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ATC noch notwendig bei ESP im Zugfahrzeug?

Themenstarteram 22. November 2015 um 18:26

Hallo,

bin gerade dabei, mir einen Wohnwagen zu suchen. Zu meinem Erstaunen (Wohnwagenneuling) haben nur wenige Gebrauchte ein Anhänger Traktionskontrolle wie das ATC (hier)oder LEAS (hier).

Mein Zugfahrzeug ist ein Sharan 2 (Modelljahr 2016) mit ESP inklusive Anhängererkennung und Gespannstabilisierung.

Meine Frage ist jetzt: Welchen Mehrwert bietet ATC bei dieser Kombination? Laut ADAC ist der Zusatznutzen hoch bei Zugwagen ohne ESP mit Gespannstabilisierung, wie dieser Test ergab. Bei Autos mit Gespannstabilisierung gab es keine durchschlagende Verbesserung mit ATV versus ohne, einziger Unterschied war dass das Auto-ESP recht hart durch Bremsen eingreift.

Blockieren ohne ATC eigentlich beim Wohnwagen die Räder bei einer Notbremsung? Falls ja, müsste der Anhänger doch schon alleine dadurch ins Schlingern geraten. Verhindert ATC das?

Lohnt sich die Nachrüstung?

Alex

Beste Antwort im Thema

Ich denke, dass der Ausbau werksseitiger ASK zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Die Betriebserlaubnis schließt alle Anbauten mit ein. Das Offen lassen ist wieder eine andere Sache! Oder man lässt es abnhemen! Ich würde alle Sicherheitsfeatures immer nutzen! Wir haben ATC am WoWa, auch eine ASK. Und ich glaube unser XC60 hat auch Anhänger ESP.

Ob man es 10.000 oder 100.000 km nicht gebraucht hat? Meine ersten Autos hatten auch kein ESP, würde aber nie auf die Idee kommen, dass jetzt jedesmal abzuschalten! ;)

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Das wird dir hier keiner besser sagen können als die Tester. Die Ergebnisse zu Anhänger-ESP sind aber 5 Jahre alt; da war das noch recht neu und möglicherweise hat man ja nachgebessert. Aktuelle Tests kenne ich nicht.

Wirklich interessant wäre nur ein aktueller Vergleich zwischen Zugwagen mit Anänger ESP, herkömmlicher Antschlingerkupplung und ATC.

Ich überlege, die Antischlingerkupplung abzubauen und mich auf das Anhänger-ESP des Zugfahrzeuges zu verlassen. Ich werde erst mal auf der nächsten Tour demnächst (über 5.000 km) die Antischlingerkupplung offen lassen und mal sehen, wie es sich anlässt. Für die Nutzung der 9. Ausnahmeverordnung müssen dann die Anängerpapiere geändert werden. Kostet ein bisschen, dafür wären keine Reibbeläge mehr zu kaufen.

Das halte ich aber für abenteuerlich, die Sclingerkupplung duch ESP zu ersetzen.

dIe ASK verhindert das Schlingern, das ESP kann erst Eingreifen, wenn es bereits schlingert.

Und der Versicherungsschutz ist wohl bei geöffneter ASK auch nicht mehr voll gegeben, wenn nicht sogar völlig aufgehoben. Fahrlässigkeit!

Oh - ein paar "Fachleute".

1. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Anhänger mit einer Antischlingerkupplung ausgerüstet sein muss. So viel zum Verlust des Versicherungsschutzes (Fahrlässigkeit wäre allein auch noch kein Grund. Und natürlich gilt der Versicherungsschutz immer. In wenigen Fällen ist ein begrenzter Regress möglich).

2. Um in den Genuss der 9. Ausnahmeverordnung 1:1 zu kommen, muss

- der Anhänger mit einer Antischlingerkupplung ausgrüstet sein

ODER

- der Anhänger über ATC verfügen

ODER

- das Zugfahrzeug über Anhänger-ESP verfügen.

Dies zur "Fahrlässigkeit" bzw. zur Rechtslage.

Die ersten 100.00 km bin ich mit der werksseitigen Primitivkupplung gefahren. Völlig ohne schlingern. Umgerüstet nur wegen 9. Ausnahmeverorfnung.

Zitat:

@renesomi schrieb am 22. November 2015 um 21:32:40 Uhr:

Das halte ich aber für abenteuerlich, die Sclingerkupplung duch ESP zu ersetzen.

dIe ASK verhindert das Schlingern, das ESP kann erst Eingreifen, wenn es bereits schlingert.

Da hast du sicher prinzipiell recht, aber es kommt immer auch auf den Einzelfall an:

Mein Miniwohnwagen (Eriba GT 230, zul.GG: 850kg) hatte eine ASK (Winterhoff), die ich entfernt und gegen eine normale Kupplung (u.a. wegen Geräuschentwicklung) getauscht habe.

