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Atego Begrenzer "zu niedrig" eingestellt??

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 22:13

Habe einen Atego 1828 BJ. 2000.

Habe öfter mal eine Leerfahrt aber ich komme selbst leer nicht über ca. 82 km/h. Habe auch schon mit mehreren Navis gegengeprüft...

Kann man das irgendwie "hochkorrigieren"?

Bitte PN an mich oder hier Tips geben.... falls legal!

Beste Antwort im Thema
am 15. Januar 2010 um 0:18

LKW über 3,5 Tonnen dürfen 80 km/h laufen, maximal. Wo ist das Problem?

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am 15. Januar 2010 um 0:18

LKW über 3,5 Tonnen dürfen 80 km/h laufen, maximal. Wo ist das Problem?

am 15. Januar 2010 um 5:34

Ab in die Werkstatt, falls es nicht von der Geschäftsleitung so gewollt ist.

89Km/h ist Standard. Zum Mitschwimmen sollte man schon 85-87 schaffen können.

Ist NICHT legal!!

nur authorisierte Werkstätten dürfen an Begrenzern "rumdoktorn"

Alle anderen Manipulationen gelten als Straftat und werden entsprechend geahndet

Tips dazu werden hier in der Regel sofort gelöscht da dies eben zu einem solchen Illegalen Eingriff genutzt wird.

Auch per PN sollte dir keiner was dazu sagen.

Zitat:

Strafbarkeit der Manipulationen von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

Nach Paragraf 22 b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkungen auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst.

Das Einwirken muss der Verfälschung von Messdaten dienen. Die Einwirkung kann unmittelbar am Gerät vorgenommen werden. Erfasst ist auch die Einwirkung auf den Messvorgang bei den heute üblichen elektronischen Wegstreckenzählern über Computerprogramme.

Die Nummer zwei des Paragrafen 22 b Abs. 1 StVG stellt das Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern nach Paragraf 57 c StVZO unter Strafe. Die Strafnorm erfasst nur denjenigen, der ein bereits eingebautes Gerät nachträglich - durch mechanischen Eingriff oder mittels eines Computerprogramms - verändert und dadurch dessen bestimmungsgemäße Funktion aufhebt oder beeinträchtigt.

Nach Paragraf 22 b Abs. 1 Nr. 3 StVG ist es ebenfalls strafbar, in Vorbereitung auf Manipulationen an Wegstreckenzählern oder Geschwindigkeitsbegrenzern Computerprogramme herzustellen, sich oder einem anderen zu verschaffen, feilzuhalten oder einem anderen zu überlassen. Diese Handlungen sind nach Auffassung des Gesetzgebers ebenso vorwerfbar wie das Manipulieren selbst und sind deshalb ebenfalls unter Strafe gestellt.

am 15. Januar 2010 um 9:27

hallo. meines wissen laufen alle lkws klein oder gross (ausser schwertransport,kranwagen, etc.) min 85 bis 90 km/h . wenn dein tacho und navi auch nur 80 km/h dann solltest du mal in einer autorisierten fachwerkstatt das richtigstellen lassen, ausser dein chef oder sonst jemand will das so haben? (um sprit zu sparen) . meiner erfahrung nach sind alle fahrzeuge die langsamer als der durchschnitt fahren eine verkehrsbehinderung mit staufolgen (wenn das fahrzeug schneller fahren darf und kann ). mann kann das sehr oft bei autobahnbrücken mit automatischer begrenzung feststellen,wenn der verkehr gezwungen wird die geschwindikeit zu drosseln ( nicht immer von notwendikeit ) es bräuchte nur die hälfte beschilderung und warntafeln wenn jeder verkehrs teilnehmer auf seine fahrweise mit rücksicht auf andere nehmen würde. mit sturrrheit , vorschrifften, paragraphen und rechte fährt mann nicht immer am bessssten. mann soll auch nicht achten was die anderen richtig oder falsch machen solange mann selber keine nachteile hat, keiner ist fehlerlos und jeder macht mal fehler. thema passt nicht alles zum ategofahrer. Sorry .

du redest von darf und kann, dürfen tun die halt nunmal nur 80 da tut sich nichts dran ändern nur weil ein fahrzeug anderes kann. Deswegen einen der eben das fährt was man darf als Hindernis und Staugrund zu betiteln ist daneben und zeugt nur davon dass du wohl zu denen gehörst denen man den Führerschein nie hätte geben sollen.

