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Astra J: Zulässige Geschwindigkeit im Anhängerbetrieb
Hallo,
bei Fahrzeugen mit entsprechendem Stabilitätsprogramm darf man - so der Hänger dafür geeignet ist - auf Autobahnen und Bundesstraßen 100km/h schnell fahren.
Ist der Astra J bzw. das eine oder andere Modell damit ausgestattet, lässt es sich als Option evt. "einprogrammieren" oder geht das generell nicht?
Danke schon mal, die SuFu brachte leider nichts zutage!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kreuzschlitz schrieb am 13. Mai 2018 um 09:29:59 Uhr:
Es ist völlig wurscht ob das Auto ESP hat. Der Anhänger benötigt eine entsprechende Stabilitätsvorrichtung auch Antischlingerkupplung genannt. Die wenigsten Fahrzeuge haben in Kombination ein Hänger-esp mit an Bord. ABS muss das Fahrzeug mindestens haben. Und die Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein, nicht 5. Quelle: https://www.tuev-nord.de/.../
Lieber Kreuzschlitz,
Du solltest schon genau lesen und interpretieren:
wenn ich schreibe, dass die Reifen höchstens 5 Jahre alt sein dürfen, ist das nichts anderes als "jünger als 6 Jahre" wie Du schreibst.
Und eine Stabilitätsvorrichtung braucht auch der Anhänger nicht, nicht einmal einen "hydr. Schwingungsdämpfer", nur ist dann die Anhängerlast auf den Faktor 0,3 des Fahrzeuggewichtes begrenzt.
Besitzt der Anhänger dagegen Stoßdämpfer, liegt bei Wohnwagen die Grenze bei Faktor 0,8, bei sonstigen Anhängern bei 1,1.
Hat man eine zusätzliche Stabilitätseinrichtung an Hänger ODER! Zugfahrzeug, darf man maximal das 1,2-Fache ziehen.
Und eine TÜV-Abnahme bzw. nachfolgend eine Umschreibung der Zulassung ist nur dann notwendig, wenn die in der VO verlangten Standard-Voraussetzungen nicht zweifelsfrei feststehen (z. B. wenn am Hänger nachträglich die notwendigen baulichen Veränderung vorgenommen wurden).
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16 Antworten
Siehe Link..Dort steht alles Wissenswerte
link
Sorry, aber Dein Link funzt nicht, lande bei "404 Not found".
Kann den Linknamen allerdings im Tray sehen. Diese Seite (von Humbaur) und ähnliche Seiten von anderen Hänger-Herstellern habe ich schon gelesen.
Bei Humbaur ist - im Gegensatz z. B. bei Stema - nicht beschrieben, daß entweder der Hänger oder das Zugfahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet sein muss. Und genau das würde mich bei meinem Astra interessieren.
Jetzt sollte der Link funktionieren
Es ist völlig irrelevant, welcher Pkw ob mit oder ohne ESP vorne dran hängt. Entscheidend dafür ob man mit Gespann 100 fahren darf, ist einzig und allein die 100er Zulassung des Anhängers. Ansonsten gilt Tempo 80 auf Deutschlands Straßen.
Zitat:
@Kreuzschlitz schrieb am 12. Mai 2018 um 22:34:24 Uhr:
Es ist völlig irrelevant, welcher Pkw ob mit oder ohne ESP vorne dran hängt. Entscheidend dafür ob man mit Gespann 100 fahren darf, ist einzig und allein die 100er Zulassung des Anhängers. Ansonsten gilt Tempo 80 auf Deutschlands Straßen.
Falsch !
Auch das Gewicht des Zugfahrzeugs spielt dabei eine Rolle.
