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Audi A3 8P Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht einschalten

Audi A3 8P
Themenstarteram 27. September 2014 um 7:58

Hallo liebe community,

und zwar würde mich mal interessieren, wie ich meine Nebelscheinwerfer einschalten kann, ohne das Abblendlicht zu nutzen. Also im Prinzip müsste ja nur dieser "blockierer" hinter dem Schalter weg. Weiß einer, wie man das am besten hinbekommt?

Beste Antwort im Thema

Ist meines Wissens nach nicht erlaubt im Straßenverkehr und so wirst du hier auch wohl keine genaue Antwort darauf erhalten im Forum.

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Ist meines Wissens nach nicht erlaubt im Straßenverkehr und so wirst du hier auch wohl keine genaue Antwort darauf erhalten im Forum.

Zitat:

Original geschrieben von Nico392

Ist meines Wissens nach nicht erlaubt im Straßenverkehr und so wirst du hier auch wohl keine genaue Antwort darauf erhalten im Forum.

Am Golf V lassen sich die NSW problemlos in Verbindung mit dem Standlicht einschalten. An der gesetzlichen Lage hat sich meines Wissens nach auch nichts geändert. Also würde ich es mal mit einem anderen Lichtschalter testen, wäre sicher die einfachste Lösung.

 

Gruß

Die Regelung in Deutschland ist: Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten. Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.

Ich verstehe nur Dein Problem nicht. Die Sperre für die Nebelscheinwerfer liegt beim Standlicht. Man kann die NSW also einschalten mit Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht. Das einzige, das für den Gebrauch mit Standlicht gesperrt ist, ist die NSL.

am 27. September 2014 um 9:13

seit wann darf man mit Standlicht fahren?

Es heißt ja nicht umsonst Standlicht.

Zitat:

Original geschrieben von BluField62

seit wann darf man mit Standlicht fahren?

Es heißt ja nicht umsonst Standlicht.

Wenn keine andere Lichtart vorgeschrieben ist, so ist es zumindest nicht verboten. Die Sinnhaftigkeit erkenne ich hier allerdings auch nicht.

In Verbindung mit den Nebelscheinwerfer macht es dann Sinn (und ist erlaubt), wenn bei extrem Nebellagen, dass Fahrlicht durch den Nebel reflektiert wird. Die Fahrgeschwindigkeit wird dann aber eh unter 30 km/h liegen.

Zitat:

Original geschrieben von BluField62

seit wann darf man mit Standlicht fahren?

Es heißt ja nicht umsonst Standlicht.

Die Begriffe "Standlicht" und "Abblendlicht" sind umgangssprachlich. Im Gesetzestext ist von "Begrenzungsleuchten" und "Fahrlicht" die Rede.

Und wenn die Nebelscheinwerfer Entsprechend nicht mehr als 400mm vom äußeren Fahrzeugumriss befestigt sind, dürfen sie mit o.a. genannten Auflagen zusammen mit den Begrenzungsleuchten einschaltbar sein. Sollte der Abstand zur Fahrzeugseite mehr als 400mm betragen, muss bei Verwendung der NSW das Fahrlicht mit leuchten.

Das ganze lässt sich sehr einfach und genau in der StVO nachlesen. Wird auch normalerweise in der Fahrschule erklärt ;-)

Bei NSW gibt es auch keine Geschwindigkeitsvorgabe, wie bei der NSL, bei der die Verwendung nur bis Tempo 50km/h zulässig ist, da ja diese Leuchte sowieso erst bei SIchtweiten unter 50m eingeschaltet werden darf. Bei NSW genügt erhebliche Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall unabhängig der Sichtweite. Man muss nur beachten, daß diese gesamte Regelung ausschließlich außerhalb der geschlossenen Ortschaft gilt. Innerhalb ist eine Verwendung von NSW sowie NSL ausdrücklich untersagt.

am 27. September 2014 um 10:06

oh weh, da sieht man mal wie lange meine Führerscheinprüfung schon her ist:eek:

Aber ehrlich: wer außer ein paar halbstarken Angebern benutzt beim Fahren Standlicht + Nebelscheinwerfer? NSW habe ich in meinem ganzen Leben vielleicht zweimal benutzt, NSL höchstens einmal. Okay, ich fahre selten im Dunkeln.

Für mich gilt: Licht an nur, wenn's nötig ist.

Oh sorry hatte falsch gelesen, dachte nur NSW ohne alles. Die Nebler gehen auch beim A3 auch nur mit Standlicht an. Alles andere ist gesperrt und meines erachtens auch gut so.

Zitat:

Original geschrieben von Thorsten1973

 

...... Bei NSW genügt erhebliche Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall unabhängig der Sichtweite. Man muss nur beachten, daß diese gesamte Regelung ausschließlich außerhalb der geschlossenen Ortschaft gilt. Innerhalb ist eine Verwendung von NSW sowie NSL ausdrücklich untersagt.

Auch wieder eine neue Aussage in der StVO erfunden? Meiner Ansicht nach, ist dies so nicht richtig.

Uiui... da hab ich mir was falsches oder unaktuelles gemerkt! Ich habe aktuell nur noch das hier gefunden:

§ 17 Beleuchtung

Stand: 01.04.2013

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Und darin steht nichts mehr davon, daß die NSW innerhalb der Ortschaft ausgeschaltet werden müssen. Kann halt nur 10Euro kosten, wenn man irgendwo mit eingeschalteten NSW unterwegs ist, ohne daß die wetterlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aber ich glaube, das geht etwas an der Frage des TE vorbei und gehört eher ins Rechtsforum. Ich möchte den Thread des TE nicht zuspammen.

Wie siehts denn dann mit dem NSW als Abbiegelicht aus?

am 27. September 2014 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Disliker

Wie siehts denn dann mit dem NSW als Abbiegelicht aus?

ist der größte Blödsinn überhaupt

und Begrenzungsleuchten gibt es heute doch gar nicht mehr.

Die sollten das mal überarbeiten.

Begrenzungsleuchten sind wie oben richtig erklärt heute das Standlicht...das ist halt Fachjargon, von dem her passt das schon noch! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Thorsten1973

...wie bei der NSL, bei der die Verwendung nur bis Tempo 50km/h zulässig ist, da ja diese Leuchte sowieso erst bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden darf.

--> Und genau DAS sollte man dringend wieder öfter eingetrichtert bekommen. Bin neulich kilometerlang hinter jemand auf der AB hergefahren mit eingeschalteter NSL bei leichtem Nieselregen. Bin fast wahnsinnig geworden. Nach rechts ist er auch nicht gefahren...aber wild Lichthupe hätte vermutlich zu keiner Besserung geführt. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von BluField62

Für mich gilt: Licht an nur, wenn's nötig ist.

Und du bist dann so einer der mit nem grauen Auto am Tag bei Regen oder leichten Nebel ohne Licht fährt. Es geht ja nicht immer nur um das selber sehen sondern um das gesehen werden. Ich hatte bei schlechten Sichtverhältnissen schon öfter NSW mit Standlicht (ist bei mir ja nur abgedunkeltes Led TFL) an um besser gesehen zu werden, da das Led-TFL bei Nebel nicht soweit zu sehen ist. In Schweden darf man sogar nur NSW oder Abblendlicht anmachen, beides zusammen ist nicht erlaubt.

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