Schlimm genug, dass die Kisten auch auf Landstraßen am Begrenzer fahren, weil sie es können!!!

Und nur weil der Durchschnitt schneller fährt als erlaubt machts dasu auch nicht richtiger.

Wie bereits oben geschrieben, gehe am besten zu einer Fachwerkstatt.

Die 82 sind zwar in Ordnung, in Hinblick auf Reifenverschleiß aber vielleicht etwas knapp. Schließlich sollst Du auch mit abgefahrenen (kleineren) Reifen in der Lage sein, mindestens die 80 (+Toleranz) zu erreichen. Daher sind bei Neufahrzeugen eigentlich immer ~85km/h eingestellt.

am 15. Januar 2010 um 11:26

Grundsätzlich gilt 80km/h, das stimmt. Theoretisch könnten die Polypen Strafen verteilen, weil sich aber alle an 89 ausrichten...... (schlafende Hunde soll man nicht wecken).

 

Die noch erlaubten 89km/h ergeben sich aus der Grundgeschwindigkeiten und allen zulässigen Toleranzen.

 

Falls der Chef i.O. sagt das nächste Mal anpassen bzw. VOLLUMFÄNGLICH ausmessen und nicht die Geberimpulszahl einfach übernehmen. Tachoprüfberichte macht man  eh immer erst kurz bevor man die Reifen wechselt. Mehr Profil nachher = schneller obwohl er nur 89 schreibt. :D ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Die noch erlaubten 89km/h ergeben sich aus der Grundgeschwindigkeiten und allen zulässigen Toleranzen.

Wo kommt das hundertmal (falsch) behauptete mit den 89 eigentlich her? :confused:

Die StVZO spricht von 90km/h einschließlich aller Toleranzen ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__57c.html

Ändert aber nichts daran dass nur 80 erlaubt sind. Einige Speditionen setzten die Begrenzer absichtlich auf 85 oder darunter um Verschleiß und Kraftstoffkosten zu senken.

Gruß Meik

am 15. Januar 2010 um 15:19

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Ist NICHT legal!!

nur authorisierte Werkstätten dürfen an Begrenzern "rumdoktorn"

Alle anderen Manipulationen gelten als Straftat und werden entsprechend geahndet

Tips dazu werden hier in der Regel sofort gelöscht da dies eben zu einem solchen Illegalen Eingriff genutzt wird.

Auch per PN sollte dir keiner was dazu sagen.

Zitat:

Strafbarkeit der Manipulationen von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

Nach Paragraf 22 b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkungen auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst.

Das Einwirken muss der Verfälschung von Messdaten dienen. Die Einwirkung kann unmittelbar am Gerät vorgenommen werden. Erfasst ist auch die Einwirkung auf den Messvorgang bei den heute üblichen elektronischen Wegstreckenzählern über Computerprogramme.

Die Nummer zwei des Paragrafen 22 b Abs. 1 StVG stellt das Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern nach Paragraf 57 c StVZO unter Strafe. Die Strafnorm erfasst nur denjenigen, der ein bereits eingebautes Gerät nachträglich - durch mechanischen Eingriff oder mittels eines Computerprogramms - verändert und dadurch dessen bestimmungsgemäße Funktion aufhebt oder beeinträchtigt.

Nach Paragraf 22 b Abs. 1 Nr. 3 StVG ist es ebenfalls strafbar, in Vorbereitung auf Manipulationen an Wegstreckenzählern oder Geschwindigkeitsbegrenzern Computerprogramme herzustellen, sich oder einem anderen zu verschaffen, feilzuhalten oder einem anderen zu überlassen. Diese Handlungen sind nach Auffassung des Gesetzgebers ebenso vorwerfbar wie das Manipulieren selbst und sind deshalb ebenfalls unter Strafe gestellt.