Siehe auch im Link zwei Posts weiter oben
Oder liege ich falsch ? Falls dies so ist , nenne bitte eine Quelle für deine Aussage
Gruss Turerfahn
Für die Geschwindigkeit die man mit dem Anhänger fahren spielt nur die Zulassung des Anhängers eine Rolle. Um zu sehen ob man den Anhänger auch mit dem Zugfahrzeug ziehen darf hängt vom Führerschein und von den Daten die im Fahrezeugschein stehen ab. Dort ist eine Gewichtsangabe für einen ungebremsten und eine für einen gebremsten Anhänger gemacht. So hatte ich es in der Fahrschule gelernt und daran hat sich meines Wissens bis heute nichts geändert. Falls doch lasse ich mich gerne belehren.
Vielleicht hilft das für den zweiten Teil in Sachen Führerschein etwas weiter.
Zitat:
@cherry1420 schrieb am 13. Mai 2018 um 08:27:31 Uhr:
Leider steht dort nichts über die 100er Zulassung, sondern nur wann und ob man Anhänger ziehen darf.
Also nochmal: Das Gewicht des ziehenden Fahrzeuges ist ausschlaggenend!!
Zitat:
@cherry1420 schrieb am 13. Mai 2018 um 08:28:07 Uhr:
Vielleicht hilft das für den zweiten Teil in Sachen Führerschein etwas weiter.
Kann man sich sparen...solche Komentare.....Nutzen=0
Nach vertiefter Recherche bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen:
...die nachgenannten Regelungen gelten ausschließlich in Deutschland und hier nur auf Autobahnen und Bundesstraßen.
...das Zugahrzeug muss über ABS verfügen (trifft wohl auf 99% aller zugelassenen PKW zu).
...Anhänger oder Zugfahrzeug müssen über eine Fahrstabilisierungseinrichtung verfügen.
...die Reifen des Hängers dürfen nicht älter als 5 Jahre sein und mindestens Geschwindigkeitsklasse 'L' (120km/h) erfüllen.
...je nach Ausstattung des Hängers (gebremst/ungebremst; hydr. Stoßdämpfer; Wohnanhänger oder sonst. Anhänger; Anti-Schlingerkupplung;...) gelten bestimmte Faktoren, mit denen das Gewicht des Fahrzeugs beaufschlagt wird und somit das maximale Gewicht des Hängers ergibt (Details erspare ich mir hier).
...max. zul. Stützlast, max. zul. Anhängerlast des Zugfahrzeugs und zul. Gesamtgewicht des Gespanns dürfen nicht überschritten werden (darf aber auch sonst nicht).
...statt dieser "Normregelungen" kann auch durch eine Prüfstelle (z. B. TÜV) oder durch eine Behörde eine entsprechende Eignung festgestellt werden.
Meine Quelle:
9. Ausnahmeverordnung zur StVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/index.html
Sollte jemand nach Lektüre der o. g. VO zu einer anderen Erkenntis als ich in meiner obigen, stark verkürzten Zusammenfassung gelangen, her damit!
Es ist völlig wurscht ob das Auto ESP hat. Der Anhänger benötigt eine entsprechende Stabilitätsvorrichtung auch Antischlingerkupplung genannt. Die wenigsten Fahrzeuge haben in Kombination ein Hänger-esp mit an Bord. ABS muss das Fahrzeug mindestens haben. Und die Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein, nicht 5. Quelle: https://www.tuev-nord.de/.../
Eine andere dazu die nicht genau zu dem Thema passt. Wird dies mittlerweile in der Fahrschule bei Führerschein Klasse B so mitgeteilt mit den Faktoren? Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern.
Ich setze mich zufällig gerade intensiv mit diesem Thema auseinander da ich mit dem Caravan unterwegs bin. Der TÜV gibt die Freigabe für die 100er Zulassung für den Anhänger. Damit geht man dann zur Zulass6ngsstelle und die tragen das dann in den Fahrzeugschein des Hängers ein. Dann erst bekommt man das 100er schild mit der zulassungsplakette. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind denke ich hinreichend bekannt. Vor 2-3 Jahrzehnten war das noch so, das die 100er Zulassung nur für ein Gespann erteilt wurde. Das ist heute nicht mehr so. Jeder Lupo kann im Grunde genommen mit einem 450 Kilo Anhänger mit 100 über die Autobahn heizen wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.