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Audi 90 2.3E Typ89 60/40 Tieferlegen (Zu tief oder nicht?)

Audi 80 B3/89
Themenstarteram 8. November 2006 um 11:52

Hallo leute, leider weiss ich nicht was für eine standardhöhe

der audi90 hat.Habe ihn beim kauf mit tieferen federn bekommen.

Jetzt habe ich von GTS ein komplettfahrwek gefunden mit dem man den wagen 60/40 tieferlegen kann.

Könnt ihr mir sagen ob der wagen dann

noch relativ alltagstauglich sein wird oder ob es für

den 90 schon zu tief ist?

Danke

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18 Antworten
am 8. November 2006 um 12:06

Kauf dir bitte kein GTS...Kayaba Dämpfer + KAW oder Lesjoförs Federn. Wirst nur stress damit haben...

Ansich sind 60/40 so die Grenze was alltagstauglichkeit angeht...

am 8. November 2006 um 12:40

Alltagstauglichkeit ist auch ne Auslegungssache ;) Kommt drauf an in was für einer Gegend du wohnst, und wie dort die Straßenverhältnisse sind. Oder ob du viel AB fährst. Meiner is z.B noch wesentlich tiefer, und mit den Straßen stehts bei uns nicht unbedingt zum besten. Aber dank der großen Felgen komm ich ganz gut klar.

mhh ich selbst hab auch ne 60/40 und möchte meinen manchmal hat das mit Alltagstauglich nix mehr zu tun.

Allein die Härte ist schon ziemlich übel.

Hab selbst H&R ist recht zu empfehlen aber ich denke 40/40 hätte gereicht.

am 8. November 2006 um 15:27

Wobei ich sagen würde, dass die Härte doch eher von den Federn abhängig ist. Kommt also drauf an, was du dir für ein Fahrwerk nimmst. Auf jeden Fall keinen billigen Schrott! Das ist an der falschen Stelle gespart. Dä,pfer kann ich dir von Koni empfehlen, Federn von Eibach. Komplettfahrwerke von KW sind sehr gut!

40/40 reichen eigentlich völlig aus, beim Typ89 hat man damit auch keinen Hängearsch.

Ich komm mit 40/40 teilweise schon nicht mehr in die Autowaschanlagen, hab noch etwa 12 cm Bodenfreiheit am tiefsten Punkt (Auspuff).

am 8. November 2006 um 19:43

@Typ P1: Was hast du denn für Felgen drauf? Ich hab ne Tieferlegung von 100/80 und hab mit Waschanlagen keine Probleme, hab allerdings aber auch 17" drauf.

naja an den 17" liegts sicher nicht der Abrollumfang der räder ist immernoch der gleiche bzw innerhalb gesetzlichen 2%.

macht in der höche wenn überhaupt paar mm.

also mit meinem 60/40 wirds eng überhaupt auf ne bühne zu kommen.

die wo in der mitte son hugl ist gehen schon mal nicht und auch beim bremsenprüfstand bekomme ich immer angst da muss der prüfer gaaaaanz vorsichtig sein.

sind wenns hochkommt gerade man die gesetzlichen 8cm und am schutz vom moto mocht ich sagen noch weniger.

Seit wann gibts ne 8cm Pflicht? Ich kenne nur die gesetzliche Grundlage, dass es 50cm bis zur Lichtaustrittskante sein müssen - außer natürlich bei Fahrzeugen, wo der Punkt schon von Werk aus tiefer ist.

am 9. November 2006 um 12:30

60/40 ist ok. Manchmal hätt ich ihn gerne noch tiefer. Habe das Weitec Ultra GT drin.

am 9. November 2006 um 16:38

Zitat:

naja an den 17" liegts sicher nicht der Abrollumfang der räder ist immernoch der gleiche bzw innerhalb gesetzlichen 2%.

Was hat denn das damit zu tu, wie hoch ein Auto ist, du willst mir doch nicht erzählen, das mein Auto mit den 14" so hoch ist wie mit den 17". Ist es definitiv NICHT!

Zitat:

also mit meinem 60/40 wirds eng überhaupt auf ne bühne zu kommen.

Und auch damit hatte ich keine Probleme ;-) Ich komm auf jede Bühne und auf jeden Prüfstand. Da is noch ganz schön Luft. Anders sieht das mit 14 Zöllern aus!

Also wenn du den gleichen Reifenumfang fährst ist das Auto mit 17" kein stück höher als mit 14". Kann mir nicht vorstellen wie das funktionieren soll, der Durchmesser des Rades bleibt ja gleich.

(Muss er wegen des Abrollumfangs)

am 9. November 2006 um 18:13

Ich mess morgen mal nach! Irgentwo muss ja ein Unterschied sein, da ich mit Winterreifen an unseren Schwellen "kratze" und mit Sommerreifen net.

Zitat:

Original geschrieben von Typ-P1

Also wenn du den gleichen Reifenumfang fährst ist das Auto mit 17" kein stück höher als mit 14". Kann mir nicht vorstellen wie das funktionieren soll, der Durchmesser des Rades bleibt ja gleich.

(Muss er wegen des Abrollumfangs)

jo das meine ich aber auch.

umso größer die felge umso kleiner die reifenhöhe damit der abrollumfang gleich bleibt.

@Schallpegel2002

jawohl gibt es in DE.

Tragend bzf feste Teile müssen eine Resthöhe von 8cm und Flexible Teile von 7cm Aufweisen.Aussage von Tüv-Nord.

Da drückt der Prüfer dann schon ein Auge zu.

Die Dekra z.B zitiert den Gesetzestext.

weil richtig heißt der Text

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.

Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von audi90typ89

Ich mess morgen mal nach! Irgentwo muss ja ein Unterschied sein, da ich mit Winterreifen an unseren Schwellen "kratze" und mit Sommerreifen net.

Dann haste wohl falsche Reifen drauf.Warst wohl bei ATU :D

Der Abrollumfang darf eine max Tolranz von 2% aufweisen.

Würde bedeuten du darfst di größe nicht Fahren und dein Tacho zeigt falsche Werte an.

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