Mein Auto hat zwar Anhänger-ESP, aber das bräuchte ich bei meinem Gespann ohnehin nicht, um der 9. Ausnahmeverordnung zu genügen.

Ich brauche keine ASK, denn der WoWa läuft z.B. auch beim Überholen mit kurzzeitig ca. maximal 130km/h ohne Probleme.

@situ:

Zitat:

1. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Anhänger mit einer Antidchlingerkupplung ausgerüstet sein muss. So viel zum Verlust des Versicherungsschutzes (Fahrlässigkeit wäre allein auch noch kein Grund).

wenn aber eine ASK vorhanden ist und man diese nicht nach Betriebsanleitung ein setzt bzw. deren eigentliche Funktion deaktiviert, kann das im Versicherungsfall durchaus eine Rolle spielen.

 

 

Zitat:

wenn aber eine ASK vorhanden ist und man diese nicht nach Betriebsanleitung ein setzt bzw. deren eigentliche Funktion deaktiviert, kann das im Versicherungsfall durchaus eine Rolle spielen.

so ist es!

hÖrt doch auf mit den Paragrafen, warum soll ich eine SICHERHEITsvorrichtung außer Kraft setzen?

Oder will jetzt irgenjemand behaupten, eine ASK tauge nichts? Aber. ihr dürft dann gern ohne mich weiterdiskutieren.

Zitat:

@navec schrieb am 22. November 2015 um 22:38:02 Uhr:

wenn aber eine ASK vorhanden ist und man diese nicht nach Betriebsanleitung ein setzt bzw. deren eigentliche Funktion deaktiviert, kann das im Versicherungsfall durchaus eine Rolle spielen.

Da bin ich anderer Meinung. Ich werde mir aber dazu Rechtsauskunft einholen (nicht aus dem Forum :-). Wenn ich dasEinverständnis bekomme, lasse ich demnächst mal das Anhänger ESP mit mir alsBeifahrer testen (um ein paar Beiträge zu erübrigen: Nicht öffentliches Gelände, ausreichen groß, hinreichender Abstand zu allem und ja, ich ich kenne die Leute, die das Gespann bewegen werden und ja, die sind für so was ausgebildet und machen das nicht zum ersten Mal).

Ohne ASK mit Anhänger-ESP oder ATC?

Und wer dämpft dann so angenehm die Nickbewegungen des Gespannes? Ich käme nicht auf die Idee. :rolleyes:

Zitat:

@renesomi schrieb am 22. November 2015 um 22:49:24 Uhr:

hÖrt doch auf mit den Paragrafen, warum soll ich eine SICHERHEITsvorrichtung außer Kraft setzen?

Oder will jetzt irgenjemand behaupten, eine ASK tauge nichts? Aber. ihr dürft dann gern ohne mich weiterdiskutieren.

DU sollst das doch gar nicht. Es gibt mehrere Gründe, die zu überlegen sind.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 22. November 2015 um 22:54:47 Uhr:

Ohne ASK mit Anhänger-ESP oder ATC?

Und wer dämpft dann so angenehm die Nickbewegungen des Gespannes? Ich käme nicht auf die Idee. :rolleyes:

Nichts und niemand. Ich schrieb irgendwo - such mal danach - dass ich 100.000 km glücklich ohne war. Es geht nicht um dein Gespann und dein Glücklichsein. Niemand hat dir geraten, etwas zu ändern.

Themenstarteram 22. November 2015 um 21:58

Blockieren eigentlich die Räder eines Wohnwagen bei einer Vollbremsung des Zugfahrzeugs? Wenn ja, müsste das doch bei der kleinsten Lenkbewegung oder Kurve fast zwangsläufig zum Ausbrechen des Anhängers führen, oder?

Die ASK verschiebt den Zeitpunkt des Schlingern weiter nach oben, das Fahrprogramm des Zugfahrzeug leitet eine Vollbremsung ein wenn der WW anfängt zu schlingern. Also dürfte das Fahrprogramm später aktiv werden mit der ASK. Habe mich damit mal intensiv beschäftigt und glaube mir eine geöffnete ASK darf nur zum rangieren genutzt werden. Eine Fahrt über mehrere Kilometer ist unzulässig, steht auch so in den meisten Bedienungsanleitungen.

Hallo,

irgendwie wird hier von verschiedenen Dingen geredet:

ATC = Ein elektronisches System von Alko, welches die Räder des WW abbremst wenn nötig.

ASK = Antischlingerkupplung, die mit Bremsbacken lediglich auf den AHK-Kugelkopf wirkt.

Anhänger-ESP = Software, welche auf die Einwirkung der seitlichen Drücke auf den Kugelkopf wird.

Das sind drei unterschiedliche Systeme und sollten NICHT verwechselt werden. :cool::cool:

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