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AU ab 2018

BMW 5er E60
Themenstarteram 19. November 2017 um 15:18

Ab 2018 gibt es wieder AU mit messung am Endrohr.

Das heißt alle Tuner die ohne DPF fahren oder ein Tuning drauf haben kommen hier net durch !!!

Beste Antwort im Thema

Um das Tuning zu erkennen müssten sie den kompletten Flash-Speicher auslesen und mit dem Originalfile (was sie gar nicht haben können) bitgenau vergleichen. Also Humbug. Denn im Tester melden tut sich ein Tuningfile mit genau den gleichen ID's und Versionsnummern wie das Original.

Das ist also eher Wunschdenken vom TÜV dass sie ein Tuning erkennen können. Zumindest bei geänderter Software ist das nicht möglich, selbst für den BMW-Händler da auch dessen Tools nur fürs Updaten / Flaschen ausgelegt sind, nicht fürs auslesen oder vergleichen des EPROMS.

Eine Raildruck-Beschiss-Box sieht dagegen selbst der blindeste Prüfer. Wer sowas zum TÜV drin lässt (zumindest wenn es nicht eingetragen ist), ist selber schuld. :D

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Themenstarteram 19. November 2017 um 15:22

Ich lese aus und werde Tuning merken bei AU

Der Rußanteil wird aktuell gespeichert !!

Wenn so gemessen wird wie bisher ändert das nix. Ich kann mein AU Kennfeld dermaßen mager programmieren dass kein Wölkchen raus kommt während er beim Fahren bei Volllast rußt wie die Sau.

Wenn der Tuner kein Trottel ist und ordentliche Arbeit macht, passt das.

Falls das Tuning gut gemacht ist kommt das Fahrzeug durch die Hu.

 

Themenstarteram 19. November 2017 um 16:07

DPF ausgebaut muss wieder rein :

Tuning wird auch gemerkt somit keine AU

Themenstarteram 19. November 2017 um 16:10

Alles was Downpipe hast wird erkannt !!!

Und Tuning wird auch erkannt von Software

Um das Tuning zu erkennen müssten sie den kompletten Flash-Speicher auslesen und mit dem Originalfile (was sie gar nicht haben können) bitgenau vergleichen. Also Humbug. Denn im Tester melden tut sich ein Tuningfile mit genau den gleichen ID's und Versionsnummern wie das Original.

Das ist also eher Wunschdenken vom TÜV dass sie ein Tuning erkennen können. Zumindest bei geänderter Software ist das nicht möglich, selbst für den BMW-Händler da auch dessen Tools nur fürs Updaten / Flaschen ausgelegt sind, nicht fürs auslesen oder vergleichen des EPROMS.

Eine Raildruck-Beschiss-Box sieht dagegen selbst der blindeste Prüfer. Wer sowas zum TÜV drin lässt (zumindest wenn es nicht eingetragen ist), ist selber schuld. :D

Na dann wird sich der TÜV bald wundern das die Autos selten bis nie Getunt sind :-D.

am 20. November 2017 um 13:36

Kann es Probleme geben bei Anhebung der Frischluftmenge im AGR?

Zitat:

@sechsdreier schrieb am 20. November 2017 um 14:36:12 Uhr:

Kann es Probleme geben bei Anhebung der Frischluftmenge im AGR?

Nein, keine Probleme. gpanter22 erzählt müll

am 20. November 2017 um 13:48

Es gibt also Leute, die meinen, der TÜV sei dämlich und merkt nicht, wenn eine Downpipe drin ist und die SW manipuliert wurde?

Irgendwie hatten wir das doch schonmal, oder?

Da dachten auch schlaue Leute, die AMI´s sind dämlich und merken die manipulierte SW nicht.

Immer wieder das gleiche, dass sich Leute für schlauer halten als andere.

Scheint so eine Volkskrankheit in D. zu sein.

Das die angepasste AGR-Rate für Probleme sorgen wird, denke ich nicht, da man sie nur soweit ändern kann, wie BMW die Tolleranzen zulässt.

Was veränderte Steuergeräte-Software angeht, denke ich könnte der TÜV es schon merken, aber letztendlich interessiert es niemanden, solange die Abgaswerte stimmen. Ob die Karre nur 30ps mehr oder weniger hat, interessiert den allgemeinen Tüv´er, der Bremsen, Licht und Abgase prüft, eigentlich nicht.

Und für diejenigen, die immer meinen, "Betriebserlaubniss erlischt mit Tuning" etc.... halten einfach die Klappe wenn Ihr es nicht besser wisst.

Denn bei einem Unfall zählt allein der Fakt, ob die Karre zu diesem Zeitpunkt verkehrssicher war. Verkehrssicher heist, Bremsen, Reifen, Stoßdämpfer, Licht und ein paar andere Kleinigkeiten. Wenn dies per Gutachten bestätigt wird, ist es sogar völlig egal, ob die Karre noch Tüv hatte oder nicht.

Mein Bruder hatte schon einen schweren Unfall, mit einer Karre, wo der TÜV 6 Monate abgelaufen war und die Leistung um 40% gesteigert war. Das war aber alles irrelevant. Solange die Karre zum Zeitpunkt des Unfalls Verkehrsicher war, dann ist das eben so. Eine Plakette hinten am Kennzeichen dran sagt NICHTS aus. Genauso wenig wie eine Eintragung in den Papieren NICHTS aussagt. Nur weil etwas eingetragen ist, heist es noch lange nicht, das es zugelassen ist. Gibts oft bei Rad/Reifenkombis mit Felgenüberstand das Problem.

Trotz Eintragung kann ein Polizist die Karre vorführen lassen. Und wenn dieser TÜV´er sagt, es ist nach Richtlinien nicht zulässig, dann nützt einen die ggf. Gefälligkeitseintragung oder Kaugummidehnung der Richtlinie auch nichts. Bei Eintragungen gibt es feste Richtlinien. Dort gibt es eigentlich nichtmal einen Tolleranzbereich.

Fakt!

doppelpost...

Aha, also lässt deiner Meinung nach ein Tuning die BE nicht erlöschen??

Die Aussage halte ich für gewagt. Nur weil die das nicht merken heißt das noch lange nix.

Es wird bei einem Unfall auf die Relevanz abgestellt.

Das mit dem Gefälligkeitsgutachten unterschreibe ich allerdings. Nicht alles was eingetragen wurde übersteht auch einer weiteren genauen Prüfung.

Ich sage nicht, das die BE nicht erlöscht.

Aber es gibt Leute, die stützen sich dermaßen darauf, das man gehängt wird, wenn mit nicht eingetragenem Tuning was passiert.

Nur das stimmt definitiv nicht.

Wenn das Fahrzeug trotzdem in einem verkehrstüchtigen Zustand war, ist es irrelevant, wieviel PS da per Chip generiert wurde.

Und in den aller wenigsten Fällen guckt überhaupt jemand bei einem Unfall danach.

Oder irgendwo wo schon mal gelesen "Schwerer Verkehrsunfall durch illigal gechipten Motor"?

Sowas interessiert i.d.R. niemanden.

Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen. :-)

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