du hier nicht so schnell klein beigeben. Dank Rechtsschutz kannst du dich ja gut wehren.

Gruß

Hi,

ich will dir ja die Laune nicht verderben. Aber du schreibst selbst das du das vorletzte Woche erstmalig bemerkt hast, selbst da warst du, wenn ich es richtig lese, bereits außerhalb der 6 Monate, also bereits beweispflichtig. Meiner Meinung nach hast du da ganz schlechte Karten.

Zitat:

Immer wieder dasselbe :mad::mad:. Die Verkäufer versuchen sich trotz eindeutiger Rechtslage aus ihrer Pflicht zu drücken und die Kosten dem Käufer umzuhängen. Der Verweis auf die Garantie ist immer wieder gleiche Masche.

Es mag sicher viele Händler geben, die sich gerne drücken. Nur in diesem Fall ist meines Erachtens die Lage eindeutig und ich kann nichts schlimmes daran entdecken wenn der Fremdmarkenhändler ihn in eine Markenwerkstatt schickt.

Viel Glück!

Zitat:

@Thirk schrieb am 02. Okt. 2016 um 07:53:53 Uhr:

Nur in diesem Fall ist meines Erachtens die Lage eindeutig und ich kann nichts schlimmes daran entdecken wenn der Fremdmarkenhändler ihn in eine Markenwerkstatt schickt.

Nun, das ist halt eben nicht so. Selbst wenn der Ersteller dieses Threds schon in der Beweispflicht ist. Ein Getriebe darf bei 90Tkm nicht kaputt gehen. Tut es das doch so war war mit Sicherheit schon von vorneherein was faul.

Wenn sich die Symptome nun erst geäußert haben, so war die Ursache - der übermäßige Verschleiß - aber lange vorher schon vorhanden.

 

Sich einfach auf den Standpunkt zu stellen das Symptom sei ja nach Verkauf erst aufgetreten und die Sache damit Garantie statt Gewähleistung ist schön einfach und praktisch für den Händler aber völlig ungerecht dem Kunden gegenüber.

 

Das Problem an der Stelle ist halt tatsächlich die Beweislast. Aber für sowas gibts ja Gutachter und Rechtsschutzversicherungen.

 

Ob ein Getriebe bei 90.000km, ein Motor bei 100.000km oder eine Lichtmaschine bei 60.000km kaputt gehen dürfen tut doch nichts zur Sache. Sie tun es einfach. Und die Gewährleistung ist auf einen zeitlichen, nicht auf einen Laufleistungsbezogenen Rahmen begrenzt. Und aus diesem Grund sehe ich kaum einen Chance für den TE, würde ihm aber wünschen das du recht behältst...

Er hat schonmal viel bessere Chancen da was zu erreichen, weil das M32 schon ab Werk versaut ausgeliefert wird und reienweise Hops geht! Ich würde es auf jeden Fall versuchen!

Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 8:29

hallo und danke für die zahlreichen antworten.

Auch wenn Dienstag ist fühlt sich eher nach einem doppelten Montag an - ich habe eben mit dem Opel Händler telefoniert. Lt ihm gebe es zwar mit dem Getriebe öfter Probleme, jedoch könne er mir keine Bescheinigung dafür geben bzw. dafür das der Schaden schon länger vorhanden sein kann.

Dann ging es nochmal um die Kosten, er hat mir heute gesagt das die Versicherung entscheidet ob das Getriebe instand gesetzt werden soll, das wären 600-800€ für mich, oder ob ein Austauschgetriebe eingebaut wird, Kosten ca. 4500€.

Versuche jetzt erst mal meinen Rechtsschutz bzw ADAC zu kontaktieren..

Edit: Aussage vom Rechtsschutz: Ich soll versuchen mich mit dem Renault Händler zu einigen. Wenn der nicht will hab ich aber Pech. Gutachter müsste ich vorstrecken und ggf bleib ich auf den Kosten sitzen, falls der Mangel nicht bei Übergabe schon vorhanden war.

Langsam bin ich echt verzweifelt.

Hi,

Zitat:

oder ob ein Austauschgetriebe eingebaut wird, Kosten ca. 4500€.

Bei Opel werden die Dinger normalerweise ausgetauscht, reparieren können die das eh nicht.

Es gibt aber HAS Antriebstechnik im Westerwald. Die sind spezialisiert auf die Dinger und haben nen sehr guten Ruf. Die können reparieren oder austauschen ja nachdem was sinnvoller ist. Da kannste auch nen Termin machen, morgens hinbringen und abends wieder mitnehmen. Das wird auf jeden Fall auch einiges billiger sein. Musste mal checken inwieweit die Garantieversicherung das dann übernimmt. Die Wahl der Werkstatt müsste ja frei sein.

Zitat:

Gutachter müsste ich vorstrecken und ggf bleib ich auf den Kosten sitzen, falls der Mangel nicht bei Übergabe schon vorhanden war.

D.h. dass diese Kosten von deiner Versicherung grundsätzlich nicht übernommen werden? Ist schon merkwürdig. Normalerweise sind Gutachterkosten mit versichert, egal ob man dann am Ende den Prozess gewinnt oder verliert. Sonst würds ja keinen Sinn machen, wenn man gewinnt muss eh der Gegner die Kosten tragen.

Und wieso vorstrecken? Den Anwalt muss man ja auch nicht vorstrecken... Wer soll das schon leisten bei den Kosten die da schnell mal auflaufen? Auch das macht so eine Versicherung überflüssig. Bei welcher Gesellschaft biste denn versichert?

LG

Deine Antwort
Ähnliche Themen