Sag mal findest Du nicht das Du ein wenig überreagierst?

Ich habe doch gesagt das er in die Werkstatt gehen soll, oder habe ich Ihm etwa irgendwelche Tips gegeben welche Sicherung oder ähnliches er ziehen soll?

Wenn nunmal die Lkw ab Werk und beim Tachoabrollen auf ca 89 eingestellt werden, dann daref der TE das in der Wekstatt beim Tachoabrollen auch machen lassen.

Wie schnell er dann wirklich fährt ist schlussendlich seine Sache, er kann ja trotzdem weiterhin 82 fahren.

Aber in dem Zusammenhang mit Begriffen wie "Straftat" und "Illegal" um sich zu werfen halte ich für höchst unseriös und reisserisch.

Hätte er nach einer Möglichkeit gefragt 100 zu fahren hättest Du recht, aber bitte nicht päpstlicher als der Papst sein.

das war nicht gegen dich gerichtet sondern die Antwort auf die Frage des TE

er schrieb: "falls legal" und ich sagte dass es das eben nicht ist und dass nur authorisierte Werkstätten das dürfen was regst du dich jetzt bitte auf?

selber dran rumzuschrauben ist eben nunmal eine Straftat auch wenn man selbst nur von 82 auf 85 dreht - man darf es eben nicht denn jeder nicht authorisierte Eingriff ist und bleibt illegal da ist nichts reisserisch und unseriös

am 15. Januar 2010 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

das war nicht gegen dich gerichtet sondern die Antwort auf die Frage des TE

er schrieb: "falls legal" und ich sagte dass es das eben nicht ist und dass nur authorisierte Werkstätten das dürfen was regst du dich jetzt bitte auf?

selber dran rumzuschrauben ist eben nunmal eine Straftat auch wenn man selbst nur von 82 auf 85 dreht - man darf es eben nicht denn jeder nicht authorisierte Eingriff ist und bleibt illegal da ist nichts reisserisch und unseriös

Ups, dann entschuldige ich mich hiermit.

Ist in einem Forum nicht immer einfach zu erkennen wem die Antwort nun genau gilt.

Selbst dran rumzudoktorn ist natürlich nicht legal, da hast Du recht.

am 15. Januar 2010 um 17:58

Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (v(tief)set + Toleranzen <- 90 km/h)

am 15. Januar 2010 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Wo kommt das hundertmal (falsch) behauptete mit den 89 eigentlich her? :confused:

Die StVZO spricht von 90km/h einschließlich aller Toleranzen ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__57c.html

Ändert aber nichts daran dass nur 80 erlaubt sind. Einige Speditionen setzten die Begrenzer absichtlich auf 85 oder darunter um Verschleiß und Kraftstoffkosten zu senken.

Gruß Meik

Das ist richtig. Ich habe mir erst einen gefangen, weil in einem Prüfbericht eines DTCO zu sehen war, das die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 89 km/h und nicht auf 90 km/h eingestellt war. War aber halb so wild, das hatten Andere danach auch übersehen. (War wohl nicht die wichtigste Erkenntnis, die man gefunden hatte...)

am 17. Januar 2010 um 19:19

Nur mal so nebenbei, ich hatte letztens nen Atego der ist 94km/h gefahren, und hat diese auch aufgezeichnet. War in der Werkstatt und hab das gemeldet, da sagt der Meister zu mir "Sei doch zufrieden, kommste schneller vorran" bin dann in die Dispo und habe dennen gesagt das ich diesen LKW nicht mehr bewege solange der nicht auf min. 89km/h runtergeschraubt wird. Ergebniss: Ich habe den LKW morgen wieder (und es wird nichts gemacht worden sein) und ich lasse ihn stehen, auch wenn mir mit Kündigung gedroht wird, dann möchte ich eine schriftliche Anweisung habe das ich trotz Hinweises mit diesen LKW fahren soll trotzdem 3 andere Fahrzeuge zur verfügung stehen.

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